Eichrecht und WEGs

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Ilchi
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Liebe Experten des Eichrechts,

könnt ihr mir sagen, inwieweit das Eichrecht und explizit seine Abrechnung bei WEGs zum Tragen kommen kann?

Hintergrund: Wir würden gerne in unserer WEG vom Allgemeinstrom einen Strang in die Garage legen. Natürlich kommt hier ein Zähler hin. Ebenso planen wir an allen Wallboxen einen Zähler. Selbstredend sind alle Zähler geeicht.
Abgerechnet werden sollen nun natürlich alle kWh an den Boxen, soweit, so einfach. Zusätzlich sollen alle Verlust-kWh der Leitung anteilig der Lademengen aufgeteilt werden. Ist ein derartiges Vorgehen konform mit den Regeln der Abrechnung in WEGs, wenn wir dies so beschließen? Oder kann mir irgendjemand irgendwann gegen den Karren fahren, weil wir nicht nur am Stromübergabepunkt abrechnen, sondern eben auch die Leitungsverluste verrechnen.

Danke
Ilchi

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Zuletzt geändert von Ilchi am Mo 16. Sep 2019, 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eichrecht und WEGs

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Mit dem zusätzlichen Zähler für die Verluste mag auf den ersten Blick richtig sein aber man übersieht dabei, dass Messgeräte (Stromzähler sind Messgeräte) nur mit eine Tolleranz sprich Abweichung messen. Die zulässige Toleranz beträgt bei Stromzähler 1% des max. Messwertes. Bei Stromzähler gibt es eine Besonderheit, dass die noch eine Überlastung vertragen. Dies wird auf dem Zähler dadurch angegeben, dass hinter dem Strom wert in Klammer die max. Überlastung steht. z.B 10 (60) A. D.h. für die Eichung wird die 10 A herangezogen aber der Zähler nimmt bei Ströme von bis zu 60 A keinen Schaden. Ein Drehstromzähler mit den Werten 400 V / 10 (60) A darf eine max. Abweichung vom Ist-Wert von 69 W haben. Bei einem Kabel 3 x 2,5² mit einer Länge von 20 m treten bei 10 A nur Verluste von ca. 14 W auf. Das liegt somit unter der zulässigen Messabweichung. Damit ist eine gerechte und korrekte Ermittlung und Verrechnung der Verluste unmöglich. Auch die Zähler an den Ladestationen haben eine Abweichung vom Ist-Wert und kann sich zur Abweichung des zentralen Zählers addieren. Im ungünstigsten Fall ergeben sich negative Verluste wodurch sich eine Gutschrift ergeben würde.

Fazit: Da die tatsächlichen Verlusten messtechnisch nicht ermitteln lassen kann man es besser lassen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Eichrecht und WEGs

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Gut beschrieben, daß die Fehler in der Größenordnung der Verluste liegen.
Ein weiteres Problem stellt in dem Zusammenhang die Abhängigkeit vom Quadrat des Stromes dar.
Wenn jeder eine eigene Zuleitung hat und immer mit der gleichen, festen Stromstärke lädt, können hingegen die Verluste berechnet werden.
Ob aber die Summe der einzelnen Verbräuche und der errechneten Verluste den Gesamtverbrauch ergeben, ist unsicher. Das ist das Problem, auf das ecopowerprofi hinweist.
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#2307 Ladestart um 23:07

Re: Eichrecht und WEGs

Ilchi
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Fritzchen-66 hat geschrieben: Wenn jeder eine eigene Zuleitung hat und immer mit der gleichen, festen Stromstärke lädt, können hingegen die Verluste berechnet werden.
Ob aber die Summe der einzelnen Verbräuche und der errechneten Verluste den Gesamtverbrauch ergeben, ist unsicher. Das ist das Problem, auf das ecopowerprofi hinweist.
Wenn jeder eine einzelne Zuleitung hätte, wäre es einfach: Dann würde man den Zähler an den Beginn setzen und dieser würde automatisch alle persönlichen Verluste mitzählen. In Realita werden aber die eigenen Zuleitungen nur auf den letzten Abschnitten liegen, der Strom bis in die einzelnen TG-Abschnitte wird über große Sammelleitungen bis zu entsprechenden Unterverteilungen erfolgen.

Vielen Dank aber für die Größenordnungen. Ich werde das mal überschlagen, wie groß die Verluste wirklich sind, in den Fällen "Alle Laden/ Auslastung der Zuleitung 100 %" bzw. "Auslastung der Zuleitungen 10 %". Letzteres wird ja noch lange Zeit der realisitischere Fall sein.

Und natürlich ist mir klar, dass man ohne eigene Leitungen nie Kabelverluste sauber aufteilen kann, da hierfür ja genau die Auslastung der Zuleitungen zu jeder Zeit bekannt sein müsste. Mir geht es nur darum, den Zweiflern der Nicht-E-Autofahrer das Argument zu nehmen, dass die Gemeinschaft für die Verluste aufkommen müsste.
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Re: Eichrecht und WEGs

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Bei den Anforderung des Eichrechts geht es um mehr.
Klar braucht es dafür entsprechende Zähler, aber es geht auch darum, dass eindeutig festgehalten wird wer von wann bis wann wieviel geladen hat und dass diese Informationen fälschungssicher gespeichert und übertragen werden.

Ich kann nur dazu raten es in einer WEG so einfach wie möglich zu machen. Die Kosten für das ganze drumherum stehen sonst in keinem Verhältnis zum Rest.
Genauso wie jeder im Keller vermutlich einfach eine Leitung zu seinem eigenen Zähler liegen hat, würde ich das auch in der Tiefgarage machen.
Dann spielt das ganze Eichrecht plötzlich keine Rolle mehr und jeder ist für seinen Kram selbst verantwortlich auch für die Verluste die auf dem Leitungsweg entstehen.
Die Strippen bis in die Tiefgarage ziehen kann man ja trotzdem noch gemeinsam beauftragen um Kosten zu sparen.
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Re: Eichrecht und WEGs

Ilchi
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Ja, da gebe ich Dir vollkommen recht. Ich möchte es auch so einfach wie möglich halten. Da letztlich jedem sein geeichter Unterzähler zugeordnet ist (jeder hat ja seine eigene und gerne auch mit RFID gesicherte Wallbox an seinem Stellplatz), gelten meines Erachtens auch die Besonderheiten des Eichrechts und der notwendigen Überprüfungsmöglichkeit, wie sie bei öffentlichen Säulen mit wechselnden Nutzern gelten, hier nicht.

Meine Frage aber: Sehe ich das richtig? Es gibt schon sehr "lustige" Dynamiken/ Mitglieder in WEGs, weshalb ich wirklich sicher sein möchte, dass dem auch so ist und nicht in 5 Jahren alles rückgängig gemacht werden muss, weil man einen Formfehler eingebaut hat. Da ja jedem sein persönlicher Zähler zugeordnet ist und somit die Zuordnung und auch die Überprüfung des Stroms meines Erachtens geregelt ist, sah ich als einziges mögliches "Problem" das richtige Verteilen der Verluste zwischen Hauptzähler und Nebenzählern an...
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Re: Eichrecht und WEGs

Oberfranke
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Ich bin mir nicht 100%ig sicher ob ich deine Idee richtig verstehe. Aber wenn du sagen möchtest, dass der Verbrauch am geeichten Zähler an der Allgemeinstrom-Abzweigung nicht der Summe der Verbäuche an den Ladestationen entspricht, dann gibt es dafür eine einfache Lösung.
Du nutzt die Verbräuche der Zähler an den Wallboxen zur Aufteilung des Gesamtverbrauchs. Sprich aus der Summe der Einzelverbräuche und dem (separat gemessenen) Gesamtverbrauch errechnest du einen Normierungsfaktor den du dann auf alle Einzelverbräuche anwendest.
Bei der Wärmeabrechnung in WEGs wird ja ähnlich verfahren. Da wird zwar noch ein Fixkostenanteil berücksichtigt, aber ansonsten wird auch da die Summe aller gemessenen Wohnungsverbräuche auf den Gesamtverbrauch des Energieträgers normiert. Wenn du in der WEG Eigentümer bist hast du ja vielleicht schonmal so eine Abrechnung (von ISTA oder einem vergleichbaren Anbieter) gesehen.
Die übrigen Regelungen des Eichrechts kommen hier meiner Meinung nach aufgrund des begrenzten Nutzerkreises nicht zum Tragen.
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Wenn ich so die Daten lese, wird es von den Strömen her „interessant“.
Bis 40A Dauerstrom (pro Phase) ist die Zählung noch einfach. Aber für höhere wird ein anderes Zählerfeld benötigt.
Da musste ich einiges an Erfahrungen mit der Installation und den Elektrikern machen.
Der Vorschlag, von jedem Wohnungszähler abzuzweigen umgeht diesen Teilaspekt. Ein Lastmanagement zwischen den Ladestationen begrenzt dann den Bedarf an Anschlußleistung und schützt die Hausanschlußsicherung vor dem Durchbrennen.
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#2307 Ladestart um 23:07

Re: Eichrecht und WEGs

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Das ist in der Tat eine Alternative. Muss man im Einzelfall entscheiden. Wenn die Wohnungszähler nicht in einem zentralen Anschlussraum sind scheidet die Lösung in der Regel aus, ansonsten kommt es auch auf den Platz im Elektroraum an. Für die Von dir beschriebene Lösung benötigt man nämlich häufig noch einen zusätzlichen Verteilerschrank (der dann leider auch nicht billig ist).
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Re: Eichrecht und WEGs

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Bei solchen Konstellationen mit einem Hauptzähler und vielen Unterzählern, die auch in Kleingarten-Kolonien oder bei Garagenansammlungen öfter mal vorkommen, muss auch der sich summierend permanent vorhandene Eigenverbrauch der Unterzähler bedacht werden, der sich auf den Unterzählern direkt nicht niederschlägt, allerdings auf dem Hauptzähler und auch irgendwie auf die Unterzähler umgelegt werden muss.
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