Re: NRW fördert Ladesäulen
Verfasst: Do 8. Okt 2020, 11:13
Aus dem Merkblatt zum neuen KfW-Förderprogramm:
"Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht
möglich."
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/ ... oautos.PDF
Herzlichen Gruß, Torsten
"Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht
möglich."
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/ ... oautos.PDF
Herzlichen Gruß, Torsten
Schlurps hat geschrieben: ↑Verdammt, hätten wir mal noch ein bisschen gewartet, dann hätten wir unsere Wallbox voll gefördert bekommen.lehnik1988 hat geschrieben: ↑ Das Kumulierungsverbot gilt für andere Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Kumulierung mit anderen Bundesmitteln ist in der Regel möglich, sofern das entsprechende Programm dies zulässt.
Gerade heute kam von der NRW-Förderung der Bescheid, dass 900€ übernommen werden so dass wir nur 600€ selber zahlen müssen.
Mit dieser Bundesförderung wären es dann wenn die Kumulierung erlaubt wäre 0€ gewesen.
Naja, zum eigentlichen Thema:
Es wurde mal diskutiert, ob ein Ladekabel auch übernommen wird: Bei uns wurde ein 10m separat gekauftes Ladekabel ebenfalls gefördert. Die Wallbox hat keines. Ich habe noch kurz eine Begründung dazu geschrieben (keine Wallbox gefunden mit 10m integriertem Kabel). Vielleicht lag es daran. Also: Probieren ggf. mit Begründung kann man ja mal, kann klappen.
Hallo Köln Bonner und der Rest,Köln Bonner hat geschrieben: ↑ Natürlich musst Du die Rechnungen aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen. Ich würde auch Stichproben ohne Verdacht erwarten.
kann es sein, dass man mittlerweile die Rechnungen DOCH einreichen muss? Zum einen bietet das Formular "Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis" mittlerweile unten die Möglichkeit, bis zu 9 Dateien anzuhängen und zum anderen steht in den FAQ auch:
Für den Förderantrag ist kein Nachweis notwendig. Dieser erfolgt erst mit dem Verwendungsnachweis, den man nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (Förderzusage) ausfüllen und zusammen mit den Rechnungen an die Bezirksregierung Arnsberg senden muss.
Hier reicht in der Regel eine Kopie des Stromvertrages, eine separate Bescheinigung des Stromanbieters ist nicht notwendig.
Leider hat es noch nicht geklappt, unseren Stromvertrag zu wechseln. Bisher haben wir nur die Auftragsbestätigung von Maingau erhalten. Ich schätze mal, den kann man nicht im Verwendungsnachweis-Formular hochladen?