Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

André
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OT ... und durchaus vorstellbar:
da ist die "Neue Seidenstraße" von Asien nach Europa fertig gebaut und von TESLA auch für den LKW - Warentransport elektrifiziert.
Das Ding steht.
In Deutschland : wird noch immer über die LSV gelabert. Möglicherweise auch noch immer in diesem Tröt.
Was bringt's?

TESLA Made in Germany.
Für die Einen ein Segen. Für die Anderen ein posttraumatisches Belastungssyndrom.
Für das funktionierendeTESLA SUC Netz gilt das ebenso.
OT Ende.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

150kW
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SamEye hat geschrieben: das ist das Problem bei dem Ding. Solange man als Investor nicht Herr der Lage ist, werden sich neben den üblichen Verdächtigen kaum welche finden, die in Ladeinfrastruktur investieren werden...
Wir leben in einer Demokratie (und nicht Anarchie). Auch bei privaten Investitionen muss man sich an Gesetze und Vorgaben halten. Das ist vollkommen normal. Und ich wüsste auch nicht welche Probleme man aktuell mit der LSV haben sollte.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

ig787
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Naheris hat geschrieben: Jaja, Tesla bringt die E-Mobilität ja so weit voran mit ihren nur für eigene Fahrzeuge geöffnete SuCs. So eine tolle Firma. :D
Tesla ist schließlich nicht die Wohlfahrt, genauso wenig wie es die VW Gruppe, Ionity oder alle möglichen anderen Unternehmen sind, die auf lange Sicht auf dem Markt überleben wollen.
Es stand ja auch jedem anderen Autohersteller (z.Bsp. VW) frei sein eigenes Ladenetzwerk, ohne die Beanspruchung von staatlichen Fördergeldern (= Steuergelder) zu errichten. Dafür schien man aber wohl kein Geld zu haben, obwohl man in dem Jahr wo der e-golf rauskam einen Rekordgewinn von 12,7 Milliarden Euro gemacht hat
06/2018 - 08/2019 Renault Zoe Q210
seit 08/2019 Tesla Model 3 Standard-Range plus
Referral-Code für 1500 km Kostenloses Supercharging: https://ts.la/ian19331

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Naheris
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Mit dem Unterschied, dass man an VAGs Ladenetze sowohl in Europa als auch der USA auch mit anderen Fahrzeugen laden kann - in der USA und Canada (wo sie das nicht hätten machen müssen) sogar mit Chademo. Bei Tesla kann man nur mit Teslas laden. Aber von beiden behauptet nur Tesla, einfach nur die Elektromobilität voran bringen zu wollen. Ihr wisst schon, "the transformation to sustainable transportation".

VAG tut aber derzeit mehr dafür als Tesla. Weil sogar Teslas bei VAGs Ionity laden können, oder Polestars. Aber niemand kann bei Tesla laden.

Aber klar, dass kann man versuchen sich natürlich echt toll schön zu schreiben. Das klappt sicher super. Nur sehen das halt Leute, die keine totalen Fans sind ganz schnell als einen kleinen aber feinen Nachteil. Und man sieht halt auch schnell, wie wichtig PR-Ankündigungen Tesla so sind.

Also in etwa so wichtig wie die SuCs, die rein mit Solarstrom betrieben werden. Oder die Battery Swaps. Oder die günstigsten Powerwalls der Welt. Oder das mit der unbedingten Transformation des Transportwesens hin zur Elektromobilität, so schnell wie möglich, für alle. Und dann die Lader schließen.

Man kann sogar bei Porsches HPCs laden - und die sind nicht gefördert.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

150kW
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ig787 hat geschrieben: Tesla ist schließlich nicht die Wohlfahrt, genauso wenig wie es die VW Gruppe, Ionity oder alle möglichen anderen Unternehmen sind, die auf lange Sicht auf dem Markt überleben wollen.
Niemand verlangt von Tesla den Ladestrom zu verschenken.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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  • Michael_Ohl
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Komisch das so wenig Menschen unser Grundgesetz kennen:
§14 Eigentum verpflichtet, sein gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig,...
Es steht also schon im Grundgesetz eine Verpflichtung drin, nicht so zu verfahren, wie Elon Musk es macht.

mfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Hat sich Tesla den Chinesen unterworfen? Sind dort SuCs erlaubt?

Wenn Porsche die HPC ohne Förderung erbaut hat, steht denen ja in Zukunft auch der Weg des egoistischen „Du kommst hier nicht rein“ offen.
LEAF 75000 km <15 kWh Rest Akku-Schäm Dich Nissan....Hand-Made egolf Dresden...Ahk liegt bereit...EV6 RunawayRot AWD LR AHK P1+2 WPnutzlos…Citroen AMI Getriebedefekt 1300km-nie wieder Stellantis = Citroen D:Km=5500

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

SamEye
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Michael_Ohl hat geschrieben: Komisch das so wenig Menschen unser Grundgesetz kennen:
§14 Eigentum verpflichtet, sein gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig,...
Es steht also schon im Grundgesetz eine Verpflichtung drin, nicht so zu verfahren, wie Elon Musk es macht.

mfG
Michael
die platte Nennung eines Paragraphen reicht hier leider nicht aus, um herleiten zu können, dass Tesla nicht so verfahren dürfe, we sie es tun.
Da mir die Ausführung zu umständlich ist, verweise ich auf einen Wiki-Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum_(Deutschland), der sich mit dem Paragraphen befasst, auf weitere Einzelgesetze verweist und auch den Grund für diesen Paragraphen im GG nennt!

Nur ein Beispiel: nach Deiner Lesart dürften alle Kinder der Nachbarschaft die auf Deinem Privatgrundstück aufgestellten Spielgeräte nutzen.
Wieso dürfen sie das nicht? Weil weitere, detaillierter gefasste Einzelgesetze dies regeln...

btw gehören weder VW noch irgendeinem anderen Mitglied des Ionity Joint Ventures deren Ladesäulen. Ionity ist rechtlich eine eigenständige Firma (IONITY GmbH, HRB 234408 beim Amtsgericht München), die der Eigentümer der Ladesäulen ist. Wer der Eigentümer von Ionity ist, spielt in diesem Zusammenhang rechtlich keine Rolle, wenngleich der Ausdruck des eigenen Ladenetzes gerne von dieses Konzernen genannt wird und damit Ionity gemeint ist!

Naheris hat geschrieben:
Man kann sogar bei Porsches HPCs laden - und die sind nicht gefördert.
Wissen ist leider eine Eintagsfliege und was interessiert mich die Förderung von vor ein paar Jahren... (zumal so etwas wie ein Elektroauto und die dazu passende Ladeinfrastruktur ja innerhalb von wenigen Monaten aus dem Nichts entstehen.... :roll: ) Sicher nicht aus den klassischen Töpfen gefördert; frei von Steuergeldern sind sie hingegen nicht!
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 61095.html

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Elektrofan
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Hallo an Alle,
Als Österreicher finde ich die obige Diskussion interessant. Bei uns wäre die angesprochene hoheitlich verordnete "Zwangsnutzung" der SuC durch nicht Tesla-Kunden ein sogenannter Kontrahierungszwang, also eine entgeltliche Nutzung auch gegen den Willen des Eigentümers oder Betreibers. Das ist in Österreich aber nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Eine hoheitlich verordnete Zwangsnutzung ist ein Eingriff in ein Grundrecht (Art 1. 1.ZP EMRK), welcher nur unter den im Gesetz aufgezählten Einschränkungen und den vom österreichen Verfassungsgerichtshof entwickelten Rechtsprechung, zulässig ist.
Dazu zählt unter anderem eine "marktbeherrschende" Stellung der Dienstleistung (zb Verkehrsdienstleistung) und natürlich ein öffentliches Interesse.
Die Umsetzung einer Eu-Richtlinie in nationales Recht muss einerseits Eu-Rechts-konform erfolgen (Eu-Grundrechte-Charta -GRC - Art 17 GRC Eigentumsfreiheit), als auch mit österreichischen Verfassungsrecht (EMRK ist in Österreich im Verfassungsrang).
Die Anzahl der SuC in Österreich ist nicht gerade berauschend hoch, zt liegen sie abseits (zb außerhalb Poysdorf (nördliches Niederösterreich) an einem Golfplatz. Andere Ladenetzwerke haben deutlich mehr Ladepunkte mit ähnlichen Ladeleistungen. Weiters käme noch die Diskussion ob die jeweilige Einrichtung auf Privatgrund (zb in einem Tesla-Service-Center) steht oder in halb-öffentlichen Raum (zb ein allgemein zugängliches Parkhaus).
Wie ist die rechtliche Situation - auch bezüglich eines Grundrechtseingriffes - in Deutschland?

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Nachbars Lumpi
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@Naheris ich weiß nicht ob du es nicht verstehen willst...

Die Nutzung von Fördergeldern beinhaltet öffentlichen Zugang. Darum kann Ionity die nicht-Konsortiumsfahrzeuge nicht auf legale Art und Weise ausschließen. Deshalb machen sie es über die Kosten.

Tesla hat keine Förderung in Anspruch genommen. Als Betreiber können sie jederzeit die geschlossene Nutzergruppe benennen.
Dadurch kann Tesla gesetzeskonform alle außer der eigenen Fahrzeuge ausschließen. Ist auch ihr gutes Recht. Wer zahlt bestimmt die Regeln.

Natürlich baut Tesla die SuC nicht ohne den Hintergrund mehr Fahrzeuge verkaufen zu können. Wenn sowas einem gewinnorientierten Unternehmen nicht mehr erlaubt sein soll, kann man direkt den Kommunismus ausrufen.

Ohne Tesla würden 99% der hier im Forum angemeldeten Personen immer noch Ihnen Diesel oder Benziner fahren. Mit ihren Fahrzeugen und den SuC haben sie es ins Rollen gebracht. Tesla setzt bei der Ladetechnik immer noch den Maßstab an dem sich der Rest messen lassen müssen.
Ja jetzt wo andere Hersteller mitziehen, Kunden mitziehen, usw kann man diesen scheiß Amidreck ja versuchen vom Markt zu werfen. :wand:
Dann mache die anderen ja trotzdem weiter... wie naiv manche sind... nur dadurch, dass Tesla massiv im premium Mittelklasse Segmet wie bekloppt räubert herrscht bei den etablierten Herstellern in den Entwicklungs- und den Finanzabteilungen sowie den Vorständen blanke Panik.
&Charge: Online shoppen und kostenlos das Auto aufladen. https://and-charge.com/#/invite-friends?code=ZGZRKM
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