Laden beim Arbeitgeber?

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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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ecopowerprofi hat geschrieben: Eine einfache WB im Alu-Gehäuse gibt es schon für unter 400 Schleifen. Eine Zuleitung 3 x 2,5² mit einem FI/LS schlägt noch mal mit ca. 200 Schleifen zu Buche aber natürlich nur wenn der Elektriker daraus keine Lebensaufgabe macht.
Richtig, aber bedenke dass man bei "modernen" Gewerbegebäuden häufig nichts an die Wand dübeln kann (z.B. Glasfassade), auch wenn sich die Parkplätze direkt vor dieser Wand befinden. Während kleine CEE-blau Dosen dann noch billig an die "Firmenparkplatz X"-Schilderstummel angeschraubt werden können, bräuchte es für die Wallboxen schon jeweils eine Säule inkl. Fundament.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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mweisEl hat geschrieben: Ladevorrichtung: Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert.
(Quelle: Bundesregierung)
Das sind ja mal richtig gute Neuigkeiten.
Mit einem 10Jahres Planungshorizont im Rücken kann man schon etwas selbstbewusster argumentieren. Hatte insgeheim schon Bedenken, meine blauen Ladesteckdosen nächstes Jahr wieder demontieren zu müssen.

Das Problem bei den Steckdosen ist hauptsächlich das mitgebrachte Adapterkabel. Das gilt als elektrisches Betriebsmittel und müsste bei Benutzung auf dem Firmengelände eigentlich nach DGUV V3 geprüft sein.
Selbiges gilt aber theoretisch genauso für ein mitgebrachtes Typ2 Ladekabel, also hilft eine Wallbox mit Typ2 Dose hier auch nicht weiter (Hinsichtlich Komfort ist es eh Latte, ob man sich täglich 2x mit einem störrischen Typ2 Kabel oder einem ICCB kabel herumplagt.)

Die einzige Variante mit unstrittiger Prüfverantwortung beim AG und hohem Komfort wären dann wohl 3,7kW Wallboxen mit fest angeschlagenem Kabel.

Andererseits kommt dann irgendjemand mit nem Typ1 Oldtimer und klagt wegen Diskriminierung...
bleibt alles schwierig ;)
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

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mweisEl hat geschrieben: bräuchte es für die Wallboxen schon jeweils eine Säule inkl. Fundament.
Falsch. Säule ohne Fundament. Wenn einer gegen fährt nur wieder aufrichten. Fertig. Die Säule für 2 WB kostet ca. 350 €.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

Orion
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spark-ed hat geschrieben: Das Problem bei den Steckdosen ist hauptsächlich das mitgebrachte Adapterkabel. Das gilt als elektrisches Betriebsmittel und müsste bei Benutzung auf dem Firmengelände eigentlich nach DGUV V3 geprüft sein.
Wenn du ein bisschen rechtliches Erbsenzählen betreiben willst, hier eine Argumentationshilfe:

Die BetrSichV, die die Prüfungen vorschreibt, bezieht sich ausschließlich auf Arbeitsmittel. Das sind also Geräte, die für die gewerbliche Arbeit benutzt werden.
Wenns kein Firmenwagen ist, zählt dein Privat-PKW und das zugehörige Ladekabel nicht als gewerbliches Arbeitsmittel, daher gilt nicht die BetrSichV und auch nicht die DGUV. Und für Privatpersonen gibt es keine Prüfvorschriften (wenns auch oft sinnvoll wäre, aber das ist eine andere Diskussion...).
2016: Reichweiten-Angst. 2018: Ladesäulen-Angst. 2020: Liefer-Angst. 2022: Ladepreis-Angst.

Re: Laden beim Arbeitgeber?

Oberfranke
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Orion hat geschrieben:
spark-ed hat geschrieben: Das Problem bei den Steckdosen ist hauptsächlich das mitgebrachte Adapterkabel. Das gilt als elektrisches Betriebsmittel und müsste bei Benutzung auf dem Firmengelände eigentlich nach DGUV V3 geprüft sein.
Wenn du ein bisschen rechtliches Erbsenzählen betreiben willst, hier eine Argumentationshilfe:

Die BetrSichV, die die Prüfungen vorschreibt, bezieht sich ausschließlich auf Arbeitsmittel. Das sind also Geräte, die für die gewerbliche Arbeit benutzt werden.
Wenns kein Firmenwagen ist, zählt dein Privat-PKW und das zugehörige Ladekabel nicht als gewerbliches Arbeitsmittel, daher gilt nicht die BetrSichV und auch nicht die DGUV. Und für Privatpersonen gibt es keine Prüfvorschriften (wenns auch oft sinnvoll wäre, aber das ist eine andere Diskussion...).
/Klugscheißermodus Ein
Das stimmt zwar für die BetrSichV, aber nicht für die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV V3. Diese deckt alle BETRIEBSmittel ab, die Definition dort ist sehr umfassend.
/Klugscheißermodus Aus
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

Solarmobil Verein
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Stimmt. Auch das Ladekabel meines privaten Mobiltelefons bekommt den DGUV-Aufkleber verpaßt, wenn es an der dienstlichen Steckdose hängt.
Und ebenso die vielen privaten Kaffeemaschinen und Wasserkocher ...

Wobei, eine Kaffeemaschine müßte eigentlich ein richtiges, vollumfängliches Betriebsmittel sein, denn:
Programmierer sind die Geräte zur Umwandlung von Kaffee in Software.
:lol:

Was Ladekabel betrifft, steht bei uns in den Bedingungen zur Nutzung der Ladesäulen auf dem Betriebsgelände, daß diese (sinngemäß) in Ordnung sein müssen, keine Schadstellen aufweisen dürfen und sowas.
Im Grunde gilt für die Ladekabel also das gleiche wie für jedes andere elektrische Gerät hier.
Eine DGUV-Prüfung der Ladekabel wollte allerdings noch keiner machen. Die Säulen haben natürlich eine.
Zuletzt geändert von Solarmobil Verein am Mi 7. Aug 2019, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Laden beim Arbeitgeber?

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Oberfranke hat geschrieben: Das stimmt zwar für die BetrSichV, aber nicht für die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV V3. Diese deckt alle BETRIEBSmittel ab, die Definition dort ist sehr umfassend.
Genau so würde ich das leider auch interpretieren.
Das Problem wird es in einer kleinen Bude nicht geben, wo der Chef bei solchen Spitzfindigkeiten genervt abwinkt und mangels real existierenden Risikos einfach gewähren lässt.

Problematisch wird dieser ganze Prüfwahn, wenn du in einem Großbetrieb/ Konzern arbeitest, da gibt es solche Grauzonen nicht mehr.
In so einem Umfeld gedeihen stets diese typischen Nervensägen, die sich berufen fühlen dich unaufgefordert auf solche "Missstände" hinzuweisen und dir stolz die dazugehörenden sinnfreien Vorschriften wortgetreu aufsagen können :lol:

Die einzig unstrittige Lösung wäre daher nach meiner Ansicht eine Wallbox mit fest angeschlagenem Ladekabel bei der der Betreiber eine regelmäßige Prüfung durchführen lassen und "gerichtsfest dokumentiert" nachweisen kann.
SmartED - einfach, wie für mich gemacht

Re: Laden beim Arbeitgeber?

Mei
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spark-ed hat geschrieben: ...
Die einzige Variante mit unstrittiger Prüfverantwortung beim AG und hohem Komfort wären dann wohl 3,7kW Wallboxen mit fest angeschlagenem Kabel.
...
Alles andere ist auch Quatsch.

Umparken nach dem Laden ist Zeitverschwendung.

Mitbringen vom Kabel geht, aber ist unkomfortabel.

Re: Laden beim Arbeitgeber?

Oberfranke
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Will hier kein Fass aufmachen, aber was ist mit dem Auto selber?
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Re: Laden beim Arbeitgeber?

Orion
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Oberfranke hat geschrieben:
Orion hat geschrieben:
spark-ed hat geschrieben: Das Problem bei den Steckdosen ist hauptsächlich das mitgebrachte Adapterkabel. Das gilt als elektrisches Betriebsmittel und müsste bei Benutzung auf dem Firmengelände eigentlich nach DGUV V3 geprüft sein.
Wenn du ein bisschen rechtliches Erbsenzählen betreiben willst, hier eine Argumentationshilfe:

Die BetrSichV, die die Prüfungen vorschreibt, bezieht sich ausschließlich auf Arbeitsmittel. Das sind also Geräte, die für die gewerbliche Arbeit benutzt werden.
Wenns kein Firmenwagen ist, zählt dein Privat-PKW und das zugehörige Ladekabel nicht als gewerbliches Arbeitsmittel, daher gilt nicht die BetrSichV und auch nicht die DGUV. Und für Privatpersonen gibt es keine Prüfvorschriften (wenns auch oft sinnvoll wäre, aber das ist eine andere Diskussion...).
/Klugscheißermodus Ein
Das stimmt zwar für die BetrSichV, aber nicht für die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV V3. Diese deckt alle BETRIEBSmittel ab, die Definition dort ist sehr umfassend.
/Klugscheißermodus Aus
Die Definitionen der DGUV Vorschrift 3 sind derart schwammig, dass man theoretisch alles darin aufnehmen könnte.
Klar ist jedoch, wer das Klientel der Unfallversicherung ist: das Gewerbe. "Betrieb" steckt ja auch im Wort mit drin - oft wird "Betriebsmittel" mit "Arbeitsmittel" synonym verwendet.

Es gibt also Grund anzunehmen, dass das Ladekabel in meinem Privatbesitz nicht zwingend vom Arbeitgeber geprüft werden muss.
Gewisse eigene "Prüfpflichten" liegen in meinem Privatinteresse. So möchte ich nicht verklagt werden, wenn mein Kollege einen Stromschlag erlitten hat, weil ich mein Kabel derart runtergerockt habe, dass schon das offene Kupfer rausschaut - und trotzdem nicht ausgesondert habe. Eine Sichtprüfung (durch mich selbst) sollte als selbstverständlich gelten - die Praxis zeigt was anderes.

Immer noch nicht überzeugt? Dann denk doch mal einen winzigen Schritt weiter:
Wenn das private Ladekabel überprüft werden müsste, dann doch auch das Auto. Und zwar egal ob Elektro oder Benziner. Hat sich von deiner Firma schon mal jemand dafür interessiert, ob an deinem Privatfahrzeug die Bremsen funktionieren? Das hätte der Unternehmer ja auch prüfen zu lassen, sobald du das Fahrzeug auf seinem Gelände abstellst, wenn man die Definition des "Betriebsmittels" so weit fassen würde.
Auch das Ladekabel meines privaten Mobiltelefons bekommt den DGUV-Aufkleber verpaßt, wenn es an der dienstlichen Steckdose hängt.
Und ebenso die vielen privaten Kaffeemaschinen und Wasserkocher ...
Hier sieht man die Auswirkungen der schwammigen Definition. Es wird halt einfach mitgemacht, der Elektriker ist günstiger als ein Jurist, der sich mit der BG anlegt. ;-)
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