Bundestagspetition wegen Superchargern

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Re: Bundestagspetition wegen Superchargern

brushless
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Poolcrack hat geschrieben:Ich bin nicht der Meinung, dass Tesla allein zum Aufbau der Infrastruktur verdonnert werden soll mit einem Ladestandard, den sie momentan gar nicht unterstützen. Vor allem wenn gleichzeitig alle anderen Hersteller nichts tun müssen.

Bitte bei der Korrektur auch "Standarts" durch "Standards" ersetzen. Ebenso "unter Anderem" durch "unter anderem" und "des Hauseigenen Ladesäulennetzwerks" durch "des hauseigenen Ladesäulennetzwerks". Der Satz
Demnach müssen alle öffentlichen, neu errichteten oder umgebauten Ladesäulen, der von Tesla verwendeten Ladegeschwindigkeit, den CSS Standart verwenden, bevorzugen und für alle Automobile zur Verfügung stehen.
ist für mich nicht verständlich ("der von Tesla verwendeten Ladegeschwindigkeit"?).

Denkt dran, das lesen Juristen. Wenn das erledigt ist unterzeichne ich auch.
Unwahrscheinlich wie lange der juristische Arm der entsprechenden Protagonisten ist. Ist schon ein starkes Stück, jemanden der auf eigene Kosten eine super Ladeinfrastruktur, auch wenn es für "nur" eigene Fahrzeuge ist, madig zu machen. Immerhin ist Typ2 sowohl für normal als auch Schnellladung konzipiert und entsprechend in der EU genormt. Wer hier wohl dahinter steckt? Auf jeden Fall wird sich so etwas auch auf das Kaufverhalten entsprechend auswirken.
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Re: Bundestagspetition wegen Superchargern

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Poolcrack hat geschrieben:Seit wann baut denn Tesla im öffentlichen Raum? Das ist höchstens im halb-öffentlichen Raum. Vertragspartner sind m.W. immer Unternehmen oder Privatleute.
Oft, jedenfalls wenn man die Definition von 'öffentlich' aus der Ladesäulenverordnung hernimmt.
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Re: Bundestagspetition wegen Superchargern

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Das Problem ist nur, dass der Begriff "öffentlicher Raum" auch "öffentliche Gelder" nahelegt. Und das ist bei Tesla, im Gegensatz zu deutschen Autobauern, nicht der Fall.
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Re: Bundestagspetition wegen Superchargern

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voll_geladen hat geschrieben:Ist das wirklich so? In der Verordnung steht nicht "darf", sondern "kann":
§2 Nr. 6: "zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann"
Ja, aber das ist die Definition des Ladepunktes. Lies das zusammen mit:

§3 (3) Beim Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten, an denen das Gleichstromladen möglich ist, muss aus
Gründen der Interoperabilität jeder Ladepunkt mindestens mit Kupplungen des Typs Combo 2 gemäß der Norm
DIN EN 62196-3, Ausgabe Juli 2012, ausgerüstet werden.
(Hervorhebung vom mir).

Dann siehst du, warum ein Ladepunkt nich zwei Standards gleichzeitig versorgen darf.
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Re: Bundestagspetition wegen Superchargern

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Poolcrack hat geschrieben:Das Problem ist nur, dass der Begriff "öffentlicher Raum" auch "öffentliche Gelder" nahelegt. Und das ist bei Tesla, im Gegensatz zu deutschen Autobauern, nicht der Fall.
Hilft ihnen aber nicht, dass sie keine öffentlichen Gelder bekommen. Wenn sie jetzt einen ihrer Supercharger ändern, erweitern oder erneuern wollen, müssen sie sich an die LSV halten, es sei denn, für den Supercharger gilt nicht:

§2 9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf
privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder
nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
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Re: Bundestagspetition wegen Superchargern

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Diss schließt Teslas Superchargers ein
Die Rechtschreibung wurde hier mehrmals angemahnt. Allein dieses konsequente "CSS"(muss da immer an Webdesign denken :lol: ) macht das ganze nicht unbedingt seriös. Darf man bei solchen Petitionen den Text überhaupt anpassen, sei es auch nur zur Rechtschreibkorrektur?

Re: Bundestagspetition wegen Superchargern

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EVduck hat geschrieben:Dann siehst du, warum ein Ladepunkt nich zwei Standards gleichzeitig versorgen darf.
Ja, gleichzeitig an einem Ladepunkt geht nach der Definition der LSV ja sowieso generell nicht. Hat ein Triplelader aber zwei CCS- und zwei Chademo-Stecker, dürfen dort auch zwei Chademo-Autos gleichzeitig laden. Gleichzeitiges Laden an Ladesäulen ist daher auch mit der LSV möglich, aber nicht in der bisherigen Konfiguration.

Re: Bundestagspetition wegen Superchargern

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cpeter hat geschrieben:Darüber hinaus stellen sich allerdings auch noch folgende Fragen:
• Bisher war das SuC Netzwerk nur für Tesla Kunden zugänglich. Wenn jetzt alle Autos mit CCS dort laden können (inkl. Plug-In Hybride) reicht dann das SuC Netzwerk noch aus? Hat das SuC Netzwerk dann noch genügend Kapazitäten für die Tesla Kunden?
Sie dürfen Geld für den Strom nehmen und bekommen zusätzlich Subventionen. Damit können sie den Aufbau finanzieren.
cpeter hat geschrieben:• Fahrzeuge mit CCS laden derzeit erheblich langsamer als Teslas am SuC, die durchschnittliche Ladesession ist voraussichtlich deutlich länger bei nicht-Tesla Fahrzeugen (wenn wir von 40 bis 60 kWh Akkus als Zukunftsszenario ausgehen). —> Das reduziert die SuC Kapazitäten also zusätzlich.
Mit dem Model 3 hat Tesla selber ein Fahrzeug in der Akku Klasse im Programm.
cpeter hat geschrieben:• Außerdem müßte Tesla für die nicht-Tesla Fahrzeuge ein Verrechnungssystem und Tarife anbieten. Aktuell autosisiert sich ein Tesla Fahrzeug automatisch am SuC. Für nicht-Tesla Fahrzeuge braucht es also eine zusätzliche Autorisierungsmöglichkeit (RFID Karte, App, QR Code, ...).
Das Problem ist nicht die automatische Autorisierungsmöglichkeit, die ist durch CCS sehr einfach gegeben (Siehe Fastned Autocharge), problematisch ist die ad-hoc Ladung, die muss OHNE Anmeldung funktionieren.

Re: Bundestagspetition wegen Superchargern

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cpeter hat geschrieben:Darüber hinaus stellen sich allerdings auch noch folgende Fragen:
• Bisher war das SuC Netzwerk nur für Tesla Kunden zugänglich. Wenn jetzt alle Autos mit CCS dort laden können (inkl. Plug-In Hybride) reicht dann das SuC Netzwerk noch aus? Hat das SuC Netzwerk dann noch genügend Kapazitäten für die Tesla Kunden?
Ich bin ein paar mal zu einer SC Ladestation gefahren, wenn ich mal in der Nähe war nur mal um zu schauen wie es da aussieht. Jedes mal ist da gähnende Leere oder höchsten 1 Fahrzeug lädt dann.
kub0815 hat geschrieben:Wo ist den Werbung von ihm in diesem Thread?
DANKE !!
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Bundestagspetition wegen Superchargern

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Es gibt bei der LSV sicherlich Schwachpunkte die nachgebessert werden sollten, aber das was hier geändert werden soll gehört meiner Meinung nach nicht dazu.
Was geändert werden sollte ist eher die Geschichte mit der definition der Ladepunkte. Klar wollte man verhindern, dass man bei Neubauten mit 20 Stalls nicht einfach verschämt einen Tripplelader in die Ecke stellt (wie ja oft als Lösungsvorschlag hier im Forum angegeben), aber dass man de facto deswegen an einem Tripple nicht parallel laden kann ist auch schlecht. Man müsste eher formulieren, dass bei einer Anlage für jeden DC Ladepunkt mindesten zusätzlich ein CCS Ladepunkt vorhanden sein muss. (und natürlich darf der CCS nicht künstlich gegenüber einem anderen Steckertyp beschränkt werden)

Mit dem privaten Laden wird man auch nicht durchkommen. Denn die LSV hat das auch vorhergesehen und beschreibt ziemlich klar, dass auch solche Zugangsbeschränkungen das noch nicht privat machen.
05/2021 VW ID.3 Pro Business: Hauptfahrzeug
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