Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Spürmeise
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Hasi16 hat geschrieben:Eine Schranke reicht!
Eine Schranke reicht laut der Verordnung nur dann, wenn diese nur von einer vorab bestimmten Personengruppe geöffnet werden kann (z.B. Mitarbeiterparkplatz). Kann sie von jedermann geöffnet werden (z.B. Kundenparkplatz), auch wenn dafür die Zugangsberechtigung erst erworben werden müsste (z.B. Vereinsmitgliedschaft, Kauf eines bestimmten Fahrzeugtyps), sind die Ladesäulen dahinter öffentlich im Sinne der Verordung und z.B. preiswerte Schuko- oder CEE-Anschlüsse künftig nicht zulässig.
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Stimmt Hasi16, eine Schranke, für eine vorab bestimmte Personengruppe reicht. Daran erkennt man dann in Zukunft die EV Fahrer, an der abgeschlossenen Schranke vor der Einfahrt. Mal sehen, was mein Mieter dazu sagt, dass seine Kunden nicht mehr auf unseren gemeinsamen Hof fahren dürfen.
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

tom
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Mir erschliesst sich nicht im Geringsten, was eine solche Verordnung nützen sollte. Es geht hier um Industrienormen, da muss doch die Bürokratie keine Vorschriften erlassen. Das beste setzt sich durch oder es besteht eben einiges nebeneinander. ISt doch völlig problemlos. Oder gibt es auch ein Gesetzt, dass eine Stereoanlage mindestens einen CD Player haben muss und alles weitere ist dann optional auch noch möglich???

Vielleicht hab ich auch alles falsch verstanden aber gibt es irgend etwas, was dafür spricht eine solche Verordnung zu erlassen?

Kopfschüttelnde Grüsse
Thomas
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Hasi16 hat geschrieben: 8 Wochen von der Entscheidung bis zur Fertigstellung - das dürfte kein Hemmschuh sein, sorry!

edit: Eine Anmeldung einer PV-Anlage muss gemacht werden, kostet bei der BNetzA übrigens auch kein Geld!
Ich kapiere nicht wie man einen solchen Scheiß auch noch verteidigen kann. Warum eine Wartezeit von 8 Wochen von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme ?
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Hasi16
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stromer hat geschrieben: Ich kapiere nicht wie man einen solchen Scheiß auch noch verteidigen kann. Warum eine Wartezeit von 8 Wochen von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme ?
Ist das jetzt alles, was von deiner Kritik überbleibt?

Was ist denn jetzt genau schlecht? Der diskriminierungsfreie Zugang?

Sorry, aber mit solchen Stammtischargumenten zu diskutieren. Lies dir doch mal die Verordnung durch und schreib dann mal ganz genau, was wirklich gebremst wird oder Bürokratie erzeugt. Ich habe hier nichts verteidigt, sondern nur gesagt, dass eine kostenlose formelle Anmeldung 8 Wochen vorher wirklich nicht DAS Problem sein kann.

Und nun los, aber bitte mit Seitenangabe!

Viele Grüße
Hasi16

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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  • fabbec
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Übrigens steht da auch drin das der Eigentümer entscheidet ob sie für alle zugänglich sein soll!

Dsk ist daher keine öffentliche Ladesäule da eingeschränkter Nutzerkreis!
SuperCharger ist dann auch keine öffentliche Ladesäule da eingeschränkter Nutzerkreis! Muss Elon nur so dividieren im Sinne der LSV

Ich seh es positiv die LSV macht es vielen neuen E Mobilsten einfacher - ein bzw Umstieg
mit eAuto rund um die Welt https://www.nomiev.com/80edays/blog/ oder fb /NoMiEVmobility/

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Spürmeise
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fabbec hat geschrieben:Übrigens steht da auch drin das der Eigentümer entscheidet ob sie für alle zugänglich sein soll!
Ach ja, wie macht er das denn?

Aus der Verordnung: Eine etwaige Notwendigkeit des vorherigen Erwerbs einer Zutrittsberechtigung schließt die öffentliche Zugänglichkeit eines Ladepunktes nicht aus, sofern die Möglichkeit des Erwerbs der Zutrittsberechtigung dem Grunde nach jedem eröffnet ist.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Hasi16
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Endlich haben wir die Sachebene erreicht! ;)

Bei Tesla ist die Möglichkeit des Erwerbs der Zutrittsberechtigung dem Grunde nach nicht jedem eröffnet. Daher ist selbst fraglich, ob eine Schranke überhaupt notwendig ist.
Ob das auch für die DSK zutrifft weiß ich nicht. Ich glaube, dass die Verordnung eher auf Parkhäuser abzielt als auf die DSK und würde daher fabbec zustimmen.

Viele Grüße
Hasi16

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Hasi16 hat geschrieben:Endlich haben wir die Sachebene erreicht! ;)

Bei Tesla ist die Möglichkeit des Erwerbs der Zutrittsberechtigung dem Grunde nach nicht jedem eröffnet. Daher ist selbst fraglich, ob eine Schranke überhaupt notwendig ist.
Ob das auch für die DSK zutrifft weiß ich nicht. Ich glaube, dass die Verordnung eher auf Parkhäuser abzielt als auf die DSK und würde daher fabbec zustimmen.
"Dem Grunde nach" zählt nicht!

Lt. LSV zählt einzig und allein die "tatsächliche Zugänglichkeit im räumlichen Sinne", was totaler Humbug ist und zudem gegen §123 StGB (Hausfriedensbruch) verstößt!

Beispiel gefällig?

Eine Privatperson möchte auf seinem Grundstück an dem PKW-Stellplatz, der nicht durch ein Tor gesichert ist, eine Schuko-Steckdose zum Laden seines Elektroautos installieren.
Lt. LSV nicht erlaubt! Er muss eine Typ2-Ladestation installieren, diese anmelden, jedem öffentlich zugänglich machen und ein Abrechnungssystem zur Nutzung bereitstellen!

Ich habe das in der beigefügten pdf mal genauer ausgearbeitet.
Dateianhänge
Datei Yellows persönliche Stellungnahme zum Entwurf der LSV V2.pdf
Meine persönliche Stellungnahme zur LSV
(403.84 KiB) 92-mal heruntergeladen
Gruss

Stefan

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

MarkusD
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bernd71 hat geschrieben:
Mike hat geschrieben:Wo gibt es Strom denn Steuerfrei?
Wir haben schon jetzt in D heftige Strompreise. Angeblich wird Strom, bezogen auf seinen Energiewert, sogar teurer besteuert als Benzin. Aber gut, Benzin ist auch viel Umweltfreundlicher...
Das ist doch kein Grund nicht mehr Steuern für "Auto-Strom" zu nehmen. Sollten sich E-Autos verbreiten wird der Steuerausfall kompensiert werden "müssen".
Sage ich doch schon seit mindestens einem Jahr, daß all diese Maßnahmen nur dazu dienen, den Autostrom anders zu besteuern zu können als Haushaltsstrom.
Wozu braucht ein E-Fahrzeug z.B. eine eindeutige ID-Nummer? Damit es über den zukünftig verbindlich vorgeschriebenen Typ2-Stecker mit der Ladesäule kommunizieren und sich so identifizieren kann.

Ob irgendwas gerecht ist oder nicht, darum geht es der Regierung doch gar nicht. Die möchte nur Pfründe sichern.
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