Laden beim Arbeitgeber?

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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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ecopowerprofi hat geschrieben:
mweisEl hat geschrieben: bräuchte es für die Wallboxen schon jeweils eine Säule inkl. Fundament.
Falsch. Säule ohne Fundament. Wenn einer gegen fährt nur wieder aufrichten. Fertig. Die Säule für 2 WB kostet ca. 350 €.
Ok. Würde man das auch in einem Kiesbett direkt vor der Glasfasade hier machen wollen?
IMG_20190808_084343.jpg
Zum Bild: im Vordergrund sieht man die Säule inkl. Fundament, die 6.000 € gekostet haben soll. Ganz im Hintergrund beim E-Smart kann man die CEE blau Dose entdecken für ca. 200 €.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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Die Säule muss ja eigentlich nicht so hoch sein.

Re: Laden beim Arbeitgeber?

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  • Alex1
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Orion hat geschrieben:
Oberfranke hat geschrieben:
Orion hat geschrieben:
Wenn du ein bisschen rechtliches Erbsenzählen betreiben willst, hier eine Argumentationshilfe:

Die BetrSichV, die die Prüfungen vorschreibt, bezieht sich ausschließlich auf Arbeitsmittel. Das sind also Geräte, die für die gewerbliche Arbeit benutzt werden.
Wenns kein Firmenwagen ist, zählt dein Privat-PKW und das zugehörige Ladekabel nicht als gewerbliches Arbeitsmittel, daher gilt nicht die BetrSichV und auch nicht die DGUV. Und für Privatpersonen gibt es keine Prüfvorschriften (wenns auch oft sinnvoll wäre, aber das ist eine andere Diskussion...).
/Klugscheißermodus Ein
Das stimmt zwar für die BetrSichV, aber nicht für die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV V3. Diese deckt alle BETRIEBSmittel ab, die Definition dort ist sehr umfassend.
/Klugscheißermodus Aus
Die Definitionen der DGUV Vorschrift 3 sind derart schwammig, dass man theoretisch alles darin aufnehmen könnte.
Klar ist jedoch, wer das Klientel der Unfallversicherung ist: das Gewerbe. "Betrieb" steckt ja auch im Wort mit drin - oft wird "Betriebsmittel" mit "Arbeitsmittel" synonym verwendet.
Ja, der Arbeitgeber MUSS alles aufnehmen. Auch die private Kaffeemaschine und Ladekabel. Er hat schließlich die Verkehrssicherheitspflicht für sein Unternehmen und damit für das gesamte Betriebsgelände.

Es geht hier erst einmal nur um elektrische Geräte. Die Gefahrstoffverordnung lassen wir mal ganz beiseite ;)

Und da wäre z.B. der 12-V-Akku jedes Autos in der Tiefgarage ein Prüfpunkt. Wird nur aus Opportunität nicht durchgesetzt. Ein Kabel, das auf dem Betriebsgelände rumliegt oder -hängt, auch noch unter Spannung, ist 100 % nach DGUV V3 zu prüfen.

Es gibt also Grund anzunehmen, dass das Ladekabel in meinem Privatbesitz nicht zwingend vom Arbeitgeber geprüft werden muss.
Gewisse eigene "Prüfpflichten" liegen in meinem Privatinteresse. So möchte ich nicht verklagt werden, wenn mein Kollege einen Stromschlag erlitten hat, weil ich mein Kabel derart runtergerockt habe, dass schon das offene Kupfer rausschaut - und trotzdem nicht ausgesondert habe. Eine Sichtprüfung (durch mich selbst) sollte als selbstverständlich gelten - die Praxis zeigt was anderes.
Das Eine schließt das Andere ja nicht aus. Der AG muss auf jeden Fall die Sicherheit Deines Kabels prüfen, wenn es auf seinem Betriebsgelände verwendet wird.

Du wirst übrigens auf keinen Fall verklagt, wenn ein Kollege auf dem Betriebsgelände von Deinem Kabel einen Schlag bekommt. Kollegen haben das Haftungsprivileg aus dem SGB VII. Selbst bei grober Fahrlässigkeit. Nur nicht bei Absicht/Vorsatz.

Immer noch nicht überzeugt? Dann denk doch mal einen winzigen Schritt weiter:
Wenn das private Ladekabel überprüft werden müsste, dann doch auch das Auto. Und zwar egal ob Elektro oder Benziner. Hat sich von deiner Firma schon mal jemand dafür interessiert, ob an deinem Privatfahrzeug die Bremsen funktionieren? Das hätte der Unternehmer ja auch prüfen zu lassen, sobald du das Fahrzeug auf seinem Gelände abstellst, wenn man die Definition des "Betriebsmittels" so weit fassen würde.
Wie ich oben schrub, sind die Bremsen ja kein elektrisches Betriebsmittel nach DGUV V3. Der AG hat aber durchaus das Recht (und auch die Pflicht), ein nicht verkehrstüchtiges Auto vom Wegfahren abzuhalten.

Er hat aber nicht die Pflicht, das ohne Anlass zu prüfen. Erst recht nicht regelhaft.
Auch das Ladekabel meines privaten Mobiltelefons bekommt den DGUV-Aufkleber verpaßt, wenn es an der dienstlichen Steckdose hängt.
Und ebenso die vielen privaten Kaffeemaschinen und Wasserkocher ...
Hier sieht man die Auswirkungen der schwammigen Definition. Es wird halt einfach mitgemacht, der Elektriker ist günstiger als ein Jurist, der sich mit der BG anlegt. ;-)
Nein. Kaffeemaschinen und Wasserkocher sind, gerade, wenn sie privat sind, ein häufiger Grund für Brände. Hab ich schon fast live miterlebt. Da ist die Rechtslage völlig klar. Prüfung muss sein, Kosten für den Anwalt wären rausgeschmissenes Geld.

Die BG ist da harmlos. Die Sachversicherer schlagen zu. Wenn Du einen Brand hast und kannst nicht die lückenlose Prüfung aller Geräte vorweisen, die diesen Brand verursacht haben könnten, ist sofort die Haftung des Versicherers weg. Ganz oder teilweise. Und/oder die Prämie steigt.
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Herzliche Grüße
Alex

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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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mweisEl hat geschrieben: Würde man das auch in einem Kiesbett direkt vor der Glasfasade hier machen wollen?
Ja. Wenn da einer gegen fährt ist beides hin. Ohne Fundament nur die Glasscheibe. Um beide zu schützen müsste man einen soliden Rammschutz verbauen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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Rammschutz ist zuviel - nehmt ein paar große Steine rechts und links, die den Schwung abfangen. Oder einen schönen Oleander in einem großen Topf daneben stellen. Das ist teuer genug...

Grüazi MaXx

Re: Laden beim Arbeitgeber?

mobafan
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Mein Arbeitgeber hat jetzt an der hauseigenen Tiefgarage ein tolles neues Schild angebracht: "Einfahrt für Elektroautos verboten". Da mache ich mir gar keine Hoffnung, dass man über kurz oder lang hier wird laden dürfen - weder kostenfrei noch gegen Bezahlung.
Verbrennerfreier Haushalt im Energieplushaus.
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

Solarmobil Verein
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mobafan hat geschrieben: Mein Arbeitgeber hat jetzt an der hauseigenen Tiefgarage ein tolles neues Schild angebracht: "Einfahrt für Elektroautos verboten".
Kannst du, wenn möglich, den Grund dafür mal in Erfahrung bringen?

Re: Laden beim Arbeitgeber?

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mobafan hat geschrieben: Mein Arbeitgeber hat jetzt an der hauseigenen Tiefgarage ein tolles neues Schild angebracht: "Einfahrt für Elektroautos verboten".
Vermutlich haben sie gehört dass mal ein Tesla in einer Tiefgarage gebrannt hat und jetzt haben sie Angst. War ja lange Jahre bei CNG auch so.
tes.jpg
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

Solarmobil Verein
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Mit der Begründung müßte man Tiefgaragen komplett verbieten.
Kam ja noch nieeeeeee niemals nicht vor, daß da ein benzinbetriebens Fahrzeug gebrannt hat ... ^^

Re: Laden beim Arbeitgeber?

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mobafan hat geschrieben: Mein Arbeitgeber hat jetzt an der hauseigenen Tiefgarage ein tolles neues Schild angebracht: "Einfahrt für Elektroautos verboten". Da mache ich mir gar keine Hoffnung, dass man über kurz oder lang hier wird laden dürfen - weder kostenfrei noch gegen Bezahlung.
Hier im Forum gibt es Einige, die sowas schon erfolgreich durchargumentiert haben. Mir fällt da DiLeGreen ein. Oder Zoe-333. Oder leonidos.

Sachargumente kann der AG eingentlich keine haben. Nur "ich will halt nicht"... :roll:
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