Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Wurde hier doch schon erklärt, der Entwurf hat noch den Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen und da ist scheinbar immer noch nichts passiert außer "Blabla" bei der Pressekonferenz der Regierung.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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Es gab schon mehrere Gesetzesinitiativen des Bundesrats, die sich auf die Ladestationen konzentriert haben. Die sind alle im Sande verlaufen, zuletzt (Sommer 2019) mit dem Argument, man wolle keine Flickschusterei betreiben, sondern das WEG-Recht auch im Hinblick auf anderen Regelungsbedarf modernisieren (z.B. Barrierefreiheit).

Im Sommer 2019 wurde für Ende 2019 ein Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung vom "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" angekündigt, schon da als Ziel die Anwendung eines neuen Gesetzes im Herbst 2020 angegeben.

Statt Ende 2019 kam der Referentenentwurf (da noch "WeModG") Mitte Januar 2020, aber immerhin. Die verschiedenen Stellen/Fachkreise, die hierzu gehört werden sollten, durften bis ca. Ende Februar 2020 Stellung nehmen. Das Ziel, Anwendung Herbst 2020, wurde mir gegenüber vom BMJV auf regelmäßige Nachfragen weiterhin bestätigt.

Jetzt kam (nun "WeMoG" genannt) am 23.03.2020 unter Berücksichtigung der äußeren Umstände vom Zeitpunkt her überraschend früh der Beschluss des Kabinetts, den geänderten Entwurf als Gesetzesvorhaben in den Bundestag einzubringen. Ziel immer noch Anwendung Herbst 2020, wobei der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV) sogar noch optimistischer von einer Verabschiedung des - möglicherweise im Rahmen der Beratungen des Bundestages dann nochmalig geänderten - Gesetzes schon im Sommer 2020 ausgeht (https://vdiv.de/hp137414/Gesetzentwurf- ... binett.htm).
Elektro seit 2020 - Polestar 2 reserviert, Dank Leasingchaos storniert und jetzt im Rechtsstreit (Erstattung Kaution) -> Mercedes EQC

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Weitere Meldung zum Thema:
Anspruch auf private Ladesäule für September erwartet
https://www.golem.de/news/weg-reform-an ... 47716.html
Gruß
Andre
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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Gesetzgebungsverfahren läuft weiter (Entwurf des Bundeskabinetts „WeMoG“):

Der Gesetzentwurf muss vor Abstimmung des Bundestages dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet werden. Dessen Zustimmung bedarf es nicht, aber dazu äußern darf er sich.

Am gestrigen 03.04.20 wurde entschieden, dass zumindest der eine Ausschuss nicht tagt, sondern im schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) entscheidet:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/aus ... nn=4351662

Es geht das Gerücht um, dass man so schnell wie möglich die Gesetze durchpeitschen möchte, bevor der Bundestag möglicherweise nicht mehr beschlussfähig sein könnte.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Melbar
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Hier noch einmal der Entwurf mit erläuternden Hinweisen (weniger Amtsdeutsch :) ) zu den einzelnen Änderungen.
Beratungsvorgänge des Bundesrates

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

reality2004
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Bin ja gespannt ob das was wird mit privaten Ladestationen in den Garagen. Wenn ich mir hier die Neubauten ansehe, wurden bisher keine Ladestationen berücksichtigt... zur Zeit habe ich ja Glück da 4x Ladepunkte direkt vor meiner Wohnung verfügbar sind. Keine Ahnung was ich mache, wenn ich umziehen werde..

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

zoppotrump
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Hallo zusammen,

wie interpretiert ihr denn dieses Gesetz bezüglich Lastmanagement?

Kann eine Eigentümergemeinschaft ein Lastmanagement für alle verlangen oder ist das nicht zumutbar im Sinne des Gesetzes?
Besonders vor dem Hintergrund, dass die Last heute dicker ausreicht, aber in der Zukunft eventuell nicht. Was heute aber noch niemand weiß.
"U.a. § 20

Bauliche Veränderungen
(1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftliche
Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden
(2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen

verlangen, die

1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,

2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,

3. dem Einbruchsschutz und

4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität

dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen."

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

SamEye
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die Eigentümergemeinschaft kann beschließen, den Bau der Ladeinfrastruktur an sich zu reißen, um so einem möglichen "Wildwuchs" vorzubeugen.
Das kann dann auch die Entscheidung für ein Lastmanagement beinhalten. So haben wir es zumindest in unserer WEG nun beschlossen, nachdem wir bereits 2016 beschlossen hatten, dass jeder seinen Tiefgaragenplatz (Sondereigentum) elektrifizieren darf, es aber über die Verwaltung abgewickelt werden muss, da die Zuleitung durch die allgemeinen Bereiche von allen getragen wird, um so mehrer unterschiedliche Kabelwege in die TG zu vermeiden.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

KlareWorte
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zoppotrump hat geschrieben: Hallo zusammen,

wie interpretiert ihr denn dieses Gesetz bezüglich Lastmanagement?

Kann eine Eigentümergemeinschaft ein Lastmanagement für alle verlangen oder ist das nicht zumutbar im Sinne des Gesetzes?
Es besteht nur auf eine *angemessene* bauliche Veränderung, dh einer bekommt allen Strom und der Rest gar nix, wird nicht angemessen sein. Insofern wird imho eine Lastmanagement sogar dann zwingend sein, wenn der Hausanschluß/Versorgung durch den Netzbetreiber nicht genügend hergibt......

Davon abgesehen werden viele wegen der Kostentragungspflicht letztlich dann doch auf den Anschluß verzichten.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

zoppotrump
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SamEye hat geschrieben: die Eigentümergemeinschaft kann beschließen, den Bau der Ladeinfrastruktur an sich zu reißen, um so einem möglichen "Wildwuchs" vorzubeugen.
Das kann dann auch die Entscheidung für ein Lastmanagement beinhalten. So haben wir es zumindest in unserer WEG nun beschlossen, nachdem wir bereits 2016 beschlossen hatten, dass jeder seinen Tiefgaragenplatz (Sondereigentum) elektrifizieren darf, es aber über die Verwaltung abgewickelt werden muss, da die Zuleitung durch die allgemeinen Bereiche von allen getragen wird, um so mehrer unterschiedliche Kabelwege in die TG zu vermeiden.
Wie habt ihr das konkret gemacht?
Darf jeder die Wallbox kaufen, die er möchte?
Wer zahlt fas Lastmanagement und wie wird das umgelegt?

Danke Dir!
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