Vermieter droht mit fristloser Kündigung wegen Verlängerungskabel
Re: Vermieter droht fristlosen Kündigung wegen Verlängerungskabel
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Auf keinen Fall. Der Vermieter hat schon zu viel macht über meinen Leben, und soll ich auch seine Erlaubnis bitten um ein Elektroauto zu kaufen? Mit den Schreierein passiert zumindest was.
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Re: Vermieter droht fristlosen Kündigung wegen Verlängerungskabel
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Quatsch. Das ist die erste Sache die ich geprüft habe, und man kann keine Hitze mit dem Händen Spuren. Das Kabel ist für 16 A genehmigt, und das Auto zieht kaum 10 A.
Ja, wahrscheinlicher ist aber ein Brandfall vom ein Blitzschlag oder meinen Elektroherd. Ich glaube nicht dass die Hausverwaltung deswegen aktiv geworden ist. Wenn es so wäre, warum wurden sie so stark verweigern mir die Feuerwehrbericht zu zeigen? Ich glaube dass sie es einfach hässlich gefunden haben, und irgendeine Ausrede erfunden um es Weg zu kriegen.
Wie du sehen kannst, es ist nicht so einfach eine Wohnung mit Lademöglichkeit zu finden. Während ich hier noch laden kann es ist mir wert.
Re: Vermieter droht fristlosen Kündigung wegen Verlängerungskabel
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Dir ist schon klar, dass weder die Wohnung, noch das Haus dein Eigentum sind? Dementsprechend kannst du nicht tun und lassen was du willst. Hinzu kommt dass es in Deutschland nun mal Sicherheits- und Brandschutzvorschriften gibt. Den Großteil davon sogar zu recht.
Es wurde ja schon mehrfach geschrieben, ein lose liegendes Verlängerungskabel gefährdet die Verkehrssicherheit (Stolperfalle). Kommt noch die elektrische Sicherheit. Ist das Kabel für den Außenbereich geeignet oder kann Wasser eindringen. Du untergräbst mit einem "fliegenden" Kabel den Blitzschutz des Hauses. Ist die Steckdose und die entsprechende Sicherung auf die Leistung im Dauerbetrieb ausgelegt. Hier kann es dann zum Beispiel zum Brand kommen. Ist das Kabel für die Leistung ausgelegt? Auch hier kann es zu überhitzen des Kabels kommen.
Also jede Menge Dinge die es dabei zu beachten gibt und die eine Hausverwaltung nicht ignorieren kann, sondern Bußgelder und den (teilweisen) Verlust des Versicherungsschutzes für das Gebäude riskiert.
Hinzu kommt wie immer, wenn man etwas einem Erlaubt, ist es schwer es einem anderen nicht zu erlauben. So hat man dann einen Kabel Wildwuchs.
Wenn die Wohnungen dann auch noch einer Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht einem Einzelnen gehören (auch eine Gesellschaft gilt hier juristisch als Einzeln) gilt also auch noch das Wohnungseigentumsgesetz und die Teilungserklärung der WEG.
Es hat also nichts zwanghaft etwas mit "Geld extrahieren" zu tun, sondern mit Sicherheit und guten Umgang für alle Bewohner und auch Nachbarn zu tun.
Wem so etwas nicht passt (und das heißt nicht, dass dein Vermieter mehr Macht über dich bekommt) der muss halt, entweder woanders laden und / oder woanders wohnen.
Selbst beim Kauf einer Wohneinheit in einer WEG ist man nicht komplett frei was man darf (siehe ein Stück weiter oben).
Und auch im kompletten Eigentum darf man nicht alles ohne den Versicherungsschutz zu riskieren.
Nachtrag: Ja das äußerliche Erscheinungsbild darf von der Hausverwaltung geprüft und Beanstandet werden. Ich wüsste jetzt nicht, welche Rechtsvorschrift die Hausverwaltung verpflichtet dir einen Abnahmebericht der Brandschau (Feuerschau, oder wie es regional heißen mag) zur Verfügung zu stellen. Die Hausverwaltung steht nur in der Pflicht die Mängel zu beseitigen.
Es wurde ja schon mehrfach geschrieben, ein lose liegendes Verlängerungskabel gefährdet die Verkehrssicherheit (Stolperfalle). Kommt noch die elektrische Sicherheit. Ist das Kabel für den Außenbereich geeignet oder kann Wasser eindringen. Du untergräbst mit einem "fliegenden" Kabel den Blitzschutz des Hauses. Ist die Steckdose und die entsprechende Sicherung auf die Leistung im Dauerbetrieb ausgelegt. Hier kann es dann zum Beispiel zum Brand kommen. Ist das Kabel für die Leistung ausgelegt? Auch hier kann es zu überhitzen des Kabels kommen.
Also jede Menge Dinge die es dabei zu beachten gibt und die eine Hausverwaltung nicht ignorieren kann, sondern Bußgelder und den (teilweisen) Verlust des Versicherungsschutzes für das Gebäude riskiert.
Hinzu kommt wie immer, wenn man etwas einem Erlaubt, ist es schwer es einem anderen nicht zu erlauben. So hat man dann einen Kabel Wildwuchs.
Wenn die Wohnungen dann auch noch einer Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht einem Einzelnen gehören (auch eine Gesellschaft gilt hier juristisch als Einzeln) gilt also auch noch das Wohnungseigentumsgesetz und die Teilungserklärung der WEG.
Es hat also nichts zwanghaft etwas mit "Geld extrahieren" zu tun, sondern mit Sicherheit und guten Umgang für alle Bewohner und auch Nachbarn zu tun.
Wem so etwas nicht passt (und das heißt nicht, dass dein Vermieter mehr Macht über dich bekommt) der muss halt, entweder woanders laden und / oder woanders wohnen.
Selbst beim Kauf einer Wohneinheit in einer WEG ist man nicht komplett frei was man darf (siehe ein Stück weiter oben).
Und auch im kompletten Eigentum darf man nicht alles ohne den Versicherungsschutz zu riskieren.
Nachtrag: Ja das äußerliche Erscheinungsbild darf von der Hausverwaltung geprüft und Beanstandet werden. Ich wüsste jetzt nicht, welche Rechtsvorschrift die Hausverwaltung verpflichtet dir einen Abnahmebericht der Brandschau (Feuerschau, oder wie es regional heißen mag) zur Verfügung zu stellen. Die Hausverwaltung steht nur in der Pflicht die Mängel zu beseitigen.
Re: Vermieter droht fristlosen Kündigung wegen Verlängerungskabel
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Es wäre schon ein Tat am meinen Kabel zu Stolpern, ich habe es die Wände entlang gelegen.1234567890 hat geschrieben: ↑ Ich verstehe die Hausverwaltung, die ist für die Sicherheit im Gemeinschaftsbereich zuständig. Ein von einem Balkon herabhängendes Kabel und in die TG gezogenes Kabel ist eine Stolperfalle.
Auch ein Tat. Vielleicht ein Gefahr für Spider-Man.1234567890 hat geschrieben: ↑Daneben noch die potentielle Stromschlaggefahr im Falle einer Beschädigung.
Natürlich es ist, IP44.1234567890 hat geschrieben: ↑Dann noch die Frage, ob das Kabel überhaupt für den Aussenbereich zugelassen ist.
Im Ernsthaft?1234567890 hat geschrieben: ↑ Dann noch das Aushebeln des Blitzschutzes der elektrischen Anlage der Wohnanlage.
Oder vielleicht sollte es am meinen Verantwortung liegen?1234567890 hat geschrieben: ↑ Sollte im Falle einer Überspannung es zur Beschädigung der elektrischen Installation oder von Elektrogeräten der Mieter kommen oder zu einem Personenunfall wegen Stolpern, ..., wird sich der Vermieter spätestens dann wegen Schadenersatz an die Hausverwaltung halten, wenn beim Mieter nichts zu holen ist. Wieso sollte die Hausverwaltung das Risiko eingehen?
Uau, ich hatte nicht gedacht das tatsächlich Menschen gibt die solche bescheuerte Argumente in Ernsthaft verwenden. Danke für das Beispiel.1234567890 hat geschrieben: ↑ Zudem, wenn man das einem Mieter erlaubt, muss man es allen erlauben. Da würde jeder kreuz und quer seine Strippen ziehen, wie es ihm passt. Kann sein, dass es die Begehung durch die Feuerwehr nicht gab. Die Begründung provoziert vermutlich weniger Nachfragen als "es ist nicht gestattet im nicht gemieteten Bereich ein Verlängerungskabel zu legen"
Re: Vermieter droht fristlosen Kündigung wegen Verlängerungskabel
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Re: Vermieter droht fristlosen Kündigung wegen Verlängerungskabel
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Bitte lass mich mal versuchen es Dir als Vermieter zu sagen:
Das Kabel muss weg, ob Du willst oder nicht. Eine Begründung braucht der Hausverwalter dafür nicht. Er kann da beliebig eine Vorschieben. Wenn Du das Kabel nicht entfernst, dann kann er Dich kündigen, und sehr wahrscheinlich sogar fristlos.
Punkt.
Jetzt darfst Du dann natürlich weiter versuchen jemand zu finden, der Dir sagt, alles Dein Vorgehen okay und ohne Konsequenzen sein wird. Wird es aber vermutlich nicht sein, und das wäre wegen einem Kabel echt doof.
Daher mein Tipp für Dich:
Kabel abnehmen und anfangen eine neue Wohnung suchen. Dies natürlich der Hausverwaltung und dem Vermieter mit Begründung mitteilen. Wenn Du bisher ein guter und problemloser Mieter warst, dann sind die Vermieter da ggf. plötzlich sehr entgegenkommend. Gute Mieter sollte man als Vermieter tunlichst hegen und pflegen.
Wenn Du aus deren Sicht aber eher ein Problem-Mieter warst: tja, das nennt man dann Karma.
Ich miete übrigens auch selber Projektwohnungen. Bisher musste ich zwar länger suchen, aber ich habe auch immer eine mit Steckdose gefunden. Man muss halt nur freundlich anfragen.
Das Kabel muss weg, ob Du willst oder nicht. Eine Begründung braucht der Hausverwalter dafür nicht. Er kann da beliebig eine Vorschieben. Wenn Du das Kabel nicht entfernst, dann kann er Dich kündigen, und sehr wahrscheinlich sogar fristlos.
Punkt.
Jetzt darfst Du dann natürlich weiter versuchen jemand zu finden, der Dir sagt, alles Dein Vorgehen okay und ohne Konsequenzen sein wird. Wird es aber vermutlich nicht sein, und das wäre wegen einem Kabel echt doof.
Daher mein Tipp für Dich:
Kabel abnehmen und anfangen eine neue Wohnung suchen. Dies natürlich der Hausverwaltung und dem Vermieter mit Begründung mitteilen. Wenn Du bisher ein guter und problemloser Mieter warst, dann sind die Vermieter da ggf. plötzlich sehr entgegenkommend. Gute Mieter sollte man als Vermieter tunlichst hegen und pflegen.
Wenn Du aus deren Sicht aber eher ein Problem-Mieter warst: tja, das nennt man dann Karma.
Ich miete übrigens auch selber Projektwohnungen. Bisher musste ich zwar länger suchen, aber ich habe auch immer eine mit Steckdose gefunden. Man muss halt nur freundlich anfragen.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.
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Re: Vermieter droht fristlosen Kündigung wegen Verlängerungskabel
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Kann es sein, dass du dich ein bisschen sehr zentral im Leben siehst?elektrokanake hat geschrieben: Auf keinen Fall. Der Vermieter hat schon zu viel macht über meinen Leben, und soll ich auch seine Erlaubnis bitten
Ego mei mihi me, sagte mein Lehrer immer.
Hier in Zentraleuropa sind wilde Kabel zudem aus ästhetischen Gründen nicht erwünscht.
Re: Vermieter droht fristlosen Kündigung wegen Verlängerungskabel
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Leider denke ich auch das du das Kabel abbauen musst. Ich kenne deinen vermieter nicht und schon gar nicht die WEG im Haus, aber vielleicht stimmen die restlichen Miteigentümer einer Verlegung nicht zu. Es ist mit nicht so das der Vermieter das einfach so bauen kann. Als Eigentümer einer Wohunng kann ich sagen das bei uns sich keiner Quergestellt hat als einen Anschluss verlegen wollte.
Ob das Kabel 16A kann ist unerheblich was ist mit der Dose und dem Kabel zum Verteiler? Wäre extern laden keine Option?
Ja das büsst komfort ein, aber zu mindest bis zu einer Einigung ein gangbarer Weg.
Lag das Kabel offen rum, also quasi Stolperfalle?
An deiner Stelle würde ich es nochmal freundlich so versuchen, aber da dir die Wohnung eh nicht Gefällt wäre was neues wohl die entspannteste Variante. Dann aber im Vorfeld das ganze abklären.
Ob das Kabel 16A kann ist unerheblich was ist mit der Dose und dem Kabel zum Verteiler? Wäre extern laden keine Option?
Ja das büsst komfort ein, aber zu mindest bis zu einer Einigung ein gangbarer Weg.
Lag das Kabel offen rum, also quasi Stolperfalle?
An deiner Stelle würde ich es nochmal freundlich so versuchen, aber da dir die Wohnung eh nicht Gefällt wäre was neues wohl die entspannteste Variante. Dann aber im Vorfeld das ganze abklären.
Re: Vermieter droht fristlosen Kündigung wegen Verlängerungskabel
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Doch, meinem Vermieter gehörte ja das ganze Haus, die Häuser daneben und die Straße dazwischen - mit meinem gemieteten Stellplatz - ebenfalls.Frog hat geschrieben: ↑ Das Problem hier ist, dass dein Vermieter dir gar keine Erlaubnis für das Kabel geben konnte, weil es sich hier nicht um sein Sondereigentum (Wohnraum, Parkraum), sondern um das Gemeinschaftseigentum (Gebäude als Ganzes) handelt. Für letzteres ist die Hausverwaltung bzw. die Eigentümergemeinschaft insgesamt zuständig, nicht dein Vermieter.
Das war eine Wohnungsgenossenschaft mit 7.500 Wohnungen, die auch eigene E-Fahrzeuge hat.
Kabel aus dem Kellerfenster war nicht ok, weil es hätte Jemand stolpern können. Aber Steckdose am Kennzeichenhalter neben dem Parkplatz haben sie akzeptiert. Es musste halt von einem Fachmann nochmal abgenommen werden und ich musste es bei Auszug zurückbauen.
Nö, da interessiert sich Dein Vermieter auch gar nicht für, Du kannst kaufen was Du willst.elektrokanake hat geschrieben: ↑ Der Vermieter hat schon zu viel macht über meinen Leben, und soll ich auch seine Erlaubnis bitten um ein Elektroauto zu kaufen?
Aber zuhause auf die bisherige Weise laden - das geht so nicht.
Ja, Du hast jetzt Ärger.elektrokanake hat geschrieben: ↑ Mit den Schreierein passiert zumindest was.
Kommt halt auf die Ecke an. Bei vielen Wohnungen ist ein Parkplatz in der Nähe schon nicht drin, da brauchste über ein E-Auto nicht nachdenken.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.
Geht Radfahren, ist schöner.
Re: Vermieter droht fristlosen Kündigung wegen Verlängerungskabel
IP 44 sagt nichts über das Kabel aus. M. E. Ist H07RNF 2,5 beispielsweise für den Anschluss von Wohnmobilen vorgeschrieben...elektrokanake hat geschrieben:Es wäre schon ein Tat am meinen Kabel zu Stolpern, ich habe es die Wände entlang gelegen.1234567890 hat geschrieben: ↑ Ich verstehe die Hausverwaltung, die ist für die Sicherheit im Gemeinschaftsbereich zuständig. Ein von einem Balkon herabhängendes Kabel und in die TG gezogenes Kabel ist eine Stolperfalle.
Auch ein Tat. Vielleicht ein Gefahr für Spider-Man.1234567890 hat geschrieben: ↑Daneben noch die potentielle Stromschlaggefahr im Falle einer Beschädigung.
Natürlich es ist, IP44.1234567890 hat geschrieben: ↑Dann noch die Frage, ob das Kabel überhaupt für den Aussenbereich zugelassen ist.
Im Ernsthaft?1234567890 hat geschrieben: ↑ Dann noch das Aushebeln des Blitzschutzes der elektrischen Anlage der Wohnanlage.
Oder vielleicht sollte es am meinen Verantwortung liegen?1234567890 hat geschrieben: ↑ Sollte im Falle einer Überspannung es zur Beschädigung der elektrischen Installation oder von Elektrogeräten der Mieter kommen oder zu einem Personenunfall wegen Stolpern, ..., wird sich der Vermieter spätestens dann wegen Schadenersatz an die Hausverwaltung halten, wenn beim Mieter nichts zu holen ist. Wieso sollte die Hausverwaltung das Risiko eingehen?
Uau, ich hatte nicht gedacht das tatsächlich Menschen gibt die solche bescheuerte Argumente in Ernsthaft verwenden. Danke für das Beispiel.1234567890 hat geschrieben: ↑ Zudem, wenn man das einem Mieter erlaubt, muss man es allen erlauben. Da würde jeder kreuz und quer seine Strippen ziehen, wie es ihm passt. Kann sein, dass es die Begehung durch die Feuerwehr nicht gab. Die Begründung provoziert vermutlich weniger Nachfragen als "es ist nicht gestattet im nicht gemieteten Bereich ein Verlängerungskabel zu legen"
Grüße Jörg
Erdgasfahrer seit 2001 - Egolf seit Juni 2017
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