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Re: Förderung intelligente Ladestation

Verfasst: Mi 25. Nov 2020, 20:54
von disorganizer
@zoppotrump du hattest von 3 rechnungen geredet, davon 2 für die elektroinstallation von denen eine auch noch jemand anderes zahlt.
das jemand anderes zahlt ist das komplizierte.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Verfasst: Mi 25. Nov 2020, 20:58
von disorganizer
anderes thema:
gerade was nettes in der TAB niederspannung für den verband energieversorger bw gefunden das erklärt warum keine cee boxen in der liste sind:

die geräte welche nach 14a gesteuert werden sollen müssen fest verbaut sein.


Hier das komplette Zitat aus der TAB BW 2019:
9.Steuerung und Datenübertragung, Kommunikationseinrichtungen
(1) Die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Erzeugungsanlagen und/oder Speichern ist nach den Vorgaben des Netz-betreibersvorzunehmen.
Voraussetzung für den Betrieb als steuerbare Verbrauchseinrich-tung (nach § 14a EnWG) ist, dass der Netzbetreiber diese über eine separate Messlokation (Zählpunkt)netzdienlich steuern kann. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen fest an-geschlossen werden.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Verfasst: Mi 25. Nov 2020, 21:10
von zoppotrump
disorganizer hat geschrieben: @zoppotrump du hattest von 3 rechnungen geredet, davon 2 für die elektroinstallation von denen eine auch noch jemand anderes zahlt.
das jemand anderes zahlt ist das komplizierte.
Die will ich aber nicht erstattet bekommen. Mit Wallbox + Anschluss komme ich schon über die 900 Euro. Nur das möchte ich erstatte bekommen.
Das andere habe ich nur der Vollständigkeit halber geschrieben, falls jemand fragt, wie die Kabel dahin gekommen sind.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Verfasst: Mi 25. Nov 2020, 21:16
von disorganizer
Das ist aber das Problem wenn die KfW merkt das dort die Rechnungen für die Elektroinstallation gesplittet wurden. Steuerlich ist das z.B. (da habe ich mich auch belehren lassen hier) nicht erlaubt.
Kommt also der Bezahler der Rechnung1 auf die Idee das bei der Steuer einzureichen wg. Handwerkerkosten hat entweder er, oder du, oder beide ein Problem.
Deswegen würde ich eine solche Konstellation immer bei der KfW und nicht bei einem Forum voller Amateure nachfragen.
Und im Fall von einreichen bei der Steuer von 1 der Rechnungen auch beim zuständigen Steuerberater.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 08:22
von LtSpock
disorganizer hat geschrieben: anderes thema:
gerade was nettes in der TAB niederspannung für den verband energieversorger bw gefunden das erklärt warum keine cee boxen in der liste sind:

die geräte welche nach 14a gesteuert werden sollen müssen fest verbaut sein.
Ist ja selbstverständlich und ergibt sich aus der Logik, dass nur bestimmte Geräte mit verbilligtem Strom gesteuert werden dürfen, welche gesetzlich bestimmt sind. An einer CEE-Dose könnte man ja sonst alle möglichen Geräte ohne großen Aufwand mit verbilligtem Strom wie z.B. die Sauna betreiben.

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 08:25
von disorganizer
Ja, habe ich auch nur gepostet da wir uns mal im laufe des Thread gewundert hatten über die CEE sache.
Bedeutet aber auch das z.B. die SiS boxen mit CEE, auch wenn man die im Shop auswählen kann, am Ende wohl nicht förderfähig sein könnten.

btw:
In der TAB steht auch drin das mobile lasten ab 12kVA gemeldet werden müssen. Wir hatten wo anders ja mal über CEE und Meldung von 22kw CEE boxen philosophiert. Laut TAB muss man also einen GoE 22kW immer wenn man ihn woanders anbringt erst mal melden :-)

Re: Förderung intelligente Ladestation

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 08:31
von LtSpock
zoppotrump hat geschrieben: @disorganizer Wie meinst Du das? Es wird doch öfter den Fall geben, dass man sich die Wallbox privat kauft und der Elektriker sie nur anschließen kommt, oder?
Dann hat man zwei Rechnungen. Eine für die WB und eine vom Elektriker.

Danke!
Natürlich kann man die WB auf eigene Rechnung selber kaufen und dann vom Elektriker einbauen lassen. Mache ich ja auch so. Bekomme heute meine WB mit Rechnungsdatum 24.11.2020 geliefert.

Leiste auch selber die Vorarbeiten zur Installation, so dass der Elektriker nur noch die Leitung zur UV austauschen muss und die 2m von der UV zur WB.
Auf der Rechnung wird dann eben stehen, dass die WB gemäß den Vorschriften fachgerecht installiert und fest auf 11kW eingestellt wurde. Anmeldung beim VNB macht auch der Elektriker. Damit komme ich dann auf 1000€ anrechenbare Gesamtkosten und gut ist. (zzgl. 180€ der von mir bereits neu installierten und verdrahteten zweireihigen UV)

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 08:34
von disorganizer
zoppotrump hatte aber was anderes vor:
Die Installation auf 2 Rechnungen aufteilen. 1 wird von jemand anderem bezahlt.
Die Wallbox ist die 3. Rechnung.

Sprich:
Wallbox und einen teil der Installation zahlt er und es geht an die KfW.
Den rest der Installation jemand anderes. Was auch immer der damit dann macht.

Deswegen mein Hinweis darauf das das mit der KfW geklärt werden muss. Ich gehe davon aus das wer auch immer die einzelne Installationsrechnung bezahlt diese als Handwerkerleistung oder was anderes in der Steuererklärung angibt.
Das wäre dann aber Doppelsubvention. Oder eben auch nicht.

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 08:38
von LtSpock
Handwerkskosten können nur abgesetzt werden, wenn die Arbeiten dem Erhalt oder der Renovierung dienen - nicht bei Neuinstallationen.
Man sollte also darauf achten, wie man die Rechnung schreibt ;)

Re: KfW-Förderung intelligenter Ladestation

Verfasst: Do 26. Nov 2020, 08:43
von disorganizer
Falsch.
Handwerkarbeitskosten können grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden zum Beispiel.
So könnte ich die Rechnung teilen in eine KfW Anteil so das ich auf 900€ komme und den Rest (der Arbeitskosten) als Elektroinstallation dann in der steuer geltend machen, was aber nicht erlaubt ist.

Und eventuell wird sogar irgendeine andere öffentliche Förderung mit der Rechnung kassiert? Who knows.