BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

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Update 12.12.2019
Das Ladeinfrastrukturbüro hat jetzt auch geantwortet.
Ich möchte auf die beiden letzten Absätze in der Mail hinweisen. Wer gerne mit Anregungen und/oder Informationen/Erfahrungsberichten dazu beitragen möchte, die Situation in Berlin zu verbessern, schicke mir bitte eine PN, dann leite ich die in der Mail genannten Kontaktinformation weiter.
Auch wenn es sich hier um öffentliche Stellen handelt, möchte ich die mir in persönlicher Mail mitgeteilten Direkt-Kontakte nicht öffentlich publizieren.
Ladeinfrastrukturbüro Berlin hat geschrieben: Sehr geehrter ***********

hiermit möchte ich auf Ihre Mail vom 24. Oktober 2019 mit dem Betreff „Beschilderung von Be-Emobil-Ladeplätzen“ antworten. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Wegen der Beantwortung Ihrer Fragen durch ***** und ****** ging ich davon aus, dass Ihnen die gewünschten Informationen jetzt vorliegen.

Wie Ihnen bereits ***** von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) per Mail mitgeteilt hat, soll die aktuelle Beschilderung von Ladestandorten in Berlin zur Vermeidung des Falschparkens auf Ladeparkplätzen und des Zuparkens durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dienen. Das in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingerichtete Ladeinfrastrukturbüro (LIB) kennt das von Ihnen angesprochene Problem der mangelhaften Verfolgung von Falschparkern und E-Pkw-Nutzenden, die Ladestellplätze als kostenfreien Parkplatz über die Dauer des Ladevorganges hinaus nutzen. Auch die bisher bestmögliche Beschilderung kann das Falschparken nicht gänzlich verhindern. Eine kontinuierliche Überwachung kann aufgrund mangelnder personeller Ausstattung durch den Außendienst der Ordnungsämter noch nicht geleistet werden. Laut dem aktuellen Referentenentwurf zur StVO-Novelle plant das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Anhebung des Bußgeldniveaus. In diesem Zusammenhang unterstützt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Einführung eines Bußgeldes für das unberechtigte Parken auf einem Ladeparkplatz (§ 12 Abs. 2 StVO). Mehr Informationen von bezirklicher Seite erhalten Sie sicherlich in Kürze.

Eine weitere Maßnahme zur Lösung des angesprochenen Problems ist das Auftragen von zusätzlichen Bodenmarkierungen auf den Ladeparkplätzen, um diese so eindeutig wie möglich auszuweisen. Deshalb legte das Ladeinfrastrukturbüro zuletzt mit der VLB fest, dass im Interesse einer verbesserten Durchsetzung von Stellflächen für die Ladeinfrastruktur ein E-Auto-Symbol als weiße Bodenmarkierung straßenverkehrsbehördlich zusätzlich angeordnet werden kann. Wir sind derzeit mit dem Bezirksamt Mitte im Gespräch, um Standorte zu identifizieren, an denen eine Bodenmarkierung im Rahmen eines Pilotprojektes angebracht werden soll.

In Ihrer Mail hatten Sie darauf hingewiesen, dass die Erklärungen zum Thema Beschilderung im FAQ-Bereich auf www.be-emobil.de aktualisiert werden müssten. Wir sind natürlich daran interessiert, dass die Informationen auf der Webseite über die Nutzung von Ladepunkten im öffentlichen Raum verständlich, nachvollziehbar und auf dem aktuellen Stand sind. Sollten Sie konkrete Vorschläge für die Ergänzung des FAQ-Bereiches haben, können Sie uns diese gerne zuschicken.

Das Ladeinfrastrukturbüro und weitere Stellen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden weiter daran arbeiten, die zuständigen Stellen der Bezirksämter, die Verantwortlichen der Ordnungsämter und weitere beteiligte Akteure in Bezug auf die Freihaltung von Ladestellplätzen zu sensibilisieren. Informationen und Erfahrungsberichte von E-Pkw-Nutzenden wie Sie helfen uns hier weiter.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich (Kontakt s. Signatur) oder meine Kollegen im Ladeinfrastrukturbüro (Durchwahl -****) wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Update 10.12.2019
Ich fand nach 18:00 tatsächlich noch einen freien Ladeplatz, auf dem Nebenplatz stand ein VW Kombi mit kalter Motorhaube, also stand der schon länger (also bereits zu einer auch bisher unstrittigen Zeit). Während ich noch überlegte, einen Anruf im Abschnitt zu tätigen (denn ich konnte ja laden, also war der für mich keine Behinderung), als ein anderes E-Auto langsam vorbeifuhr, der Fahrer die Situation checkte und dann wieder Gas gab.
Vermutlich wollte da jemand auch laden, konnte es aber nicht, so etwa ist auch mein Fahrverhalten an einer belegten/zugeparkten Ladestation.
Ich machte jetzt doch Meldung und zu meiner Überraschung sollte ich vor Ort warten, es käme in ca. 20 Minuten ein Wagen.
Tatsächlich war der Streifenwagen nach guten 15 Minuten da.
Das übliche - nach dem Ausweis gefragt, dann setzte sich der Polizist mit meinem Ausweis wieder in den Streifenwagen, sein Kollege führte einige Telefonate und ca. 25 Minuten später rollte der Abschlepper an.
Da der Polizist immer noch meinen Ausweis hatte, blieb ich halt da - und wenn ich schon mal da war, machte ich gleich mal ein Foto.
Bild

Mit solch einer konsequenten Aktion hätte ich nicht gerechnet. :thumb:

Als ich gegen 23:45 meinen Wagen vom Ladeplatz fuhr, war der Nebenplatz immer noch frei. Zwar hatte sich kein E-Auto mehr zum Laden eingefunden, aber die Stromtankstelle blieb verfügbar.
Ja - im Normalfall turne ich spätabends nochmal los. Ich kann nicht einfach das tun, was ich bei anderen bekrittel - das wäre heuchlerisch. Von der Benzintankstelle fährt man abends ja auch weg, wenn das Auto vollgetankt ist. Das ist eben der Nachteil des E-Autofahrens, wenn man seiner Verantwortung nachkommt.
Hat natürlich seine Grenzen - ich werde also nicht nachts um zwei aufstehen - morgens fahre ich eh weg. Diese Grauzone sollte auch jedem zugestanden werden.

An der Ladestation in der Nähe meines Stellplatzes war ein Ladeplatz wieder durch einen Verbrenner blockiert, der andere war frei.
Natürlich parkte der falsch und das finde ich nicht ok, aber mitten in der Nacht, einfach nur, weil der falsch parkt, eine Meldung bei der Polizei machen, wo es aktuell niemanden betrifft? Das machen nur ganz bestimmte Leute, zu denen ich nie gehören möchte.
Wenn es jemanden betrifft, muss der halt Meldung machen - ich bin kein Hilfssheriff.


Update 05.12.2019: Die ursprüngliche Version dieses Beitrags beruhte auf einer von mir übernommenen Fehleinschätzung durch die Berliner Polizei, wie eine Nachfrage bei der Verkehrslenkung Berlin ergab. Daher habe ich den Beitrag korrigiert. An der aktuell herrschenden Situation ändert das trotzdem nichts.

Unter www.be-emobil.de sollen Ladestationen wie folgt beschildert sein:
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Der Regel folgend, daß ein einschränkendes Zusatzschild auf das jeweils darüber liegende Schild anzuwenden ist, soll zwischen 08:00 und 18:00 eine Parkscheiben-Pflicht und eine Höchstparkdauer von 4 Stunden bestehen.
Zwischen 18:00 und 08:00 sollen Parkscheiben-Pflicht und Höchstparkdauer entfallen.

Das hätte (theoretisch) zur Folge, daß reine E-Autos (BEV) über Nacht ihre 8 Stunden laden können, um am nächsten Tag wieder mit voller Batterie starten zu können.
Tagsüber könnten mindestens 2 E-Autos ihre Batterieladung ergänzen.
Bei genügend Ladesäulen wäre damit für jedes E-Auto die Elektromobilität gesichert.

Auch die Berliner Polizei setzt auf diese Beschilderung: Verkehrs-Info 29.01.2019

Die Realität sieht anders aus - hier ein paar Beispiele realer Beschilderung:
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Bild
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Ich habe in den folgenden zwei Bildern die offiziell publizierte ("beispielhafte" - Verkehrslenkung Berlin) (links) und tatsächliche Beschilderung (rechts) mal gegenüber gestellt. Die beiden unteren Schilder sind in der realen Beschilderung auf einer gemeinsamen Trägerplatte zusammengefasst, behalten aber ihre Bedeutung.

Betrachten wir das mal tagsüber, also zwischen 08:00 und 18:00. Alles tuffig, E-Autos dürfen max. 4 Stunden laden - da deutelt auch die Beliner Polizei nichts dran.
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Ganz anders sieht es aus, wenn der E-Autobesitzer nach Feierabend sein Auto über Nacht laden möchte. Tatsächlich liest die Polizei hier diese Beschilderung falsch - und lässt nach 18:00 jeden hier parken.Ich habe die Schilder, die aufgrund der entfallenden Beschränkung lt. Berliner Polizei nicht mehr wirksam sind, rot durchgekreuzt.
Bild

Das bedeutet, zwischen 18:00 und 08:00 sind nach Ansicht der Berliner Polizei eigentlich für E-Autos reservierten Ladeplätze als ganz reguläre Parkplätze ausgewiesen. Wer also nicht tagsüber in der Nähe seiner Arbeitstelle laden kann, ist ziemlich gekniffen, denn nicht nur die anderen E-Auto-Besitzer konkurrieren um die knappen Ladeplätze, auch die Fahrer von Verbrenner-Fahrzeugen stellen die Ladeplätze zu - und die Ordnungshüter schauen zu.

Kopfzerbrechen machte mir dieses Zusatzschild, das ich im aktuellen StVO-Verzeichnis nicht finden konnte:
Bild

In der "beispielhaften" Darstellung sind es die Zeichen 1040-32 und 1040-30, bei der realen Beschilderung handelt es sich offenbar um ein überklebtes Exemplar des Zusatzschildes 1040-32. Eine Nachfrage bei der Berliner Polizei (Vorgangsnummer @22.10.2019-20191203) ergab folgendes:
Sehr geehrter Herr *******,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit deren Beantwortung ich beauftragt wurde.

Die Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe 4 Std.) und Z 1040-30 (zeitliche Befristung) können getrennt oder auf einer gemeinsamen Trägertafel abgebildet werden, weil die oberste Straßenverkehrsbehörde Ausnahmen zur StVO für das Land Berlin zulassen darf und in diesem Fall auch verfügt hat.

Die Anordnung von Verkehrszeichen für das öffentliche Straßenland erfolgt je nach Zuständigkeit durch die örtlichen Straßenverkehrsbehörden oder dieVerkehrslenkung Berlin.

Ich wünsche Ihnen allzeit eine gute und unfallfreie Fahrt.

Mit freundlichen Grüßen
Was hier nicht zum Ausdruck gebracht wurde - und was ich auch nicht gefunden habe, sind die Regeln beim Abbilden von mehreren Zusatzzeichen auf einer gemeinsamen Trägerplatte. Tatsächlich müssen die nebeneinander angebrachten Zeichen so betrachtet werden, als würden sie einzeln übereinander angebracht sein, was dann wieder der "beispielhaften" Darstellung der Beschilderung entspricht.

Also im Klartext: steht eine zeitliche Begrenzung als einziges auf einer Trägerplatte, wirkt sie auf das Zeichen, das über ihr angebracht ist. Ist neben der zeitlichen Begrenzung aber zusätzlich ein weiteres Zeichen auf einer Trägerplatte angebracht, wirkt die zeitliche Begrenzung nur auf dieses zusätzliche Zeichen auf der Trägerplatte und nicht darüber hinaus.

An dieser Stelle stand vorher die Kopie eines Mailings vom 24.10.2019 u.a. an einen Mitarbeiter der Verkehrslenkung Berlin, der es leider versäumt hat, hier auf den korrekten Sachverhalt hinzuweisen (und stattdessen gar nicht antwortete), so daß dadurch der Eindruck entstand, die og. Mißinterpretation wäre die korrekte Interpretation. Das habe ich jetzt mal entfernt.

Stattdessen ist hier der Vollständigkeit halber die aktuelle Konversation zwischen mir und der Verkehrslenkung Berlin:
Meiner einer, 03.12.2019 23:32 hat geschrieben: Betreff: Kombination der Schilder Z1040-32/Z1040-30
Sehr geehrte ***********,

Bei der Beschilderung von Ladeplätzen für E-Autos findet in der Praxis folgende Beschilderung mit 3 Schildern Anwendung:

Z314 (P)
Z1050-32 (E-Fahrzeuge während Ladevorgang)
[Z1040-32 Z1040-30] (gemeinsame Trägertafel Parkscheibe 4Std., 8-18Uhr)

In den Infoblättern der Berliner Polizei wird abweichend hierzu die Kombination

Z314 (P)
Z1050-32 (E-Fahrzeuge während Ladevorgang)
Z1040-32 (Parkscheibe 4 Std.)
Z1040-30 (zeitliche Befristung 8-18Uhr)

als maßgebliche Beschilderung für Ladeplätze ausgewiesen, die aber in der Realität nicht ausgeführt wird.

Eine Nachfrage bei der Polizei ergab folgende Auskunft:

"Die Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe 4 Std.) und Z 1040-30 (zeitliche Befristung) können getrennt oder auf einer gemeinsamen Trägertafel abgebildet werden, weil die oberste Straßenverkehrsbehörde Ausnahmen zur StVO für das Land Berlin zulassen darf und in diesem Fall auch verfügt hat."

Die Berliner Polizei legt jetzt die aktuelle Beschilderung (drei Schilder) wie folgt aus:
In der Zeit von 8-18Uhr sind die Ladeplätze für ladende E-Fahrzeuge unter Parkscheibenpflicht für 4 Stunden Höchstdauer vorbehalten. In dieser Zeit dürfen keine Verbrenner-Autos auf den Ladeplätzen stehen.

In der Zeit von 18-8Uhr gilt die Kombination [Z1040-32 Z1040-30] nicht und wirkt sich auf das darüberliegende Zeichen Z1050-32 aus, wodurch es in dieser Zeit ebenfalls seine Wirksamkeit verliert. Somit darf in dieser Zeit JEDER auf den Ladeplätzen parken.

Daher richte ich jetzt folgende Frage an Sie: ist die Lesart der Berliner Polizei korrekt oder bildet die Kombination der beiden Zeichen Z1040-32 und Z1040-30 auf einer gemeinsamen Trägertafel eine abgeschlossene Einheit, die sich NICHT auf die Wirksamkeit des darüber liegende Zeichen Z1050-32 auswirkt?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Mit freundlichen Grüßen
*********
Verkehrslenkung Berlin, 04.12.2019 12:35 hat geschrieben: Betreff: Kennzeichnung von Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge im Land Berlin
Sehr geehrter Herr *********,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage an die Verkehrslenkung Berlin.

Die Kennzeichnung von Ladeinfrastruktur im Rahmen der Elektromobilität erfolgt im Land Berlin entsprechend berlinweit gültiger Handlungsvorgaben unter Berücksichtigung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die soweit sichtbaren Verkehrszeichen sind insofern auch einheitlich und gewissermaßen standardisiert. Ermessensfehler sind in diesem Kontext nicht bekannt, auch nicht zu den einzelnen Ladeinfrastrukturstandorten.

Ihr Hinweis "Die Berliner Polizei legt jetzt die aktuelle Beschilderung (drei Schilder) wie folgt aus: In der Zeit von 8-18Uhr sind die Ladeplätze für ladende E-Fahrzeuge unter Parkscheibenpflicht für 4 Stunden Höchstdauer vorbehalten. In dieser Zeit dürfen keine Verbrenner-Autos auf den Ladeplätzen stehen." bitte ich entsprechend zu hinterlegen (Kopie einer entsprechenden E-Mail oder vergleichbar) und sogleich um eine kurze Information, unter welchen Bedingungen Ihnen "polizeiliche/ polizeinterne Mitteilungen" zu der Thematik zugänglich gemacht wurden.

Sobald mir Ihre Rückgabe vorliegt, erhalten Sie weitere Informationen in der Sache. Ich bitte um Verständnis für diese Herangehensweise, aber eine uneinheitliche Informationslage im Land Berlin ist, soweit zeigt dies auch die Nachfrage gemäß Ihrer E-Mail, unbedingt zu vermeiden. Gegebenenfalls wird auch die Einbindung der Berliner Polizei Gegenstand der hiesigen Veranlassung.

Freundliche Grüße
*********
Meiner einer, 04.12.2019 18:44 hat geschrieben: Betreff: Re: Kennzeichnung von Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge im Land Berlin
Sehr geehrter *********************************,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ihrer Bitte auf weitere Information komme ich gerne nach:

Ich habe am 21.10.2019 um 18:24 über die 110 einen falsch geparkten Verbrenner auf einem Ladeplatz in der Schönleinstr. / Ecke Urbanstraße gemeldet.

Der aufnehmende Beamte meinte, es wäre nach 18:00 und da würde die Einschränkung, daß nur ladende E-Fahrzeuge dort parken dürfen, nicht gelten. Er fragte bei seinen in der Zentrale anwesenden Kollegen nach und die sahen es offenbar genauso, wie er mir mitteilte.

Trotzdem wurde eine Streife vorbeigeschickt, die das vor Ort prüfte und mich dann per Diensthandy um 19:44 anrief.
Die Aussage des Streifenbeamten war dieselbe wie bei meiner Meldung. Ich diskutierte mit ihm ganze 7 Minuten, er meinte, er läse es anders. Desweiteren meinte er, daß er auch dann den Falschparker weder Umsetzen noch einen Parkverstoß ahnden lassen würde, weil er es selbst falsch lesen würde.

Am 25.10.2019 um 16:21 meldete ich einen Falschparker an der Ladestation Grimmstr. 9 direkt im Abschnitt 52 (die 110 tut hier ja nicht not), der den letzten noch verfügbaren Ladeplatz im Umkreis von ca. einem Kilometer blockierte und mich am Laden hinderte.

Die Auskunft war, daß er nach Auftragslage das OA oder eine Streife vorbeischicke, worauf ich fragte, wann es denn zu erwarten sei, denn wenn jemand nach 18:00 vorbei käme, würde für den Ordnungshüter zu diesem Zeitpunkt ja kein Parkverstoß mehr bestehen.
(Zumal weder Kennzeichen noch Fahrzeugtyp aufgenommen wurden, der Beamte vor Ort also das dort stehende Fahrzeug meiner Meldung nicht zuordnen könnte.)

Auch da kam keine Korrektur, sondern nur, daß er es nicht sagen könne und die Auftragslage entscheide.

Daher herrscht offenbar weit verbreitet der Konsens, daß Ladeplätze in Berlin nach 18:00 frei für jedermann seien.

Ich schrieb am 24.10.2019 um 16:19 ******* vom LIB an, mit der Fragestellung, ob das so gewollt sei. Auf diese Mail habe ich bis heute keine Antwort erhalten, allerdings aus einem Bezirksamt, das ebenfalls in der Empfängerliste stand. Zudem habe ich vom Mail Subsystem eine automatische serverbasierte Übermittlungsbestätigung, daher kann ich davon ausgehen, daß ********** diese Mail erhalten hat, denn ich habe auch keine Information über einen Mailrückläufer bekommen.

Im Infoblatt der Berliner Polizei vom 29.01.2019 (Mitteilung Nr. 1/2019 "Anordnung von Fahrzeugumsetzungen auf Parkflächen für Elektrofahrzeuge (Stromtankstellen)" wird auf den Umgang mit Falschparkern auf Ladeplätzen hingewiesen, leider wird in diesem Schriftstück folgende Beschilderung genannt (Zitat):

Parkflächen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden in Berlin grundsätzlich nur noch wie folgt gekennzeichnet:

• Z 314 (Parken) oder Z 315 (Parken auf Gehwegen) und
• Z 1050-32 (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs) und
• Z 1040-32 (Parkscheibe „4 Stunden“) und
• Z 1040-30 (zeitliche Befristung „8-18 h“)

(Zitat Ende)

Diese so beschriebene Beschilderung findet sich meines Wissens nach an KEINER Stromtankstelle, sondern nur eine Beschilderung, bei der die Zeichen Z1040-32 und Z1040-30 auf einer gemeinsamen Trägerplatte kombiniert sind und somit somit für die Beamten der Berliner Polizei und die Mitarbeiter des OA ihre Wirkung auf die Gesamtbeschilderung gegenüber der publizierten Einzelbeschilderung geändert haben.

Vergleichen Sie bitte hierzu auch meinen Forenbeitrag im Forum von Going Electric, wo ich das ganze Dilemma etwas detaillierter beschreibe inkl. Fallbeispielen:
viewtopic.php?f=104&t=52799

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Offenbar ist die verfügte Änderung der Beschilderung an *allen* offiziellen Stellen komplett vorbei gegangen.

Ich entnehme Ihrer Antwort, daß die Kombination der beiden Zeichen einen Sonderfall darstellt, weil sich der Wegfall der zeitlichen Beschränkung im Zeitraum außerhalb ihrer Gültigkeit nur auf das Zusatzschild selbst, aber nicht auf das darüber liegende Schild auswirkt, weil es ja eigentlich immer noch 2 Schilder sind, nur auf einer gemeinsamen Trägerplatte.
Bei der Version mit 4 Schildern existiert dieser Sonderfall nicht, da wirkt die zeitliche Begrenzung für jeden klar erkennbar nur auf die Parkscheibenpflicht (mit Ausnahme von besonders Spitzfindigen, die unzulässige gedankliche Kombinationen bilden, um Falschparken zu rechtfertigen).

Die Lesart der vierschildrigen Beschilderung wäre auch leichter kommunizierbar, als:

"Das untere Schild ist eine Kombination von zwei Schildern und muss so gelesen werden, als wären es zwei getrennte Schilder"

Nein, dieses Kombinationsschild wird von der normalen Bevölkerung (und der Polizei) wie eine einfache zeitliche Beschränkung gelesen. Jemanden, der tagtäglich mit Beschilderung umgeht, mag es vollkommen klar sein, daß es so gelesen werden muss, aber das kann von keinem Bürger erwartet werden. Insofern kann ich der Argumentation des eingangs erwähnten Polizeibeamten folgen.

Sie wissen z.B. von der Computer-Programmierung, daß es um Bits und Bytes geht, aber können z.B. mit der "Autovivification in Perl-Hashes" wahrscheinlich nichts anfangen, ein Perl-Programmierer weiß, daß das schwer zu findende Programmfehler verursachen kann.

Von daher ergeht meine Bitte, diese dreischildrige Version, die für die Allgemeinheit eine quasi zwangsläufig falsch zu lesende Herausforderung darstellt, nicht noch weiter zu zementieren und voranzutreiben, sondern die Beschilderung gemäß der vorliegenden Vorgaben vierschildrig auszuführen und alle betroffenen Standorte entsprechend zu korrigieren.
Das wäre nach meiner Einschätzung zwar nicht die kostengünstigste, aber allgemein verständlichste Option mit dieser verfahrenen Situation umzugehen.
Es gilt ja immer noch die Maßgabe, daß die Beschilderung möglichst leicht und ohne Fachwissen lesbar sein soll.

Somit wäre durchaus möglich, wenn eine "Nachschulung" der Polizei und des OA auf die dreischildrige Variante zwar erfolgt, die Beamten in der Zeit von 18 bis 8Uhr aber trotzdem nicht tätig werden, weil sie dem Falschparker die Unmöglichkeit der korrekten Lesart zugute halten. Daher wäre der Erfolg dieser Variante eher fraglich.

Berlin hat schon soviele Millionen Euro verschleudert, für die aktuell ca. 270 betroffenen Standorte wären das Kosten für die Schilder von geschätzt maximal 18.000 € - das sollte doch irgendwie zu machen sein.

Vor allem, da Berlin die Elektromobilität voranbringen soll. Vor dem Hintergrund, daß WeShare die öffentliche Ladeinfrastruktur ohne Augenmaß mit E-Fahrzeugen überflutet, müssen die Ladeplätze entsprechend konsequent unter Duchsetzung des EmoG freigehalten werden. Dazu gehört eine Lesbarkeit der Beschilderung nach einfach(st)en Regeln. Die jetzige Beschilderung ist dazu ungeeignet.

Jeder PHEV- und BEV-Besitzer in Berlin macht aktuell die gleichen Erfahrungen und trägt diese natürlich in seinen Bekanntenkreis. Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur verläuft in Berlin schleppend, begleitet von der aktuell desolaten Verfügbarkeit an Ladeplätzen. Sollen die Ziele des EmoG auch nur annähernd erreicht werden, bedarf es einer noch zu erreichenden Akzeptanz in der Bevölkerung, die garantiert nicht erreicht wird, wenn Ladeplätze nach Feierabend vollständig blockiert werden und es keine Möglichkeit gibt, dem beizukommen.

Ich selbst fahre aufgrund der Verfügbarkeitsproblematik freier Ladeplätze einen PHEV, den ich allerdings auch mindestens einmal täglich aufladen muss und bei einer Volladung meistens mit den tagsüber erlaubten 4 Stunden auch auskomme. Bei einem BEV reicht diese Zeit nicht aus. Ich kann zur Not noch auf das im PHEV verbaute interne "Notstromaggregat" zurückgreifen, auch wenn das gar nicht in meinem Sinne ist, ein BEV mit leerer Batterie bleibt einfach liegen.

Es ist wirklich sehr anstrengend bis unmöglich, tagtäglich eine freie Ladesäule zu finden ohne kilometerweite Fußmärsche auf sich zu nehmen, für die man auch einfach keine Zeit hat.

Ich bin in meiner Firma (ca. 600 Angestellte) so ziemlich der einzige, der ohne eigenes Haus ein E-Auto fährt, alle Kollegen, mit denen ich über dieses Thema gesprochen habe, halten ein E-Auto für keine Option aufgrund der Problematik verfügbarer Ladeplätze und kaufen stattdessen lieber wieder Verbrenner-Autos, weil deren Betankung für sie stressfrei ist.
Darum muss klar und für jeden ersichtlich sein, daß die Ladeplätze auch nach 18:00 Lade- und keine Parkplätze für jedermann sind - ich bitte, dies bei der in der Praxis ausgeführten Besachilderung zu berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen
************
Verkehrslenkung Berlin, 05.12.2019 10:34 hat geschrieben: Betreff: Information II: Kennzeichnung von Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge im Land Berlin
Sehr geehrter Herr *******,

mit Bezugnahme auf meine vorangegangene E-Mail (heute gegen 8 Uhr) folgt nun die angekündigte Würdigung der Kennzeichnung der Ladestruktur gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Die Kennzeichnung von Ladeinfrastruktur im Rahmen der Elektromobilität erfolgt unter anderem durch Zeichen 314 und 315 StVO. Dabei ist im Einzelfall zu entscheiden, welche Varianten zu Zeichen 314 und 315 StVO angeordnet werden (mit/ ohne Pfeildarstellungen). Die im Infoblatt der Berliner Polizei vom 29. Januar 2019 (Mitteilung Nr. 1/2019 "Anordnung von Fahrzeugumsetzungen auf Parkflächen für Elektrofahrzeuge (Stromtankstellen)", welches Ihnen offensichtlich vorliegt, beispielhaft dargestellte Zeichenkombination ist genauso rechtsgültig, wie Zeichen 314 und 315 StVO mit entsprechenden Pfeilvarianten oder die Verwendung einer gemeinsamen Trägertafel für die von 8 bis 18 Uhr geltende 4 Stunden-Parkscheibenregelung. Die Verwendung gemeinsamer Trägertafeln ist im Übrigen ein Standard im Geltungsbereich der StVO.

Wie Sie dem Infoblatt der Berliner Polizei entnehmen können, heißt es dort: „Die so ausgewiesenen Stellflächen sind ganztägig ausschließlich Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs vorbehalten. Im Zeitraum von 08:00 bis 18:00 Uhr beträgt die max. Parkzeit für den Ladevorgang vier Stunden. Dabei ist die Nutzung einer Parkscheibe zwingend vorgeschrieben. Außerhalb des angegebenen Zeitraums gibt es keine zeitliche Beschränkung der Ladezeit. Die etwaige Lesart, ab 18:00 Uhr dürften dort auch andere als Elektrofahrzeuge parken, ist unzutreffend!“.

Die Gestaltung der Informationen innerhalb des Landes Berlin und seiner Behörden zeigt sich im Ergebnis vollständig. Umso unbefriedigender sind für Sie, nachvollziehbar, die geschilderten Erlebnisse in Verbindung mit der Nutzung von entsprechend gekennzeichneter Ladeinfrastruktur, die von offensichtlich nichtberechtigten Kraftfahrzeugen blockiert wurde. Vor diesem Hintergrund greife ich Ihre Anregung auf, die betroffenen Behörden angesichts Ihrer Erfahrungen zu sensibilisieren. Dafür möchte ich Ihre nachfolgende E-Mail weitergeben und benötige dafür, wie in meiner vorangegangenen E-Mail dargestellt, Ihrerseits eine Freigabebestätigung. Schlussendlich gehe ich davon aus, dass Vorkehrungen zur Vermeidung etwaig fälschliche Würdigungen der Sache getroffen werden und Wiederholungen unwahrscheinlicher werden. Dabei bleibt aber auch festzustellen, dass das tatsächliche Einschreiten gegen ordnungswidrig parkende Kraftfahrzeuge, gegebenenfalls auch Umsetzungen, nach anderen Maßstäben zu beurteilen und entscheiden ist – seitens der Ordnungsämter der Bezirksämter von Berlin sowie der Berliner Polizei – und nicht von den Berliner Straßenverkehrsbehörden vorgegeben werden kann.

Für Nachfragen stehe ich gerne (per E-Mail) zur Verfügung!

Freundliche Grüße
*******





To be continued

Ergänzung 17.11.2019
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf den Beitrag Berliner Modell hinweisen.
Zuletzt geändert von hal2063 am Do 12. Dez 2019, 21:22, insgesamt 9-mal geändert.
Wer heute noch hochmotorisierte Verbrenner fährt, hat den Schuß nicht gehört.
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Re: BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

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Deine Aufregung ist deswegen völlig überflüssig, da es in der ersten Antwort klargestellt wurde, dass die vereinfachte Darstellung durch einen Erlass rechtskräftig wurde.

Alle Anderen, die deine seltsame Ansicht teilen, haben das wohl nicht gewusst oder kennen den Vorgang nicht.

Die Beschilderung ist rechtskräftig, Du kannst die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt rufen und darum bitten, Falschparker entfernen zu lassen.

Mit der letzten Novelle der StVO und Ergänzung des VZKat wurde zudem das Bußgeld erhöht und Abschleppen ausdrücklich als verhältnismäßig erklärt.

Es braucht halt noch ein bisschen, bis es sich rumspricht.

SüdSchwabe.
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Re: BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

zoppotrump
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Ist zwar nicht perfekt, aber diese Lösung ist gefühlt deutlich besser als woanders. Bei uns darf man bspw. mit einem E-Auto immer nur 1 Stunde bzw. 2 Stunden parken, auch nachts. Was natürlich Quark ist.

Re: BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

Beau Riese
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SüdSchwabe hat geschrieben: Deine Aufregung ist deswegen völlig überflüssig, da es in der ersten Antwort klargestellt wurde, dass die vereinfachte Darstellung durch einen Erlass rechtskräftig wurde.
Ob das so geht -schließlich muss der gemeine Verkehrsteilnehmer sich auf allgemein gültige Regeln verlassen können und muss nicht jeden örtliche Erlass kennen- wird wohl erst ein Gerichtsverfahren klären können. Wer also einen Verbrenner hat, stelle sich nächtens dorthin und lasse sich anzeigen...

Alle Anderen, die deine seltsame Ansicht teilen, haben das wohl nicht gewusst oder kennen den Vorgang nicht.
So seltsam finde ich die Ansicht nicht. Den Vorgang hingegen schon.

Die Beschilderung ist rechtskräftig, Du kannst die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt rufen und darum bitten, Falschparker entfernen zu lassen.
Das wird wohl das einzig verlässliche Mittel sein, um das zu klären. Freiwillige vor!

Re: BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

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zoppotrump hat geschrieben: Ist zwar nicht perfekt, aber diese Lösung ist gefühlt deutlich besser als woanders. Bei uns darf man bspw. mit einem E-Auto immer nur 1 Stunde bzw. 2 Stunden parken, auch nachts. Was natürlich Quark ist.
:shock: :shock: :shock:
Das ist ja noch schlimmer.

Ok, da scheint ja hier im Lande so einiges an Blödsinnigkeit herumzuschwirren.
Kannst Du das per Foto dokumentieren?

Die Bundesregierung will die E-Mobilität fördern, spült wer weiß wieviel Millionen unserer Steuergelder für E-Mobilität in die Taschen der Automobil-Industrie, die dann (hoffentlich) für die normale Bevölkerung erschwingliche E-Autos bereitstellt. Und dann sitzt da jemand auf der untersten Verwaltungsebene und haut dem Ganzen die Füße weg, weil es in der Praxis schwierig bis unmöglich ist, sein Auto an öffentlichen Stromtankstellen zu laden.
Wer heute noch hochmotorisierte Verbrenner fährt, hat den Schuß nicht gehört.

Re: BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

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Beau Riese hat geschrieben:
Ob das so geht -schließlich muss der gemeine Verkehrsteilnehmer sich auf allgemein gültige Regeln verlassen können und muss nicht jeden örtliche Erlass kennen- wird wohl erst ein Gerichtsverfahren klären können. Wer also einen Verbrenner hat, stelle sich nächtens dorthin und lasse sich anzeigen...
Ja, das geht so.
Frag einfach Mal beim User @StVO nach. Der kann es Dir besser als ich erklären.
Alle Anderen, die deine seltsame Ansicht teilen, haben das wohl nicht gewusst oder kennen den Vorgang nicht.
So seltsam finde ich die Ansicht nicht. Den Vorgang hingegen schon.
Das deutsche Verkehrsrecht hat allerhand Merkwürdigkeiten zu bieten.

Beispielsweise ein Schild Tempolimit (Rundes Schild, weißer Grund, roter Rand mit Zahl in der Mitte). Darunter das Zusatzschild "Schneeflocke". Was heißt das wohl?

Tipp: nein, es beschränkt das Tempolimit nicht auf den Winter bzw. winterliche Schneeverhältnisse. Es gilt auch im Sommer. Bild
Die Beschilderung ist rechtskräftig, Du kannst die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt rufen und darum bitten, Falschparker entfernen zu lassen.
Das wird wohl das einzig verlässliche Mittel sein, um das zu klären. Freiwillige vor!
Das Problem ist, dass selbst die Exekutive das manchmal nicht wirklich auf die Kette bekommt und es da eindeutige Verfahrensanweisungen vom Dienstherrn braucht.

SüdSchwabe.

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Re: BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

zoppotrump
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hal2063 hat geschrieben:
zoppotrump hat geschrieben: Ist zwar nicht perfekt, aber diese Lösung ist gefühlt deutlich besser als woanders. Bei uns darf man bspw. mit einem E-Auto immer nur 1 Stunde bzw. 2 Stunden parken, auch nachts. Was natürlich Quark ist.
:shock: :shock: :shock:
Das ist ja noch schlimmer.

Ok, da scheint ja hier im Lande so einiges an Blödsinnigkeit herumzuschwirren.
Kannst Du das per Foto dokumentieren?
Sehr gerne. Siehe hier anbei:
2Std_parken.jpeg

Re: BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

Naheris
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Als unbedarfter Mitleser verstehe ich jetzt hier gerade nicht, was die Sachlage ist. Verhält sich die Zusammenführung der beiden Schilder jetzt wie ein Schild, oder liest man es weiterhin als zeitliche Einschränkung nur für die Parkuhrpflicht? Anders geschrieben: kann man jetzt nachts nur als PEV oder auch als normaler Verbrenner dort parken?
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Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
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Re: BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

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Naheris hat geschrieben: Als unbedarfter Mitleser verstehe ich jetzt hier gerade nicht, was die Sachlage ist. Verhält sich die Zusammenführung der beiden Schilder jetzt wie ein Schild, oder liest man es weiterhin als zeitliche Einschränkung nur für die Parkuhrpflicht? Anders geschrieben: kann man jetzt nachts nur als PEV oder auch als normaler Verbrenner dort parken?
Nach der neuen Erkenntnislage ist es tatsächlich so, daß die zeitliche Einschränkung sich nur auf die Parkscheibenpflicht bezieht.
Zu keiner Zeit dürfen hier also Verbrenner stehen oder E-Autos einfach nur abgestellt werden.
Wer heute noch hochmotorisierte Verbrenner fährt, hat den Schuß nicht gehört.

Re: BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

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Solange es wirklich eine Stunde von Anruf bis Abschleppen dauert und dabei noch Personalien erfasst werden, hilft die beste Beschilderung nichts. Nur wirklich Verzweifelte oder Fanatische machen sich dann die Mühe und investieren so viel Zeit. Erst wenn Polizei und Ordnungsamt proaktiv Abschleppen, ist eine praktikable Nutzung machbar.
ID.4 1st max 04.2021 - heute \\\ Passat Variant GTE 08.2017 - 04.2021
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