Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Lass von einem Elektriker die "fehlende Schuko" setzen und in der Verteilung anschließen. Dafür war das Kabel doch gedacht, oder ?? :roll:

PS: Man kann natürlich anstatt der Schuko auch eine "fehlende" CEE16/1 blau setzen lassen. Dann kann man eine Wallbox einfach in die dann vorhandene CEE-Steckdose stecken und braucht nix bei dem VNB anmelden.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Wikinger
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ecopowerprofi hat geschrieben:Lass von einem Elektriker die "fehlende Schuko" setzen und in der Verteilung anschließen. Dafür war das Kabel doch gedacht, oder ?? :roll:

PS: Man kann natürlich anstatt der Schuko auch eine "fehlende" CEE16/1 blau setzen lassen. Dann kann man eine Wallbox einfach in die dann vorhandene CEE-Steckdose stecken und braucht nix bei dem VNB anmelden.


Ist das nicht auch genehmigungspflichtig? Ist doch eine Änderung... hmm...

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Wenn ein Elektriker ein Kabel legt soll doch garantiert was angeschlossen werden. Wurde bisher nicht gemacht. Jetzt wird das eben nachgeholt. Warum soll das nochmal genehmigt werden ?
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Wikinger
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ecopowerprofi hat geschrieben:Wenn ein Elektriker ein Kabel legt soll doch garantiert was angeschlossen werden. Wurde bisher nicht gemacht. Jetzt wird das eben nachgeholt. Warum soll das nochmal genehmigt werden ?
Am liebsten hätte ich schon gerne eine Wallbox :)

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Wikinger hat geschrieben: Am liebsten hätte ich schon gerne eine Wallbox
Im hübsch eins nach dem anderen. Erst die Steckdose. Ist die esrt mal da ein wenig warten. Das Auto ist doch auch noch nicht da. Dann kann man an Steckdsoe die Wallbox fest anschließen also ohne Stecker.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

Wikinger
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Moin,

was sagt Ihr zu dem folgenden Text? Es handelt isch hierbei um eine gemeinsame TG die von 3 Häusern genutzt wird jedoch hat jedes Haus einen eigenen Hausstromanschluss, so das alles nur mit einem Haus verknüpft ist.


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Beschlussfassung über die Genehmigung zur Instalallation einer Ladestation wandseitig direkt am Tiefgaragenplatz Nr. XX


[Mod: Auf Wunsch des Erstellers des Beitrages wurde der hier eingestellte Text wieder entfernt]

------

Besten Dank + Grüße

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

mbrod
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Vorweg: Ich bin kein Jurist habe aber 19 Jahre Erfahrung mit Wohnungseigentümergemeinschaften. Daher gebe ich der Vorgehensweise wie sie ecopowerprofi vorgeschlagen hat vollkommen recht. Die Leitung liegt und insofern ist das Gemeinschaftseigentum nicht mehr betroffen. Es fehlt jetzt noch die Steckdose und der Anschluss am Zähler. Wenn du eine fitte Hausverwaltung hast (ist leider recht selten), dann werden sie dir bestätigen, dass da von der Gemeinschaft nichts mehr zu beschließen ist.
Beispiel aus meiner WEG. Wir haben 2 Eigentümer, die eine Steckdose an ihrem Stellplatz als Sonderwunsch in ihrem Kaufvertrag hatten. Die Leitungen waren zum Zeitpunkt der Abnahme noch nicht verlegt. Das wurde etwa 2 Jahre später durch den Verkäufer veranlasst ohne dass die Hausverwaltung überhaupt darüber informiert wurde. Es gab halt Ärger, weil die Installationsfirma parkende Autos beschmutzt hatte. Aber die Eigentümer wurden in keiner Weise behelligt jetzt sich das noch mal genehmigen zu lassen. Und unsere Hausverwaltung ist wirklich fit und hätte entsprechende Schritte veranlasst, wenn dies juristisch notwendig gewesen wäre.
Also im Grunde sehe ich es so, dass bei dir die Installation einfach abgeschlossen werden muss.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Ja, das sehe ich genauso. So wie Du das schreibst brauchst Du theoretisch 100 Prozent Zustimmung wegen baulicher Veränderungen (oder wären das 67 Prozent der Stimmen bei 50 Prozent Eigentumsanteilen?). Aber diese bauliche Veränderung ist schon abgeschlossen und die WEG ist erst nach dem ersten Kauf aktiviert und wenn bei Kauf diese Leitung verlegt wurde muß sie jetzt nur noch in einen benutzbaren Zustand gebracht werden.

Wenn Du jetzt diesen Antrag stellst verzichtest Du von Dir aus darauf, daß die Leitungsverlegung zum erstmaligen Bauwerk gehört und wirst hinterher nicht mehr zurück können. Auf der anderen Seite kannst Du jederzeit, auch nachträglich den Antrag stellen diesen Wallboxbau zu genehmigen. Bis dahin dürftest Du die Wallbox aber benutzen (sofern keine Gefahr davon ausgeht) und vielleicht hat sich bis dahin auch endlich mal das WEG-Recht in dieser Hinsicht geändert...

Grüazi MaXx

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Ich würde den Antrag nicht stellen sondern nur die Arbeiten abschließen und die vorhandene Leitung in einem gebrauchsfähigen Zustand versetzen.
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Hallo Zusammen,

vielen Dank für Eure Informationen und Anregungen. Das Kabel hatte ich damals schon mal verlegen lassen da ich dies zur Sicherheit haben wollte falls ich doch mal was benötige. Es wurde sogar gleich ein LAN Kabel verlegt falls es zukünftig auch noch ein Lastmanagement geben muss. Ich werde mal mit der Hausverwalltung sprechen jedoch sind die nicht so pfiffig aber mal sehen. Am besten wäre es eine CEE Dose setzen zu lassen so ist es für mich doch am entspanntesten. Da geht doch auch 3 Phasig oder?

Beste Grüsse
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