Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

linuxlinden
  • Beiträge: 25
  • Registriert: So 9. Apr 2017, 07:40
  • Wohnort: Kaufbeuren / Allgäu
read
Hallo allerseits,

wir sind am WE mit unserer Zoe das erste Mal über Autobahn eine größere Strecke (>270 km) gefahren und müssten je Strecke einmal nachtanken. Um meiner Frau die Reichweitenangst zu nehmen, sind wir jede Tankstelle mit Lademöglichkeit angefahren und haben uns das angesehen. Auf der Hinfahrt keine Probleme, alle Ladestellen frei und in Betrieb. Auf einer stand ein Verbrenner, aber die Säulen wären dennoch alle nutzbar gewesen.

Auf der Rückfahrt am Sonntag dann jedoch an zwei Rastplätzen (Ellwanger Berge und Lohnetal) jeweils Verbrenner auf allen Ladeplätzen. Nix mehr frei. Einen habe ich beim Weggehen angesprochen, der hat so getan als würde er mich weder sehen noch hören. Hat den nicht interessiert.
Ein Pärchen machte Gott sei Dank Brotzeit am Auto und fuhr dann kurzerhand weg.

Kann mir jemand sagen, ob bzw. welche rechtliche Handhabe man hätte? Es hat ja schließlich geklappt, aber es hätte auch anders ausgehen können.
Was mich besonders ärgert sind die freien Parkplätze, die halt 50 m mehr Laufen für die Verbrennerfahrer bedeutet hätten.
Mit freundlichen Grüßen

linuxlinden

ZOE R90 Bose / EZ: 08/2017
Anzeige

Re: Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

USER_AVATAR
read
Servus,

erst steht und fällt alles, wie die Ladesäulen beschildert sind.
Eine gute Einführung (wenn auch ziemlich lang - aber das Thema ist ziemlich komplex):
http://vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/E ... tionen.htm
Das wurde vom Mitglied @StVO aus dem Forum hier geschrieben.

Darüber diskutieren kann man in folgendem Thread:
viewtopic.php?f=104&t=28805

Dann ist es halt so, wie das zuständige Ordnungsamt das handhabt. Oft wird "nur" ein Knöllchen gegeben, da wohl selten die wirkliche "Gefährdung" gesehen wird, die für ein Abschleppen notwendig ist. Das wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt.

Was kannst Du tun?
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, zur Anzeige bringen. Akut wird das aber im Fall der Fälle oft nichts bringen.

SüdSchwabe.
--
Kona 64kWh Premium Facelift Acid Yellow GSD - bestellt am 09.September 2019 - abgeholt am 5.Juni '20 gefahren bis 27. Oktober '23
Škoda Enyaq iv80X Sportline - bestellt am 20.Dezember '21 - abgeholt am 27.Oktober '23

Re: Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

Helfried
read
linuxlinden hat geschrieben: Kann mir jemand sagen, ob bzw. welche rechtliche Handhabe man hätte?
In Wien war es eine Zeit lang Volkssport, Falschparker abschleppen zu lassen, da das völlig unbürokratisch ging (einfach anrufen).
Mittlerweile habe ich aber schon lange keine Falschparker mehr gesehen.

Re: Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

USER_AVATAR
  • joschka
  • Beiträge: 730
  • Registriert: Mo 7. Nov 2016, 06:19
  • Wohnort: Esslingen am Neckar
  • Hat sich bedankt: 14 Mal
  • Danke erhalten: 50 Mal
read
wie schon so oft konstatiert

es ist - eindeutige rechtslage, u.a. also beschilderung, mal vorausgesetzt .... - alles eine frage der rechtsprechung und des wörtchens "verhältnismäßigkeit" um die sogenannte "ersatzvornahme" (abschleppen, also stadortveränderung an stelle des fahrzeughalters) durchführen zu dürfen..........

alles nicht so leicht (und schon gar nicht eindeutig) hierzulande .... leider!
gruesse aus dem sueden 8-)
joschka

tesla model y
fiat 500 electro ICON

Re: Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

Beau Riese
  • Beiträge: 171
  • Registriert: Sa 3. Nov 2018, 14:37
  • Hat sich bedankt: 23 Mal
  • Danke erhalten: 15 Mal
read
joschka hat geschrieben: es ist - eindeutige rechtslage, u.a. also beschilderung, mal vorausgesetzt .... - alles eine frage der rechtsprechung und des wörtchens "verhältnismäßigkeit" um die sogenannte "ersatzvornahme" (abschleppen, also stadortveränderung an stelle des fahrzeughalters) durchführen zu dürfen..........
Richtig -und das ist auch gut so.
alles nicht so leicht (und schon gar nicht eindeutig) hierzulande .... leider!
Doch, schon, die Rechtsprechung ist hier längst gefestigt: eine Umsetzung dürfte regelmäßig nicht gerechtfertigt sein.

Re: Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

USER_AVATAR
read
Hamburg ist da sehr freundlich. Wache 14 anrufen - Streife kommt - Abschlepper kommt. Halbe Stunde bis Stunde und Dein Vorzugsparkplatz ist frei.

Ralph
Partner Tepee 2017 italienischer Brief

Re: Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

kirovchanin
read
.
Ich denke, dem/der Fragesteller(in) ging es hauptsächlich um Schnelllader an den Autobahnen/Fernstraßen, auf die man bei Langstrecken oft angewiesen ist.

Selbst wenn man da die rechtliche Handhabe hat, weil die Beschilderung juristisch okay ist, hat man auf der Langstrecke normalerweise keine Zeit, auf einen Abschleppwagen oder das Ordnungsamt zu warten. Wenn es eine Raststätte ist, reicht es vielleicht, ein Foto zu machen und sich ans Personal zu wenden mit der Bitte, den Fahrer auszurufen. Das dürfte am schnellsten gehen.

Langfristig wird sich das nur lösen lassen, wenn man die Betreiber/Standortinhaber immer wieder auf das Problem mit der falschen Beschilderung aufmerksam macht, die Ladeplätze deutlich und richtig markiert und am besten auch an unbeliebten Stellplätzen installiert (weit weg vom Einang). Dazu muss man bei Falschparkern immer den Betreiber darauf aufmerksam machen, damit ihm das Ausmaß des Problems bewusst wird. Das heißt, auch wenn man keine rechtliche Handhabe hat (wegen falscher Beschilderung) oder schnell weiter muss: kurz anrufen bzw. reingehen und Bescheid sagen, am besten mit Hinweis auf falsche Schilder.

Falls die Schilder stimmen und man den Abschleppdienst ruft: Muss man dann eigentlich warten oder darf man weiterfahren? So würde man die Säule schon mal für den nächsten "freiräumen", aber würde kaum Zeit verlieren.

Re: Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

Helfried
read

kirovchanin hat geschrieben:.
Falls die Schilder stimmen und man den Abschleppdienst ruft: Muss man dann eigentlich warten oder darf man weiterfahren?
Du musst nicht warten, es kommt ja ohnedies ein Wachorgan, um die Situation zu prüfen.

In Zonen erhöhter Kriminalität mögen die Prioritäten in Deutschland freilich anders aussehen.

Re: Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

E-Mobil-Foo
  • Beiträge: 1258
  • Registriert: Mo 10. Sep 2018, 13:31
  • Hat sich bedankt: 115 Mal
  • Danke erhalten: 190 Mal
read
Sieht man das Recht, so gilt ein Anruf beim Abschlepper als Privat-Vertrag, genauso, als wenn jemand die eigene Einfahrt zur Garage zuparkt. Also wird der Abschlepper Namen und Anschrift des Vertragspartners erfragen, damit genau der dann die Kosten bezahlt!
Und um die Rückzahlung muß sich der Besteller dann selbst kümmern (Foto, Anzeige etc.).
Anders sieht es aus, wenn man das Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigt, die dann für Abhilfe sorgt. Die schreibt Knöllchen und begutachtet die Situation und kann dann einen Abschlepper rufen, womit man selbst nichts zu tun hat.
Liegt die Säule auf einen Kaufpark/Rastplatz, einem Tankstellenareal, kann man sowie nur den Parkplatzbesitzer oder den Inkassodienst dieses Besitzers ansprechen, der ist Hausherr und kann eigene Beschilderung auch anders interpretieren wollen. Jeder ist dort Besucher ...
Stellt sich im obigen Fall nun heraus, daß der Blockierer weggefahren ist*) und der Abschlepper vergebens angereist oder der Abschlepper vom Grundstück-Besitzer keine Genehmigung zum Abschleppen bekommt, dann muß der Anrufende eben auch Wegegeld etc. zahlen...

*) es gab ja auch schon (GE)E-Mobilisten, die den Falschparker mit den eigenen Fahrzeug zuparken und Radwechsel vortäuschen wollten!?
iX3

Re: Rechtliche Handhabe gegen Ladestellenzuparker?

Hell
  • Beiträge: 1157
  • Registriert: Fr 15. Jun 2018, 20:08
  • Hat sich bedankt: 53 Mal
  • Danke erhalten: 143 Mal
read
SüdSchwabe hat geschrieben: Servus,

erst steht und fällt alles, wie die Ladesäulen beschildert sind.
Eine gute Einführung (wenn auch ziemlich lang - aber das Thema ist ziemlich komplex):
http://vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/E ... tionen.htm
Das wurde vom Mitglied @StVO aus dem Forum hier geschrieben.
[...]
Danke für den Link, inhaltlich sehr zäh aber offenbar vollständig.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile