NRW fördert Ladesäulen

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Re: NRW fördert Ladesäulen

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https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Pr ... _ga6IS_EFY

Haben wir den Antrag zu früh gestellt?
Antrag noch nicht „genehmigt“!
Installation ist fertig, Wallbox noch nicht bestellt, was nun?
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06.2020 bestellt! Abh. WOB
Laut Bestellung, 1.Q 2021, AB ohne LT
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Re: NRW fördert Ladesäulen

lehnik1988
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Also ich hab ne Zusage über 1.900€ aus NRW da bin ich deutlich besser bedient...
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Re: NRW fördert Ladesäulen

zweifler
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Ab November gibt es auch 900€ vom Bund.

Re: NRW fördert Ladesäulen

GuBo
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Beim Bund gibt es 900€ je Ladepunkt aber nur wenn der mindestens 900€ kostet. Bei NRW gibt es 60% maximal 3500€. D.h. wenn die Gesamtkosten weniger als 900€ oder mehr als 1500€ betragen ist NRW günstiger. Dazwischen ist die KfW günstiger. Losgelöst von dem Verwaltungsaufwand und evtl. Auszahlungsdauer.

Re: NRW fördert Ladesäulen

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  • DKH
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Fun hat geschrieben: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Pr ... _ga6IS_EFY

Haben wir den Antrag zu früh gestellt?
Antrag noch nicht „genehmigt“!
Installation ist fertig, Wallbox noch nicht bestellt, was nun?
Die viel spannendere Frage ist, ob das nicht zum maximieren einlädt. Mal sehen was die Bedingungen der KFWim Detail sagen.
In meinem Fall ist die NRW Förderung deutlich attraktiver.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

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Da ich selber Elektriker bin, habe ich nur Materialkosten!
Sind ca. 1200€, da wäre die KfW Förderung schon interessanter!
Da ich aber schon das Installationsmaterial gekauft und verlegt habe, wird es schwierig die 900€ zu bekommen. Oder geht es nur um die Wallbox die ich erst nach Antragstellung bestellen darf? Die habe ich noch nicht bestellt!
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Re: NRW fördert Ladesäulen

MichaelW
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Kann man NRW und KFW kombinieren? Manchmal geht so was. Der Zuschuss von unserer Stadt ist von diesen Maßnahmen auch unabhängig.

Re: NRW fördert Ladesäulen

lehnik1988
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Das Kumulierungsverbot gilt für andere Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Kumulierung mit anderen Bundesmitteln ist in der Regel möglich, sofern das entsprechende Programm dies zulässt.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

Schlurps
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lehnik1988 hat geschrieben: Das Kumulierungsverbot gilt für andere Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Kumulierung mit anderen Bundesmitteln ist in der Regel möglich, sofern das entsprechende Programm dies zulässt.
Verdammt, hätten wir mal noch ein bisschen gewartet, dann hätten wir unsere Wallbox voll gefördert bekommen.
Gerade heute kam von der NRW-Förderung der Bescheid, dass 900€ übernommen werden so dass wir nur 600€ selber zahlen müssen.

Mit dieser Bundesförderung wären es dann wenn die Kumulierung erlaubt wäre 0€ gewesen.

Naja, zum eigentlichen Thema:


Es wurde mal diskutiert, ob ein Ladekabel auch übernommen wird: Bei uns wurde ein 10m separat gekauftes Ladekabel ebenfalls gefördert. Die Wallbox hat keines. Ich habe noch kurz eine Begründung dazu geschrieben (keine Wallbox gefunden mit 10m integriertem Kabel). Vielleicht lag es daran. Also: Probieren ggf. mit Begründung kann man ja mal, kann klappen. 8-)


Köln Bonner hat geschrieben: Natürlich musst Du die Rechnungen aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen. Ich würde auch Stichproben ohne Verdacht erwarten.
Hallo Köln Bonner und der Rest,

kann es sein, dass man mittlerweile die Rechnungen DOCH einreichen muss? Zum einen bietet das Formular "Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis" mittlerweile unten die Möglichkeit, bis zu 9 Dateien anzuhängen und zum anderen steht in den FAQ auch:

Für den Förderantrag ist kein Nachweis notwendig. Dieser erfolgt erst mit dem Verwendungsnachweis, den man nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (Förderzusage) ausfüllen und zusammen mit den Rechnungen an die Bezirksregierung Arnsberg senden muss.

Hier reicht in der Regel eine Kopie des Stromvertrages, eine separate Bescheinigung des Stromanbieters ist nicht notwendig.

Leider hat es noch nicht geklappt, unseren Stromvertrag zu wechseln. Bisher haben wir nur die Auftragsbestätigung von Maingau erhalten. Ich schätze mal, den kann man nicht im Verwendungsnachweis-Formular hochladen?
Zuletzt geändert von Schlurps am Mi 7. Okt 2020, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.

Re: NRW fördert Ladesäulen

elektro-sash
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Ich habe einen Zuwendungsbescheid der NRW Förderung mit der Maßgabe bis 21.10.2021 umzusetzen. Begonnen habe ich die Maßnahme noch nicht, da es Verzug beim Bau des Carports gibt. Für mich wäre auch spannend zu sehen, ob man beide Maßnahmen ggf. kombinieren kann. Geplant ist eine OpenWB+ basierte Anlage.
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