Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Warum denn jetzt noch dieses Hin und her ? Wie die Anderen vor mir hier schon geschrieben haben ist doch Alles was du wolltest bisher schon in deinem Sinne gelaufen. Das Ganze läuft auch auf deinen Stromzähler. Welche Steckdose oder Wallbox du jetzt da hinten dran installieren lässt ist doch erstmal ganz egal und geht auch niemanden der Miteigentümer mehr etwas an. Und lasse doch bitte die anderen Miteigentümer im Haus oder die Verwaltung erstmal auf dich zugehen falls ihnen noch irgendetwas daran nicht gefallen sollte. Du musst nun wirklich nichts mehr machen und auch keine schlafenden Hunde im Haus aufwecken.

VG:

bm3
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Baldstromer
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Frog hat geschrieben: Ich glaube ja, dass du deine Wallbox genehmigt bekommst. Das Thema ist längst in aller Munde und es ist populär.
Aber es ist kein Selbstläufer. Ohne Fachwissen läuft das nicht. Du musst mit allen möglichen Informationen aufwarten: Welche Wallbox du haben willst, wie viel Strom sie maximal zieht, wie hoch die Stromversorgung des Hauses besichert ist, wie weit weg du mit deiner Wallbox von der Belastungsgrenze bist usw.usf.
Du brauchst sowieso einen Elektriker für die Montage. Der kann dir schon vorab alle diese Informationen geben.
Es gibt leider - wie bei mir - auch zum Teil irrationale Ängste die dazu führen, dass der Gesprächspartner für Argumente nicht zu haben ist. Unsere WEG ist nicht zerstritten, ich habe sogar zu den beiden "Gegnern" ein sehr gutes Verhältnis.

Im Prinzip wollen manche keine E-Autos in einer Tiefgarage. Wer so denkt wird einer Ladestation nicht zustimmen.
Elektro seit 2020 - Polestar 2 reserviert, Dank Leasingchaos storniert und jetzt im Rechtsstreit (Erstattung Kaution) -> Mercedes EQC

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Frog
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Baldstromer hat geschrieben:
Es gibt leider - wie bei mir - auch zum Teil irrationale Ängste die dazu führen, dass der Gesprächspartner für Argumente nicht zu haben ist. Unsere WEG ist nicht zerstritten, ich habe sogar zu den beiden "Gegnern" ein sehr gutes Verhältnis.
Im Prinzip wollen manche keine E-Autos in einer Tiefgarage. Wer so denkt wird einer Ladestation nicht zustimmen.
Ja, es gibt überall ein paar Querköppe. Das spricht nicht dagegen, dass man alle guten Argumente vorbringt. Das allein sichert, dass die Querköppe in der Minderheit bleiben. Für deinen Fall brauchst du die geänderte gesetzliche Grundlage, so dass die Ladestationen nicht mehr von einer Minderheit blockiert werden können.
Meine Erfahrung mit Querköppen ist: in Mietwohnungen kommt man mit den Nachbarn gut aus. In Eigenheimsiedlungen kommt man mit den Nachbarn gut aus. In WEGs gibt es dann Probleme, wenn es dort "verhinderte Eigenheimbesitzer" gibt, deren Geld nicht für ein Eigenheim reichte, die sich dann in der WEG wie Eigenheimbesitzer aufführen wollen. Da hilft nur Geduld und gute Worte.

Bei uns wurden Ladestationen auch deshalb einstimmig genehmigt, weil wir die 15 Jahre, in denen es die WEG gibt, "Kampfabstimmungen" immer vermieden haben. Es wurde bei uns immer so lange diskutiert, bis Einstimmigkeit (mit vielleicht Enthaltungen) erreicht wurde, und wo das nicht möglich war, wurde der Antrag immer freiwillig zurückgezogen.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Mashti
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Ich habe für die nächste Eigentümerversammlung auch einen Antrag auf eine Wallbox gestellt.
Wie und wo kann ich mir am besten alle Informationen zu diesem Thema besorgen, damit ich auf alle Fragen antworten kann.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

mr-ludi
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Wir haben in unserer Eigentümergemeinschaft Einzelgaragen im Sondereigentum. Meine Garage ist mit einem separaten Stromkabel über meinen Zähler angeschlossen. In meiner Garage lade ich mein Auto an einer Wallbox. Ich nutze die meiner Einheit zugeordnete Amperezahl dadurch natürlich relativ weit aus, habe sie aber weder verändert noch überschritten. Im Prinzip passiert das Gleiche, wenn ich in meiner Wohnung Waschmaschine, Trockner und Kaffeemaschine gleichzeitig einschalte.

In unserer Eigentümergemeinschaft haben wir zwei Eigentümer, die einem das Leben schwer machen wollen. Diese wollen nun darüber abstimmen, ob man in den Einzelgaragen laden darf oder nicht.

Das Sondereigentum (Einzelgarage) stellt nach meinem Rechtsverständnis eins der höchsten Rechtsansprüche in Deutschland dar. Auf das, was innerhalb des Sondereigentums passiert, kann die Eigentümergemeinschaft doch nur Einfluss nehmen, wenn man ganz klar gegen den Nutzungszweck verstößt.

Hat schon mal jemand mit einem solchen Fall Erfahrung gemacht?
Elektrifizierung des Fuhrparks läuft:
Im Vorlauf:
7x Skoda Enyaq
5x Renault Zoe
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Nissan E-NV 200
Ausgeliefert:
3x Renault Zoe
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

TorSta
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Sofern Deine Garage über ein separates Stromkabel angeschlossen ist, nutzt Du das Gemeinschaftseigentum, da das Kabel über respektive durch die Erde des Gemeinschaftseigentums verläuft. Diese Nutzung wurde von den Gerichten (bisher) als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums gesehen, wofür es (bislang) eines einstimmigen Beschlusses bedurft hätte. Da die Garagennutzung auch ohne Stromanschluss möglich ist, so wie ich Deinen Post verstanden habe, auch dieser Stromanschluss nicht von vornherein vorhanden war, somit nachträglich gelegt wurde, wird das Sondereigentum in der Form, in der es durch die Teilungserklärung begründet wurde, nicht eingeschränkt. Da soll nun die Gesetzesänderung greifen, damit die Kabel über/durch das Gemeinschaftseigentum nach Mehrheirsbeschluss zum Sondereigentum (Stellplatz/Garage) verlegt werden dürfen.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

mr-ludi
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Das Kabel wurde 2013 verlegt. Mit entsprechendem Beschluss. Die Wallbox habe ich dann 2019 in meiner Garage angeschlossen. Vielleicht war das in meinem ersten Beitrag nicht klar formuliert.
Elektrifizierung des Fuhrparks läuft:
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

TorSta
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Wenn das Kabel mit entsprechendem Beschluss verlegt wurde und keine Aufrüstung für die Wallbox erforderlich wurde wie Du ja geschrieben hast, dann kann man es Dir nicht untersagen. Denn die Installation der Wallbox in Deinem Sondereigentum ist keine bestimmungswidrige Veränderung. Weder des Sondereigentums, noch eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums. Bezüglich des Ladens in Deiner Garage hat die Eigentümerversammlung keine Beschlusskompetenz. Darauf würde ich hinweisen, wenn nicht schon der Verwalter bei der Eigentümerversammlung darauf hinweist. (Was er eigentlich müsste.) Auf Deutsch: ob Du Dein Auto in Deiner Garage lädst geht die Eigentümergemeinschaft in Deinem Fall einen Feuchten an.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

mr-ludi
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Ok. So sehe ich das auch.
Gibts andere (begründete) Meinungen?
Elektrifizierung des Fuhrparks läuft:
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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mr-ludi hat geschrieben: Gibts andere (begründete) Meinungen?
Genausogut könnte man darüber abstimmen lassen, ob diese zwei Eigentümer in ihrem Klo scheißen dürfen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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