Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)
Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)
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Musste ich als Privater auch, bekomme den Strom aber nicht für 4-5 Cent, hab einen 200 A Anschluss bezahlt für meine Solaranlage um den Strom zu liefern, als ich eine Ladestation aufstellen wollte, wurde mir berichtet, beziehen dürfe ich nur max. 80 Amper. Das macht Freude, ich bezieh fast keinen Strom mehr, hab mir eine etwas kleinere bidirektionale Ladestation gekauft.
Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)
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Was hat das jetzt mit Deinem Behauptung zu tun, die Stromanschlüsse der Autohäuser hätte die Allgemeinheit bezahlt?
Zudem sind Autohäuser Industrieunternehmen und nicht privat. Die zahlen eine spezielle Abgabe an die Kommune, damit sie die Infrastruktur auch belasten dürfen. Die nennt sich Gewerbesteuer. Dafür bekommen sie halt auch einfacher starken Strom.
In meinem Privathaus habe ich übrigens einen 225 A Anschluss bekommen, als ich eine 43 kW Crowdfunding-Box einbauen wollte. Und da das Kabel schon lag, war es auch noch spottgünstig. So etwas liegt einfach am Standort und Netzbetreiber. Das hat nichts mit Autohäusern zu tun.
Zudem sind Autohäuser Industrieunternehmen und nicht privat. Die zahlen eine spezielle Abgabe an die Kommune, damit sie die Infrastruktur auch belasten dürfen. Die nennt sich Gewerbesteuer. Dafür bekommen sie halt auch einfacher starken Strom.
In meinem Privathaus habe ich übrigens einen 225 A Anschluss bekommen, als ich eine 43 kW Crowdfunding-Box einbauen wollte. Und da das Kabel schon lag, war es auch noch spottgünstig. So etwas liegt einfach am Standort und Netzbetreiber. Das hat nichts mit Autohäusern zu tun.
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Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)
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Naheris: du stellst Falschaussagen hin. Du hast von Stromanschlüssen geschrieben, ich hab dir geantwortet. Ich hab aber geschrieben, dass der Private das Stromnetz finanziert und nicht die Industriebetriebe.
Ich bezahle ca. 40% vom Strompreis Netznuzungsgebühr und noch ca. 25% für die Allgemeinheit, was pro kWh zusammen ca. 14 Cent sind und 6 Cent für den Strom.
Wieviel bezahlt ein Industriebetrieb ?
Die Industrie verbraucht ca. 60% vom Strom, Private ca. 40%
Ich bezahle ca. 40% vom Strompreis Netznuzungsgebühr und noch ca. 25% für die Allgemeinheit, was pro kWh zusammen ca. 14 Cent sind und 6 Cent für den Strom.
Wieviel bezahlt ein Industriebetrieb ?
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Das Autohaus auch nicht.
Die Falschaussage kommt von dir. Gewerbekunden zahlen im Allgemeinen dieselben Netzentgelte wie Privatkunden und auch Stromsteuer, EEG-Umlage usw. Nur für bestimmte industrielle Prozesse gibt es Ausnahmen bei der Stromsteuer und den Umlagen, die sind aber für Autohäuser irrelevant. Und deren Netzanschlüsse zahlen auch nicht die privaten Konsumenten.Naheris: du stellst Falschaussagen hin. Du hast von Stromanschlüssen geschrieben, ich hab dir geantwortet. Ich hab aber geschrieben, dass der Private das Stromnetz finanziert und nicht die Industriebetriebe.
Ja und nein. Vorher gab es da Unklarheit, weil die Formulierung "kann" lautete und nicht "darf". Mit der neuen Fassung wird dieser Streit beendet.
Da es ja für die Betreiber eine Erleichterung ist und keine Verschärfung, bedarf es keines Bestandsschutzes.f0rd.prefect hat geschrieben: ↑ Hmm. Die von mir zitierte Version hat ja einen Bestandsschutz ("Tesla-Regel") eingebaut: (...) Gibt es sowas auch in der von Dir zitierten Version?
Siehe https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1Wo kann die neue Version eingesehen werden? Ab wann wird diese neue Version gültig sein? Kann sie von der neuen Regierung noch kassiert werden?
Sie wird voraussichtlich zum 1. Januar in Kraft treten. Kassieren durch neue Regierung: theoretisch denkbar, aber sehr unwahrscheinlich.
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Autohäuser sind nicht ale Ableger von Großkonzerne.
Autohändler werden immer mehr Mehrmarkenhändler.
Sind es Konzernableger können sie die Energie zum Grossmarktpreis mit Aufschlag kaufen.
Kommunalabgaben und Energie gehören sicher nicht in einen Topf.
Hier geht es etwas durcheinander.
Es darf übrigens nur noch Energie zum Grossmarktpreis, inkl. AUFSCHLAG VERKAUFT WERDEN.
Die Zeiten der Geschenke an Kunden sind per se Geschichte.
Dafür haben gaaanz zufällig die Netzkosten, natürlich ohne jedem Zusammenhang, um gut 25 % zugelegt.
Autohäuser stehen, so es freie Händler sind unter wirtschaftlichem Druck.
Dies, da Ihnen teils nur noch eine Vermittlungsprovision zugestanden wird und die Garantie Abrechnungen als, sagen wir Mühsam zu bezeichnen sind.
Dafür "dürfen", oder besser müssen dann unverschämte Stundensätze dort verrechnet werden, wo dies noch möglich ist.
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Kommunalabgaben und Energie gehören sicher nicht in einen Topf.
Hier geht es etwas durcheinander.
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Dafür haben gaaanz zufällig die Netzkosten, natürlich ohne jedem Zusammenhang, um gut 25 % zugelegt.
Autohäuser stehen, so es freie Händler sind unter wirtschaftlichem Druck.
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Dafür "dürfen", oder besser müssen dann unverschämte Stundensätze dort verrechnet werden, wo dies noch möglich ist.
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A.Q. zeig mir bitte eine Stromabrechnung von einem Grossen Industriebetrieb, mit den gleichen Netznutzungsgebühren. Unterstellt mir bitte nicht immer, ich hätte geschrieben, dass die Industrie nicht Anschlussgebühren bezahlen muss, habe ich nie geschrieben.A.Q. hat geschrieben: ↑
Die Falschaussage kommt von dir. Gewerbekunden zahlen im Allgemeinen dieselben Netzentgelte wie Privatkunden und auch Stromsteuer, EEG-Umlage usw. Nur für bestimmte industrielle Prozesse gibt es Ausnahmen bei der Stromsteuer und den Umlagen, die sind aber für Autohäuser irrelevant. Und deren Netzanschlüsse zahlen auch nicht die privaten Konsumenten.
Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)
Beim Autohaus ist es klar ein bestimmter Personenkreis sie könne dir jederzeit eine Liste von Personen nennen die dort laden dürfen.f0rd.prefect hat geschrieben: ↑ § 2 Begriffsbestimmungen:
9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
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Nein, das ist nicht relevant. Es ist ein Gelände, das Kunden mit ihrem Auto tatsächlich befahren dürfen und können, da ist die Formulierung der aktuell gültigen LSV eindeutig. Wenn auf dem Grundstück ein Schild "Nur für Mitarbeiter" stehen würde, wäre das was anderes, da das ein eingeschränkter Personenkreis ist.tommywp hat geschrieben: ↑Beim Autohaus ist es klar ein bestimmter Personenkreis sie könne dir jederzeit eine Liste von Personen nennen die dort laden dürfen.f0rd.prefect hat geschrieben: ↑ § 2 Begriffsbestimmungen:
9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
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Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)
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@EVHonni, wir waren hier bei Autohäusern, nicht bei "großen Industriebetrieben". Zeige mir bitte ein Gesetz oder eine Verordnung, die die von den Netzentgelten befreit oder denen gar einen Strompreis von 4-5 Cent erlaubt.
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