Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Doch, das interessiert, weil das so in der Verordnung steht.
"Tesla is predator, not prey" - Model X75D Bj. 2016 / BMW i3 22 KWh REX Bj. 2015
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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kub0815 hat geschrieben: Das ist eher dein Denkfehler ein SuC ist ein Ladepunkt.
»ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;«
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Nozuka
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Lasst beemercroft doch in seiner eigenen Welt leben..
M3 LR 2022

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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beemercroft hat geschrieben: Es würde auch nicht Schaden, wenn Tesla ihre Modelle in Audi-Showräumen ausstellen kann.
Das gibt die LVS nicht her
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Nach LSV muss Tesla zumindest komplett neue Supercharger eigentlich mit CCS ausrüsten und für das Ad-Hoc-Laden für andere Fahrzeuge verfügbar machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Argument zieht, dass ein "nur für Teslas"-Schild einen Parkplatz nicht mehr tatsächlich für andere befahrbar macht.

Ich vermute, dass Tesla eher versucht, dies anders zu argumentieren (eventuell unverhältnismäßige Eingriff in Teslas Eigentumsrechte, da keine Verfügbarkeit von Schnellladern, die Tesla DC Mid und CCS unterstützen), und gleichzeitig aber versprochen wird, dass die nächste Generation von Superchargern das Aufladen von anderen Marken unterstützen wird.

Hohe Preise wird Tesla trotzdem verlangen können für das Ad-Hoc-Laden. Dies müssen sich nicht gleich sein, wie die Preise, die von Teslas für Plug and Charge verlangt werden. Falls ein Tesla as hoc laden möchte (warum auch immer), würde er den selben hohen Preis zahlen. Wucher darf der Preis natürlich nicht sein, aber im Markt sind ja durchaus auch Preise von beispielsweise 89 Cent pro kWh üblich.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Langsam aber stetig hat geschrieben: Hohe Preise wird Tesla trotzdem verlangen können für das Ad-Hoc-Laden. Dies müssen sich nicht gleich sein, wie die Preise, die von Teslas für Plug and Charge verlangt werden.
Sehe ich auch so. Eine einfache Ad-Hoc Authentisierung z.B. mit Smartphone das einen QR-Code einliest, zum entsprechenden Preis würde der LSV genüge tun. Nicht-Tesla-Fahrer hätten so ein Backup falls die benachbarten CCS-Charger einmal nicht tun/zugänglich sind.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Das Problem ist, dass Tesla zwar CCS Stecker am SuC nachgerüstet hat, die Ladekommunikation aber weiterhin über das Telsa proprietäre CAN geht und nicht die im Combo Standard vorgeschriebene PLC. Sie müssten also erst einmal alle SuC umbauen...

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

INRAOS
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Joyride hat geschrieben: Das Problem ist, dass Tesla zwar CCS Stecker am SuC nachgerüstet hat, die Ladekommunikation aber weiterhin über das Telsa proprietäre CAN geht und nicht die im Combo Standard vorgeschriebene PLC. Sie müssten also erst einmal alle SuC umbauen...
... und dann vermutlich Kommunikationstests mit allen möglichen Fahrzeugmodellen durchführen, um die Funktion für diese Fahrzeuge sicherzustellen bzw. um sicherzugehen, dass fremde BEV nicht dauernd die Tesla-Ladestation zum Absturz bringen.

Damit scheinen andere Betreiber, die von Anfang an Ihre ladepunkte für alle möglichen BEV/PHEV zugänglich machen wollen, ja teils stark überlastet zu sein. Würde mich wundern, wenn das bei den SuC so einfach wäre mit QR-Code scannen und Ladung kann starten
BMW i3 BEV 94 Ah vom Dez 2016 bis Dez 2019. Über 40.000 km gefahren
Passat GTE seit 28.08.2018. Bisher 20.000,km
Model 3 seit 28.12.2019 - ohne Mängel übernommen.
EGolf bestellt Anfang Oktober 19 - abgeholt am 19.06.2020

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Wenn man die LSV wörtlich auslegt, wird ja nur gefordert, dass es ein CCS-Stecker ist. Zum Protokoll steht da nichts. Tesla könnte jetzt einfach das punktuelle Laden für alle aktivieren, indem der SuC per QR-Code freigeschaltet wird. Funktionieren würde es dann natürlich nicht, weil die SuC nicht das CCS-Protokoll sprechen. Aber das ist ja auch nicht gefordert.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Simon1982
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Ich habe eben folgendes gelesen:

“Ab April ändert sich in Deutschland das Eichrecht. Ab dem 1. April müssen die Ladesäulen mit eichrechtskonformen Messgeräten ausgestattet sein, die statt der benötigten Ladezeit die Kilowattstunde genau abrechnen. E-Autofahrer können dann besser nachvollziehen, was der Strom kostet.“

Die SuC rechnen bislang nach Zeit ab. Ob da dann zusätzlich Ampassungsbedarf seitens Tesla notwendig ist?
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