NRW fördert Ladesäulen

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: NRW fördert Ladesäulen

Benutzeravatar
read
Fridgeir hat geschrieben:steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Dumm nur, dass der Zuschuss im Rahmen von progres NRW nicht steuerfrei ist. Damit besteht Abzugsfähigkeit. Für Steuerzahler mit geringem Einkommen bzw. niedrigem Steuersatz ein Vorteil.
Blue shadow hat geschrieben:Wollt ihr nicht einen neuen Faden....Steuern & Ladesäulen ....aufmachen?
Nee, es geht genau um die NRW Förderung. Das Thema ist nicht übertragbar auf andere Fördermaßnahmen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7
Anzeige

Re: NRW fördert Ladesäulen

Benutzeravatar
read
ecopowerprofi hat geschrieben:
Fridgeir hat geschrieben:steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Dumm nur, dass der Zuschuss im Rahmen von progres NRW nicht steuerfrei ist. Damit besteht Abzugsfähigkeit. Für Steuerzahler mit geringem Einkommen bzw. niedrigem Steuersatz ein Vorteil.
Woraus beziehst Du Deiner Meinung nach den Fakt, dass dieser Zuschuss nicht steuerfrei ist?? Quellenangabe bitte und nicht wieder "aus meiner Erfahrung"!!

Zum Rest: Du nimmst nur das wahr, was Du hören willst, oder??

Es handelt sich im Gesetz um eine Aufzählung von 3 Punkten:

Satz 2 lautet
"Dies gilt nicht

-für öffentlich geförderte Maßnahmen,
-für die zinsverbilligte Darlehen oder
-steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden."

Wenn einer dieser 3 Punkte gegeben ist, kann man keine Handwerkerdienstleistung "in Anspruch" nehmen.

Und nochmal, Neubaumaßnahmen sollen laut Kommentarliteratur NICHT nach §35a (3) EStG begünstigt sein:
Kommentar Littmann/Butz hat geschrieben:Ebenfalls nicht begünstigt sind Neubaumaßnahmen. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung (s H 7.4 EStH 2015 „Fertigstellung“) anfallen. Hierunter fällt auch die Errichtung eines Wintergartens, auch wenn dieser auf einer vorhandenen Terrassenfläche errichtet wird. Selbst nach der vom BFH bevorzugten weiten Auslegung von § 35a EStG (s BFH BStBl II 2012, 232) können Aufwendungen für die Herstellung von etwas gänzlich Neuem nicht in die Begünstigung einbezogen werden. Andernfalls wäre die Erwähnung im Gesetzestext, wonach es sich um Handwerkerleistungen „für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ handeln muss, entbehrlich gewesen.
Haben "wir" es jetzt?
ecopowerprofi hat geschrieben:
Blue shadow hat geschrieben:Wollt ihr nicht einen neuen Faden....Steuern & Ladesäulen ....aufmachen?
Nee, es geht genau um die NRW Förderung. Das Thema ist nicht übertragbar auf andere Fördermaßnahmen.
Da stimme ich allerdings zu. Ich weiß, das ist nervig, so ein trockenes Thema durchzukauen, halte es aber für interessant.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: NRW fördert Ladesäulen

Benutzeravatar
read
Fridgeir hat geschrieben:Quellenangabe bitte und nicht wieder "aus meiner Erfahrung"!!
Dann haben die verschiedene Finanzbeamte und mein Steuerberater bei zwei private und zwei geschäftliche Prüfungen alles falsch gemacht und hatten keine Ahnung.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: NRW fördert Ladesäulen

Benutzeravatar
read
also ernsthaft Ecopowerprofi; wie soll man Dich ernst nehmen, wenn Du handfeste Quellen schuldig bleibst. Du willst ernsthaft mit deinen eigenen Erklärungen das begründen? Das zeigt wiederum, dass Du "das System" Steuerrecht nicht kennst/verstehst.

Deshalb, nenne bitte Deine Quellen. Förderbedingungen, Gesetze, Richtlinien oder dergleichen und NICHT deine persönliche Erfahrung, die gilt nämlich nicht. Kannst Dich über Deinen Vorteil freuen, daraus aber keine allgemeingültige Regel ableiten.

Ist leider so, auch wenn Du hier tausendmal das Gegenteil behauptest (ohne Quellenangabe, welche ich Dir geliefert habe)
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: NRW fördert Ladesäulen

Benutzeravatar
read
Zumi hat geschrieben:Ich habe sogar vorher eine Anfrage an das Amt gesendet ob hier etwas dagegen spricht.. die Handwerkskosten bei der Steuererklärung gelten zu machen.
Antwort: Nein.
Wenn das Finanzamt es so sieht, was dann. In NRW gibt es das Förderprogramm schon länger und da sollte die Finanzbehörden wissen wie man die Förderung steuerlich zu behandeln hat.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: NRW fördert Ladesäulen

Benutzeravatar
read
Derzeitige Dauer von Einreichen bis Prüfung des "Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag" lt. NRW direkt: 4 Monate.
Fahren: IONIQ 5 P45 | PS2 82 kWh/220kW | id.3 Pro, 54 kWh | EQ42 Cabrio (- 11/21) | i3, 94 Ah (- 05/19)
Laden: Webasto PURE 22kw | Produzieren: 1x Piko 8.3, 36x ET-Solar ET-P660245 245 W

Re: NRW fördert Ladesäulen

SteviePe
  • Beiträge: 23
  • Registriert: Di 30. Okt 2018, 10:32
read
Sorry,
ich hoffe mein Post ist nicht zu "dumm".
Ich habe jetzt alle Seiten gelesen und mir auch das Förderprogramm NRW zu Gute geführt.
Wenn ich alles zusammenfasse, sieht die Situation so aus:
1.) Ich lasse mir vom meinem Netzbetreiber die Bestätigung zum Ökostrom austellen
1a.) ich hole mir auch die Bestätigung meines Netzbetreibers ob ich mit 11 oder 22kWh laden darf.
2.) Ich hole mir entsprechendes Angebot Wallbox (11...22kWh) plus Installation vom Hersteller/Partner meiner Wahl
3.) Ich stelle den Antrag "Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur" für meinen privaten Anschluss und reiche Bestätigung und Kostenvorschlag entsprechend über das Webinterface ein.
4.) Ich warte mit der Installation der Wallbox und warte erst auf die Antwort zur Bestätigung oder Ablehnung, oder darf ich schon die Arbeiten ausführen lassen, die Wallbox kaufen?
5.) Wenn die Förderung bestätigt wird und die Arbeiten ausgeführt wurden, reiche ich die Rechnung(en) entsprechend ein und warte auf dien Auszahlungsbescheid?

Bitte steinigt mich nicht für die vielen Fragen, in meinem privaten Umfeld (NRW) hat niemand ein Elektrofahrzeug, gescheige denn eine Wallbox.
Danke.

VG Stevie.

Re: NRW fördert Ladesäulen

Benutzeravatar
read
Nicht alles richtig:

zu 1) O.K.
zu 1a) Will Dortmund nicht wissen, Deine Sache
zu 2) O.K.
zu 3) Nur in Papierform wird der Antrag bearbeitet. Also nur per Brief und technische Daten der WB nicht vergessen.
zu 4) Wenn man vor der Bewilligung anfängt gibt es kein Geld. Also warten bis die Genehmigung vorliegt.
zu 5) Nach Abschluss der Arbeiten Rechnung bezahlen und von der Hausbank bestätigen lassen.
Auftragsbestätigung , Rechnung, Zahlungsbestätigung und Auszahlungsformular wieder per Post einreichen.

Es gibt keine dummen Fragen sondern nur dumme Antworten. ;)
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: NRW fördert Ladesäulen

SteviePe
  • Beiträge: 23
  • Registriert: Di 30. Okt 2018, 10:32
read
Danke
ecopowerprofi hat geschrieben:Nicht alles richtig:

zu 1) O.K.
zu 1a) Will Dortmund nicht wissen, Deine Sache
zu 2) O.K.
zu 3) Nur in Papierform wird der Antrag bearbeitet. Also nur per Brief und technische Daten der WB nicht vergessen.
zu 4) Wenn man vor der Bewilligung anfängt gibt es kein Geld. Also warten bis die Genehmigung vorliegt.
zu 5) Nach Abschluss der Arbeiten Rechnung bezahlen und von der Hausbank bestätigen lassen.
Auftragsbestätigung , Rechnung, Zahlungsbestätigung und Auszahlungsformular wieder per Post einreichen.

Es gibt keine dummen Fragen sondern nur dumme Antworten. ;)

Re: NRW fördert Ladesäulen

Benutzeravatar
read
SteviePe hat geschrieben:Danke
ecopowerprofi hat geschrieben:Nicht alles richtig:
zu 1) O.K.
zu 1a) Will Dortmund nicht wissen, Deine Sache
zu 2) O.K.
zu 3) Nur in Papierform wird der Antrag bearbeitet. Also nur per Brief und technische Daten der WB nicht vergessen.
zu 4) Wenn man vor der Bewilligung anfängt gibt es kein Geld. Also warten bis die Genehmigung vorliegt.
zu 5) Nach Abschluss der Arbeiten Rechnung bezahlen und von der Hausbank bestätigen lassen.
Auftragsbestätigung , Rechnung, Zahlungsbestätigung und Auszahlungsformular wieder per Post einreichen.

Es gibt keine dummen Fragen sondern nur dumme Antworten. ;)
Ergänzende Antworten:
zu 1) (oder lädst diese auf der website Deines Anbieters herunter).
zu 5) Fotos der Maßnahme und Position/Ort nicht vergessen.

Die Bewilligung kommt recht schnell.
Die Auszahlung dauert lange.
Fahren: IONIQ 5 P45 | PS2 82 kWh/220kW | id.3 Pro, 54 kWh | EQ42 Cabrio (- 11/21) | i3, 94 Ah (- 05/19)
Laden: Webasto PURE 22kw | Produzieren: 1x Piko 8.3, 36x ET-Solar ET-P660245 245 W
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Private Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag