Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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150kW hat geschrieben:
Kiaralle hat geschrieben: Tesla wollte mit anderen Herstellern zusammenarbeiten. Dies wurde abfällig abgelehnt.
Quelle?
Frag mal Christian Zeh von Ionity, der hatte vorher die SuC in DACH aufgebaut.


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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

150kW
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Warum sollte ICH ihn fragen?

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Naheris
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Bollinger wollte das Angebot von Tesla annehmen. Tesla hat sich nicht zurück gemeldet. Das mit dem pauschalen Teilen ist also wohl nicht ganz so korrekt.

Zudem finde ich interessant, dass die EU von Deutschland eine Nachbesserung verlangt, obwohl ihre Definition für öffentliche Ladesäulen viel härter ist. Kann es sein, dass sie nur teil-öffentliche Ladesäulen meinen, also die von Restaurants und Hotels usw.? Die ist nämlich relativ unklar in der LSV. Dort würde die Entscheidung des Betreibers - also des Gastgebers - ja passen.

Zudem wäre es komisch, wenn für öffentliche Säulen jetzt doch eine Nachrüstung erzwungen wird, jeder diese aber aushebeln könnte, indem er z.B. "nur für Chademo-Fahrzeuge" dran kleben könnte. Ich denke, dass da aus nur begrenzten Informationen etwas zusammengedichtet wurde, und das Ergebnis letztendlich dann doch wieder anders aussieht. Der letzte Draft der LSV war ja auch unterschiedlich von der dann veröffentlichten Version.

Also erst einmal abwarten und Tee trinken. Wenn Tesla nicht öffnen muss, dann dürfen Audi und Porsche ihre geschlossenen Ladenetze ja dann auch bauen, ganz ohne Förderung natürlich. Das ist ja dann vollkommen fair, okay und super. Wie Tesla halt.

Wird sicher witzig, warum das dann doch nicht okay sein wird für einige Leute, die Tesla vorher verteidigten. :mrgreen:

@Kirovachin:
Du versuchst als Beleg gegen eine These den Artikel einer Fanzeitschrift zu posten, wenn es um rechtliche Bewertungen geht? Und als wenn das nicht ausreicht, nimmst Du auch noch eine nicht-Deutsche Zeitschrift um gegen die LSV zu argumentieren? So etwas kann man natürlich versuchen, wenn man keine anderen Argumente hat.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Anmar hat geschrieben: Ok, Ihr wollt also, dass man Namen, Adresse und co. hinterlegt. Gut, bei Mitarbeiterparklätzen kann an es machen. Was ist mit Kundenparkplätzen? Also, wenn ich die Lademöglichkeit nur Kunden zur Verfügung stellen möchte? Zum Beipiel ein Restaurant?
Nein ich will das jeder laden darf gegen Bezahlung versteht sich. Die Intention der LSV ist ja genau das dies nicht passiert.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

SamEye
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wenn Du an den SUCs laden möchtest, kauf Dir halt nen Tesla! Es ist doch immer wieder herrlich, wie manche Leute ticken, wenn es um das Privateigentum anderer geht, denn nichts anderes sind die SUC, da für diese keine Fördergelder vergeben wurden, die auch nur annähernd eine Öffnung rechtfertigen würden. Stichwort "meine Knete - meine Fete"
....und bei einem so schwammig formulierten Ding, wie es die LSV an den betreffenden Stellen ist, würde ich hoffen, dass da noch jemand klagt, damit diese Verordnung höchstrichterlich dahin zurück geschickt wird, wo sie herkommt: zur Überarbeitung und Konkretisierung zurück an den Gesetzgeber. Ähnlich, wie auch schon andere Gesetze wegen Formulierungslücken vom BGH kassiert wurden...

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Naheris
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Jaja, Tesla bringt die E-Mobilität ja so weit voran mit ihren nur für eigene Fahrzeuge geöffnete SuCs. So eine tolle Firma. :D

Und keine Panik. Die wird ja gerade überarbeitet. Was heraus kommt ist sicher rechtskonformer als die bisherige Variante - und wird dann wohl auch eher durchgesetzt.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

150kW
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SamEye hat geschrieben: Es ist doch immer wieder herrlich, wie manche Leute ticken, wenn es um das Privateigentum anderer geht, denn nichts anderes sind die SUC, da für diese keine Fördergelder vergeben wurden, die auch nur annähernd eine Öffnung rechtfertigen würden. Stichwort "meine Knete - meine Fete"
Zum tausensten mal: Wer die Dinger mit welchen Geld auf welchem Boden gebaut hat, interessiert die LSV nicht!

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

SamEye
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das ist das Problem bei dem Ding. Solange man als Investor nicht Herr der Lage ist, werden sich neben den üblichen Verdächtigen kaum welche finden, die in Ladeinfrastruktur investieren werden...

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Optimus
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SamEye hat geschrieben: kauf Dir halt nen Tesla!
Ganz genau. Steht jedem frei.
SamEye hat geschrieben: da für diese keine Fördergelder vergeben wurden, die auch nur annähernd eine Öffnung rechtfertigen würden.
Richtig! Als Tesla angefangen hat wollte keiner mitmachen. Tesla wurde belächelt, verspottet und verunglimpft.
Jetzt da sich herausgestellt, dass ein funktionierendes Schnellladenetz essenziell für den Absatz und die Akzeptanz von BEV ist, soll Tesla sein (auf eigene Kosten errichtetes) Netz für alle öffnen? Ich habe mich bewusst genau aus dem Grund, dass es dieses zuverlässige Netz gibt (und weiter ausgebaut wird), für einen Telsa entschieden. Und weil ich dieses Debakel geahnt habe und mir nicht antun wollte.
Naheris hat geschrieben: Die wird ja gerade überarbeitet. Was heraus kommt ist sicher rechtskonformer als die bisherige Variante
Je nach Einfluss der Lobby der großen OEMs. ;) Die werden schon auf ganz hohen Niveau wieder Jammern. Das Ionity-Konsortium ist doch mittlerweile fast genauso ausgerichtet, nur die eigenen BEV laden zu lassen.

Und so werden die BEV Fahrer gegeneinander ausgespielt. Kauf nur deutsche Premium BEV. Rettet deutsche Arbeitssplätze..... Die Phrasen sind doch immer die gleichen.
Zuletzt geändert von Optimus am Sa 29. Aug 2020, 23:24, insgesamt 1-mal geändert.
Model 3 SR+, MidnightSilver/black 06/2019, EAP 09/2020, 15,3 kWh/100 km (netto) @65 Tkm
08/2022 BKW 0,74 kWp, SSW, 500 kWh/a
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

ChristianW
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Laut Electrive ist doch sowieso eine Änderung der Ladesäulenverordnung geplant. Danach ist es dem Betreiber erlaubt selbst zu entscheiden ob er seinen Ladepunkt als öffentlich sehen will oder nicht. Und das Thema Tesla ist damit erledigt, weil genau so wie es Tesla macht, ist es dann auch erlaubt.
Auf Druck der EU werde auch die Definition erweitert, welche Ladepunkte als „öffentlich“ gelten. Laut Entwurf „soll die öffentliche Zugänglichkeit künftig entscheidend vom Willen des Verfügungsberechtigten abhängen, der über die zugelassene Benutzung entscheidet“. Der Betreiber könnte demnach also ein Schild aufstellen und so den Personenkreis einschränken, welcher die Ladeinfrastruktur nutzen kann.
Quelle: https://www.electrive.net/2020/08/28/ue ... g-geplant/
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