NRW fördert Ladesäulen

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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Heute ist das Geld auf dem Konto - alles Bestens. Jetzt muss nur noch das Auto herbei -wird wohl zum Jahresende erst sein :-(
e-up! Style tornadorot/schwarz
eigene Solartankstelle von SMA

Abholung Autostadt: 29.11.2021
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Re: NRW fördert Ladesäulen

edzog
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Hallo zusammen,

jetzt muss ich auch mal fragen:

Ich habe bisher nur eine einzige Email bekommen.
Das war der Antragsprüfvermerk, mehr nicht...

Der Antrag ist vom 13.07.2020. hatte den Kostenvoranschlag vom Elektriker natürlich mitgeschickt.

Mittlerweile habe ich die Wallbox auch montieren lassen,
Wo kann ich die Rechnung hochladen?

Könnte mir jemand mal eine Rufnummer oder eine Email Adresse nennen (gerne per PN)

Re: NRW fördert Ladesäulen

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Ich habe bisher nur eine einzige Email bekommen.
Das war der Antragsprüfvermerk, mehr nicht...
Am Antragsprüfvermerk hängt ein PDF mit Briefkopf und allen Kontaktdaten der Bez.Reg.Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie.

Wenn Du das PDF nicht mehr hast, schick mir eine PN mit Deiner E-Mail-Adresse, dann schicke ich Dir meins.
Bei campact.de per E-Mail abstimmen: 49-Euro-Ticket retten! ... das haben Stand 25.08.2023 um 20:45 Uhr schon 115.000 Menschen getan.

Und Aktionen bei campact.de wirken, siehe Wikipedia, da wird darüber berichtet.

Re: NRW fördert Ladesäulen

lansester
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Auszahlungsantrag am 15.12. erstellt.
Heute eine Email mit einem Anhang zu einer "Anhörung" erhalten.
Inhalt war der "Verdacht" eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, nur weil ich (korrekterweise) das Vertragsabschluss - Datum im Verwendungsnachweis auf 2 Tage NACH der Antragstellung gesetzt hatte.
Der Abstand von nur 2 Tagen war denen wohl verdächtig.
Dabei habe ich zu dem Zeitpunkt nur online die Wallboxen bestellt (also 2 Tage nach Antragsstellung). Die Beauftragung der Firmen ist sogar erst über 2 Monate nach der Antragstellung erfolgt.

Welchen Abstand zwischen dem Datum der Stellung des Förderantrags und dem Auftragsdatum / Vertragsabschluss - Datum habt ihr gewählt?
Es gab doch bestimmt noch andere hier, die kurz nach der Erstellung des Förderantrags schon mal z.B. die Wallboxen bestellt haben, oder?
ID.3 Tech in weiß mit WP, AHK und Andoya Felgen: Bestellt: 28.07.20 / FIN: 30.10.20 / Auslieferung 30.12.20 in WOB

Re: NRW fördert Ladesäulen

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lansester hat geschrieben: Inhalt war der "Verdacht" eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, nur weil ich (korrekterweise) das Vertragsabschluss - Datum im Verwendungsnachweis auf 2 Tage NACH der Antragstellung gesetzt hatte.
Da sind wohl Korintenka..... am Werk. Ich erhalte den Auftrag oft direkt nach der Eingangsbestätigung. Wenn das Auto vor der Tür steht muss es ja auch geladen werden können. Deswegen wurde auch die Möglichkeit geschaffen nach Antragsstellung mit der Maßnahme zu beginnen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: NRW fördert Ladesäulen

Schlurps
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lansester hat geschrieben: Auszahlungsantrag am 15.12. erstellt.
Heute eine Email mit einem Anhang zu einer "Anhörung" erhalten.
Inhalt war der "Verdacht" eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, nur weil ich (korrekterweise) das Vertragsabschluss - Datum im Verwendungsnachweis auf 2 Tage NACH der Antragstellung gesetzt hatte.
Der Abstand von nur 2 Tagen war denen wohl verdächtig.
Dabei habe ich zu dem Zeitpunkt nur online die Wallboxen bestellt (also 2 Tage nach Antragsstellung). Die Beauftragung der Firmen ist sogar erst über 2 Monate nach der Antragstellung erfolgt.

Welchen Abstand zwischen dem Datum der Stellung des Förderantrags und dem Auftragsdatum / Vertragsabschluss - Datum habt ihr gewählt?
Es gab doch bestimmt noch andere hier, die kurz nach der Erstellung des Förderantrags schon mal z.B. die Wallboxen bestellt haben, oder?
Spannend!
Bei uns ist schon der Verwendungsnacheis / Auszahlungsantrag abgeschickt, als auch vorher der Zuwendungsbescheid gekommen (am 27.10 bereits).
Und ich war noch flotter: Ich habe noch am selben Tag wo die Maßnahme beantragt wurde, die Wallbox und Kabel online bestellt.


Ich habe ehrlich gesagt jetzt nicht alle 98 Seiten gelesen aber was ist denn derzeit so der Zeitraum zw. Zuwendungsbescheid und abgeschicktem Verwendungsnacheis / Auszahlungsantrag und der wirklichen Auszahlung?

Re: NRW fördert Ladesäulen

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Ich glaube, fünf Jahre hat der Landesrechnungshof Zeit, Fördermaßnahmen zu prüfen. Wenn formale Fehler bestanden haben, können Fördergelder zurückgefordert werden. Der Fehler muss nicht vom Zuwendungsempfänger gemacht worden sein. Geld wird unter Umständen auch zurückgefordert, wenn die Bewilligungsbehörde einen Fehler gemacht hat.

Mal ein Beispiel aus einem anderen Bereich: Muss der Flughafen Essen/Mülheim Landesgelder zurückzahlen?
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Re: NRW fördert Ladesäulen

Schlurps
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@Intrepid
War das eine Antwort auf meine Frage? :D

MEINE Frage war eher gemeint, wie lange es derzeit konkret dauert vom Versand des Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung, also die Erfahrung der anderen die bereits ihr Geld haben. Ich finde es komisch, seit dem 27.10. nix mehr gehört zu haben, die Prämie für das Auto war nach wenigen Wochen schon da obwohl das ja viel, viel mehr war.

Re: NRW fördert Ladesäulen

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ich habe alle Unterlagen am 24.10.2020 hochgeladen. Seit dem herrscht Funkstille und die Telefonnummern, die auf meinem Formular standen, sind ungültig. Das kommt zumindest als Bandansage, wenn ich versuche dort anzurufen. Ich warte jetzt bis zum 24.1.2021. Dann sind es drei Monate. Wenn ich dann immer noch keine Rückmeldung habe, muss ich irgendwie Kontakt mit Arnsberg aufnehmen.
ID3 Business ohne WP, Mangangrau, AHK, SW-Version:0912
Audi Q4 e-Tron 40 in mythosschwarz mit Advanced- und Optikpaket schwarz, SW-Version:3812
openWB series2 standard+ / 18,9kWp PV Ost/West

Re: NRW fördert Ladesäulen

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Schlurps hat geschrieben: @Intrepid
War das eine Antwort auf meine Frage?
Nein, nur ein Hinweis, Dich nicht unnötig selber anzuklagen.

Mir ging es um den vorzeitigen Maßnahmebeginn.

Bei mir steht es so in der Bearbeitungsbestätigung: "Zurzeit ist der vorzeitige Maßnahmebeginn vorübergehend für die Fördergegenstände „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ sowie „reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge“ zugelassen. Dies bedeutet, dass Sie nach dieser Antragstellung, aber vor Erhalt des Zuwendungsbescheides mit Ihrem Vorhaben beginnen können. Die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Förderung."
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