Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Zwischen dürfen und tun besteht ein gewisser Unterschied.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

SamEye
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deshalb ja der Hinweis auf das "Selbstverständnis" des Verwalters ;)

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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Wird auch alles von der endgültigen Formulierung abhängen.

Bei mir: Ich halte Hausverwalter und Beirat (den gibt es ja nicht überall) auf dem Laufenden und kündige in regelmäßigen Abständen an, sobald das Gesetz Anwendung findet einen Beschluss über meine Wallbox (das allerdings bis in die Details dargestellt) zu verlangen, so dass mir ein entsprechender Tagesordnungspunkt vorgesehen wird.

Gleichzeitig verlange ich immer wieder, dass der Beirat im Hinblick auf die Gesetzesänderung eine Gemeinschaftslösung beauftragungsreif ausarbeitet, um diese alternativ zur Wahl stellen zu können.

Damit möchte ich - wenn dann eine Versammlung stattfinden wird - zeigen, dass die WEG ihre Chance hatte.
Elektro seit 2020 - Polestar 2 reserviert, Dank Leasingchaos storniert und jetzt im Rechtsstreit (Erstattung Kaution) -> Mercedes EQC

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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@Baldstromer warum soll der Beirat das ausarbeiten? Der Beirat hat die HV Abrechnung zu prüfen mehr nicht. Ansonsten hat dieser nicht mehr Rechte oder Pflichten wie du und jeder andere Eigentümer.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

SamEye
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Baldstromer hat geschrieben: (...)
dass die WEG ihre Chance hatte.
dieser Fomulierung entnehme ich, dass Du nicht wirklich an einer Lösung für alle interessiert bist, oder? (Deine Signatur bestärkt mich in dieser subjektiven Wahrnehmung übrigens noch...)
eine kurze Frage, da ich es in den bisherigen Beiträgen entweder nicht gefunden, oder überlesen hab: bist Du Miteigentümer oder Mieter in dieser WEG?
Falls Du Miteigentümer bis, dann gehörst Du ebenfalls zur WEG und solltest im Idealfall schon im eigenen Interesse beide Szenarien selbst abstimmungsfertig vorbereiten, ansosnten könnte es in der Tat so ausgehen, dass am Ende nichts beschlossen wird, und der Verwalter den Auftrag erhält, nach Lösungen zu suchen, die dann bei der nächsten Versammlung beschlussfertig vorgestellt werden...
Zuletzt geändert von SamEye am Mi 9. Sep 2020, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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ecopowerprofi hat geschrieben:
SamEye hat geschrieben: würde ich vorschlagen, dass er nochmal in sich gehen und überlegen sollte, wer der Auftraggeber und wer der Dienstleister ist...
Nach dem aktuellen WEG hat der Verwalter sehr weitgehende Befugnisse und muss häufig für Entscheidungen noch nicht mal die WEG befragen.
Wo stehen denn die weitgehenden Befugnisse im aktuellen WEG? Das ist mir neu. Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt und der Verwalter hat die Beschlüsse umzusetzen.Der Verwalter kann aber auch seine Anliegen zum Beschluss bei der Eigentümerversammlung einbringen. Ansonsten hat er eine "ordentliche" Verwaltung abzuliefern.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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@bm3
Richtig. Erst im neuen Gesetzesentwurf kriegt der Verwalter mehr Rechte.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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city_lion hat geschrieben: @Baldstromer warum soll der Beirat das ausarbeiten? Der Beirat hat die HV Abrechnung zu prüfen mehr nicht. Ansonsten hat dieser nicht mehr Rechte oder Pflichten wie du und jeder andere Eigentümer.
Danke für den Hinweis, der zeigt eines der großen Probleme mit WEGs sehr deutlich: Was der Beirat machen kann/darf/muss/soll hängt von der Teilungserklärung ab...
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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SamEye hat geschrieben:
Baldstromer hat geschrieben: (...)
dass die WEG ihre Chance hatte.
dieser Fomulierung entnehme ich, dass Du nicht wirklich an einer Lösung für alle interessiert bist, oder? (Deine Signatur bestärkt mich in dieser subjektiven Wahrnehmung übrigens noch...)
eine kurze Frage, da ich es in den bisherigen Beiträgen entweder nicht gefunden, oder überlesen hab: bist Du Miteigentümer oder Mieter in dieser WEG?
Falls Du Miteigentümer bis, dann gehörst Du ebenfalls zur WEG und solltest im Idealfall schon im eigenen Interesse beide Szenarien selbst abstimmungsfertig vorbereiten, ansosnten könnte es in der Tat so ausgehen, dass am Ende nichts beschlossen wird, und der Verwalter den Auftrag erhält, nach Lösungen zu suchen, die dann bei der nächsten Versammlung beschlussfertig vorgestellt werden...
Hmm.. was hat meine Signatur damit zu tun... ? :shock: egal.

Ich bin Miteigentümer und suche tatsächlich selbst am meisten nach technisch sinnvollen Lösungen. Allerdings glaube ich ganz gut einschätzen zu können, wie unsere WEG reagieren wird (kannst Du nicht wissen, aber auch deswegen wäre das Weglassen einer solchen Unterstellung ganz nett gewesen: In unserer Tiefgarage wird in den nächsten 2-3 Jahre massiv in Instandhaltung investiert werden müssen. Die meisten anderen Miteigentümer sind längst aus dem Berufsleben ausgeschieden und können mit ihrer Rente keine übergroßen Sprünge machen. Da hat sich die letzten Versammlungen schon gezeigt, dass - verständlicherweise - bei einigen regelrechte Panik vor weiteren Ausgaben besteht. Bei einer TG mit über 60 Plätzen sind die potentiellen Kosten für ein Lastmanagement auch nicht zu unterschätzen).

Aber ja, ich habe schon 7 verschiedene Angebote eingeholt und diese gegenüber interessierten Miteigentümern, der Verwaltung und dem Beirat dargestellt...
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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bm3 hat geschrieben:
ecopowerprofi hat geschrieben:
SamEye hat geschrieben: würde ich vorschlagen, dass er nochmal in sich gehen und überlegen sollte, wer der Auftraggeber und wer der Dienstleister ist...
Nach dem aktuellen WEG hat der Verwalter sehr weitgehende Befugnisse und muss häufig für Entscheidungen noch nicht mal die WEG befragen.
Wo stehen denn die weitgehenden Befugnisse im aktuellen WEG? Das ist mir neu. Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt und der Verwalter hat die Beschlüsse umzusetzen.Der Verwalter kann aber auch seine Anliegen zum Beschluss bei der Eigentümerversammlung einbringen. Ansonsten hat er eine "ordentliche" Verwaltung abzuliefern.
Ich glaube @ecopowerprofi meinte mit "aktuellem WEG" den letzten Entwurf des Änderungsgesetzes, wonach die Verwalter tatsächlich beträchtlich mehr Befugnisse bekommen sollten (weshalb sich auch die Diskussion um deren Sachkundenachweis enorm verstärkt hat)
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