Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

mack3457
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Ah, stimmt. Da ich selber (fast) jeden Tag lade, hatte ich das tägliche Laden vorausgesetzt.
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Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Ferfi
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AudiDriver hat geschrieben:Vorallem die Aussage "Der Hausanschluss gibt das nicht her" ärgert mich. Die Stadtwerke stellen sich stur und gehen vom Gleichzeitigkeitsfaktor 1 aus. Somit wird allen Mietern die Lademöglichkeit verweigert. Also ausnahmslos allen. Es gibt auch keine öffentliche Lademöglichkeit.
Das typische Problem "nachher möchte jeder eine Wallbox haben" und daher bekommt sie lieber überhaupt keiner.
Als jeder Tiefgarage 2-3 Lademöglichkeiten zur Verfügung zustellen.
Mehr als 1% der Mieter werden ja sowieso nicht direkt ein Elektroauto anschaffen.
Prinzip Hoffnung geht hier natürlich nicht. Wenn eine (intelligente) Laststromverteilung vorhanden wäre, wäre zumindest aus Sicht der Sicherheit nichts zu bemängeln.

Ich bin in der gleichen Ausgangslage und plane bis auf Weiteres mit öffentlichen Lademöglichkeiten. Ein Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause diskutiert werden.
Es steckt allerdings selbst dann noch ein erhebliches finanzielles Risiko im Raum. Wenn die Leitung für den x-ten Anschluss nicht mehr ausreicht, wirst Du noch nachträglich zur Kasse gebeten. Und das unbegrenzt. Das kann dann schnell ein fünfstelliger Betrag werden

Alles nicht so einfach. Aus meiner Sicht wäre hier eine Förderung hilfreich. Nicht bei den Autos. Das subventioniert eher die Hersteller...

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Ferfi
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AndreR hat geschrieben:Ich würde, wenn es Dein Geldbeutel hergibt, die Sache erst mal zum Anwalt hocheskalieren. Solche Verfahren dauern erfahrungsgemäß Monate bis Jahre. Da die vom Vermieter angebrachten Gründe aus fachlicher Sicht unbegründet sind, rechne ich Dir hier hohe Chancen aus. Womöglich ist bis dahin der Rechtsanspruch dann auch endlich durch und der Vermieter ohnehin mundtot.
Möglicherweise gibt es aber einen Antrag auf einstweiligen Rückbau bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Dazu dann jede Menge Gutachten und Gegengutachten....

Das führt mE. zu nichts

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Rockatanski
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Das ist so ähnlich wie bei Mietnomaden.
Wer als Vermieter sich dann auf unseren Rechtsstaat verlässt, ist selbst schnell gerupft und im schlimmsten Falle finanziell am Ende. Daher muss sich jeder selbst fragen, wie er mit so einer Situation umgeht.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Kabelbaum
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Für mich ist das Ganze eine versicherungstechnische Frage.
Auch wenn hier die Installation vom Profi(Elektriker) durchgeführt wurde, ist z.B. ein Brand von dieser vom Mieter veranlassten Installation nie auszuschließen.

Wer zahlt im Brandfall? Die Gebäudeversicherung des Vermieters? ...oder die Haftpflicht des Mieters? ...oder des Elektrikers?

Ich weiß von einigen Firmen, das z.B. den Mitarbeitern die Aufstellung eigens mitgebrachter, privater Kaffeemaschinen im Büro aus versicherungstechnischen Gründen untersagt und auf firmeneigene in der Kantine verwiesen wird.
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Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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Kabelbaum hat geschrieben: Wer zahlt im Brandfall? Die Gebäudeversicherung des Vermieters?
Das Gebäude ist über die Gebäudeversicherung, die jedes Gebäude hat, versichert. Die Ursache für einen Brand ist erst mal unerheblich. Die Gebäudeversicherung zahlt in jedem Fall. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird sich die Gebäudeversicher das Geld vom Verursacher zurückholen. Ist etwas fachgerecht installiert worden, dann kann weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz angenommen werden. Hier wird mal wieder ohne fachgrundlage Behauptungen aufgestellt.

Auch das mit der Kaffemaschine ist absoluter Quatsch. Die Versicherung wird da nur vorgeschoben. Eigendlich braucht ein Betrieb gar keine Gründe angeben. Da reicht das Hausrecht. Vielleicht will man nur nicht unnötiges missfallen vermeiden.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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ecopowerprofi hat geschrieben: Auch das mit der Kaffemaschine ist absoluter Quatsch.
Nicht ganz. Die muß halt geprüft werden.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Kabelbaum
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ecopowerprofi hat geschrieben: ... Hier wird mal wieder ohne fachgrundlage Behauptungen aufgestellt.
Das die Gebäudeversicherung erstmal einspringt, war mir schon klar!
Was aber nicht ausschließt, das evtl. anschließend Forderungen an den Mieter gestellt werden könnten da Installation nicht vom Eigentümer genehmigt war.
Wie das später vor Gericht ausgeht, ist eine andere Frage.


und ja, elektrische Geräte werden in Firmen einer regelmäßigen elektrischen Prüfung(u.a. Übergangswiderstand, etc.) unterzogen.
Das eine Firma wenig Interesse daran hat auch private Geräte zu checken, ist verständlich.
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Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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Kabelbaum hat geschrieben: Was aber nicht ausschließt, das evtl. anschließend Forderungen an den Mieter gestellt werden könnten da Installation nicht vom Eigentümer genehmigt war.
Wenn eine Installation vom Vermieter nicht entfernt wird, dann kann man von stillschweigender Duldung ausgehen. Ausserdem wer will nach einigen Jahren noch feststellen ob das Kabel nicht schon immer da war und nur anders genutzt wird. Wegen einer defekten fachgerecht verlegte Leitung (mehr als unwahrscheinlich) wird kein Brandsachverständiger sich eine Kopp machen wer das Kabel gelegt hat. Die suchen eher nach Anzeichen für Brandstiftung oder grobfahrlässiges Verhalten.
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Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Kabelbaum
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Dem Vermieter geht es sicherlich weniger um den "Einzelfall"!
Hier muss er global denken und handeln. Denn, was bei diesem Mieter noch technisch korrekt, wird beim nächsten zur Bastelei.

Vermieter sollten für eine generelle Lösung(CEE oder gleich Wallbox?) sorgen. d.h. die Installation vornehmen bzw. beauftragen.
Die Kosten könnten der Wohnungsmiete aufgeschlagen werden.
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