Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

ubit
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ecopowerprofi hat geschrieben: Der Mieter einer Eigentumswohnung darf eine Ladestation installieren der Eigentümer nur, wenn er ein Mehrheitsbeschluss hat. Bezieht sich auf den Gesetzesentwurf.
Wenn das tatsächlich so ist: Wo ist das Problem? Man kann eine Wohnung auch für 1 Monat vermieten...

Ciao, Udo
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Es gib in der Rechtsprechung so was wie missbräuchliche Nutzung, Handhabung usw. Wenn man etwas tut nur um ein Sachverhalt zu umgehen, dann ist das missbräuchlich und kann man vor Gericht ganz schnell eine Bauchlandung erleben.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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Ich möchte nochmal kurz klugsch***en, auch wenn der Entwurf ja noch nicht mal vom Bundestag angenommen ist:

1) Nein, der Mieter hat nicht mehr Rechte als der Eigentümer. Wie schon mal geschrieben darf der Vermieter die Erlaubnis verweigern, wenn "sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Ge- bäudes das Interesse des Mieters an der Nutzung einer Lademöglichkeit überwiegt":

Das Interesse des Vermieters überwiegt jenes des Mieters zumindest immer dann, wenn der Vermieter die Maßnahme nicht ergreifen darf, weil es ihm das WEG-Recht untersagt.


2) Ja, man braucht einen Mehrheitsbeschluss. Aber dieser Beschluss darf nicht verweigert werden, wenn die Voraussetzungen des dann neuen § 22 III S. 1 WEG vorliegen. Die Formulierung zu Gunsten des jeweiligen Miteigentümers im Folgesatz "kann (...) verlangen" heißt übersetzt, er hat einen Anspruch darauf. Verwehrt ihm die Eigentümergemeinschaft einen solchen Beschluss, kann dieser durch Urteil (Anfechtungsklage gegen den ablehnenden Beschluss) erzwungen werden.


3) Nein, man braucht hinsichtlich der nicht zustimmenden Eigentümer keinen abweichenden Beschluss zur Kostenverteilung. Kraft Gesetz nehmen diese nicht an den Kosten teil, Kraft Gesetz haben die jedoch kein Anbruch auf Teilhabe.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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ubit hat geschrieben:
ecopowerprofi hat geschrieben: Der Mieter einer Eigentumswohnung darf eine Ladestation installieren der Eigentümer nur, wenn er ein Mehrheitsbeschluss hat. Bezieht sich auf den Gesetzesentwurf.
Wenn das tatsächlich so ist: Wo ist das Problem? Man kann eine Wohnung auch für 1 Monat vermieten...

Ciao, Udo
Es ist tatsächlich nicht so wenn man nach diesen jetzt angedachten Gesetzesänderungen geht.
Ich habe mich hier nur nicht mehr zu Wort gemeldet weil Baldstromer das bereits sehr genau klargestellt hat. Danke dafür !
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Baldstromer hat geschrieben: 3) Nein, man braucht hinsichtlich der nicht zustimmenden Eigentümer keinen abweichenden Beschluss zur Kostenverteilung. Kraft Gesetz nehmen diese nicht an den Kosten teil, Kraft Gesetz haben die jedoch kein Anbruch auf Teilhabe.
Hmm, aber dieser Absatz sagt doch entsprechendes aus:
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat nach § 16 Absatz 5 WEG-E zugleich auch eine gewisse Flexibilität bei der Kostenverteilung. Denn mit der erstmaligen Errichtung einer Ladestelle können bauliche Maßnahmen erforderlich werden, die nicht nur einem bauwilligen Wohnungseigentümer nutzen, sondern weiteren Wohnungseigentümern, weil sie sich beim späteren Einbau von Ladestellen Kosten sparen. Alle diese etwa nur einmal anfallenden Ertüchtigungskosten der Infrastruktur für den Einbau von Ladestationen automatisch dem Wohnungseigentümer auferlegen zu müssen, der erstmals den Einbau verlangt, wäre nicht gerecht.
Da geht es dann meiner Meinung nach um einen zusätzlichen oder größeren Stromanschluß, oder eine zusätzliche Unterverteilung. Das kann per Beschluß auf alle umgelegt werden.

Grüazi MaXx

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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Der zitierte Text gehört nicht zum Gesetz. Die Eigentümer können (aber auch: müssen nicht) eine abweichende Kostenverteilung beschließen. Den Nicht-zustimmenden können sie aber gegen deren Willen nicht die Kosten aufdrücken. Dafür bleiben die außen vor.

Konkretes Beispiel: 10 Stellplätze, für die ersten 4 werden 2 Ladestationen angebracht, weil die 4 das möchten. Die Mehrheit stimmt zu, erlegt diesen 4 die Kosten auf.

Oder die Mehrheit sagt: Wir übernehmen die Kosten für eine neue Installation am Verteilerkasten, ab Verteilerkasten tragen es nur die 4.

Oder die Mehrheit sagt: Die 4 zahlen 50%, den Rest alle gemeinsam. Vielleicht weil alle von Änderungen im Verteilerkasten profitieren. 2 stimmen dagegen - die müssen dann keine Kosten tragen, dürfen sich später aber nicht dranhängen.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

ntruchsess
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wg des 'dürfen sich später aber nicht dranhängen':
Allein dadurch, dass jemand heute gegen einen Antrag stimmt verwirkt er ja nicht das Recht morgen selber den gleichen Anspruch anzumelden. Das darf ja auch explizit nicht durch eine Vereinbarung ausgeschlossen werden. Natürlich darf die Eigentümergemeinschaft dann beschließen, dass die ehemaligen Verweigerer Ihren späteren Anschluss dann komplett selber finanzieren.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Es bleibt dabei. Diese Diskussion verdeutlicht, dass unsere Politiker es schaffen die Gerichte weitere Arbeit zu verschaffen.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Gerichte, Arbeit, das sind aber ganz normaler Prozesse bei Gesetzesänderungen / neuen Gesetzen die sich kaum vermeiden lassen. Die Auslegung muss dann im Detail von den Gerichten entschieden werden. Jedenfalls solange bis Präzedenzfälle vor den oberen Gerichten waren.Weiß nicht wie das hier ist, aber meistens gibt es vom Gesetzgeber auch noch detailierte Erläuterungen zur Auslegung dazu. Das hilft schon.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Liegt nur daran, dass es Interpretationsmöglichkeiten gibt. Das liegt wieder daran, dass die Gesetze von Juristen gemacht werden, die immer mit alle möglichen Eventuallitäten Rechnung tragen wollen. Heizung, Bad, WC, Küche bzw. Kochstelle, Haustür usw. müssen ja auch in einer Wohnung vorhanden sein. Wenn man die Energiewende wirklich will, dann muss die Lademöglichkeit zur Pflicht werden. Der Text müsste nur lauten: "Der Mieter bzw. Nutzer eines Stellplatzes, Garage usw. hat Anspruch auf eine Lademöglichkeit mit min. 2,3 kW und diese soweit nicht vorhanden auf eigene Kosten zu errichten. Die Installation muss vom Fachunternehmer durchgeführt werden. Dem Eigentümer ist die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen nachzuweisen. Die Kosten und Durchführung können ganz oder teilweise im Rahmen einer Gesamtmaßnahme von dem/den Eigentümer übernommen werden. Die Maßnahme mus dem Eigentümer angezeigt werden." Den ganzen anderen Firlefanz im BGB und WEG kann man sich dann sparen.
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