Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

winwou
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Anmar hat geschrieben:Das manche Sachverhalte juristisch nicht einfach sind
Das erwähnte Beispiel hat nix mit der Juristerei zu tun sondern ist durch Lobbyisten von Tank&Rast und Co initiiert. Der Zaun steht auf öffentlichem Grund und Boden und der wurde nur errichtet um den Verkauf der Würstchen zu verhindern. Man hat den juristischen Trick angewannt, dass das Aushändigen über den Zaun eine Sondernutzung des Zaunes sei. Da wird das Recht zugunsten von Tank&Rast sehr stark verbogen.
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Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

StVO
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Recht verbiegen kann man aber nur in einem gewissen gesetzlichen Rahmen und der ist zweifellos gegeben - siehe Urteil des VG. Wenn die Betreiberin dort nun eine Ladesäule aufstellt, dürfte man seitens des TLBV vermutlich die gleiche Argumentationslinie anwenden.

Bei der erwähnten Konstellation -Infrastruktur auf Privatgrundstück / Ladevorgang im gewidmeten öffentl. Verkehrsraum- wird es daher ggf. eine andere Auslegung des Gemeingebrauchs geben, als es bei einer Ladesäule auf öffentlichem Grund der Fall wäre.

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

winwou
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In dem Beispiel mit der Bratwurst wird erst mit dem Zaun einen Sachverhalt geschaffen um damit dann vor dem VG ein geeignetes Urteil zu bekommen. Vorher sind die Kunden einfach zu Fuß vom Parkplatz in die Gaststätte gegangen. Dies war Tank&Rast ein Dorn im Auge und hat die Straßenbauverwaltung animiert einen Zaun zu errichten.

Bei der Ladesäule muss dann erst auf öffentlichen Grund einen Zaun errichtet werden um dann die Nutzung der Ladestation auf privatem Grund untersagen zu können. Solange zwischen dem Parkplatz und dem privatem Grund von der Gemeinde kein Zaun errichtet wird, kann man die Ladestation nutzen, wenn man auf dem Parkplatz steht.

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Hättest Du denn vorher gedacht, dass durch einen Zaun eine Sondernutzung dabei entsteht?

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

winwou
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Dann sollen die mal ein Zaun um jeden Parkplatz bauen. Die Städte und Gemeinden haben ja so viel Geld übrig. Der Zaun muss aber auf öffentlichem Grund und Boden stehen. Da wird vom Parkplatz nicht mehr viel übrig sein. Ob dann die örtlichen Politiker noch lange in Amt und Würden sind wage ich zu bezweifeln. Bleibt mal fest zu halten: kein Zaun, keine Sondernutzung.

PS: Eine Verwaltung versucht doch nur mit allen Kniffs und Tricks zu verhindern, dasss die Reisenden bei dem Gastwirt anstatt bei Tank&Rast eine Wurst kaufen. Lobbyismus pur.

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

StVO
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winwou hat geschrieben:Solange zwischen dem Parkplatz und dem privatem Grund von der Gemeinde kein Zaun errichtet wird, kann man die Ladestation nutzen, wenn man auf dem Parkplatz steht.
Der Zaun dürfte nicht der Knackpunkt sein, sondern der Umstand, dass die angebotene "Leistung" nunmehr auf gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen abgerufen wird. Stünde der Bratwurstrost (wie eine Ladesäule) unmittelbar an der Grenze zum Parkplatz (auf ihrem Grundstück, ohne Zaun), dann würde sich die Sondernutzung zwangsläufig aus dem erforderlichen "Wartebereich" auf Kundenseite ergeben (vgl. Stellplatz E-Fahrzeug).

Die Betreiberin vom Rastplatz könnte auf ihrem Grundstück z.B. auch eine LED-Wand aufstellen und Autokino anbieten. Solange die Zuschauer hierzu den öffentlichen Verkehrsraum blockieren, wird die Entscheidung ähnlich ausfallen.

Es bedarf bei solchen Fällen natürlich immer einer Gegenseite, die ein berechtigtes Interesse an der Beseitigung eines solchen Geschäftsmodells hat. Im Falle von Ladesäulen wird das vermutlich auch irgendwann der Fall sein, wenn die Sache für die Ladesäulenbetreiber lukrativ genug ist und Konkurenten klein gehalten werden müssen. Wenn die ersten "Geheimtipps" die Runde machen, z.B. dass ein Privatmann seinen überschüssigen Solarstrom für Lau an einer Ladesäule anbietet, während sich die restliche Stadt fest in "Stadtwerkehand" befindet, werden sich auch hier Mittel und Wege finden. Im Falle der Sondernutzung unter der Maßgabe, dass die sich erforderlichen Stellflächen auf gewidmeten öffentlichen Grund befinden.

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

winwou
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StVO hat geschrieben:Die Betreiberin vom Rastplatz könnte auf ihrem Grundstück z.B. auch eine LED-Wand aufstellen und Autokino anbieten.
Es gibt einen Erlass o.ä., dass in einem Abstand von in meine 100m links und rechts der Autobahn keine Plakate, Werbetafel o.ä. aufgestellt werden dürfen, damit die Autofahrer nicht abgelenkt werden und Unfälle verursachen. Die Videowand ist damit kein gutes Beispiel.

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

StVO
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Schau mal in das FStrG, da ist diese Einschränkung erläutert (§9). Wie man eine Videowand verbietet, soll ja nicht Gegenstand dieser Diskussion sein, darum vertiefe ich den Sachverhalt an dieser Stelle auch nicht.

Es ging lediglich um den Schnitt zwischen Privatfläche und öffentlich gewidmeter Verkehrsfläche, sowie einer Einrichtung, die über diese Grenze hinaus wirkt und damit eine Sondernutzung auf der öffentlichen Seite hervorruft.

Zumindest muss geklärt werden, ob das Parken zum Zweck des Ladens - in dieser Konstellation - noch zum Gemeingebrauch zählt.

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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ecopowerprofi hat geschrieben:Ich dachte wir reden über Parkplätze, die direkt an privaten Gund grenzen. Da liegt dann nix überm Gehweg.
ecopowerprofi hat geschrieben:Wenn mein Grundstück direkt an einem öffentlichen Parkplatz grenzt
PS: Bei uns im Wohngebiet grenzen alle Parkplätze direkt an privatem Grund.
Ich sehe 2 Möglichkeiten, entweder Du installierst die Ladestation einfach und hast dann eventuell Verbrenner, die sie zuparken.
Oder Du wendest Dich an Deine Gemeinde und fragst bezüglich einer entsprechenden Beschilderung der öffentlichen Parkplätze.
Vorher solltest Du Dich aber mit den Befindlichkeiten vor Ort vertraut machen.
Bei mir will die eine große Partei keine Stellplätze hergeben (2 von 600), die andere will keine Konkurrenz zu dem lokalen Versorger durch kleine Anbieter. Aber wehe Sie werden übergangen, dann werden sie noch wilder.
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Fritzchen-66 hat geschrieben:Ich sehe 2 Möglichkeiten
Es gibt noch eine dritte. Du stellst auf deinem Grund ein Schild auf, was so exakt nicht im VZ-Kat enthalten ist aber jeder sofort verstehen würde um die Verbrenner fern zu halten.

Zum Beispiel:
Zeichen_Zapfsäule_2.jpg
oder in Anlehnung am Zeichen 229
Zeichen_Ladesäule.jpg
Wobei ich das zweite bevorzugen würde, da es das Zeichen 283 enthält.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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