Novelle der Ladesäulenverordnung

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Novelle der Ladesäulenverordnung

egn
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Hallo,

am 12. Mai 2021 wurde von der Bundesregierung eine Novelle der Ladesäulenverordnung beschlossen.

In dieser Novelle gibt es einen kritischen Punkt, der meiner Meinung nach die weitere Entwicklung der Elektromobilität stark behindern, und zu einem erheblichen Nachteil für die Bürger führen wird.

LSV §2
9. ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt.
Damit ist die Ladeinfrastruktur, die ja teilweise auch öffentlich gefördert wird, nicht mehr diskriminierungsfrei verfügbar, und der Willkür der Ladestromanbieter Tür und Tor geöffnet. Im Extremfall hat jeder Autohersteller, oder eine Gruppe von Autoherstellern, sein eigenes Ladenetz, lässt wie Tesla nur noch Fahrzeuge des eigenen Fabrikats daran laden, und kann damit den Preiswettbewerb aus hebeln. Die ersten deutschen OEMs wollen ja schon wie Tesla ein eigenes Ladenetz aufbauen.

Ich halte diese Änderung in der Novelle kartellrechtlich für sehr bedenklich, da es dazu führt dass die E-Fahrzeugnutzer nur noch an einem Teil der Ladesäulen laden können, und so der Wettbewerb noch mehr ausgehebelt wird. Das wäre gerade so als wenn man mit dem Verbrennerauto einer bestimmten Marke nur noch bei Shell tanken könnte. Damit wird auch die Situation, die Tesla heute noch illegaler-weise nutzt, nachträglich legalisiert.

Dies umfasst nicht nur den hier genannten Punkt, sondern auch letztlich auch die aktuell von Ionity genutzte Praxis, dass nur die Kunden der Gesellschafter von Ionity günstige Preise zum Schnellladen erhalten, während Kunden anderer Fabrikate durch überhöhte Preise extrem benachteiligt werden. Dies ist nur eine andere Form der Diskriminierung.

Ich hoffe dass ihr die Brisanz dieser Änderung auch erkennt, und bitte euch vorhandene Kontakte zu nutzen um diesen Punkt im Gesetzgebungsverfahren spätestens im Bundesrat zu verhindern, damit alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen weiterhin allen E-Fahrzeugnutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.

Ich selbst habe Emails an das Bundeskartellamt, an das bayerische Wirtschaftsministerium und an den BEM geschrieben.

Je mehr protestieren desto höher ist die Chance diese Änderung zu behindern.

Elektrische Grüße

Emil
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Re: Novelle der Ladesäulenverordnung

Naheris
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Es ist nur logisch allen Betreibern dieselben Rechte einzuräumen, wie man sie Tesla zugesteht. Das ist bedenklich, aber wenigstens konsequent. Wobei...

Die Novelle regelt ja weiterhin nichts klar. War bisher die Frage, was ein "allgemeines Merkmal" darstellt, muss man nun fragen, was ein "individuell bestimmter Personenkreis" ist. Im Grunde kann jetzt jeder alles machen und einfach rein interpretieren.

Da die LSV sowieso nicht durchgesetzt wird, ist sie zudem sowieso irrelevant. Genau die Inaktivität bei Tesla sorgt dafür, dass jeder sich darauf berufen kann. Wenn es bei denen okay ist, ist es bei allen anderen auch passend.

Die LSV ist inzwischen ein absolut zahnloser Tiger. Das man jetzt auch noch die Krallen entfernt macht es nicht besser.
_______

Das Aufrufen verschiedener Preise ist zudem keine Diskriminierung. Es ist eine andere Methode der Finanzierung, denn Ionity verlangt von allen denselben Preis. Die Vergünstigungen legen die einzelnen Firmen drauf. Oder glaubst Du wirklich, die Kosten sind für alle Marken im VW-Konzern unterschiedlich?

Die Gesellschafter haben das Ladenetz gemeinsam bezahlt, und sie zahlen auch die derzeit anfallenden Verluste des Betriebs. Warum sollten sie andere Firmen da jetzt noch weiter vergünstigt und subventioniert laden lassen, also den Kunden von anderen Konzernen Geld schenken?

Volvo zahlt an Ionity auch den B2B-Preis, egal wer wem gehört. Die Li-Shufu-Theorie ist unhaltbar, weil Daimler gerade mal 20% Anteil an Ionity hält, und Li Shufu auch keine Mehrheit bei Daimler besitzt. BMW, Ford, VWAG und Hyundai-Kia werden sich einen Dreck um die Bedürfnisse von Li-Shufu kümmern und dessen Volvos subventionieren.

Bei Tesla ist es genauso. Die haben das selber bezahlt. Es ist eine Sache zu erwarten, dass sie die Ladeinfrastruktur für alle freigeben. Das ist ein berechtigtes gesamtgesellschaftliche Erwartung. Es ist etwas ganz anderes denselben Ladepreis wie für Teslas zu fordern. Das kann man von Tesla wirklich nicht erwarten.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Novelle der Ladesäulenverordnung

mobafan
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Naheris hat geschrieben: Die Novelle regelt ja weiterhin nichts klar. War bisher die Frage, was ein "allgemeines Merkmal" darstellt, muss man nun fragen, was ein "individuell bestimmter Personenkreis" ist. Im Grunde kann jetzt jeder alles machen und einfach rein interpretieren.
Ich sehe da schon eine Lex Tesla. Weil die Verstöße Teslas gegen die bisherige LSV damit legalisiert werden. Vielleicht der Preis dafür, dass die neue Fabrik in Deutschland statt Frankreich gebaut wird?
Da die LSV sowieso nicht durchgesetzt wird, ist sie zudem sowieso irrelevant. Genau die Inaktivität bei Tesla sorgt dafür, dass jeder sich darauf berufen kann. Wenn es bei denen okay ist, ist es bei allen anderen auch passend.
ACK. Wobei scheinbar auch viele andere gegen die LSV verstoßen (zumindest gegen den Punkt Meldepflicht), aber bei Tesla ist es extrem. Bald eben ganz legal.
Die LSV ist inzwischen ein absolut zahnloser Tiger. Das man jetzt auch noch die Krallen entfernt macht es nicht besser.
Volle Zustimmung, wenn auch traurige Zustimmung.
Das Aufrufen verschiedener Preise ist zudem keine Diskriminierung. Es ist eine andere Methode der Finanzierung, denn Ionity verlangt von allen denselben Preis. Die Vergünstigungen legen die einzelnen Firmen drauf. Oder glaubst Du wirklich, die Kosten sind für alle Marken im VW-Konzern unterschiedlich?
Wer sagt Dir, dass die drauflegen? Kennst Du das Preismodell Ionitys Wiederverkäufern gegenüber? Nur weil sie, vom rechtlich vorgeschriebenen Ad-Hoc-Laden abgesehen, keine direkten Endkundenverträge anbieten, heißt das nicht, dass sie sowas nicht gegenüber CPOs machen könnten. Mir fallen da ein paar Modelle ein, die man nutzen könnte, ob sie das machen, sei dahingestellt.
* Basistarif ohne Grundentgelt, hoher kWh-Preis
* Pro Kundenkarte ein Grundentgelt mit niedrigerem kWh-Preis
* Garantierter Mindestumsatz je Zeitraum, dafür niedriger kWh-Preis
* Garantierter Mindestumsatz je Zeitraum plus Grundentgelt für das Kundenkonto (deckt dann die Fixkosten), dafür den Strom nur geringfügig über Einstandspreis

Liste nicht abschließend.

Gerade ein garantierter Mindestumsatz dürfte bei großen Anbietern relativ einfach zu handhaben sein. Gerade Elli dürfte für einen nicht unerheblichen Grundumsatz bei Ionity garantieren können, weil fast alle elektrischen Neufahrzeuge von VW, Audi, Skoda und Seat/Cupra mit einem Elli-Vertrag daherkommen (d. h. Elli-Grundentgelt für die erste Zeit bereits im Kaufpreis des Fahrzeugs enthalten). Geht Porsche auch über Elli?
Es ist etwas ganz anderes denselben Ladepreis wie für Teslas zu fordern. Das kann man von Tesla wirklich nicht erwarten.
Den meisten Tesla-Jüngern geht es nur darum, dass sie das Netz exklusiv für sich haben und nicht mit anderen teilen müssen. Wahrscheinlich nervt es die schon, dass jetzt immer mehr andere Leute auch ein Modell Drei oder bald Üpsilon fahren. Vielleicht aber nehmen sie es auch in Kauf, weil mehr verkaufte Autos gleich mehr Nachfrage gleich mehr Ausbau bedeutet - was sowohl die Anzahl der Ladepunkte je Standort als auch die Anzahl und Lage der Standorte an sich angeht.
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Re: Novelle der Ladesäulenverordnung

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egn hat geschrieben: am 12. Mai 2021 wurde von der Bundesregierung eine Novelle der Ladesäulenverordnung beschlossen.
In dieser Novelle gibt es einen kritischen Punk
dein Link führt leider zu der nicht beschlossenen Veriante vom November. Besser als im Dokumentenchaos der Bundesregierung wird man beim Bundesrat fündig: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/ber ... 06-21.html

Bzgl. deiner Bedenken zitiere ich aus "B - Besonderer Teil" des Verordnungsentwurfs, S.17:

Unter einem individuell bestimmten Personenkreis sind Personen zu verstehen, die dem Betreiber regelmäßig namentlich bekannt sind oder die der Betreiber auf diese Weise bei Bedarf individuell identifizieren kann. Dies ist typischerweise bei einer Mitgliedschaft, einer Anmeldung oder Registrierung, die aufgrund eines von dem Betrieb des Ladepunktes ein-deutig abgrenzbaren, primären Geschäftsbetriebserforderlich ist(z.B. bei Hotels, (stations-basiertem)Car-Sharingund Arztpraxen) sowiebei einem Arbeitsverhältnis der Fall.

Mein Kommentar: ein Autohersteller als Ladesäulenbetreiber kann keinen individuell bestimmten Personenkreis im Sinne der Verordnung angeben. Eine Eingrenzung auf bestimmte zum Laden zugelassene Fahrzeugtypen ist nicht vorgesehen, die Ladesäulen sind und bleiben für jedermann/frau öffentlich. Wenn der Ladesäulenbetreiber dies erreichen möchte, muss er die Anlage dem allgemeinen Straßenraum entziehen, z.B. durch ein Rolltor.

Weiter, S.18:

Es soll eine möglichst breite Anwendung des punktuellen Aufladens (§ 4 LSV) gewährleistet werden. Daher soll sich ein Betreiber von Ladepunkten den Anforderungen der Ladesäulenverordnung nicht dadurch entziehen können, dass er die Nutzung seiner Ladepunkte von einer vorherigen Anmeldung oder Registrierung abhängig macht und so den Kreis seiner Kunden erstmals individuell bestimmbar macht. Dies gilt dann nicht, wenn die Anmeldung oder Registrierung für die Durchführung eines vom Betrieb des Ladepunktes eindeutig abgrenzbaren, primären Geschäftsbetriebs erforderlich sind.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Novelle der Ladesäulenverordnung

mobafan
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Danke, @mweisEl. Wieder mal die juristische Falle, dass Verordnungen und Gesetze für sich genommen dank Uneindeutigkeit in alle Richtungen gehen können und erst in der Begründung (oder sogar erst durch höchstrichterliche Urteile) dann klar wird, wie es auszulegen ist. Dann vielleicht doch keine Lex Tesla? Wobei sich die Regulierungsbehörde bislang nicht gerade dadurch ausgezeichnet hat, die LSV durchzusetzen. Ich gehe nicht davon aus, dass sich das in naher Zukunft ändern wird.
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Re: Novelle der Ladesäulenverordnung

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@mweisEl
Natürlich kann z.B. Tesla einen individuell bestimmten Personenkreis angegeben, weil alle Besitzer der Fahrzeuge für das Laden registriert sein müssen. Das Gleiche gilt auch für die Ladekarten der anderen Hersteller, die an Ionity benutzt werden. Ein Schild wo drauf steht: "Laden für Fahrer von Tesla Fahrzeugen", "Laden für alle Fahrer von VW Fahrzeugen", usw. scheint jetzt zu reichen.

Und Tesla hat den Zugang ja auch schon durch Schranken mit Pin eingeschränkt. Das können andere Anbieter auch machen.

Und auch nicht geregelt ist wie die Ladeeinrichtung beschaffen sein muss dass wirklich alle E-Fahrzeuge laden können. An Tesla Ladestationen sind die Ladekabel sehr kurz, so dass bei korrekter Stellplatznutzung nur Fahrzeuge mit Ladeanschluss hinten links, oder vielleicht noch vorne in der Mitte laden können.

Wie schon oben geschrieben, ist mit einer möglichen Einschränkung des Nutzerkreises, durch eine reine Beschilderung, jeglichem Marktmissbrauch Tür und Tor geöffnet.

Re: Novelle der Ladesäulenverordnung

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@egn: eben nicht, weil der Ladesäulenbetreiber die Nutzung seiner Ladepunkte nur dann von einer vorherigen Anmeldung oder Registrierung abhäng machen darf, wenn der Ladezweck dafür nicht im Vordergrund steht.

Beispiel: eine Arztpraxis will nur seinen Patienten das Laden anbieten; "eindeutig abgrenzbarer, primärer Geschäftsbetrieb": OK

Gegenbeispiel: ein Autohersteller will nur Haltern seiner Produkte das Laden erlauben. Den Anforderungen der Ladesäulenverordnung kann er sich "nicht dadurch entziehen, indem er die Nutzung seiner Ladepunkte von einer vorherigen Anmeldung oder Registrierung abhängig macht". Fail.

(alle Zitate aus dem Verordnungsentwurf!)
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Novelle der Ladesäulenverordnung

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egn hat geschrieben: Dies umfasst nicht nur den hier genannten Punkt, sondern auch letztlich auch die aktuell von Ionity genutzte Praxis, dass nur die Kunden der Gesellschafter von Ionity günstige Preise zum Schnellladen erhalten, während Kunden anderer Fabrikate durch überhöhte Preise extrem benachteiligt werden.
In den Basis Tarifen zahlen die Kunden der Gesellschafter auch alle 0,79€!

Re: Novelle der Ladesäulenverordnung

schnaeutz
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Heute habe ich bei automobile propre gelesen, dass Deutschland Tesla dazu bewegen will, die Supercharger für alle freizugeben.
https://www.automobile-propre.com/breve ... chargeurs/

Was konkret "bewegen" heißt, ist fraglich. In der Überschrift des Artikels spricht der Autor von "obliger", also verpflichten/zwingen, im Text ist aber nur von Gesprächen die Rede. Irgendwie ist es natürlich gut, ein großes Netz zu haben. Andererseits hat es schon ein Geschmäckle, wenn man die privaten Anstrengungen von Tesla, eine adäquate Infrastruktur zu schaffen, die auch alleine von der Firma finanziert worden sind, entschädigungslos (?) vergesellschaften will. Damit nimmt man einer Firma den Wettbewerbsvorteil, die sie sich mühsam erarbeitet hat. Eine entschädigungslose Enteignung geht sicher nicht. Wenn Enteignung, dann nur mit Entschädigung, die sicherlich nicht ganz klein ausfallen dürfte. Das wäre allerdings auch kein Problem; in Coronazeiten wurden so viele Schulden aufgenommen, dass noch ein paar Tesla-Milliarden darin untergebracht werden können.

Re: Novelle der Ladesäulenverordnung

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Na ja, für alle freigeben ist das eine. Die Preisfindung für Fremdhersteller ist was anderes.
Wenn Tesla in Anlehnung an Ionity 79ct/kWh nimmt, um kostendeckend zu arbeiten (alleine der Supportaufwand "Mein Auto lädt nicht", "das Kabel ist zu kurz","meine Kreditkarte wird nicht akzeptiert" - all diese Probleme haben Teslakunden und damit schlussendlich Tesla nun mal nicht) dann wäre die Forderung ja immer noch erfüllt, von kostenlos steht da nicht mal was in der LSV (korrigiert mich, wenn ich's übersehen habe).
Auch wenn dann die Freibiergesichter wieder rumheulen, dass bei Ihrer jährlichen Urlaubsfahrt in das 3.000€ Hotelressort 70€ Stromkosten für die Strecke dahin zu bezahlen waren, aber irgendwas ist ja immer.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"
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