NRW fördert Ladesäulen

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Re: NRW fördert Ladesäulen

roadghost
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chang hat geschrieben: ...die Förderung der Fixinstallstion hat auch jemand weiter oben schon bestätigt.
Ja - Ich ;-) . Der go-e als Fixinstallation (ohne CEE-Stecker, mit 2m langer Zuleitung) ist Förderfähig in NRW.
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Re: NRW fördert Ladesäulen

atca
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roadghost hat geschrieben:
Ja - Ich ;-) . Der go-e als Fixinstallation (ohne CEE-Stecker, mit 2m langer Zuleitung) ist Förderfähig in NRW.
Hallo,

was muss ich denn dem Antrag in NRW beifügen? Brauche ich ein extra schriftliches Angebot von Go-E oder genügt ein Ausdruck der Shop-Seite?
Und das Angebot von meinem Elektriker füge ich dann separat bei?

Viele Grüße,
Markus

Re: NRW fördert Ladesäulen

roadghost
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atca hat geschrieben:
Hallo,

was muss ich denn dem Antrag in NRW beifügen? Brauche ich ein extra schriftliches Angebot von Go-E oder genügt ein Ausdruck der Shop-Seite?
Und das Angebot von meinem Elektriker füge ich dann separat bei?

Viele Grüße,
Markus
Hi,

also, Du benötigst ein Angebot auf deinen Namen von go-e (bekommst du zeitnah von denen per Mail) und ein Angebot deines Elektrikers für die notwendigen Montage & Anschlussarbeiten, inkl. Material. Ggf. auch noch eines vom VNB falls der aktiv werden muss.

All das zusammen per Mail oder Post an die BezReg Arnsberg, Adresse steht im Antrag/auf der Webseite, schicken.

Nach der Freigabe (Erhalt des Förderbescheid) kannst Du loslegen - nicht vorher.

Nach Abschluß der Arbeiten die Rechnungen zusammen mit den Zahlungsnachweisen (Kontoauszug, NICHT Bar irgendwas bezahlen) im Anschluss an die BezReg senden (muss per Post erfolgen, Original + Kopie) und dann heißt es Warten !
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Re: NRW fördert Ladesäulen

kaip-rinha
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Korrektur: aufgrund der derzeit sehr langen Bearbeitungszeiten darf man foerderunschaedlich bereits vorher beginnen. Man hat allerdings keine Garantie, dass die Maßnahme auch gefördert wird, es leitet sich also kein Rechtsanspruch aus der Erlaubnis des vorzeitigen Beginns ab.

Re: NRW fördert Ladesäulen

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roadghost hat geschrieben: Nach der Freigabe (Erhalt des Förderbescheid) kannst Du loslegen - nicht vorher.
War es nicht so, dass diese Regelung temporär auf Eis gelegt ist?

Re: NRW fördert Ladesäulen

roadghost
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Langsam aber stetig hat geschrieben:
roadghost hat geschrieben: Nach der Freigabe (Erhalt des Förderbescheid) kannst Du loslegen - nicht vorher.
War es nicht so, dass diese Regelung temporär auf Eis gelegt ist?
Das kann sein. Habe nur aus meiner Erfahrung heraus gepostet......
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Re: NRW fördert Ladesäulen

ubit
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Ich denke bei uns steht im nächsten Jahr auch endlich die Installation einer Wallbox am - bisher stromlosen - Carport an. Ich finde das ganze Thema allerdings undurchschaubar kompliziert...

So wird ja z.B. wohl auch die "Umsetzungberatung" gefördert. Kann/muss man dann mehrere Förderanträge stellen? Ich weiß ja erst als Ergebnis der Beratung was ich tatsächlich brauche bzw. welche Angebote ich einholen muss.

Mittlerweile weiß ich:

Ich brauche eine Zähleranschlusssäule *g*

Unklar ist mir wie diese auf dem Carport-Grundstück installiert wird. Kann ich da selbst ein Fundament setzen? Erdung notwendig? Wie? Anforderungen an die Säule? Kann ich eine Wallbox in der Säule montieren und das Ladekabel dann herausführen? Regendicht? Oder kann man die Wallbox außen an der ZAS montieren? Ein "einfacher Pfahl" für die Wallbox wäre wohl auch möglich.... Bei einigen Wallboxen gibt es ja auch entprechende "Design-Säulen".

Ich bräuchte also offensichtlich Beratung. Vermutlich von einem Elektriker? Eine Liste mit "zertifizierten Elektrikern" die den Netzanschluss machen dürfen finde ich auch nicht. Geschweige denn Elektriker die sich mit e-Mobilität und netzdienlicher Ladetechnik auskennen.

Mein lokales Energieversorgungsunternehmen ist offenbar auch nicht sonderlich gut informiert. Auf der Homepage meines örtlichen Versorgers - Enni - wird darauf hingewiesen das man das Netz an die RNG verpachtet hat. Auf den Seiten des RNG kann ich aber keine Informationen finden. Viele Links führen auf 404-Seiten und bei den Antragsdaten kann ich meinen Wohnort gar nicht erst auswählen...

Auf den Enni-Seiten steht das ich mich an das "Netzanschluss-Team" von Enni wenden soll - aber Enni betreibt das Netz doch gar nicht....

Eine Anfrage an Enni ergab: Für 499 € machen die den Anschluss für die Wallbox. Obwohl ich auf § 14a EnWG hingewiesen habe wurde das mit keinem Wort erwähnt... So wie ich das verstanden habe sollten die den Anschluss doch eigentlich kostenlos machen wenn ich später netzdienlich laden möchte, oder? Zeiten oder Bedingungen für netzdienliches Laden bekommt man natürlich auch nicht heraus.

Insgesamt habe ich kein Geld zu verschenken, möchte also Fehler bei der Beantragung und Umsetzung vermeiden die ggf. eine Förderung verhindern. Alles sehr undurchsichtig für "Laien".

Die Förderung gibt es ja auch nur wenn man zertifizierten Ökostrom nutzt. Aktuell haben wir das noch nicht - es wird aber ja ein komplett neuer Anschluss inkl. eigenem Zähler. Und den Stromvertrag kann man ja prinzipiell auch wechseln. Muss man dann die Förderung zurückzahlen wenn der "Neue" keinen zertifizierten Strom anbietet?

Also: Was tun? Beratung bei einem "beliebigen" Elektriker machen lassen? Will der dafür Geld haben? Muss ich dann vorher einen Antrag auf Förderung der Beratungsleistung stellen? Kann ich dann später einen zweiten Antrag zur Förderung der Umsetzung stellen? Kennt jemand einen e-mobilitätsfreundlichen Elektriker im Raum Moers der Netzanschlüsse herstellen darf und sich wirklich auskennt?

Irgendwie bin ich da momentan völlig überfordert...

Ciao, Udo
VW e-Up! 2020 teal blue

Re: NRW fördert Ladesäulen

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Moin zusammen,

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"Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorzeitige Maßnahmebeginn wird vorübergehend für die Fördergegenstände "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge" und "reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge" zugelassen. Dies bedeutet, dass Sie nach Antragstellung, aber vor Erhalt des Zuwendungsbescheides mit Ihrem Vorhaben beginnen können.
 
Die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begründet keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Förderung. Der Anspruch auf Fördermittel entsteht erst mit Erhalt eines noch abzuwartenden Zuwendungsbescheides. Die endgültige Entscheidung über Ihren Förderantrag und die Förderhöhe kann erst nach vollständiger Prüfung aller notwendigen Antragsunterlagen erfolgen. 

Dies gilt auch für alle bereits gestellten Anträge, die bisher noch nicht beschieden wurden. 

Die weiteren Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (http://www.bra.nrw.de/4316672) sind bereits ab der Auftragserteilung zu beachten.

Die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns gilt nicht für Kommunen und kommunale Betriebe.


Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Arnsberg"
So stehts im letzten Schreiben von denen
btw. zur Wallbox, eine mobile Wallbox wird nicht gefördert nur festinstallierte
Bild Nur mit Klimaanlage

Re: NRW fördert Ladesäulen

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Hier ist jetzt die Förderung angekommen - alle Papiere wurden Anfang April eingereicht. Kann also auch mal 15 Wochen dauern...

Re: NRW fördert Ladesäulen

uturn
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ubit hat geschrieben: ...
Mein lokales Energieversorgungsunternehmen ist offenbar auch nicht sonderlich gut informiert. Auf der Homepage meines örtlichen Versorgers - Enni - wird darauf hingewiesen das man das Netz an die RNG verpachtet hat. Auf den Seiten des RNG kann ich aber keine Informationen finden. Viele Links führen auf 404-Seiten und bei den Antragsdaten kann ich meinen Wohnort gar nicht erst auswählen...

Auf den Enni-Seiten steht das ich mich an das "Netzanschluss-Team" von Enni wenden soll - aber Enni betreibt das Netz doch gar nicht....

Eine Anfrage an Enni ergab: Für 499 € machen die den Anschluss für die Wallbox. Obwohl ich auf § 14a EnWG hingewiesen habe wurde das mit keinem Wort erwähnt... So wie ich das verstanden habe sollten die den Anschluss doch eigentlich kostenlos machen wenn ich später netzdienlich laden möchte, oder? Zeiten oder Bedingungen für netzdienliches Laden bekommt man natürlich auch nicht heraus.

...
Hat man dir wirklich angeboten die Wallbox für 499 Euro anzuschließen oder nicht eher für 499 Euro den Netzanschluss entsprechend zu ertüchtigen. Dann wäre das Stichwort "Baukostenzuschuss" in dem Gespräch gefallen.

Entsprechend hat auch der Verweis auf EnWG §14a ins Leere geführt. Dort wird lediglich das reduzierte Netzentgelt vorgeschrieben. Soll heißen, die monatlichen und verbrauchsabhängigen Gebühren für die Nutzung des Netzes werden gegenüber normalem Haushaltsstrom reduziert.

Ob ein Netzbetreiber ggf. auf einen Baukostenzuschuss für einen netzdienlichen Anschluss verzichtet, ist die Entscheidung des jeweiligen Netzbetreibers.

Zu deinem Unmut bezüglich Informationen: Es gibt doch sicher ein Beschwerdemanagement bei deinem Netzbetreiber. Und es ist halt leider oft, you get what you pay for. Expertise gibt es nicht zum Spartarif.
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