Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

Re: Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

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Muss es unbedingt eine Buchse sein? Ein fest angeschlagenes Typ2 Kabel ist praktischer und dein eigenes Ladekabel kann im Kofferraum bleiben. Ich habe ein wallb-e eco 2.0 ebenfalls auf einem frei zugänglichen Grundstück (siehe Signatur), sie ist bei Bedarf per Schlüsselschalter deaktivierbar, habe ich aber in zwei Jahren noch nie einsetzen müssen. Ansonsten machst du halt einen Aufkleber dran "keine öffentliche Ladestation" und fertig. Der Stellplatz gehört ja vermutlich auch zum Haus und nur du darfst dort parken?
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Re: Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

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denkteich hat geschrieben:Ich will lieber 11 oder 22kw verbauen.... wer weiss was noch kommt
Klar, gleich ein 5-adriges Kabel zu verlegen ist auf jeden Fall richtig, auch wenn Du zunächst nur 3,7 kW verwenden können wirst. Rechtlich ist es in Deutschland Stand heute allerdings so, dass ein Ladepunkt über 3,7 kW an einem Parkplatz der von jedermann mit E-PKW befahren werden kann ("kann", nicht "darf") der Ladesäulenverordnung unterliegt, so dass Du das Laden für jedermann mit E-PKW ermöglichen müsstest, d.h. den Strom kostenlos abgeben oder mit behördlicher Genehmigung weiterverkaufen.

Vielleicht wird diese Regelung in der Ladesäulenverordnung irgendwann mal weggeklagt, derzeit ist die Gesetzeslage aber so.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

denkteich
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mweisEl hat geschrieben:
denkteich hat geschrieben:Ich will lieber 11 oder 22kw verbauen.... wer weiss was noch kommt
Klar, gleich ein 5-adriges Kabel zu verlegen ist auf jeden Fall richtig, auch wenn Du zunächst nur 3,7 kW verwenden können wirst. Rechtlich ist es in Deutschland Stand heute allerdings so, dass ein Ladepunkt über 3,7 kW an einem Parkplatz der von jedermann mit E-PKW befahren werden kann ("kann", nicht "darf") der Ladesäulenverordnung unterliegt, so dass Du das Laden für jedermann mit E-PKW ermöglichen müsstest, d.h. den Strom kostenlos abgeben oder mit behördlicher Genehmigung weiterverkaufen.

Vielleicht wird diese Regelung in der Ladesäulenverordnung irgendwann mal weggeklagt, derzeit ist die Gesetzeslage aber so.
Gilt das auch für Stellplätze auf Privatgelände?

Re: Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

flow2702
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Könnte dem Armen mal jemand seine Frage beantworten, anstatt alles mit Gegenfragen zu kommentieren?

Typ2-Buchsen bekommst du z.B. hier:
http://www.ratio.nl/en/catalog/e-mobility/g

Ein möglicher Importeur, wenn du nicht direkt dort einkaufen willst, ist Henning Bettermann:
http://www.ladesystemtechnik.de/

Re: Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

flow2702
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denkteich hat geschrieben:
mweisEl hat geschrieben:
denkteich hat geschrieben:Ich will lieber 11 oder 22kw verbauen.... wer weiss was noch kommt
Klar, gleich ein 5-adriges Kabel zu verlegen ist auf jeden Fall richtig, auch wenn Du zunächst nur 3,7 kW verwenden können wirst. Rechtlich ist es in Deutschland Stand heute allerdings so, dass ein Ladepunkt über 3,7 kW an einem Parkplatz der von jedermann mit E-PKW befahren werden kann ("kann", nicht "darf") der Ladesäulenverordnung unterliegt, so dass Du das Laden für jedermann mit E-PKW ermöglichen müsstest, d.h. den Strom kostenlos abgeben oder mit behördlicher Genehmigung weiterverkaufen.

Vielleicht wird diese Regelung in der Ladesäulenverordnung irgendwann mal weggeklagt, derzeit ist die Gesetzeslage aber so.
Gilt das auch für Stellplätze auf Privatgelände?
Nein.

Re: Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

flow2702
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denkteich hat geschrieben: Das müsste noch die einfachste Lösung sein.
Hast Du ein Bild?
Du brauchst eigentlich gar keine Wallbox. Die einfachste Lösung ist immer noch: Die Ladesteuerung in eine Unterverteilung innerhalb des Gebäudes, und nur die Ladebuchse nach außen führen:
IMG_0801.JPG
Das ist so unauffällig, da geht keiner ran.
In deinem Fall, wenn du die Verriegelung unbedingt willst, bräuchtest du eine etwas größere Aufputzdose, damit die Mechanik da mit reinpasst, oder du setzt die Dose Unterputz.

Als Elektroniker kriegst du das hin.

Re: Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

denkteich
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flow2702 hat geschrieben:
denkteich hat geschrieben: Das müsste noch die einfachste Lösung sein.
Hast Du ein Bild?
Du brauchst eigentlich gar keine Wallbox. Die einfachste Lösung ist immer noch: Die Ladesteuerung in eine Unterverteilung innerhalb des Gebäudes, und nur die Ladebuchse nach außen führen:
IMG_0801.JPG
Das ist so unauffällig, da geht keiner ran.
In deinem Fall, wenn du die Verriegelung unbedingt willst, bräuchtest du eine etwas größere Aufputzdose, damit die Mechanik da mit reinpasst, oder du setzt die Dose Unterputz.

Als Elektroniker kriegst du das hin.
Danke, genau das habe ich gesucht.
Wozu ist das zweite Kabel?

Re: Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

flow2702
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denkteich hat geschrieben:Danke, genau das habe ich gesucht.
Wozu ist das zweite Kabel?
8-)

Du brauchst insgesamt 7 Adern, die an die Buchse führen:
5 Adern für den "normalen" Dreiphasen-Wechselstrom zwischen Schütz und Buchse
(L1, L2, L3, N, PE)
2 Adern für die Kommunikation zwischen Ladecontroller und Buchse
(CP und PP)

Da es 7-adrige Leitungen nur zu unverschämten Preisen oder gar nicht gibt, habe ich eine 5-adrige genommen und als Kommunikationsleitung zusätzlich eine normale, natürlich dünnere Dreiadrige.
Man kann die Leitungen natürlich auch von hinten direkt in die Dose führen (die Dose also auf den Durchbruch setzen), dann sieht man sie nicht. War mir aber zu frickelig, insbesondere was das Abdichten der Dose angeht.

Re: Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

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mweisEl hat geschrieben:...mit behördlicher Genehmigung weiterverkaufen.
Woher kommt den immer wieder dieses Märchen, dass man für den Stromverkauf eine Genehmigung braucht. Solange man den Strom nicht über ein Kabel verkauft, was über ein öffentliches Grundstück geführt wird (erzeugt Konzessionsabgabe), kann man verkaufen an wen man will ohne dafür irgend etwas zu benötigen (technische Dinge ausgenommen). Die Vorschriften über die Verwendung von geeichten o.ä. Messgeräte bleibt davon unberührt.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück

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denkteich hat geschrieben:Gilt das auch für Stellplätze auf Privatgelände?
Der Wortlaut der gesetzlichen Definition von "öffentlicher zugänglicher Ladepunkt" ist derzeit:

"... ein Ladepunkt [ist] öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann"

Also Privatgelände ist erstmal kein Aussschlussgrund. Der Parkplatz muss "tatsächlich" (= Juristendeutsch für "den faktischen Umständen nach", im Gegensatz zu "den rechtlichen Umständen nach") befahren werden können. Da Du ja eine "Lademöglichkeit für frei zugängliches Grundstück" suchst, könnte das gegeben sein, einziger Ausschlussgrund ist eine Ladeleistung bis 3,7 kW (dann wird der Ladepunkt von den Regelung der LSV freigestellt, siehe §7).

Ich sage auch nur, dass die gegenwärtige Gesetzeslage in Deutschland so ist, nicht dass sie in irgend einem "gesunden Menschenverstand" entspricht.
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