Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Im Zweifelsfall zivilen ungehorsam. :lol:

Solange es keiner Anzeigt würde ich alles laufen lassen wie es ist...
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

MarkusD
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eDEVIL hat geschrieben:Da alle boxen nicht auf öffentlichem Gelände sind,
Das ist der LSV egal. Es genügt, daß die Steckdose zugänglich ist. Es ist sogar egal, ob man legal oder illegal an die Steckdose herankommt. Es findet keine Unterscheidung statt.
eDEVIL hat geschrieben:wird eine geschlossene Gesellschaft a la DSN evtl. nötig werden.
ggf. Gründung eines entsprechenden Vereins.
Auch egal. Das wäre dann der in der LSV angesprochene "nach allgemeinen Merkmalen bestimmbare Personenkreis" (§2, Satz 9).

Auch mal §4 durchlesen, was dann so alles ansteht und getan werden muß.
=> http://www.bsm-ev.de/emog/lsv-jan15/lsv

Und merke: Ein Schnellladpunkt nach Definition der LSV ist ein Ladepunkt mit MEHR als 22kW (§2, Satz 8).

Problem auch ist §2, Satz 6:
"ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;"
Man müßte jetzt das "und" zwischen "geeignet und bestimmt" sehr eng auslegen und einfach sagen, daß die CF-Dosen eben nicht dafür bestimmt sind, E-Fahrzeuge aufzuladen. Daß es trotzdem geht ("geeignet"), zählt dann nicht mehr.
Da die CF-Dosen zwar geeignet, aber nicht dafür bestimmt sind, E-Fahrzeuge aufzuladen, sind diese dann keine Ladepunkte im Sinne der LSV.
Ob man mit einer solchen Argumentation durchkäme, keine Ahnung.
Aber die ganze LSV strotzt nur von solchen Ungereimtheiten.

Gruß
Markus

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

michaell
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Also sind das Anschlusspunkte für die neuen Rasenmäher (gemäß EU Verordnung xyz)
mit Typ 2 Anschluss und gut ist 8-)
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Meine Güte... ist doch kein Problem.
Dann kommt da halt der 50kW CCS Rüssel mit dran.... oh.. Kaputt! Ersatzteile sind schon bestellt.
Man kann ja solange den Typ2 nehmen ;)

Seid doch mal kreativ... andere sind das mit AC 23kW in Lohfelden ja auch!
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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"9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, wenn dieser von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann;"

Was sollen das für allg. Merkmale sein?
Ist eine zwingende Mitgleidschaft ein allgm. MErkmal.

Die Formulieren sind wie EEG 3.0 - wer mit den VNBs wegen der schwammigen Formulierungen wg,. jeder kleinigkeit streiten mußte, weiß was ich meine. :evil: :evil: :evil:

P.S. Der CCS Rüssel kostet soviel wie die ganze CF-Box oder willst Du die woanders abschneiden? :lol:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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eDEVIL hat geschrieben:P.S. Der CCS Rüssel kostet soviel wie die ganze CF-Box oder willst Du die woanders abschneiden? :lol:
Pappe, Schere und Kleber... ich gebe das meinem Sohn in Auftrag :mrgreen:
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Noch einfacher: Kabelstummel dran. "CCS Kabel samt Stecker muss jemand abgeschnitten und mitgenommen haben."
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

MarkusD
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eDEVIL hat geschrieben:Was sollen das für allg. Merkmale sein?
Ist eine zwingende Mitgleidschaft ein allgm. MErkmal.
Das ist eine der angesprochenen "Ungereimtheiten".
Ich bin mir sicher, irgendein Anwalt wird dir schon erklären, daß die DSN-Mitgliedschaft ein allgemein bestimmbares Merkmal darstellt, daher die LSV greift und du jetzt für alle daraus entstehenden Konsequenzen verantwortlich bist.

Ich glaube, die LSV in dieser Form wurde nur deshalb erstellt, um arbeitslosen Anwälten wieder Arbeit geben zu können.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Naheris
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Ich sehe da vor allem mal einen ungerechtfertigten Eingriff in meine Eigentumsrechte sowie die Gewerbefreiheit, da ich meinen geplanten Ladepunkt aus baulichen Gründen nicht für die Allgemeinheit unzugänglich machen kann/darf.

Ich seh's locker und warte erst einmal ab. Das wird sicher mal wieder ein juristisches Nachspiel haben, bevor es überhaupt in Kraft tritt. ;)
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

VKU und Tesla kritisieren Ladesäulenverordnung

Lennert
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https://www.zfk.de/mobilitaet/e-mobilit ... dnung.html

Hallo zusammen,

habt ihr schon etwas zu diesem Thema gehört?
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