Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

bernd71
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Man besitzt das Auto nicht nur weil man es fährt. Wenn mein Tesla nun in der Werkstat steht und ich mit einen geliehen E-Tron ankomme kann ich nicht laden obwohl ich zur Personengruppe gehöre. Man kann also keine bestimmte Personengruppe angeben. Morgens auf dem Weg zur Werkstatt lade ich den Tesla und gehöre zur Gruppe und auf dem Rückweg gehöre ich dann im E-Tron nicht zur Gruppe. Bin zwar kein Rechtsgelerter aber wenn das für eine bestimmte Personengruppe passt dann kann man sich das auch sparen, da beliebig.
Auch jeder Führerscheinbesitzer sich einen Tesla ausleihen kann und dann laden oder halt nicht wenn man mit einem anderen Auto kommt.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

LeakMunde
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Oh je, ist das mittlerweile ein niedriges Niveau hier..
Googelt doch bitte 2 Minuten, was besitzt bedeutet.. Nur weil man unterwegs ist verliert man nicht automatisch die Verfügungsgewalt über sein daheim geparktes Auto. :roll:
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

kirovchanin
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--
Wenn ich mit einem BMW i3 rumfahre (unabhängig davon, auf wen er zugelassen ist), besitze ich gerade diesen i3. Also könnte ich nicht am Supercharger laden. Wenn ich noch dazu Eigentümer eines Teslas bin, ist das egal, da ich ihn gerade nicht besitze.

Wenn ich gerade mit einem Tesla rumfahre, besitze ich ihn und darf am Supercharger laden.

Wenn man ganz sicher gehen will, könnte man den Personenkreis ja auch so eingrenzen: "Jedwede Person, die rechtmäßig ein Fahrzeug von Tesla, Inc. oder Tesla Motors bewegt".

Zur Klarheit: http://rechtskunde-online.de/eigentum/

Abgesehen davon ist das alles doch sehr spekulativ, da überhaupt nicht klar ist, wie es in der Praxis gelöst wird und ob überhaupt eine Lösung notwendig sein wird.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Dann wird man für einen rechtsverbindlichen Ausschluss anderer Fahrzeugtypen wohl schreiben müssen: "Nur für gegenwärtigste Tesla-Fahrer, die im dritten Haus des Elons erschienen sind"
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Oh, wir können es noch komplizierter machen, indem wir zwischen Eigentümer, Halter und Fahrer unterscheiden.

Eigentum und Besitz ist wohl genauso kompliziert, wie der Unterschied zwischen 0,5% vom Bruttolistenpreis und 1% von der Hälfte des Bruttolistenpreis.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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LeakMunde hat geschrieben: Oh je, ist das mittlerweile ein niedriges Niveau hier..
Googelt doch bitte 2 Minuten, was besitzt bedeutet.. Nur weil man unterwegs ist verliert man nicht automatisch die Verfügungsgewalt über sein daheim geparktes Auto. :roll:
Ganz genau. Es gibt einen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer.
Liebe Grüsse
Snuups

Tesla Model S P85 12/13 - CT Bestellt

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

LeakMunde
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kirovchanin hat geschrieben: da ich ihn gerade nicht besitze.
Ist das jetzt bloß Erkenntnissresistenz oder schon trollerei?
Wer besitzt den Tesla denn, wenn er in der Heimischen Garage steht?
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Im Allgemeinen der Halter.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

kirovchanin
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@LeakMunde

Das ist keine Trollerei, es geht um den juristischen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

"Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben." (BGB § 854 Abs. 1).

Das wird jetzt aber eigentlich arg off-topic. Wenn dein Tesla zum Beispiel gestohlen wird, während du mit dem i3 am Supercharger bist, ist der Dieb Besitzer des Teslas (wenn auch unrechtmäßig). Du dürfest dann also plötzlich nicht mehr am SuC laden, wüsstest aber gar nix davon ;-)

Vgl. das Beispiel mit der Federtasche aus obiger Quelle:
Auch wenn Charlotte in der Schule dem Emil seine Federtasche wegnimmt, dann ist Charlotte zwar Besitzerin, Emil bleibt aber Eigentümer [Anm.: Charlotte als Diebin hat ja die tatsächliche Gewalt]. Und Charlotte muss ihm sein Eigentum, also die Federtasche, zurück geben.
Wie gesagt, das ist alles hoch spekulativ, und wenn tatsächlich eine Eingrenzung des Personenkreises notwendig wird, wäre "Besitz" sicherlich kein gutes Kriterium, sondern eher "rechtmäßiges Bewegen".

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

LeakMunde
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@kirovchanin Ja und du hast behauptet, das man als Eigentümer eines Fahrzeugs, dieses nicht besitzen würde, wenn man gerade ein anderes Fahrzeug bewegt. Für den Fall, dass das eigene Fahrzeug gerade von jemand anderem geklaut wurde, stimmt das natürlich. Ob das dem Normalfall entspricht, wenn man sich mal von seinem eigenen Fahrzeug entfernt, darfst du dir selbst überlegen.
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