Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

AudiDriver
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Sehr geehrter Herr xxx,

Sie haben an Ihrem Stellplatz in der Tiefgarage eine Steckdose installieren lassen, um Ihr Elektroauto damit laden zu können. Zum einen ist eine mietereigene bauliche Veränderung in der Tiefgarage nicht gestattet, zum anderen ist der Eingriff in die Elektroinstallation ohne unsere Zustimmung ein fahrlässiges Verhalten.

Durch das dauerhafte auslasten der Steckdose kann der Hausanschluss überlastet werden und sogar ein Brand entstehen. Der Hausanschluss befindet sich nicht im selben Gebäude sondern versorgt den gesamten Block mit Strom. Sie gefährden mit Ihrer Handlung somit die Stromversorgung für mehrere Gebäude und riskieren durch Ihre eigenmächtige ungenehmigte Installation die Sicherheit der übrigen Bewohner und zudem den Versicherungsschutz der Gebäude im Notfall.

Wie wir Ihnen bereits in früheren E-Mails mitteilten liegen uns mehrere Anfragen in Bezug auf die Lademöglichkeiten von Elektroautos in den Tiefgaragen des Quartiers vor. Die Tiefgarage in Ihrer Wohnanlage kann aufgrund der benötigten Stromkapazität nicht mit beliebig vielen Wallboxen oder zusätzlichen Steckdosen ausgestattet werden. Aus diesem Grund prüfen wir mit hohem Aufwand und in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Heidelberg ein quartiersübergreifendes Konzept, mit welchem wir die Nachfragen abdecken können. Die Ausarbeitung nimmt etwas Zeit in Anspruch, sodass wir bis zum Sommer 2019 voraussichtlich keine Lösung anbieten können und Sie Ihr Fahrzeug vorerst an öffentlichen Ladestationen laden müssen. Beachten Sie bitte, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, Ihr Elektroauto in unserer Tiefgarage laden zu können.


Bitte lassen Sie die Steckdose rückstandsfrei bis spätestens xxx durch einen Fachbetrieb zurückbauen und weisen uns durch einen Bericht des Elektrikers nach, dass unsere Elektroinstallation keinen Schaden genommen hat. Sollten Sie unserer Aufforderung zum Rückbau nicht nachkommen, behalten wir uns eine mietrechtliche Abmahnung sowie weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor. Wir bitten um Verständnis, dass wir hier im Sinne der Verkehrssicherung der Gebäude und der Sicherheit der Bewohner handeln müssen.

Mit freundlichen Grüßen

...


Was nun?
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Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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WB abbauen oder ausziehen.

Die TG und deren Elektroinstallation sind nicht dein Eigentum. Die Zustimmung zur WB war nicht gegeben.

Was nun ist eine ziemlich doofe Frage.
e-Golf am 29.9.2017 bestellt, Abholung 1/2018 in DD. Seither >150.000km elektrisch unterwegs

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

SaschaG
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Sehe ich auch so. Auf eigene Faust als Mieter geht das nicht.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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Wer hat denn die Dose gesetzt? Ein Elektriker oder ein Laie?

Wo ist die angeschlossen? Am Allgemeinstrom oder Deinem Zähler?

Bist Du Mieter oder Eigentümer?

Wie lange ist die Dose schon vorhanden?
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

Karl8901
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Ist doch glasklar. Alles zurückbauen.- Bestätigen lassen und den Bericht an die Eigentümerverwaltung senden. Und ab jetzt das Auto öffentlich laden.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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AudiDriver hat geschrieben: Sie gefährden mit Ihrer Handlung somit die Stromversorgung für mehrere Gebäude und riskieren durch Ihre eigenmächtige ungenehmigte Installation die Sicherheit der übrigen Bewohner und zudem den Versicherungsschutz der Gebäude im Notfall.
Die Installation wird wohl ein Elektriker vorgenommen haben? Dann wäre die Aussage ja maximal blödsinnig.

Na, Heidelberg eben. Ist es ein Gebäude der GGH?
AudiDriver hat geschrieben: ... prüfen wir mit hohem Aufwand und in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Heidelberg ein quartiersübergreifendes Konzept
Jaja, ganz bestimmt. Die fördern aber nur Wasserstoffautos mit 10.000 € pro Stück
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

AudiDriver
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- Natürlich von einem Elektriker installiert
- Privater Zähler der Wohnung also selbstverständlich kein Gemeinschaftsstrom
- CEE Blau 1-phasig 16A, keine Wallbox

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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Genehmigung fehlt, TG Stellplatz ist nicht Wohnraum, sondern Gemeinschaftseigentum. Selbst wenn du nur eine Schraube da rein schraubst kannst du abgemahnt werden.
e-Golf am 29.9.2017 bestellt, Abholung 1/2018 in DD. Seither >150.000km elektrisch unterwegs

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

elektrozauber
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AudiDriver hat geschrieben: - Natürlich von einem Elektriker installiert
- Privater Zähler der Wohnung also selbstverständlich kein Gemeinschaftsstrom
- CEE Blau 1-phasig 16A, keine Wallbox
Du bist zu früh dran, nach Abschluss der laufenden Gesetzesänderung wärst du im Recht. Das soll bis zum Ende der Legislaturperiode 2021 passieren. Du könntest dich allenfalls auf Rückbau verklagen lassen und darauf spekulieren, dass das Gerichtsverfahren erst nach der Gesetzesänderung angesetzt wird.

Re: Abmahnung vom Vermieter wegen Ladedose in der Tiefgarage

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AudiDriver hat geschrieben: - Natürlich von einem Elektriker installiert
- CEE Blau 1-phasig 16A
Dann ist die Einlassung des Vermieters "Durch das dauerhafte auslasten der Steckdose kann der Hausanschluss überlastet werden und sogar ein Brand entstehen." sachlich unbegründet um nicht zu sagen gelogen. Handelt es sich beim Vermieter um eine Heidelberger Wohnbaugesellschaft?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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