Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

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Re: Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

AndiH
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[OT] : Auf Bundesebene gibt es nur einen Verkehrsminister, aber natürlich haben die Bundesländer auch (Landes)Verkehrsminister, deshalb je nach Zuständigkeit doch mehrere.
Seit 02/2016 über 6.000 Liter Diesel NICHT verbrannt
Seit 03/2022 über 1.200 Liter Benzin NICHT verbrannt
Tags: CCS HPC Ladeinfrastruktur Supercharger Tesla barrierefrei
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Re: Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

disorganizer
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Gerade gelernt:
Die suc stehen ja auf privatgelände da verpachtet an tesla :-)
Dann hat sich das mit der lsv je erledigt insofern diese passend beschildert und somit nicht öffentlich sind.

Lustige Nummer. Bin mal gespannt was da bei der rechtlichen Prüfung rauskommt irgendwann.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

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p.hase hat geschrieben: zwischenfrage zum thema: haben wir eigentlich mehrere verkehrsminister? ich dachte es gibt nur einen?
Das ist deiner

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/re ... d-hermann/
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

150kW
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siggy hat geschrieben: Ja.
Gegen alle Wiederstände Elektromobilität aufgebaut. Patente freigegeben. Laden an Superchargern angeboten. Keiner wollte mit. Alle auf em hohen Ross das Scheitern abgewartet.
Turre hat geschrieben: ja,das ist super. Aber muß man Tesla verstehen?
Scheint mir eher die Einstellung von Tesla bezogen auf die SuC Öffnung gewesen sein. Alle anderen soll(t)en sich gefälligst Tesla anpassen (Spannung, Stecker, Abrechnung, Ladeport Position,) ... Was für eine Überraschung das keiner darauf eingegangen ist :lol:

Re: Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

siggy
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Keine Ahnung wovon Du redest? Tesla hat den Typ2 übernommen. Telsa ist der CCS Gruppe beigetreten und hat die eingebaut. Tesla macht vor wie laden abrechnen geht und wie man eine verläßliche Ladeinfrastruktur für alle (Testladen mit VW) und vertretbare Preise anbietet. Ladeportposition? Andere hatten zu dem Zeitpunkt da noch nicht mal ein Statement das sie überhaupt elektrisch wollen.
Sorry für offtopic. Aber schon bei den Abläufen bleiben.
Ja und es ist mehr als peinlich für die deutsche Fahrzeugindustrie und die Politik.
Freizeitfahrer mit Model S seit 20.03.2014, bis jetzt 540.000km selbst gefahren (12/23)

Re: Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

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Als Tesla noch am Anfang war hätten sie jede helfende Hand eines großen Autobauern genommen. Wenn sich VW etc. ernshaft einbringen wollen würde hätten die auc heine gewisse Verhandlungsmacht, aber machen wir uns nichts vor, vor 10 Jahren und selbst vor 5 Jahren hatte schlicht keiner Interesse mit Tesla eine solche Infrastruktur aufzubauen, wohl auch nach dem Motto "mit so einem unbedeutenden Unternehmen wie Tesla bestimmt nicht". Jetzt sehen die Hersteller welch immense Vorteile man dadurch hat, deswegen überlegen ja auch Porsche und Audi ihr eigenes Netz aufzubauen, obwohl es jetzt schon recht spät dafür ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich der VW-Konzern aus jetztiger Sicht gewünscht hätte, ein eigenes Ladenetz aufzubauen wo sie selbst die Herrschaft drüber haben.

Re: Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

sheridan
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Es kann ja auch nicht die Lösung sein, dass jeder Hersteller jetzt sein eigenes proprietäres Ladenetz aufbaut. Das führt zu immer mehr Ladeinfrastruktur, die von prozentual immer weniger EV-Fahrern verwendet werden kann.

Als Adressat für eine Freigabe der SuC für alle sehe ich aber eher Elon Musk und nicht den Verkehrsminister. Der ist ohnehin nur für Deutschland zuständig.

Re: Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

150kW
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siggy hat geschrieben: Keine Ahnung wovon Du redest? Tesla hat den Typ2 übernommen. Telsa ist der CCS Gruppe beigetreten und hat die eingebaut. Tesla macht vor wie laden abrechnen geht[....]Ladeportposition?
Typ2 DC verwendet nur Tesla. SuC V2 haben den CCS Stecker, gehen aber nur bis ~410V (CCS Standard = 500V). Abrechnen tut bei Tesla das Auto nicht die Säule. Geeicht ist die Abrechnung wohl auch nicht. Die Kabel bei den SuC sind so kurz das nur Autos dort korrekt parken können die den Port hinten links oder vielleicht in der Nase haben.
siggy hat geschrieben: Andere hatten zu dem Zeitpunkt da noch nicht mal ein Statement das sie überhaupt elektrisch wollen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung der SuC in Europa war der CCS Standard schon Abgestimmt.
Zuletzt geändert von 150kW am Do 25. Feb 2021, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

150kW
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Kiram hat geschrieben: , aber machen wir uns nichts vor, vor 10 Jahren und selbst vor 5 Jahren hatte schlicht keiner Interesse mit Tesla eine solche Infrastruktur aufzubauen, wohl auch nach dem Motto "mit so einem unbedeutenden Unternehmen wie Tesla bestimmt nicht".
Daimler und Toyota haben auch schon mit Tesla kooperiert. Die hätten bestimmt kein Problem damit gehabt auch beim SuC mit zu machen. Nur bestimmt nicht mit der zum Rest zer Welt vollkommen inkompatiblen Technik.

Re: Mein Appell an die Verkehrsminister: Freier Zugang an Supercharger für alle Elektroautos

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disorganizer hat geschrieben: Nein. Entweder öffentlicher Grund
Oder privat..., sofern der ... oder ...
Alles nach dem ,sofern bezieht sich auf den privaten Grund Teil, nicht auf den ersten.
Doch. Siehe die Erläuterungen des Gesetzgebers dazu (S. 20):

Die bisherige Regelung [LSV §2 Abs. 9, Anm.d.Verf.] stellte für die Abgrenzung eines öffentlichen von einem privaten Ladepunkt allein darauf ab, ob der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann oder nicht.

Laut dem Referentenentwurf soll der Abschnitt in Zukunft so lauten:

[...] ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt“

Dazu wird angemerkt:

Unter einem individuell bestimmten Personenkreis sind Personen zu verstehen, die dem Betreiber regelmäßig namentlich bekannt sind oder die der Betreiber auf diese Weise bei Bedarf individuell identifizieren kann. Dies ist typischerweise bei einer Mitgliedschaft, einer Anmeldung oder Registrierung, die aufgrund eines von dem Betrieb des Ladepunktes eindeutig abgrenzbaren, primären Geschäftsbetriebs erforderlich ist (z.B. bei Hotels, (stations-basiertem) Car-Sharing und Arztpraxen) sowie bei einem Arbeitsverhältnis der Fall. Parkflächen auf einem Firmengelände, die nur mit konkreter Berechtigung (z.B. als Mitarbeiter oder berechtigte Gäste) befahren werden können, sind daher nicht als öffentlich zugänglich einzustufen.

Selbst wenn der Ladesäulenbetreiber "Tesla" alle seine Käufer namentlich nennen könnte, müssen diese mit derem Zweit-E-Auto auch an den nach wie vor öffentlichen SuC laden dürfen. Umgekehrt müsste Tesla ansonsten unterbinden, dass man den von der Ehefrau geliehenen Tesla-PKW am SuC auflädt.

Außerdem sieht der Entwurf vor:

Es soll eine möglichst breite Anwendung des § 4 LSV [Anm.d.Verf.: „Punktuelles Aufladen“] gewährleistet werden. Daher soll sich ein Betreiber von Ladepunkten den Anforderungen der Ladesäulenverordnung nicht allein dadurch entziehen können, dass er die Nutzung seiner Ladepunkte von einer vorherigen Anmeldung oder Registrierung abhängig macht und so den Kreis seiner Kunden erstmals individuell bestimmbar macht, es sei denn, die Anmeldung oder Registrierung dient dem Abschluss eines nicht primär auf die Nutzung von Ladepunkten ausgelegten Vertragsverhältnisses.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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