Eichämter "filzen" in bundesweiter Aktion Betreiber ...

Re: Eichämter "filzen" in bundesweiter Aktion Betreiber ...

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Fritzchen-66 hat geschrieben: ... Man verlegt die die gesamte sicherheitsrelevante Software in den Stromzähler. ...
Na, darum soll es hier bitte aber gar nicht gehen!
Eigenen Strang für solche Ideen /Themen eröffnen und dahin verlinken - ja? ;)
Die Eichämter werden sich schon was ausdenken, was die Kunden dann zahlen müssen. Egal, ob wirtschaftlich sinnvoll oder nicht.

Hier geht es m.E.n. erst einmal darum, dass (entgegen den Beteuerungen zur Ladestellenverordnung) jetzt auch private Steckdosen zu Ladestellen deklariert werden, nur weil man offen anbietet, damit einem fremden E-Mobilisten in Not zu helfen.
An meinen CEE-Außensteckdosen kann ohne Adapter /Zusatztechnik ein modernes E-Auto nicht einmal geladen werden. Dabei sind lt. LSV-Ausführungen sogar Typ2-Ladestellen >3,6kW "nicht öffentlich", wenn sie sich an Häusern /Carports usw. in privater Eigennutzung befinden!
Da ich ja auch ein Bild meiner "Ladestelle" gepostet habe - ganz ohne Zähler oder Typ2-Anschluss - ist es mir schon etwas suspekt, wieso mich der Mann vom Eichamt "auserkoren" hat.
Zufall? Versehen? Testfall?

Als schlecht fände ich es, wenn nun private Lademöglichkeiten aus den öffentlich einsehbaren Verzeichnissen verschwänden, oder gar nicht mehr nachgetragen würden! Diese Lademöglichkeiten haben in der Anfangszeit E-Mobilität erst ermöglicht und bilden nun m.E.n. durchaus einen wichtigen Gegenpol zu kommerziellen Ladenetzen - bspw. bei deren Preisfindung ...

Das dies einigen (ähnlich wie bei der Fotovoltaik) Lobbyisten /Betreibern ein Dorn im Auge ist, kann ich nachvollziehen. Dass ich mich aber in meiner persönlichen Freiheit einschränken lassen soll, nicht.

Wir werden sehen, wie es weiter geht und ob es weitere Fälle geben wird.
Zuletzt geändert von Joe-Hotzi am Mo 31. Jul 2017, 09:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eichämter "filzen" in bundesweiter Aktion Betreiber ...

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Fluencemobil hat geschrieben:Dann kann man aber auch verschlüsselungssoftware für den Computer der Ladesäule selbst schreiben und vom Eichamt zertifizieren lassen.
Muss man ja nicht, wenn man einen Belegdrucker installiert. Dann hat der Kunde einen Nachweis, den er ggf im Streitfall vorlegen kann. Für das Eichamt genügt dann nur ein Zähler mit MID Zertifikat. Die müssen nur prüfen ob der Beleg mit der Anzeige des Zählers übereinstimmt. Ob der Kunde dann den Beleg aufbewahrt ist nicht das Problem des Eichamtes.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Eichämter "filzen" in bundesweiter Aktion Betreiber ...

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Ich wärme den Strang (hoffentlich abschließend) noch einmal auf:
Es hat sich bisher niemand wieder vom Eichamt gemeldet und da im Forum auch keine neuen Meldungen eingegangen sind, hat sich die "stichprobenweise Erfassung" wohl hoffentlich erledigt.
Man ist als Privatanbieter einer Außensteckdose kein Ladepunktbetreiber (CPO) und damit das Eichamt nicht für irgend etwas zuständig ...
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