zum x-ten Mal: Der Leitfaden zur richtige Beschilderung

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E-Mobil-Foo
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http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeu ... tionen.htm

Ein "Schlau-Macher", sicherlich auch für Bau-Ämter, für Stadtwerke, für die Ketten mit Destination-Ladesäulen.
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Re: zum x-ten Mal: Der Leitfaden zur richtige Beschilderung

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Wozu braucht es denn dazu ein neues Thema?
Es gibt einen Thread "Der korrekte Schilderwald". Dahin kann man eventuelle Diskussionen immer wieder verweisen.

Der Autor der Webseite, der User @StVO ist dort auch immer wieder zu Gange.

Also bitte, nicht nochmal so eine Baustelle aufmachen - zumal ohne jeden Kontext.

SüdSchwabe.
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Re: zum x-ten Mal: Der Leitfaden zur richtige Beschilderung

E-Mobil-Foo
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Die Antwort: Ein WiKi für Alle ist das, für Verbrenner-Mobilisten und E-Mobile.
An dieser Steller sicher gerechtfertigt, weil die Forenmeinungen mit Halbwahrheiten auch nicht sparen und die Übersicht in dieser Form selbst mir noch nicht parat war.
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Re: zum x-ten Mal: Der Leitfaden zur richtige Beschilderung

EEssI129
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wenn die korrekte Beschilderung von Ladesäulen für E-Autos ein "intensives Studium mit Doktorarbeit" erfordert (sowohl für diejenigen, die Schilder aufstellen, als auch für Nutzer), läuft aber ganz schön was falsch

Re: zum x-ten Mal: Der Leitfaden zur richtige Beschilderung

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EEssI129 hat geschrieben:wenn die korrekte Beschilderung von Ladesäulen für E-Autos ein "intensives Studium mit Doktorarbeit" erfordert (sowohl für diejenigen, die Schilder aufstellen, als auch für Nutzer), läuft aber ganz schön was falsch
Für jemanden, der da "von Außen" zum ersten Mal mit der Problematik konfrontiert wird, ist das sicher so. Fängt ja schon mit der Definition der jeweiligen Bereiche einer Straße an.

Für die Stellen, dir für das Aufstellen von Beschilderung verantwortlich sind, sollte(!) das als bekannt und verstanden vorausgesetzt werden dürfen.

Das Gros der falschen Beschilderung ist lediglich auf Unfähigkeit der anordnenden Person oder Behörde zurück zu führen sein.

Anders kann ich mir Phantasiebeschilderungen oder einfach grottig falsche Beschilderung nicht erklären.

SüdSchwabe.
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Re: zum x-ten Mal: Der Leitfaden zur richtige Beschilderung

E-Mobil-Foo
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SüdSchwabe hat geschrieben: Für die Stellen, dir für das Aufstellen von Beschilderung verantwortlich sind, sollte(!) das als bekannt und verstanden vorausgesetzt werden dürfen.
Zunächst sind ? bekanntlich ? alle E-Kennzeichenverweigerer in der Falle, denn das Verkehrszeichen mit Stecker am Schwengel sagt, nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ! Ich hab zwar E-Kennzeichen, aber das war mir neu.
Das "hätte, hätte, Fahrradkette" muß herhalten zur behördennahen Unkenntnis (hier Stadtwerke Göttingen):
https://api.goingelectric.de/chargepoin ... ormat=auto
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Re: zum x-ten Mal: Der Leitfaden zur richtige Beschilderung

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E-Mobil-Foo hat geschrieben:
SüdSchwabe hat geschrieben: Für die Stellen, dir für das Aufstellen von Beschilderung verantwortlich sind, sollte(!) das als bekannt und verstanden vorausgesetzt werden dürfen.
Zunächst sind ? bekanntlich ? alle E-Kennzeichenverweigerer in der Falle, denn das Verkehrszeichen mit Stecker am Schwengel sagt, nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ! Ich hab zwar E-Kennzeichen, aber das war mir neu.
Das "hätte, hätte, Fahrradkette" muß herhalten zur behördennahen Unkenntnis (hier Stadtwerke Göttingen):
https://api.goingelectric.de/chargepoin ... ormat=auto
Ja, und was willst Du mir jetzt damit sagen?

Ich bleibe dabei: nicht das Gesetz ist schlecht - die zuständigen Behörden sind nur offensichtlich zu blöde, diese um zu setzen.

Aber Du kannst ja gerne an die Stadtwerke schreiben, dass die Beschilderung nonsense ist - vielleicht sogar mit Link auf die Webseite.

SüdSchwabe.
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Re: zum x-ten Mal: Der Leitfaden zur richtige Beschilderung

E-Mobil-Foo
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SüdSchwabe hat geschrieben: nicht das Gesetz ist schlecht - die zuständigen Behörden sind nur offensichtlich zu blöde, diese um zu setzen
Der Bürger / Nutzer ist der Adressat der Schilder und der muß diese lesen können, ohne komplexes mehrstufiges Ausschlußverfahren.
Amtsschimmel und Bürger haben damit ihre Probleme.

1) ist das ein unverbindliches (Hinweisschild) oder verbindliches einschränkendes Schild
1a) rechtliche / finanzielle Abschleppkonsequenz (Park-Schild / Absolutes Halteverbot-Schild)
1) habe ich ein E-Fahrzeug (Hybrid oder BeV oder Fuel)
2) hat das E-Fahrzeug ein E-Kennzeichen
3) bin ich in der zeitlichen Zulässigkeit (im Einzelfall bis zu xyz Stunden oder generell von u bis v Uhr)
4) würde ich rechtzeitig vor Lade-Ende am Auto sein können ("während der Ladung")
5) muß ich eine Parkscheibe aufstellen (z.B. bis 2 Stunden)
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Re: zum x-ten Mal: Der Leitfaden zur richtige Beschilderung

Blueskin
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Für mich war der Link sehr interessant, vielen Dank!
Vor allem folgende Punkte waren mir so nicht bekannt :

- Die vermeintlichen Ladeplätze sind vom Gesetzgeber tatsächlich primär dazu gedacht, den Elektrofahrzeugen PARKPLÄTZE zu sichern. Dass dabei ggf. auch geladen werden kann - aber nicht zwangsläufig muss - ist nur ein Beiwerk.

- Das Parken eines Elektroautos auf solchen Plätzen dient also zunächst nur der Abstellmöglichkeit des Elektroautos.

- Wenn nicht zusätzlich zum Zeichen "Parkplatz" und "Auto mit Stecker" auch das Zusatzschild "(nur) während des Ladevorganges" angebracht ist, darf ich dort straffrei parken auch ohne zu laden!


Oder habe ich da aus den Ausführungen etwas falsch interpretiert?

Re: zum x-ten Mal: Der Leitfaden zur richtige Beschilderung

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@Blueskin Ja, das hast Du absolut richtig erkannt.

Man kann es sogar sehr einfach haben: einfaches P Schild mit textuellem Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs", dann dürfen da auch ladbare Fahrzeuge ohne E Kennzeichen nur zum Laden parken.

Wenn dass das Ziel ist, was man erreichen möchte.

Das EmoG Schild gilt übrigens auch für Brennstoffzellen Fahrzeuge, die prinzipbedingt nicht laden können bzw. müssen.

Schwierig wird die Sache nur dann, wenn man die Parkdauer zeitweise begrenzen möchte. Beispielsweise tagsüber 4h, abends/nachts unbegrenzt, weil dann die Verwirrung einsetzt, ob die Begrenzung nur für Elektrofahrzeuge gilt oder nachts dann Beispielsweise alle parken dürften.

Aber die prinzipielle Beschilderung ist gar nicht so schwer.

SüdSchwabe.
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