Genehmigung Ladestation 22 kw

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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Jonnny hat geschrieben: Wer sich zuerst die Leistung sichert, bekommt und behält sie auch. "Pech" hat damit derjenige, der erst anmeldet, wenn das Kabel bereits ausgelastet ist. Und ganz schlecht sieht es für den aus, der einen Stromausfall (Überlast) verursacht hat, weil er seine Lasten nicht angemeldet hat.
Das glaub ich weniger. Wenn sie es einem erlauben müssen sie es eigentlich allen erlauben. Sie können das maximal um eine gewisse Zeit verzögern bis das Netz verstärkt wurde.
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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kub0815 hat geschrieben: Wenn sie es einem erlauben müssen sie es eigentlich allen erlauben.
Das halte ich für Quatsch. Wenn die lokale Versorgung ausgelastet ist, wird nichts weiteres genehmigt. Da gibt es keinen Rechtsanspruch. Wenn's voll ist, ist es voll.
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

Jonnny
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@ Graefe,

Wenn du bei der Westnetz für einen Neubau einen neuen Stromhausanschluss bestellst und dabei angibst, dass du irgendwann einmal ein Elektroauto Laden möchtest, dann wird der Preis auf Null € subventioniert. In diesem Preis sind dann 30 kW Leistung inclusive.
Eine höhere angemeldete Leistung musst du zusätzlich bezahlen (egal ob Neubau oder Altbau). Für die erste Wohnung werden 13 kw gerechnet (pauschal für die gesamte Wohnung). Man kann also 17 kw für irgendwas kostenlos nachmelden. (Z.b Wallbox oder 2. Wohnung)
VG Jonnny

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Jonnny hat geschrieben:In diesem Preis sind dann 30 kW Leistung inclusive.
Das ist nur kaufmännisch. Technisch gibt es nur zwei Hausanschlüsse. Einen 100A (79 kVA) bis 4 WE und einen 250A ab 4 WE. Die kleinste eingesetzte Sicherung beträgt 63 A (43 kVA).
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Vanellus hat geschrieben:
kub0815 hat geschrieben: Wenn sie es einem erlauben müssen sie es eigentlich allen erlauben.
Das halte ich für Quatsch. Wenn die lokale Versorgung ausgelastet ist, wird nichts weiteres genehmigt. Da gibt es keinen Rechtsanspruch. Wenn's voll ist, ist es voll.
Genau so haben es mir unsere Stadtwerke erklärt das sie deswegen vorsichtig mit genemigungen sind.
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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kub0815 hat geschrieben:das sie deswegen vorsichtig mit genemigungen sind.
Irgend so ein Idiot hat festgelegt, dass man mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor von 1 rechnen soll. Das gilt nur, wenn man einen Ladepark betreibt. Für Einfamilien-Wohnhäuser ist das absoluter Blödsinn. Bei 22 kW ist der Akku nach ca. 15 bis 30 Min. voll. Dann kann der Nachbar auch schon wieder mit 22 kW laden. Der Stromverbrauch und -kurve eines E-Fahrzeuges kann man mit der eines DEs vergleichen, wenn man 22 kW-Ladepunkte verwendet. Daher kann man in einem Wohngebiet problemlos mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,1 rechnen. Damit liegt man mehr als nur auf der sicheren Seite.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

Joachim Doerr
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Geschafft! Mein örtlicher Stromanbieter (KEW, Saarland) hat mir die 22 KW genehmigt. Jetzt gilt es die richtige Wallbox rauszusuchen.

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

winwou
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Joachim Doerr hat geschrieben:Jetzt gilt es die richtige Wallbox rauszusuchen.
Ich kann Dir die vom ecopowerprofi empfehlen. Der baut Dir auch eine nach Deinen Wünschen zusammen.

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Moin auch,
ich hatte mit meinem Energieversorger (EWE) richtig Spaß. Während es bsp. bei NetzeBW ja ein total feines PDF gibt https://www.netze-bw.de/hausanschluss/elektromobilität , welches man ausfüllt und einsendet, waren drei (!) Versuche, über die Hotline an ein solches Formular zur Anmeldung eines privaten Ladepunkts zu gelangen, erfolglos. Die EWE verwies auf die EWE Netz und die EWE Netz auf den e-Mobility-Service von EWE, welcher dann wiederum auf die EWE Netz zeigte.
Da größere Ladepunkte ja nunmal leider genehmigungspflichtig sind, bin ich dann vor ein paar Wochen zur EWE Netz gefahren und habe mir persönlich jemanden gegriffen, bis ich eine Antwort hatte. Nach mittelschwerer Konfusion (das Thema Ladepunkt-Genehmigungen scheint da absolut nicht auf dem Radar zu sein) kam das Feedback:
„Dafür haben wir kein Formular, welches Sie ausfüllen können. Ihr Elektriker soll uns mal eine Fertigmeldung schreiben und das packen wir dann zu den Akten.“
Mein Entgegnung: „Öhm, das geht nicht. Die Installation hat zwar ein fachkundiger Elektroniker vorgenommen, da das jedoch zufällig mein Herr Bruder war, der sich zudem seit zwei Jahren spezialisiert hat und nicht mehr bei einem klassischen Elektriker arbeitet, gibt's keine Option, da einen Stempel und eine Fertigmeldung zu machen. Ich will einfach nur den Ladepunkt anzeigen und fertig.“
Die EWE dann so „Ja geht nicht, wir brauchen eine Fertigmeldung vom Elektriker, fertig.“
Ich bin dann unverrichteter Dinge abgezogen und fing schon an mich zu ärgern, so doof gewesen zu sein und alles legal und fein und sauber anzeigen zu wollen. Hätte ich den Ladepunkt unangemeldet betrieben, wäre das vllt. keiner Sau aufgefallen, nun saß ich doof da.

Es folgte einen Tag später noch eine schriftliche Einlassung der EWE Netz:
In Ihrer Nachricht schreiben Sie, das Sie von einer Meldung durch einen Elektroinstallateur Abstand nehmen wollen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, das laut technischen Anschlussbedingungen die Inbetriebnahme einer Ladestation zustimmungspflichtig ist und die Anlage nur durch einen eingetragenen Elektroinstallateur in Betrieb genommen werden darf.
Hier die Verlinkung zur TAB zum Nachlesen:
https://www.ewe-netz.de/~/media/ewe-net ... 1-2017.pdf
Ich möchte Sie höflichst bitten sich an einen eingetragenen Elektroinstallateur zu wenden und die Ladestation über diesen anzumelden.
Ihre Anmeldung erwarte ich bis zum 04.06.2018.

Also keine Option, dass im Sand verlaufen zu lassen, die hatten mich auf Wiedervorlage.

Ich also in den sauren Apfel gebissen und den Elektriker kontaktiert, der beim Hausbau 2009 die Installation vorgenommen hatte, von meinem Problem „ich brauche eine Fertigmeldung für einen hier installierten Ladepunkt für die EWE Netz“ berichtet und mir schon ausgemalt, was schlimmes kommen würde. Wenn ein Elektriker auf das Werk eines anderen schaut, gibt's meiner Erfahrung nach IMMER was zu mosern. Also davon ausgegangen, dass irgendein weiterer Ärger samt Folgekosten auf mich wartet. Dann aber richtig Schwein gehabt: der Elektriker schaute bei mir vorbei, begutachtete die Installation, war best zufrieden und hat echt für ein besseres Trinkgeld die Fertigmeldung erstellt und eingesendet.
Seitdem habe ich nichts mehr von der EWE Netz gehört (die Fertigmeldung sollte seit drei Wochen dort eingetroffen sein). Eine Genehmigung werde ich wohl auch nicht erhalten, sondern die Fertigmeldung wird fein abgeheftet und fertig. Aber da werde ich nun auch nicht mehr nachhaken, meine Schuldigkeit habe ich getan.

Mein Fazit: bei der EWE ist die Ladepunkt-Meldung/Genehmigung absolut kundenunfreundlich, das lässt sich nicht selbst machen, sondern ein Elektriker darf schön die Hände aufhalten, um das zu stempeln. Dabei dient die Meldung ja nur der Netzausbauplanung, hat also null mit Sicherheit/Abnahme etc. der Technik vor Ort selbst zu tun.

So kann's gehen, wenn man seinen Kram sauber haben möchte ...
Seb.
Hyundai IONIQ Classic seit 02/18, ID.Buzz seit 06/23

Re: Genehmigung Ladestation 22 kw

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Wenn du dir schon die Mühe gemacht hast, würde ich schon um eine Bestätigung bitten, das es bei Ihnen angekommen ist.
So hast du dann auch etwas zum abheften. ;)

Was ich aber seltsam finde, die netzanbieter verkaufen hausanschlüsse mit 35 oder 50A, wenn aber der Kunde das nutzen will was er gekauft hat, muss er noch mal um Genehmigung fragen?
Warum verkaufen sie 35A wenn der Kunde nur 16 davon gleichzeitig nutzen kann, wenn sie die Zustimmung zu 32A verweigern?
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