Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Yellow hat geschrieben:Eine Privatperson möchte auf seinem Grundstück an dem PKW-Stellplatz, der nicht durch ein Tor gesichert ist, eine Schuko-Steckdose zum Laden seines Elektroautos installieren.
Lt. LSV nicht erlaubt! Er muss eine Typ2-Ladestation installieren, diese anmelden, jedem öffentlich zugänglich machen und ein Abrechnungssystem zur Nutzung bereitstellen!
Ergänzend steht aber in der LSV, dass nur Ladepunkte betroffen sind, die von einer unbestimmten Personengruppe benutzt werden können, selbst wenn dafür eine Anmeldung oder ähnliches notwendig ist. Hat die Person auf dem Grundstück ein Schild aufgestellt, z.B. "nur für Mieter" oder "betreten und befahren verboten", dann handelt es sich um eine bestimmte Personengruppe die Zugang zur Lademöglichkeit hat und damit gilt die LSV nicht, selbst wenn der Ladepunkt physisch zugänglich ist. Das hattest du doch selbst im TFF so analysiert, oder nicht?

Das betrifft mich im direkten Fall sogar selbst. Der Parkplatz der zu meiner Mietwohnung gehört, ist öffentlich zugänglich. Da aber alle Parkplätze des Hauses mit der Kennzeichnung "nur für Mieter" versehen sind, gilt die Verordnung m.M.n. nicht. Alles andere würde mich wundern. Warum soll ich auch einen Typ2 Ladepunkt errichten wenn da eh kein anderer außer mir laden darf und ich nicht davon profitiere?

Bei Tesla bin ich mir nicht sicher, da sich zwar an den SuC prinzipiell jeder hinstellen kann, allerdings die Beschilderung ausschließlich Tesla Fahrzeuge vorsieht und man sich damit nicht hinstellen darf. Hier hängt es wohl davon ab, wer das Hausrecht für die Parkplätze inne hat, also ob Tesla den entsprechenden Teil vom Grundstück gekauft hat, oder ob dieses im vollen Umfang Eigentum des Autohofs ist.
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Hasi16
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Yellow hat geschrieben:Ich habe das in der beigefügten pdf mal genauer ausgearbeitet.
Su interpretierst den Satz "Ein Ladepunkt, zu der Nutzer aufgrund einer Genehmigung physischen Zugang haben können, sollte als ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt gelten" m. E. falsch. Sollte heißt nämlich nicht muss. Daraus eine Pflicht abzuleiten allen (zwangsweise) einen Zugang zu ermöglichen halte ich für sehr weit hergeholt und kann ich auch beim besten Willen nicht erkennen!
Das ergibt sich nämlich aus diesem Satz, den du m. E. auch falsch interpretierst: "von einem unbestimmten oder nach allgemeinen Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann".
Eine TNM-Säule, die nur für dich freigeschaltet ist und die du auch für niemanden anders freischalten möchtest fällt m. E. schon nicht mehr unter diese Verordnung!
Das ergibt sich nämlich zusätzlich aus dem Satz "Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser Verordnung vor."

Eigentlich regst du dich nur über den möglichen "Hausfriedensbruch" auf, oder? Das ist m. E. nicht gegeben. Also, schone deine Nerven... :)

Viele Grüße
Hasi16

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Yellow hat geschrieben: Beispiel gefällig?

Eine Privatperson möchte auf seinem Grundstück an dem PKW-Stellplatz, der nicht durch ein Tor gesichert ist, eine Schuko-Steckdose zum Laden seines Elektroautos installieren.
Wie kann man einer Schuko-Steckdose ansehen, dass/ob sie zum aufladen eines EVs installiert wurde. :?:
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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PowerTower hat geschrieben:
Yellow hat geschrieben:Eine Privatperson möchte auf seinem Grundstück an dem PKW-Stellplatz, der nicht durch ein Tor gesichert ist, eine Schuko-Steckdose zum Laden seines Elektroautos installieren.
Lt. LSV nicht erlaubt! Er muss eine Typ2-Ladestation installieren, diese anmelden, jedem öffentlich zugänglich machen und ein Abrechnungssystem zur Nutzung bereitstellen!
Ergänzend steht aber in der LSV, dass nur Ladepunkte betroffen sind, die von einer unbestimmten Personengruppe benutzt werden können, selbst wenn dafür eine Anmeldung oder ähnliches notwendig ist. Hat die Person auf dem Grundstück ein Schild aufgestellt, z.B. "nur für Mieter" oder "betreten und befahren verboten", dann handelt es sich um eine bestimmte Personengruppe die Zugang zur Lademöglichkeit hat und damit gilt die LSV nicht, selbst wenn der Ladepunkt physisch zugänglich ist.
Aus der LSV:

"Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne."

Für die "bestimmte Personengruppe" steht in der LSV sogar ein Beispiel:

"Dies ist zum Beispiel bei einem durch eine Schranke gesicherten Firmenparkplatz, für welchen der Arbeitgeber von vorneherein nur seinen Arbeitnehmern einen Zugang ermöglicht, der Fall."

Es muss also die "tatsächliche Zugänglichkeit im räumlichen Sinne" verhindert werden!
Nur ein Schild reicht eben lt. LSV nicht.
Verrückt, oder?
Gruss

Stefan

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Hasi16 hat geschrieben:
Yellow hat geschrieben:Ich habe das in der beigefügten pdf mal genauer ausgearbeitet.
Su interpretierst den Satz "Ein Ladepunkt, zu der Nutzer aufgrund einer Genehmigung physischen Zugang haben können, sollte als ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt gelten" m. E. falsch. Sollte heißt nämlich nicht muss. Daraus eine Pflicht abzuleiten allen (zwangsweise) einen Zugang zu ermöglichen halte ich für sehr weit hergeholt und kann ich auch beim besten Willen nicht erkennen!
Korrekt! Genauso habe ich es auch geschrieben. Ich habe dieses Zitat aus der EU-Richtlinie genommen, um zu zeigen, dass die LSV dies eben nicht so umsetzt!
Hasi16 hat geschrieben: Eine TNM-Säule, die nur für dich freigeschaltet ist und die du auch für niemanden anders freischalten möchtest fällt m. E. schon nicht mehr unter diese Verordnung!
Doch!

Aus der LSV:

"Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne. Nutzungsbezogene Aspekte, wie zum Beispiel das gewählte Abrechnungssystem, sind für die Begriffsdefinition ohne Bedeutung. "

und

"Das Abstellen auf eine rein räumliche Zugänglichkeit des Ladepunktes soll verhindern, dass sich Betreiber eines Ladepunktes der Anwendbarkeit der Verordnung dadurch entziehen können, dass sie ein Authentifizierungs- und Abrechnungssystem wählen, welches den Kreis der Nutzungsberechtigten derart einschränkt, dass eine diskriminierungsfreie Nutzungsmöglichkeit im Sinne der Richtlinie 2014/94/EU nicht mehr besteht.“

Habt ihr das pdf wirklich gelesen?
Gruss

Stefan

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

tom
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Nochmal: Wozu braucht es diese Verordnung? Wem würde irgendetwas nützen?
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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tom hat geschrieben:Nochmal: Wozu braucht es diese Verordnung? Wem würde irgendetwas nützen?
Den Verhinderern.
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Also müssen nun ALLE, die eine Schuko-Steckdose am Carport haben, nun auch eine Typ2-Dose installieren auch wenn sie kein EV haben? :shock: Tore/Schranken sind nicht überall zulässig (Siedlung mit Gestaltungssatzung z.B.)
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Hasi16
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Yellow hat geschrieben:Aus der LSV:

"Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne. Nutzungsbezogene Aspekte, wie zum Beispiel das gewählte Abrechnungssystem, sind für die Begriffsdefinition ohne Bedeutung. "
Wenn du diesen Teil (bewußt?) weglässt:
"Dabei ist entscheidend, dass der Ladepunkt – gleich, ob im öffentlichen
Straßenraum oder auf privatem Grund – von einem unbestimmten oder nach allgemeinen
Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann (zum
Beispiel Geschäftshaus- oder Kundenparkplätze)."

Ein Privatparkplatz fällt da nicht drunter!

Also was juckts die Eiche, wenn sich ein Schwein dran reibt?

@Tom, i300, EVDuck: Findet ihr es wirklich doof, dass öffentliche Ladesäulen diskriminierungsfrei nutzen kann?

Viele Grüße
Hasi16

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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EVDuck: Findet ihr es wirklich doof, dass öffentliche Ladesäulen diskriminierungsfrei nutzen kann?
Nö, finde ich nicht doof. Ich sehe nur nicht, dass die LSV diskriminierungsfreien Zugang ermöglicht. Im Gegenteil, ich sehe das chademo diskriminiert wird, dass Geschäftleute daran gehindert werden Ladesäulen aufzustellen, dass die Drehstromkisten mit dieser Verordnung tot sind, und dass auch Privatleute wie ich dem Melde- und Überprüfungszwang
unterliegen.

Ich sehe außerdem, dass VW & BMW nicht, Nissan und Tesla aber sehr wohl ihre Säulen anders zu gestalten haben und gezwungen sind einen 'Fremdstandard' zu unterstützen, wenn sie in die Infrastruktur investieren.

Wo liest du übrigens etwas, dass die LSV den diskriminierungsfreien Zugang ermöglicht?
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