Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)

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f0rd.prefect
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Mir ist aufgefallen, dass bei einigen Porsche-Händlern (bei mindestens zweien) extrem leistungsfähige Ladesäulen stehen, die in keinem Verzeichnis (auch nicht bei GoingElectric) zu finden sind und immer frei sind. Mein ID.3 (ist ja auch aus dem VW-Konzern) konnte mit der Ladekarte der EnBW nicht laden, die Authorisierung schlug fehl.
Verstößt das nicht gegen die Ladesäulen-Verordnung?
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Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)

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  • Michael_Ohl
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Was ein Händler ohne Förderung auf sein Gelände stellt ist sein Angelegenheit und von keiner Verordnung beeinflusst. Erst wenn dafür Förderungen geflossen sind wird es Sportlich. Bei Mercedes stehen auch zig Säulen rum die mit nichts Frei zu schalten gehen.
Einzig unser Örtlicher Renault Händler L&Z stellt gerade in Zusammenarbeit mit einem Betreiber Doppel CCS Säulen auf seinem Gelände auf.die dann wohl auch nicht mehr Kostenfrei bleiben werden. Die THG Quoten werden den Markt sicher ordentlich umrühren.

mfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)

tommywp
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f0rd.prefect hat geschrieben: Verstößt das nicht gegen die Ladesäulen-Verordnung?
Nein, weil da nicht drin steht das man mit der EnBW Karte laden können muss. Du musst erst mal die Frage klären ob es überhaupt eine öffentliche Ladestation ist.

Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)

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Michael_Ohl hat geschrieben: Was ein Händler ohne Förderung auf sein Gelände stellt ist sein Angelegenheit und von keiner Verordnung beeinflusst. Erst wenn dafür Förderungen geflossen sind
Förderungen ja oder nein ist unwesentlich. Wenn die Ladesäule zwischen 2017 und 2021 installiert worden ist, und der zugehörige Parkplatz von jedermann befahrbar ist, ist (bzw. war bis LSV 2 in Kraft treten wird) sie nach Gesetz öffentlich, und damit muss sog. Ad-Hoc-Laden, z.B. per Webseite möglich sein - nicht aber Roaming.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)

f0rd.prefect
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relevante Auszüge aus der LSV (https://www.gesetze-im-internet.de/lsv/ ... 00016.html):
§ 2 Begriffsbestimmungen:
9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
§ 4 Punktuelles Aufladen:
Der Betreiber eines Ladepunkts hat den Nutzern von Elektromobilen das punktuelle Aufladen zu ermöglichen. Dies stellt er sicher, indem er an dem jeweiligen Ladepunkt
1. keine Authentifizierung zur Nutzung fordert, und die Leistungserbringung, die die Stromabgabe beinhaltet, anbietet
a) ohne direkte Gegenleistung, oder
b) gegen Zahlung mittels Bargeld in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt, oder
2. die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung und den Zahlungsvorgang mittels eines gängigen kartenbasierten Zahlungssystems beziehungsweise Zahlungsverfahrens in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder mittels eines gängigen webbasierten Systems ermöglicht, wobei in der Menüführung mindestens die Sprachen Deutsch und Englisch zu berücksichtigen sind und mindestens eine Variante des Zugangs zum webbasierten Zahlungssystem kostenlos ermöglicht werden muss.
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Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)

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Da soll sich noch einern Wundern, warum der aufbau der Ladeinfrastruktur so schleppend vorangeht.
"Verordnetes Öffentlicheitsreicht" von Privateigentum.
Spannend, fast wie im Kommunismus.
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.

Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)

f0rd.prefect
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besonders negatives Beispiel:
Der Mercedes Benz Händler (Emil Frey) hat eine große Anzahl von Ladesäulen auf seinem Gelände (das natürlich wegen der dort ausgestellten Autos öffentlich zugänglich und auch befahrbar ist), bei denen ein Schild steht "Nur für den internen Gebrauch!"
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Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)

f0rd.prefect
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env20040 hat geschrieben: Da soll sich noch einern Wundern, warum der aufbau der Ladeinfrastruktur so schleppend vorangeht.
"Verordnetes Öffentlicheitsreicht" von Privateigentum.
Spannend, fast wie im Kommunismus.
Was hat das mit Kommunismus zu tun?
Es geht nicht, dass diese Autohäuser sehr hochpreisige BEV mit riesigen Akkus verkaufen und das Laden dieser Fahrzeuge dem Markt überlassen. In der ganzen Stadt gibt es nur vier Schnell-Ladesäulen und die stehen bei VW-Händlern.

Der VW-Händler direkt neben dem MB-Händler hat eine öffentlich nutzbare Ladesäule (steht hinten auf dem Gelände, neben der Werkstatt), die sehr häufig von Daimlern belegt wird.
Neulich hatte ein BMW iX bei einem anderen VW-Händler sogar das Bedienterminal der Ladesäule zugeparkt, so dass kein anderes Fahrzeug gleichzeitig laden konnte. Der BMW-Händler (200m weiter) hat auch noch keine Ladesäule...
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Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)

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f0rd.prefect hat geschrieben: relevante Auszüge aus der LSV (https://www.gesetze-im-internet.de/lsv/ ... 00016.html):
Man sollte nicht versäumen zu erwähnen, dass zu dieser Fassung bereits eine weit reichende Änderung beschlossen wurde.

Die bald in Kraft tretende Fassung zur öffentlichen Zugänglichkeit lautet:
5. ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt; der Personenkreis wird nicht allein dadurch bestimmt, dass die Nutzung des Ladepunktes von einer Anmeldung oder Registrierung abhängig gemacht wird
In Zukunft wird es daher problemlos möglich sein, Ladepunkte nur für Kunden oder nur für VWs oder ähnliches bereit zu stellen.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Ladeinfrastruktur bei Autohäusern (Porsche, Daimler, VW, e.a.)

f0rd.prefect
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A.Q. hat geschrieben:
f0rd.prefect hat geschrieben: relevante Auszüge aus der LSV (https://www.gesetze-im-internet.de/lsv/ ... 00016.html):
Man sollte nicht versäumen zu erwähnen, dass zu dieser Fassung bereits eine weit reichende Änderung beschlossen wurde.

Die bald in Kraft tretende Fassung zur öffentlichen Zugänglichkeit lautet:
5. ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt; der Personenkreis wird nicht allein dadurch bestimmt, dass die Nutzung des Ladepunktes von einer Anmeldung oder Registrierung abhängig gemacht wird
In Zukunft wird es daher problemlos möglich sein, Ladepunkte nur für Kunden oder nur für VWs oder ähnliches bereit zu stellen.
Hmm. Die von mir zitierte Version hat ja einen Bestandsschutz ("Tesla-Regel") eingebaut:
§ 8 Übergangsregelung
Ladepunkte, die vor dem 14. Dezember 2017 in Betrieb genommen worden sind, sind von den Anforderungen nach § 4 ausgenommen.
Gibt es sowas auch in der von Dir zitierten Version? Wo kann die neue Version eingesehen werden? Ab wann wird diese neue Version gültig sein? Kann sie von der neuen Regierung noch kassiert werden?
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