Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Ich bin gerade im Urlaub und habe Ladeeinrichtungen für diverse Geräte dabei. Soll ich das jetzt dem Netzbetreiber melden? Kann dann ja die Zimmernummer vom Hotel angeben. Interessiert die dann auch, ob nur unsere Mobiltelefone daran laden? Also muss ich das Tablet extra melden?
Will ja nichts falsch machen, nicht dass das Netz zusammenbricht.
Hoffentlich kriege ich das alles bis zur Abreise noch hin :lol:
Ich dachte schon ich hätte keine Probleme, aber siehe da - einfach hartnäckig genug nachbohren, dann kann man sich das Leben doch wieder schwer und anderen zusätzlich Arbeit machen. Und das wollen wir doch alle, um glücklich zu sein, nech? :lol:
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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Karlsson hat geschrieben: Hoffentlich kriege ich das alles bis zur Abreise noch hin
Ich versteh Dich nicht. Wenn Du Deine mobile WB bei Deinem Heimatnetzbetreiber anmeldest. Dann hast Du doch ein angemeldete mobile WB. Die kannst Du dann doch überall einstecken. Dein Auto meldest Du doch auch im Heimatkreis an und kannst dann überall hinfahren ohne das Auto nochmal z.B. am Urlaubsort anmelden zu müssen. :prost:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Ach, die können auch das Stromnetz retten wenn ich beim Ort "geht Euch gar nichts an" angebe? :lol:
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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

SteffenM
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ich bin auch gerade etwas planlos, ob ich meine geplante lademöglichkeit anmelden soll oder es lieber lassen sollte. bei meinem netzbetreiber ist bis 11kw wohl nur eine Meldepflicht und da drüber zustimmungspflichtig. ich wäre jetzt so verrückt zu versuchen die 22kw an zu melden(go-e charger, auch wenn mein Auto nur 11kw laden kann) dass man halt für die Zukunft abgesichert ist damit keiner rum jammern kann.

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Naja, wenn man mit einer mobilen Wallbox genau das tut wofür sie vorgesehen ist, muss man sie wohl überall anmelden wo man gerade damit laden möchte. :lol:
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Ob man eine 22 oder 11 kW Wallbox hat spielt keine Rolle. Der Ladestromverbrauch änder sich dadurch nicht. Da es eine DSGVO gibt darf der Messtellenbetreiber nur die für die Abrechnung notwendige Daten an den VNB übertragen. Eine Lastgangmessung ist für Wohnungen und Wohnhäuser nicht vorgesehen. Der VNB wird daher nie in den Genuss von Daten über Leistungsspitzen kommen also wird er nie wissen ober es einen 22 oder 11 kW Wallbox ist. Aber ein Durchlauferhitzer hat max. 28 kW. Wenn kann man nie unterscheiden woher die Spitze ggf. kommt.
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