Wärmepumpenstrom für Elektromobile

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Re: Wärmepumpenstrom für Elektromobile

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Xentres hat geschrieben: Von dieser vorsintflutliche Lösung mit Zeitschaltuhr hat man hier schonmal gelesen.
Naja, wird bei Westnetz noch heute so verbaut. Westnetz ist der größte VNB in D.

Diese separate WP- und Autostrom-Tarife haben sich im prinzip schon überholt. Die dienen doch nur dazu die nicht regelbare Atom- und Kohlekraftwerke besser auszulasten und den Regelbedarf zu reduzieren. Grundsätzlich wird alles von der Netzfrequenz abhängig gemacht. Siehe auch die AR-N 4501. Dort wird die Einspeißung von Windkraft- und PV-Anlagen über die Frequenz geregelt. Großverbraucher müssen bei zu niedrige Netzfrequenz vom Netz gehen und Spitzenlastkraftwerke müssen die Leistung hoch fahren. Ob die RSE überhaupt im Fall des Falles überhaupt angesprochen werden können ist nicht gewährleistet aber die Steuerung über die Netzfrequenz ist überall ohne große Kommunikation möchlich.

Zukünftig wird die Anwendung der AR-N 4501 das Regelfriterium sein da es z.B. notwendig sein wird für die windschwachen Zeiten ein Überangebot der Winkraft zu haben. Die kann man dann über die Netzfrequenz bei zuviel Wind in der Leistung entlang der Kennlinie runter fahren. Der Rest machen dann die Pumpspeicherkraftwerke und die BHKW.

PS: Die RSE werden über analogen Frequenzen angesprochen. Das gibt es schon seit ca. 60 Jahren. Wenn man so will ist das richtige Steinzeittechnik.

Das die Netzfrequenzregelung gut funktioniert musste einer meiner Kunden mal feststellen. Er hatte mich angerufen weil weder sein BHKW noch seine PV funktionierten. Ein kurzer Blick in die Displays zeigten eine Netzfrequenz von 52 Hz. Ursache war die Notversorgung mit einer mobilen Netzersatzanlage. Die laufen heutzutage immer mit 52 Hz damit die Eigenerzeugungsanlagen sich abschalten.
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Re: Wärmepumpenstrom für Elektromobile

unsignedvoid
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Die Regelung nach Netzfrequenz und das Schalten von Verbrauchern / Erzeugern über Rundsteuerempfänger (oder in der statischen Variante über Zeitschaltuhr) sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Regelung über Netzfrequenz schützt das Verbundnetz, die RSE sollen das Verteilnetz vor Überlastung schützen. Aber das wird hier jetzt eher Offtopic...

Re: Wärmepumpenstrom für Elektromobile

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unsignedvoid hat geschrieben: die RSE sollen das Verteilnetz vor Überlastung schützen.
Ist ja ganz was neues. Im Niederspannungsbereich wird gar nichts gemessen und geregelt. Die Regelung erfolgt im 15 Min.-Interval im Hochspannugsbereich.

unsignedvoid hat geschrieben: das Schalten von Verbrauchern / Erzeugern
Das gibts für Erzeuger gar nicht mehr. Vor ca. 10 Jahren haben die Netzbetreiber alle alten Erzeugungsanlagen auf die AR-N 4501 umgestellt. War eine Auflage der BNA. Neuanlagen müssen die AR-N 4501 erfüllen also netzfrequenzabhängig die Erzeugungsleistung steuern.
Hier die Kennlinie
AR-N_4105_Kennlinie.jpg
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Re: Wärmepumpenstrom für Elektromobile

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Ich habe ziemlich schnell von der Bundesnetzagentur Antwort bekommen. Leider nicht die Unterstützung die ich mir erhofft habe.

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Kernsatz ist ja "Schauen Sie deshalb in die TAB des Netzbetreibers. In diesen darf er festlegen, wie Anschlüsse in seinem Netzgebiet auszuführen sind."

Aber es kann doch nicht sein das der VNB mit seinen TAB einfach die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aushebeln kann!

Vielleicht kann sich ein Experte mal die TAB Niederspannung bzw einem TAB Beiblatt von Stromnetz Hamburg ansehen. Ich kann da auf den ersten Blick nicht erkennen das diese den Anschluss von Ladestationen hinter einem Zähler an dem auch eine WP hängt verbieten.

Mir ist der Zusammenhang zwischen Netzanschlußverordnung und §14a Energiewirtschaftsgesetz - EnWG nicht so klar.

Im NAV steht jedenfalls "§ 20 Technische Anschlussbedingungen
Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische
Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich
der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere
im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist."


In den TAB können sie da also alles mögliche verbieten mit dem Todschlagsargument das das aus "Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung ... notwendig ist" Wie soll man denen als Kunde das Gegenteil beweisen?
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Re: Wärmepumpenstrom für Elektromobile

TorstenW
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Moin,

eine 11kW Wallbox ist ja per se nicht genehmigungspflichtig, damit können sie den Anschluss weder verbieten noch irgendwie verhindern.
Das Argument mit dem "sicheren Betrieb der Netze" etc. zieht damit schonmal nicht. Du möchtest sie nur ("netzdienlich steuerbar") an den separaten Zähler anschließen, um in den Genuss günstigerer Tarife zu gelangen, mehr nicht.
Und genau DAS können sie mit diesen Ausreden Argumenten nicht verbieten/verhindern.
Vielleicht solltest Du das der BNetzA nochmal auf die Nase binden, damit sie den Unterschied erkennen?!

Grüße
Torsten

Re: Wärmepumpenstrom für Elektromobile

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In der TAB steht unter 10.2 nix außer das man Platz für einen RSE oder Schaltuhr vorsehen muss. Heizung und Klima sind nur mit "z.B." versehen und stellen daher keine Ausschließlichkeit dar.

Der Link für weitere Infos funktioniert nicht.

Unter 4.1 ist eine Tabelle aus dem hervorgeht, dass schaltbare Verbrauchseinrichtungen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Eine 11 kW Ladestation, die nicht schaltbar ist, muss nur angemeldet werden.

Nach der TAB sind die korrekt vorgegangen und können eine Genehmigung verlangen.
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Re: Wärmepumpenstrom für Elektromobile

TorstenW
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Moin,

selbst wenn, für die Nicht-Genehmigung müssen sie eine Begründung bringen. Ein einfaches "weil wir es nicht wollen" reicht nicht!
Die bisherigen Ausreden haben mit der Abschaltbarkeit nichts zu tun und sind (meine Meinung) nicht ausreichend.

Grüße
Torsten

Re: Wärmepumpenstrom für Elektromobile

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Nachdem ich nochmal auf eine Begründung der Ablehnung gedrängt habe kam folgende Mail:
leider kann ich Ihnen noch keine abschließende Antwort geben.
Diese Fragestellung wird zur Zeit umfangreich intern, wie auch in ganz Deutschland diskutiert.
Ich bitte also noch um etwas Geduld, möglicherweise kommt bald eine Änderung zu Ihren Gunsten.
Die Frage ist wie lange die mich nun hinhalten wollen/dürfen oder ob ich mich lieber gleich bei meinem VNB offiziell beschwere bzw. um eine ausführliche Antwort / Entscheidung verlange.

Wobei natürlich wieder implizit behauptet wird die derzeitigen Vorschriften würden meinen Wunsch nicht erlauben ohne das dieses begründet oder belegt wird.
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Re: Wärmepumpenstrom für Elektromobile

heinert
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@Ambi Valent, ich empfehle Dir folgende Vorgehensweise:
Zuerst stellst Du Deinem Netzbetreiber eine Verbraucherbeschwerde unter Nutzung des hier verlinkten Formulars zu.
Dann musst Du dem Netzbetreiber vier Wochen für eine Stellungnahme einräumen.
Sollte diese ausbleiben oder nicht in Deinem Sinne ausfallen, eröffnest Du anschließend ein Schlichtungsverfahren. Spätestens dann sollte in irgendeiner Form Bewegung in die Sache kommen.

Re: Wärmepumpenstrom für Elektromobile

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Nachdem ich keine Begründungs Antwort mehr von meinem VNB bekommen habe auf die Weigerung meine Wallbox an an Stromzähler der WP zu hängen habe ich eine Weile über die "Fakten" nachgedacht.

  • In den TAB meines VNBs steht das schaltbare Verbrauchseinrichtungen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind.
  • Ladeeinrichtungen bis 11 kVA müssen ja eigentlich nur angemeldet werden und nicht gemehmigt.
  • Bei meinem VNB gibt es kein Anmeldeformular sondern nur ein Antragsformular und Informationen auf der Webseite das alle Wallboxen vor Anschluß zu beantragen sind!
Jetzt habe ich einfach dieses Antragsformular ausgefüllt und meinen Zähler 123456 (der für schaltbare Verbrauchseinrichtungen) eingetragen.

Und habe auch einen Tag später eine Genehmigung bekommen.

Das mein VNB offenbar nicht geprüft hat das das nach seinen vorhergen Aussagen ja nicht erlaubt ist kann ja wohl nicht mein Problem sein. Vielleicht hat er sich aber ja auch umentschieden. Oder er läßt jeden konkreten Antrag durch und versucht nur vorher Leute davon abzubringen.

Ich denke jetzt sogar ernsthaft darüber nach die Wallbox ohne Schaltbarkeit an diesen Zähler hängen zu lassen. Erstens um mit einer möglichst preiswerten Wallbox, die das gar nicht kann, auszukommen und zweitens um es dem Elektriker möglicht einfach zu machen.

Unklar ist mir nur das Risiko das sich der Elektriker dann vor Ort weigert das so anzuschließen. Ob ihm dann bei Zweifeln der genehmigte Antrag reicht...? Im Antrag stand zwar die Zählernummer in der Genehmigung leider keine mehr...
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