Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen
Re: Der korrekte Schilderwald
Solarmobil Verein
Deswegen halte ich auch nichts von Zeitbeschränkungen beim Laden. Und schon gleich gar nichts wieder von Ausnahmen der Ausnahmen.
Warum fahre ich nicht mit dem i-MiEV nach Nürnberg?
Weil's hin und zurück mit Strom schon recht eng wird.
Dort laden? Selbst wenn es technisch funktionieren würde (was es nicht tut, weil das BEV die "falsche" Norm hat, interessanterweise hat es bis vor etwa 3 Jahren an exakt den Säulen noch funktioniert, an denen es jetzt nicht mehr geht), wäre mir die erlaubte Standzeit zu kurz bei den Aktivitäten (ohne Zeit fürs Umparken), die ich üblicherweise in Nürnberg mache.
Also fahre ich mit dem PHEV und versuche, wenigstens in den Ortschaften nur mit Strom zu fahren. Laden würde damit zwar funktionieren, aber da war wieder die Sache mit der erlaubten Standzeit.
Habe ich wohl Pech gehabt mit meinen alten Kisten?
Vielleicht.
Aber ein E-Auto passend zu den Standzeiten an Ladesäulen, die ich dann ohnehin nicht benutzen würde, weil Akku groß genug, zu kaufen, jaja, ...
Mit dem Zug nach Nürnberg fahren? Wäre eine Möglichkeit. Ca. 3fache Kosten (bei zwei Leuten), ca. doppelter Zeitaufwand (aktuell ggf. sogar mehr, weil derzeit häufig SEV nach Erlangen wegen Streckenausbau).
So gesehen ist das Grundproblem nicht das EMoG, sondern das EMoG ist eine Folge des Problems "zu wenige Ladesäulen", wovon es in Nürnberg gefühlt ohnehin nur eine Hand voll gibt. Sieht in Erlangen auch nicht großartig anders aus, nur daß man da als Mitarbeiter eines großen deutschen Elektrokonzerns zum Glück auch ein paar andere Möglichkeiten hat.
Man versucht damit im Grunde nur, die knappe Ressource "Ladepunkt" zu reglementieren und zu kaschieren, daß man zwar gerne E-Autos hätte, aber zu blöd ist, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen (nebst grünem Strom). Lieber den Ausbau von PV und Windkraft (EEG) und den Aufbau von Ladesäulen behindern (LSV, Eichgesetze) behindern, wo es nur geht. Da werden Gesetzestexte geschrieben, dagegen ist die Bibel ein hauchdünnes Buch. Diesen Aufwand hätten die verantwortlichen Leute mal besser woanders hineingesteckt.
Warum fahre ich nicht mit dem i-MiEV nach Nürnberg?
Weil's hin und zurück mit Strom schon recht eng wird.
Dort laden? Selbst wenn es technisch funktionieren würde (was es nicht tut, weil das BEV die "falsche" Norm hat, interessanterweise hat es bis vor etwa 3 Jahren an exakt den Säulen noch funktioniert, an denen es jetzt nicht mehr geht), wäre mir die erlaubte Standzeit zu kurz bei den Aktivitäten (ohne Zeit fürs Umparken), die ich üblicherweise in Nürnberg mache.
Also fahre ich mit dem PHEV und versuche, wenigstens in den Ortschaften nur mit Strom zu fahren. Laden würde damit zwar funktionieren, aber da war wieder die Sache mit der erlaubten Standzeit.
Habe ich wohl Pech gehabt mit meinen alten Kisten?
Vielleicht.
Aber ein E-Auto passend zu den Standzeiten an Ladesäulen, die ich dann ohnehin nicht benutzen würde, weil Akku groß genug, zu kaufen, jaja, ...
Mit dem Zug nach Nürnberg fahren? Wäre eine Möglichkeit. Ca. 3fache Kosten (bei zwei Leuten), ca. doppelter Zeitaufwand (aktuell ggf. sogar mehr, weil derzeit häufig SEV nach Erlangen wegen Streckenausbau).
So gesehen ist das Grundproblem nicht das EMoG, sondern das EMoG ist eine Folge des Problems "zu wenige Ladesäulen", wovon es in Nürnberg gefühlt ohnehin nur eine Hand voll gibt. Sieht in Erlangen auch nicht großartig anders aus, nur daß man da als Mitarbeiter eines großen deutschen Elektrokonzerns zum Glück auch ein paar andere Möglichkeiten hat.
Man versucht damit im Grunde nur, die knappe Ressource "Ladepunkt" zu reglementieren und zu kaschieren, daß man zwar gerne E-Autos hätte, aber zu blöd ist, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen (nebst grünem Strom). Lieber den Ausbau von PV und Windkraft (EEG) und den Aufbau von Ladesäulen behindern (LSV, Eichgesetze) behindern, wo es nur geht. Da werden Gesetzestexte geschrieben, dagegen ist die Bibel ein hauchdünnes Buch. Diesen Aufwand hätten die verantwortlichen Leute mal besser woanders hineingesteckt.
Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen
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Ist das denn das Thema dieses Threads? Er heißt "der korrekte Schilderwald", nicht "Bilder vom inkorrekten Schilderwald". Einen Eröffnungspost mit Themenstellung gibt es nicht.
Hier geht es ja genau darum, wie ein "korrekter Schilderwald" aussehen sollte, finde das also völlig on-topic.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)
Re: Der korrekte Schilderwald
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Das ist mir klar, dass nicht jeder meine Ansicht teilt, ist ja such normal so in einer pluralistischen Gesellschaft darf jeder eine andere Meinung haben und vertreten, ich wollte ja bloß mal einen Vorschlag machen, weiter nichts.Jupp78 hat geschrieben: ↑ Auch wenn das dein Wunsch ist, so sieht das eben nicht jeder so. Und die Gründe dafür, es nicht so handhaben zu wollen, sind auch durchaus nachvollziehbar. Aus diesem Umstand heraus entsteht ja oft erst ein Schilderwald der nicht verständlich ist. Beispiele wie der Umstand, dass man ggf. nicht weiß wann fertig geladen ist oder dass man nicht nachts um drei verlangt das Fahrzeug umsetzen zu müssen, ist nachvollziehbar, dass man das regeln möchte.
Die Problematik, wie lange man laden darf und ob man unmittelbar nach Ladeende das Fahrzeug wegfahren muss oder dort eine gewisse Zeit stehen bleiben darf, vor allem Nachts um Drei Uhr, ist ja eine Folgediskussion daraus, so weit war ich noch nicht.
Mir ging es zunächst mal darum, diese Ladeplätze eindeutig zu kennzeichnen und eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen, dass zumindest klar ist und zwar für JEDEN, das dort NUR E-Autos was zu suchen haben, Verbrenner eben nicht, nie, unter keinen Umständen.
Das würde ja schon mal ein Schritt in die richtige Richtung bedeuten, die Ladeplätze von Verbrennern frei zu halten. Jetzt ist das ja nicht eindeutig geregelt und sogar behördlich erwünscht, dass dort auch Verbrenner zu gewissen Zeiten einfach mal so parken dürfen, was meiner Meinung nach keinen Sinn macht und die Bereitstellung von Fördermitteln extra zum Errichten von Ladesäulen ad absurdum führt.
Re: Der korrekte Schilderwald
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Das gibt es doch längst. Und dabei ist es egal, ob man das EmoG Schild nutzt oder Zeichen 1026-60 bzw. 1050-32 oder 1026-61 oder 1050-33. Wenn bei solchen "zusatzbeschilderten" Parkplätzen ein Verbrenner steht, dann steht er da falsch.Udomann hat geschrieben: ↑ Mir ging es zunächst mal darum, diese Ladeplätze eindeutig zu kennzeichnen und eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen, dass zumindest klar ist und zwar für JEDEN, das dort NUR E-Autos was zu suchen haben, Verbrenner eben nicht, nie, unter keinen Umständen.
Das würde ja schon mal ein Schritt in die richtige Richtung bedeuten, die Ladeplätze von Verbrennern frei zu halten.
Die einzige Ausnahme ist, wenn der Schildaufsteller das anders wollte und das entsprechend beschildert. Dann sollte man mit dem Schildaufsteller sprechen - das ist dann aber nicht das Problem der Gesetzesgrundlage, sondern des Schilderaufstellers.
Das ist aber nicht das Problem der Gesetzesgrundlage, sondern das gegebenenfalls etwas schräge Verständnis des Schilderaufstellers.Jetzt ist das ja nicht eindeutig geregelt und sogar behördlich erwünscht, dass dort auch Verbrenner zu gewissen Zeiten einfach mal so parken dürfen, was meiner Meinung nach keinen Sinn macht und die Bereitstellung von Fördermitteln extra zum Errichten von Ladesäulen ad absurdum führt.
Wenn man es will, ist es tatsächlich möglich.
Es klemmt halt oft an zwei Stellen:
- Das Verständnis dessen, der da Schilder aufstellt - sowohl in der Bedeutung der Schilder als auch das "Big Picture", warum manche Beschilderungen nicht so dolle sind.
- Das Verständnis der Autofahrenden, wie die Schilder zu lesen sind und was sie wirklich bedeuten.
Zumindest in letzterem Fall hat man durchaus die Möglichkeit des "Lernens per Geldbeutel". Es gibt mittlerweile genügend Gerichtsurteile, die bestätigen, dass Abschleppen von Verbrennern an Ladeplätzen durchaus verhältnismäßig ist.
SüdSchwabe.
--
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Re: Der korrekte Schilderwald
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Das ist ja genau mein Reden, an einer Ladesäule wird nicht geparkt, sondern geladen, hier brauchen wir neben dem Halten und Parken dringend den Tatbestand des Ladens, das sollte der Gesetzgeber regeln und wird er auch irgendwann müssen.StVO hat geschrieben: ↑ Für mich ist das EmoG schuld, weil dessen Beschilderung bzw. Symbolik als Grundlage für die Förderfähigkeit von Ladesäulen dient. Der Gesetzgeber hätte zwischen dem notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur ("Elektrotankstellen") und reinen Parkbevorrechtigungen differenzieren müssen - hat er aber nicht. Entsprechend werden Ladesäulen nicht als zwingend notwendige "Elektrotankstellen" errichtet, sondern es werden bevorrechtigte Parkplätze geschaffen, an denen man gleichzeitig laden kann. Solange aber der Bedarf an Ladesäulen zum reinen Vorwärtskommen größer ist, als der Bedarf an bevorrechtigten Parkplätzen, krankt das System - und daran ist das EmoG schuld (bzw. der Gesetzgeber, der diese Konstellation geschaffen hat).
Das was München macht (und beschildert), ist doch im Grunde nicht zu beanstanden und bezweckt genau das, was in der Zeit des Umbruchs notwendig ist: Ladesäulen sind zum laden da, nicht als bloßer Parkplatz. Letzteres entspricht aber der Grundausrichtung des EmoG.
Der Begriff des Parkens in Verbindung mit dem Laden eines E-Autos ist Unsinn, meiner Meinung nach, hier gehört der neue Fall des Ladens anstatt des Parkens in die StVO reingeschrieben.
Das würde von vorneherein alle Verbrenner von diesen Ladeplätzen verbannen, ohne Ausnahme.
Wie lange dann ein Ladevorgang dauern darf bzw. ob und wie lange man nach Beendigung des Ladevorgangs dort auch noch stehen darf (nicht: Parken!), muss dann gesondert ausgearbeitet werden, da kann man dann über Parkscheibeneinsatz und/oder das Nicht-Wegfahrenmüssen ab einer bestimmten Uhrzeit bis zu einer bestimmten Uhrzeit nachdenken, das käme dann auch auf die Lage dieser Ladesäulen an, in einer kaum bewohnten Innenstadt kann es durchaus ganz andere Regelungen geben als in einem reinen Wohngebiet mit vielen Mietwohnungen.
Re: Der korrekte Schilderwald
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Eben, genau deshalb, eben WEIL die geltende Gesetzeslage so ist, dass sie nach Belieben gebogen, gestreckt und ins Gegenteil verkehrt werden kann vom jeweiligen Schilderaufsteller, brauchen wir hier eine ganz neue Begrifflichkeit und einheitliche Regelung, damit man eben NICHT wie jetzt erst mal ein Studium der Schilderkunde plus Nachfrage bei der aufstellenden Behörde nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen individuellen Beschilderung machen muss, nur um dort zu laden und keine Knöllchen zu bekommen, weil das Laden in der Zeit von --- bis untersagt ist und dieser Parkplatz zum reinen Anwohnerparkplatz geworden ist, sowas soll es ja heute tatsächlich geben.SüdSchwabe hat geschrieben: ↑ Das ist aber nicht das Problem der Gesetzesgrundlage, sondern das gegebenenfalls etwas schräge Verständnis des Schilderaufstellers.
Wenn man es will, ist es tatsächlich möglich.
Es klemmt halt oft an zwei Stellen:
- Das Verständnis dessen, der da Schilder aufstellt - sowohl in der Bedeutung der Schilder als auch das "Big Picture", warum manche Beschilderungen nicht so dolle sind.
- Das Verständnis der Autofahrenden, wie die Schilder zu lesen sind und was sie wirklich bedeuten.
Zumindest in letzterem Fall hat man durchaus die Möglichkeit des "Lernens per Geldbeutel". Es gibt mittlerweile genügend Gerichtsurteile, die bestätigen, dass Abschleppen von Verbrennern an Ladeplätzen durchaus verhältnismäßig ist.
SüdSchwabe.
Es geht um Eindeutigkeit für ALLE Verkehrsteilnehmer, wenn sie das bestimmte Schild sehen, sollten sie wissen, dass dort Verbrenner nichts zu suchen haben, nie, unter keinen Umständen. Diese Grundsatzregelung kann dann auch nicht mehr von Zusatzschildern ausgehebelt werden.
Re: Der korrekte Schilderwald
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Wenn ich Destination-Charger anfahre möchte ich aber 1. parken und 2. dabei laden. Ich fahre ja dorthin wegen der Destination, also dem Kino, dem Friseur, dem Einkauf, etc. Ich spreche hier explizit nicht davon, auf Langstrecke an Schnellladern Elektronen nachzufassen.
Mit dem Vorschlag von @Udomann könnte ich mich lediglich arrangieren, wenn die Definition von Laden wie bisher auch sich auf das Einstecken und starten des Ladevorgangs erstreckt. Ob noch geladen wird, ob die Säule oder das eAuto aus welchem Grund auch immer beendet hat sollte in diesem Zusammenhang nicht interessieren.
Also ich halte es schon für halbwegs sinnvoll vom EmoG an diesen Destination-Chargern das tatsächliche Laden nicht unbedingt vorzuschreiben. Es kann in Berlin niemand wissen ob in Hinteroberüberdorf am Marktplatz die durchschnittliche Verweildauer 2, 3 oder 4 Stunden beträgt. Das ist schon gut, daß der Stadtrat vor Ort, vielleicht sogar nach Beratung mit den lokalen Geschäftsinhabern, festlegt ob die Standdauer auf 1 oder 6 Stunden festgelegt wird. In der momentanen Situation, daß eigentlich an den interessanten Destinationen zu den interessanten Zeiten (Stadtmitte während die Geschäfte geöffnet sind) meistens zu wenig Ladestationen existieren, muß natürlich auch noch textuell vorgeschrieben sein, daß die Ladestation auch genutzt wird.
Aber vorzuschreiben, daß während der ganzen Zeit tatsächlich Elektronen in den Akku geschoben werden, würde insbesondere die älteren eAutos benachteiligen. Z.B. die Zoe mit 22 kWh-Akku wäre an einer üblichen 22-kW-Säule in einer Stunde wieder voll. Wenn dann lediglich eine Karenzzeit von 30 Minuten gegeben wird kann niemand mit einer alten Zoe ins Kino fahren und währenddessen laden. Das wäre doch absurd! Gerade die mit kleinen Akkus brauchen doch dieses Destination-Laden während man etwas anderes unternimmt.
Insgesamt geht es bei der ganzen Diskussion hier aber doch um zu wenig Ladesäulen. Wenn in der Innenstadt, in der ich gerade was zu erledigen habe, an 50 % der Parkplätze eine Typ-2-Buchse ist, in die ich mein Kabel reinstecken kann, dann brauch ich das Laden / Parken allerhöchstens auf 12 oder 24 Stunden begrenzen, damit keiner dort sein eAuto überwintert und lediglich alle 3 Tage die Enteisung anschmeißt.
Grüazi, MaXx
Mit dem Vorschlag von @Udomann könnte ich mich lediglich arrangieren, wenn die Definition von Laden wie bisher auch sich auf das Einstecken und starten des Ladevorgangs erstreckt. Ob noch geladen wird, ob die Säule oder das eAuto aus welchem Grund auch immer beendet hat sollte in diesem Zusammenhang nicht interessieren.
Also ich halte es schon für halbwegs sinnvoll vom EmoG an diesen Destination-Chargern das tatsächliche Laden nicht unbedingt vorzuschreiben. Es kann in Berlin niemand wissen ob in Hinteroberüberdorf am Marktplatz die durchschnittliche Verweildauer 2, 3 oder 4 Stunden beträgt. Das ist schon gut, daß der Stadtrat vor Ort, vielleicht sogar nach Beratung mit den lokalen Geschäftsinhabern, festlegt ob die Standdauer auf 1 oder 6 Stunden festgelegt wird. In der momentanen Situation, daß eigentlich an den interessanten Destinationen zu den interessanten Zeiten (Stadtmitte während die Geschäfte geöffnet sind) meistens zu wenig Ladestationen existieren, muß natürlich auch noch textuell vorgeschrieben sein, daß die Ladestation auch genutzt wird.
Aber vorzuschreiben, daß während der ganzen Zeit tatsächlich Elektronen in den Akku geschoben werden, würde insbesondere die älteren eAutos benachteiligen. Z.B. die Zoe mit 22 kWh-Akku wäre an einer üblichen 22-kW-Säule in einer Stunde wieder voll. Wenn dann lediglich eine Karenzzeit von 30 Minuten gegeben wird kann niemand mit einer alten Zoe ins Kino fahren und währenddessen laden. Das wäre doch absurd! Gerade die mit kleinen Akkus brauchen doch dieses Destination-Laden während man etwas anderes unternimmt.
Insgesamt geht es bei der ganzen Diskussion hier aber doch um zu wenig Ladesäulen. Wenn in der Innenstadt, in der ich gerade was zu erledigen habe, an 50 % der Parkplätze eine Typ-2-Buchse ist, in die ich mein Kabel reinstecken kann, dann brauch ich das Laden / Parken allerhöchstens auf 12 oder 24 Stunden begrenzen, damit keiner dort sein eAuto überwintert und lediglich alle 3 Tage die Enteisung anschmeißt.
Grüazi, MaXx
Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen
Diese Diskussion ist nicht zielführend. Eine erfolgreiche Elektrifizierung wird es erst dann geben, WENN JEDER PARKPLATZ EINE STECKDOSE HAT.
Wir sollten damit anfangen, dass es vorgeschrieben ist, dass JEDER neue Parkplatz eine Steckdose haben muss, an der Jeder für einen angemessenen Maximalpreis und ohne technische oder bürokratische Hindernisse laden kann.
In der nächsten Stufe braucht es eine Nachrüstpflicht für vorhandene öffentliche Parkplätze.
Bürokratische Hindernisse müssen verboten werden.
OpaLothar
Wir sollten damit anfangen, dass es vorgeschrieben ist, dass JEDER neue Parkplatz eine Steckdose haben muss, an der Jeder für einen angemessenen Maximalpreis und ohne technische oder bürokratische Hindernisse laden kann.
In der nächsten Stufe braucht es eine Nachrüstpflicht für vorhandene öffentliche Parkplätze.
Bürokratische Hindernisse müssen verboten werden.
OpaLothar
Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen
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Meinst du jetzt Bürokratische Hindernisse für Ladepunkte oder Parkplätze?
Mit deiner Forderung würden beim Parkplatzbau schließlich neue bürokratische Hindernisse entstehen. Da widersprichst du dir also selbst.
Dich stören diese Signaturen?
Persönlicher Bereich → Einstellungen → Anzeigeoptionen ändern → Signaturen anzeigen → Nein
Bitteschön
Persönlicher Bereich → Einstellungen → Anzeigeoptionen ändern → Signaturen anzeigen → Nein
Bitteschön

Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen
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Ich finde die Idee gut, den Ladevorgang rechtlich vom reinen Parkvorgang abzukoppeln. Das löst aber das Problem nicht, dass der Ladevorgang rechtssicher prüfbar sein muss und geregelt ist, welche Pflichten auf den Fahrer in Bezug auf Ladeüberwachung zu kommen oder was zukünftige Anforderungen an Ladesäulen sind, die rechtssicher den Ladevorgang anzeigen sollen.
Da sind nach meiner Meinung zu viele Unwägbarkeiten. Auch wenn das technisch schon heute irgendwie machbar wäre, aber das irgendwie muss rechtlich sauber und praktikabel sein.
Da sind nach meiner Meinung zu viele Unwägbarkeiten. Auch wenn das technisch schon heute irgendwie machbar wäre, aber das irgendwie muss rechtlich sauber und praktikabel sein.
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