Supercharger und die Ladesäulenverordnung

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
Vanellus hat geschrieben: Niemand ist verpflichtet, Ladesäulen für jedermann aufzustellen. Ebenfalls ist niemand verpflichtet, seine Ladesäule jedermann zugänglich zu machen: nur für Mitarbeiter, Kunden des Hauses, nur für mich und Familie, nur für Tesla-Fahrzeuge, usw.
Hm...
Kommt immer drauf an. Unbeschrankte Firmenhöfe werden schon als öffentlich definiert, von daher kann ich mir nur schwer vorstellen, wie Tesla den Personenkreis exakt bestimmen möchte. Sie kennen maximal denjenigen, der im Konto eingetragen ist, mehr nicht.
Aber warten wir doch einfach ab, was passiert.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

Wenn Ihr Euch für Fotografie interessiert, schaut Digitalfotonetz vorbei.
Mein kleines E-Auto Blog
Anzeige

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
harlem24 hat geschrieben: Nur weil Tesla eine Softwareabfrage in seine CCS Umsetzung eingebaut hat, handelt es sich bei SuCs nicht um CEE oder Schukodosen, die auch für andere elektrischen Geräte gedacht sich und nicht primär zur Ladung von Elektrofahrzeugen gedacht.
Natürlich sind sie zur Ladung von Elektrofahrzeugen geeignet und bestimmt.
Nein, sind sie nicht. Wofür sie geeignet und bestimmt sind wird durch Tesla als privater Besitzer, Konstrukteur und Betreiber dieser Produkte festgelegt und nicht durch die Meinung irgendwelcher Forenbenutzer.
"Tesla is predator, not prey" - Model X75D Bj. 2016 / BMW i3 22 KWh REX Bj. 2015
Der Fall Audi | Die Geheimakte VW

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
Simon1982 hat geschrieben: Der führende Hersteller von Elektroautos braucht sich nur an die hiesigen Gesetze zu halten und alles ist gut.

Damit nimmt es Tesla aber nicht so genau:

- Subventionserschleichung hinsichtlich der BaFa-Förderung des Model S
- Irreführende Preisangaben auf der Homepage
- Nichteinhalten der LSV
Du meinst so, wie sich VW und Audi an die Gesetze hält?

Diese Aussage, dass die obigen Punkte einen Gesetzesverstoss sind, ist falsch. Es gibt genug Beweise, dass es dieses S-Model tatsächlich gab. Die Preisangaben auf der Homepage waren nicht irreführend. Die LSV wird eingehalten da nicht anwendbar für SuC.
"Tesla is predator, not prey" - Model X75D Bj. 2016 / BMW i3 22 KWh REX Bj. 2015
Der Fall Audi | Die Geheimakte VW

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
Öhm, nö. Im Zweifel klären das schlußendlich Gerichte.
Ziel der Verordnung ist die Förderung der Elektromobilität und wenn da jemand quer schießt, wird das normalerweise angegangen.
So, da aber momentan nichts von der BNetzA zu hören ist, ist die Vermutung, dass da was läuft.
Warten wir doch einfach ab, ob sich was tut.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

Wenn Ihr Euch für Fotografie interessiert, schaut Digitalfotonetz vorbei.
Mein kleines E-Auto Blog

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
harlem24 hat geschrieben: Ziel der Verordnung ist die Förderung der Elektromobilität und wenn da jemand quer schießt, wird das normalerweise angegangen.
Ist Deine Aussage „Tesla schiesst der Förderung der Elektromobilität quer“? Denk einfach mal 1 Sekunde über diese Aussage nach.
"Tesla is predator, not prey" - Model X75D Bj. 2016 / BMW i3 22 KWh REX Bj. 2015
Der Fall Audi | Die Geheimakte VW

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
Es würde sicherlich nicht schaden, wenn alle in Deutschland verkauften CCS Fahrzeuge die SuC nutzen könnten, oder?
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

Wenn Ihr Euch für Fotografie interessiert, schaut Digitalfotonetz vorbei.
Mein kleines E-Auto Blog

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
Es würde auch nicht Schaden, wenn Tesla ihre Modelle in Audi-Showräumen ausstellen kann.
"Tesla is predator, not prey" - Model X75D Bj. 2016 / BMW i3 22 KWh REX Bj. 2015
Der Fall Audi | Die Geheimakte VW

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
beemercroft hat geschrieben: Audi zwingt man ja auch nicht dazu, sein Händler-Netz und seine Showrooms für Tesla-Fahrzeuge bereitzustellen, obwohl dies der Verbreitung von Elektromobilität helfen würde.
Dieser Analogie ist ein Schmarrn. Es ist ganz klar, dass an den nach Inkraftreten der LSV im öffentlichen Verkehrsraum installierten SuC (ohne Schranke) jederman gegen Entgeld laden können sollte. Hinter einer Schranke oder auf einen Firmengrundstück allerdings kann Tesla andere Elektroautofahrer genauso vom Laden ausschließen wie jeder andere.

So kann Tesla übrigens auch 40%-50% der Infrastrukturkosten sparen, dank Förderung.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
mweisEl hat geschrieben: Es ist ganz klar, dass an den nach Inkraftreten der LSV im öffentlichen Verkehrsraum installierten SuC (ohne Schranke) jederman gegen Entgeld laden können sollte.
Diese Aussage ist falsch und deine persönliche böswillige Auslegung. Die LSV ist für SuC nicht anwendbar, da SuC keine Ladepunkte gemäss Definition in der LSV sind.
"Tesla is predator, not prey" - Model X75D Bj. 2016 / BMW i3 22 KWh REX Bj. 2015
Der Fall Audi | Die Geheimakte VW

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
@beemercroft. Es sind Ladepunkte gemäß der LSV-Definition.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag