Wie muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
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Hallo zusammen,
AFAIK muss in Deutschland Ad-hoc laden angeboten werden. Richtig?
Da gabs doch auch mal einen Zusammenhang mit der Förderung der öffentlichen Infrastruktur, oder?
Aber wie genau muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
Beispiel: Ist es erlaubt, dass ein Betreiber mir vorschreibt, dass ich seine Smartphone App runterladen muss und mich dort registrieren muss? Ist das wirklich ad-hoc?
Ich würde nämlich gerne spontan, also ohne App, meinetwegen mit einer http website zahlen.
Wie ist das geregelt?
Danke!
AFAIK muss in Deutschland Ad-hoc laden angeboten werden. Richtig?
Da gabs doch auch mal einen Zusammenhang mit der Förderung der öffentlichen Infrastruktur, oder?
Aber wie genau muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
Beispiel: Ist es erlaubt, dass ein Betreiber mir vorschreibt, dass ich seine Smartphone App runterladen muss und mich dort registrieren muss? Ist das wirklich ad-hoc?
Ich würde nämlich gerne spontan, also ohne App, meinetwegen mit einer http website zahlen.
Wie ist das geregelt?
Danke!
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Re: Wie muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
Zwar nichts rechtliches aber mal paar generelle Überlegungen was ad-hoc für mich bedeutet:
Wie bezahlt man seinen Müsliriegel am Snackautomat?
Oder das Getränk am Getränkeautomat?
Die Zigaretten am Zigarettenautomat?
Das Benzin an einer 24h Tankstelle ohne Personal?
Mit Bargeld oder Karte. Meinetwegen auch Kontaktlos per Karte oder Smartphone. Warum sollte das bei Ladesäulen anders sein?
Wie bezahlt man seinen Müsliriegel am Snackautomat?
Oder das Getränk am Getränkeautomat?
Die Zigaretten am Zigarettenautomat?
Das Benzin an einer 24h Tankstelle ohne Personal?
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Re: Wie muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
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Eben. Ich meine, der Gesetzgeber hat etwas von "gängigen Zahlungsmitteln" verordnet, also Bargeld, Karten und Internet.
Nur ist das bei uns eben super kompliziert. Meine Eltern, beide Rentner, könnten sich z.B. nicht mal eben eine App runter laden, Konto anlegen und so weiter. Das ist IMHO weit entfernt von "ad-hoc".
Sehe nur ich das so, oder was genau ist das Gesetz und was darf nicht sein?
Nur ist das bei uns eben super kompliziert. Meine Eltern, beide Rentner, könnten sich z.B. nicht mal eben eine App runter laden, Konto anlegen und so weiter. Das ist IMHO weit entfernt von "ad-hoc".
Sehe nur ich das so, oder was genau ist das Gesetz und was darf nicht sein?
Re: Wie muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
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Das ist eine sehr gute Frage. Das Ad-hoc Laden beschreibt ja nur, dass es mir möglich sein muss, an der Ladestation laden zu können, ohne zuvor einen Fahrstromvertrag abgeschlossen zu haben.
Mir sind bis jetzt folgende Varianten begegnet.
1) travipay von sunhill
Laden per SMS z.B. bei Stromnetz Hamburg und Ladeverbund+, teilweise sehr schwierig, weil die SMS Nummer nicht immer an der Säule steht und weil bei manchen SIM Karten die Premiumdienste gesperrt sind und man sich somit einmalig online registrieren und ein Zahlungsmittel hinterlegen muss, damit das funktioniert. Bislang hat mich das nicht überzeugen können, aber:
das ist zulässig.
2) Website & App ohne Registrierung
Bei vielen Ladestationen scannt man einfach den QR-Code, wird zu einer Website geleitet, gibt seine Kreditkarten- oder PayPal Daten einmalig ein und kann den Ladevorgang starten. Optional kann man auch eine App herunterladen und direkt in der App den QR-Code scannen, dann sieht es halt optisch etwas besser aus.
Das ist zulässig.
3) Website & App mit Registrierung
Aufgefallen ist mir das bei Ablegern von Smatrics, z.B.Greenstorm. Auch dort scannst du einen QR-Code, wirst aber auf eine Website geleitet, die dich zunächst zum einloggen auffordert. Das ist höchst irritierend, allerdings dient diese Registrierung nur dem Komfort, dass du beim nächsten Ad-hoc Laden per One-klick bezahlen kannst. Für einmaligen Gebrauch natürlich ungeeignet, aber da das Laden auch hier ohne das Abschließen eines Fahrstromvertrags möglich ist, erüllt es wohl die Kriterien und
es ist zulässig.
4) Bargeld, EC-Karte usw.
Funktioniert das Freischalten und Bezahlen der Ladestation über einen Parkscheinautomaten, so ist auch das
selbstverständlich zulässig.
Selbst wenn dieser nur genau die Münzen akzeptiert, die ich gerade nicht einstecken habe.
Nicht zulässig ist es, wenn ich mich auf der Website oder in der App registrieren muss, um einen Fahrstromvertrag abzuschließen. Solange die Bezahlerei über meine gängigen Systeme funktioniert, ist es wohl auch erlaubt. Ob diese allerdings definiert sind, weiß ich nicht. Was ist, wenn mich eine Ladestation auffordert, mit Amex oder Bitcoin zu bezahlen? Ist bis jetzt noch nicht vorgekommen, aber könnte ja sein. Erlaubt oder nicht?
Mir sind bis jetzt folgende Varianten begegnet.
1) travipay von sunhill
Laden per SMS z.B. bei Stromnetz Hamburg und Ladeverbund+, teilweise sehr schwierig, weil die SMS Nummer nicht immer an der Säule steht und weil bei manchen SIM Karten die Premiumdienste gesperrt sind und man sich somit einmalig online registrieren und ein Zahlungsmittel hinterlegen muss, damit das funktioniert. Bislang hat mich das nicht überzeugen können, aber:
das ist zulässig.
2) Website & App ohne Registrierung
Bei vielen Ladestationen scannt man einfach den QR-Code, wird zu einer Website geleitet, gibt seine Kreditkarten- oder PayPal Daten einmalig ein und kann den Ladevorgang starten. Optional kann man auch eine App herunterladen und direkt in der App den QR-Code scannen, dann sieht es halt optisch etwas besser aus.
Das ist zulässig.
3) Website & App mit Registrierung
Aufgefallen ist mir das bei Ablegern von Smatrics, z.B.Greenstorm. Auch dort scannst du einen QR-Code, wirst aber auf eine Website geleitet, die dich zunächst zum einloggen auffordert. Das ist höchst irritierend, allerdings dient diese Registrierung nur dem Komfort, dass du beim nächsten Ad-hoc Laden per One-klick bezahlen kannst. Für einmaligen Gebrauch natürlich ungeeignet, aber da das Laden auch hier ohne das Abschließen eines Fahrstromvertrags möglich ist, erüllt es wohl die Kriterien und
es ist zulässig.
4) Bargeld, EC-Karte usw.
Funktioniert das Freischalten und Bezahlen der Ladestation über einen Parkscheinautomaten, so ist auch das
selbstverständlich zulässig.
Selbst wenn dieser nur genau die Münzen akzeptiert, die ich gerade nicht einstecken habe.
Nicht zulässig ist es, wenn ich mich auf der Website oder in der App registrieren muss, um einen Fahrstromvertrag abzuschließen. Solange die Bezahlerei über meine gängigen Systeme funktioniert, ist es wohl auch erlaubt. Ob diese allerdings definiert sind, weiß ich nicht. Was ist, wenn mich eine Ladestation auffordert, mit Amex oder Bitcoin zu bezahlen? Ist bis jetzt noch nicht vorgekommen, aber könnte ja sein. Erlaubt oder nicht?
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Re: Wie muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
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Re: Wie muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
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Welcher Anbieter erfordert denn die zwangsweise App-Installation, oder ist das ein fiktives Beispiel?
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Re: Wie muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
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Ecotap macht das so. QR Code scannen --> Anweisung zum App runter laden.PowerTower hat geschrieben: ↑ Welcher Anbieter erfordert denn die zwangsweise App-Installation, oder ist das ein fiktives Beispiel?
Re: Wie muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
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Für mich absolutes muss....vorab den Preis auf der Säule zu erkennen....und bei abbrüchen nicht dem Vorgang hinterher laufen zu müssen. Also auch Adhoc abrechnung!
ExKonsul leaf blau 57500 km Spannung mit Netto 15 kWh Akku ....brusa booster 22 kW AC / Solar/ akkurex / CCS / V2X in Plannung by muxsan.com...Made in Dresden arrived...Ahk liegt bereit
Re: Wie muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
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Deswegen habe ich für unsere Ladestationen neue Aufkleber angefertigt. Ich hoffe es ist recht so.
Natürlich können wir nur die Kosten für das Ad-hoc Laden angeben. Wenn die Ladestationen mal ins Roaming kommen, gelten dort die Tarife der jeweiligen EMPs.

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Re: Wie muss korrektes Ad-hoc Laden in Deutschland angeboten werden?
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