TAB für Netzbetreiber und Wallboxen

Re: TAB für Netzbetreiber und Wallboxen

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Misterdublex hat geschrieben:Der Installateur durfte nicht einmal zur Vorbereitung eine Verkabelung in 5x6 mm² verlegen, sondern maximal 5x2,5 mm²...
So ein Quatsch. Ob 6² oder sonst was hat nix mit dem einzelnen Verbraucher zu tun. Wenn Du eine Unterverteilung installierst, kann man die ohne weiteres mit 4², 6²,10² oder 16² anschliesen. Das hat nur was mit einer zuverlässigen Installation zu tun. Da steht der Installateur in der Verantwortung. Da haben die nix rein zu reden. Denen hätte ich was gehustet. Ab einer gewissen Kabellänge ist 2,5² überhaupt nicht mehr zulässig. Da muss man bei 20A sogar u.U. je nach Länge 4², 6² oder größer verlegen.
Die habem wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank.
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Misterdublex
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yukon61@2013 hat geschrieben: Danke für die Info: so ähnlich haben sie sich bei mir auch ausgedrückt. Allerdings habe ich keinen Neuanschluss sondern es wäre nur eine Erweiterung/Verstärkung oder soo :-) Abder das mit den 4,66 kW steht halt so ind den TAB's drin. Das sind dann die 20 A pro Phase. Dann kommt man halt bei einem einphasen Lader wie den IONIQ nur auf besagte 4,6 kW und es passt. Kein gemecker der Stadtwerke. Aber ich will ja mehr nämlich 7,4 kW (32A) und da zieren sie sich :-)!
Ich kann dir da nur viel Glück wünschen. Laut dem Vertrieb der Fa. In Gelsenkirchen scheitert einphasiges Laden oberhalb von von 20 A auf diese Weise sehr oft am VNB, nicht wegen Schieflast, sondern wegen der pauschalen 3x20 A Regelung. Mehr bekommen viele einfach nicht, selbst wenn sie drei Phasen nutzen wollten. Daher bieten sie diese spezielle Wallbox wohl an.
Ist für uns aber nicht mehr relevant, da IONIQ insbesondere wegen langer Lieferzeit ausscheidet.
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ecopowerprofi hat geschrieben: So ein Quatsch. Ob 6² oder sonst was hat nix mit dem einzelnen Verbraucher zu tun. Wenn Du eine Unterverteilung installierst, kann man die ohne weiteres mit 4², 6²,10² oder 16² anschliesen. Das hat nur was mit einer zuverlässigen Installation zu tun. Da steht der Installateur in der Verantwortung. Da haben die nix rein zu reden. Denen hätte ich was gehustet. Ab einer gewissen Kabellänge ist 2,5² überhaupt nicht mehr zulässig. Da muss man bei 20A sogar u.U. je nach Länge 4², 6² oder größer verlegen.
Die habem wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Die haben sich die Pläne wohl angesehen und entschieden, dass für 3 m Kabel wohl 5x2,5 mm^2 ausreichend sind. Mehr muss nicht, mehr darf nicht. Die sind für die gem. TAB unproblematischen 12 kW ok, um illegalen Ausbau zu verhindern kein höherer Querschnitt.
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Re: TAB für Netzbetreiber und Wallboxen

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Misterdublex hat geschrieben:Die haben sich die Pläne wohl angesehen und entschieden, dass für 3 m Kabel wohl 5x2,5 mm^2 ausreichend sind. Mehr muss nicht, mehr darf nicht. Die sind für die gem. TAB unproblematischen 12 kW ok, um illegalen Ausbau zu verhindern kein höherer Querschnitt.
Hast du das von deinem Elektriker oder schriftlich vom Netzbetreiber. Ich halte das auch für quatsch. Ich würde da auf jedenfall gleich ein dickeres Kabel reinmachen. Die begründung dir ein zukunftsträchtige Installation zu verweigern würde mich interressieren.

Du darfst nicht weil wir das so nicht wollen wäre für mich keine begründung.
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Re: TAB für Netzbetreiber und Wallboxen

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kub0815 hat geschrieben:Du darfst nicht weil wir das so nicht wollen wäre für mich keine begründung.
+1 :thumb:
Nicht nur keine begründung sondern auch unzulässig. Das grenzt schon an Nötigung. Die dürfen nur was untersagen, wenn dadurch der Netzbetrieb gefährdet oder gestört wird. Die Begrünsung möchte ich auch mal sehen. Einen DE mit 21 kW darf man anschliesen aber keine Ladestation mit 22 kW. Ich würde die 22 kW WB anschliesen und denen das Mitteilen. Die geben dann ganz schnell klein bei. Ich würde mir das so nicht gefallen lassen. Die haben eine Versorgungspflicht.
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ecopowerprofi hat geschrieben:
kub0815 hat geschrieben:Du darfst nicht weil wir das so nicht wollen wäre für mich keine begründung.
+1 :thumb:
Nicht nur keine begründung sondern auch unzulässig. Das grenzt schon an Nötigung. Die dürfen nur was untersagen, wenn dadurch der Netzbetrieb gefährdet oder gestört wird. Die Begrünsung möchte ich auch mal sehen. Einen DE mit 21 kW darf man anschliesen aber keine Ladestation mit 22 kW. Ich würde die 22 kW WB anschliesen und denen das Mitteilen. Die geben dann ganz schnell klein bei. Ich würde mir das so nicht gefallen lassen. Die haben eine Versorgungspflicht.
Mein Plan ist jetzt später einfach selber tauschen (lassen).
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Re: TAB für Netzbetreiber und Wallboxen

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Ich würde es gleich so machen lassen mit den 5x6² und das so absichern wie sie das halt wollen.
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Re: TAB für Netzbetreiber und Wallboxen

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kub0815 hat geschrieben:
Misterdublex hat geschrieben:Die haben sich die Pläne wohl angesehen und entschieden, dass für 3 m Kabel wohl 5x2,5 mm^2 ausreichend sind. Mehr muss nicht, mehr darf nicht. Die sind für die gem. TAB unproblematischen 12 kW ok, um illegalen Ausbau zu verhindern kein höherer Querschnitt.
Hast du das von deinem Elektriker oder schriftlich vom Netzbetreiber. Ich halte das auch für quatsch. Ich würde da auf jedenfall gleich ein dickeres Kabel reinmachen. Die begründung dir ein zukunftsträchtige Installation zu verweigern würde mich interressieren.

Du darfst nicht weil wir das so nicht wollen wäre für mich keine begründung.

Ich hab mir damals gleich schon 10mm² zur Wallbox reingezogen, damit bin ich jetzt flexibel und kann da alles anpassen. Muss nur noch mein Netzbetreiber mitspielen. Ich würde immer ein 10mm² ziehen wegen dem Spannungsverlust auf der Leitung; du willst ja nicht die Erde erwärmen oder? :-).
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Re: TAB für Netzbetreiber und Wallboxen

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ecopowerprofi hat geschrieben:
kub0815 hat geschrieben:Du darfst nicht weil wir das so nicht wollen wäre für mich keine begründung.
+1 :thumb:
Nicht nur keine begründung sondern auch unzulässig. Das grenzt schon an Nötigung. Die dürfen nur was untersagen, wenn dadurch der Netzbetrieb gefährdet oder gestört wird. Die Begrünsung möchte ich auch mal sehen. Einen DE mit 21 kW darf man anschliesen aber keine Ladestation mit 22 kW. Ich würde die 22 kW WB anschliesen und denen das Mitteilen. Die geben dann ganz schnell klein bei. Ich würde mir das so nicht gefallen lassen. Die haben eine Versorgungspflicht.

so sehe ich das auch. Die Wallbox brav 3phasig anschließen und gut iss :-) , allstromsensitiven FI natürlich nicht vergessen wenn er nicht in der Wallbox verbaut ist. Bei meiner Wallbox kann ich zur Not den Strom begrenzen auf einen Wert den die gerne hätten falls ich riesen Probleme kriege. Hoffe ich aber jetzt mal nicht! Die wollen ja auch noch lernen :-)
Die Wallbox ist laut TAB der Verbraucher nicht dein Auto! Da kann ja auch mal ein anderes Auto dran und dann?
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Misterdublex hat geschrieben:Die haben sich die Pläne wohl angesehen und entschieden, dass für 3 m Kabel wohl 5x2,5 mm^2 ausreichend sind. Mehr muss nicht, mehr darf nicht. Die sind für die gem. TAB unproblematischen 12 kW ok, um illegalen Ausbau zu verhindern kein höherer Querschnitt.
Die Netzbetreiber haben überhaupt keine Durchgriffsrechte, um dir vorzuschreiben, welchen Kabelquerschnitt du auf deinem Grundstück verlegst. Wenn du Lust hast, kannst du dir auch ein halbmeterdickes HGÜ-Kabel von ABB für deine Garagenbeleuchtung verlegen.
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