Supercharger und die Ladesäulenverordnung

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
arthur.s hat geschrieben: Ich frag mich ja warum alle unseren bekannten Tesla "Kritiker" immer so scharf darauf sind dass Tesla die SuC für alle öffen soll/muss. Tesla ist doch in ihren Augen sowieso nicht up to date mit ihrer Ladespannung und vielen anderen Dingen, dass die anderen Hersteller besser machen. Also warum wollen sie dann an einem rückständigen System laden?
Den meisten aktuellen Fahrzeugen würde die technischen Voraussetzungen problemlos reichen.
Und da nicht mehr geteilt wird, sollte es auch keinen Unterschied machen, ob da ein Golf/i3 30min steht oder ein M3/MS...
Aber das hat sich eh erledigt.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

Wenn Ihr Euch für Fotografie interessiert, schaut Digitalfotonetz vorbei.
Mein kleines E-Auto Blog
Anzeige

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
harlem24 hat geschrieben: Damit hat sich diese Diskussion auch erledegt.
https://www.electrive.net/2020/08/28/ue ... g-geplant/
Demnächst reicht ein Schild um den Personenkreis einzuschränken.
Danke. Damit kann ich meine Bemühungen einstellen. Allerdings darf dann auch z.B. Ionity ein Schild aufstellen: "Nicht für Teslas".

Find ich gut 😁

Gruß SRAM

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
SRAM hat geschrieben: Allerdings darf dann auch z.B. Ionity ein Schild aufstellen: "Nicht für Teslas".
Damit würden sie sich aktuell keinen Gefallen tun. Die Auslastung der Standorte ist so niedrig, dass die Verluste durch den Betrieb astronomisch sind. Wenn die jetzt auch noch den Nutzerkreis einschränken, wird das noch schlimmer. Die werden sich wohl kaum ins eigene Bein schießen...

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
harlem24 hat geschrieben: Demnächst reicht ein Schild um den Personenkreis einzuschränken.
Na endlich wird das mal geklärt. Aus finanztreff.de

Auf Druck der EU wird auch die Definition erweitert, welche Ladepunkte überhaupt als "öffentlich" gelten. Laut Entwurf "soll die öffentliche Zugänglichkeit künftig entscheidend vom Willen des Verfügungsberechtigten abhängen, der über die zugelassene Benutzung entscheidet". Der Betreiber darf also ein Schild aufstellen, wonach die Ladesäule nur für einen bestimmten Personenkreis zugängig ist - etwa Clubmitglieder, Gäste oder Kunden eines Hotels, eines Arztes oder eines Supermarkts. Eingeschränkt öffentliche Ladepunkte, die bisher nicht meldepflichtig waren, erhalten zudem mehr Zeit, konforme Stecker einzubauen und anzuzeigen

Aber was sollen "eingeschränkt öffentliche Ladepunkte" sein? Etwa Ladepunkte mit höchgstens 3,7 Kilowatt, die bislang von §§ 3 bis 6 LSV ausgenommen waren?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
phonehoppy hat geschrieben: Wenn die jetzt auch noch den Nutzerkreis einschränken, wird das noch schlimmer. Die werden sich wohl kaum ins eigene Bein schießen...
Wäre auch unsinng, nachdem die Stromkostenabrechungen mit beliebigen Kunden schon lange möglich sind und funktionieren (wenn auch sehr teuer für Nicht-Porschefahrer). Zudem musste Ionity für die Inanspruchnahme der 20% EU-Förderung sicherlich die "öffentliche Zugänglichkeit" erklären.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
Es geht darum, ein Druckmittel zu haben um Tesla mittelfristig zu einer Öffnung zu zwingen.

Gruß SRAM

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

LeakMunde
  • Beiträge: 2315
  • Registriert: Do 6. Feb 2020, 19:02
  • Hat sich bedankt: 89 Mal
  • Danke erhalten: 1009 Mal
read
Vermutlich wird man nun in der LSV die Definition für einen öffentlichen Ladepunkt stärker der 2014/94/EU Richtlinie anpassen:
„Öffentlich zugänglicher Ladepunkt oder öffentlich zugängliche Tankstelle“ ist ein Ladepunkt oder eine Tankstelle, an der ein alternativer Kraftstoff angeboten wird und zu der alle Nutzer aus der Union nichtdiskriminierend Zugang haben. Der nichtdiskriminierende Zugang kann verschiedene Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung umfassen.
Dich stören diese Signaturen? :-?
Persönlicher BereichEinstellungenAnzeigeoptionen ändern Signaturen anzeigenNein
Bitteschön ;)

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
SRAM hat geschrieben: Es geht darum, ein Druckmittel zu haben um Tesla mittelfristig zu einer Öffnung zu zwingen.

Gruß SRAM
Kann man bestimmt auch anders lösen, das man eine bestimmt Leistung nur noch bei öffentlichen Interresse bekommt. Wie man man Arbeitsplätze schafft oder eben Ladeinfrastrucktur öffentlich bereitstellt.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
SRAM hat geschrieben: Es geht darum, ein Druckmittel zu haben um Tesla mittelfristig zu einer Öffnung zu zwingen.
In dem Ionity das Laden von Teslas verbietet? LOL

Das ist ja auch wirklich drollig: Die großartigen europäischen Ladesäulenbetreiber mit ihren Milliarden an Fördermitteln aus Steuergeldern kriegen kein vernünftiges Ladesäulennetz hin, und darum rufst Du jetzt danach, dass Tesla, die die ganze Infrastruktur auf eigene Kosten aufgebaut haben, aus der Patsche helfen. Und dann sollen die auch noch dazu "gezwungen" werden... Na ja, wenigstens sieht man hier die wahre Geisteshaltung, und an solchen Forderungen wird auch klar, woran es in der E-Mobilität hierzulande noch mangelt: Keiner geht wirklich ein Risiko ein, man ruht sich auf Steuergeldern aus, und wenn die aufgebraucht sind und man die Säulen hingestellt hat, erhebt man halt Mondpreise, mit der Rechtfertigung, das ganze lohne sich ja sowieso nicht.
Wenn jetzt auch noch Tesla an alle den Strom verkauft, vielleicht sogar billiger, können sie die Säulen gleich wieder abbauen. Deine Forderung ist so ziemlich das letzte, was in dieser Situation irgendjemandem weiterhelfen würde.
:Kopfschüttel:

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

USER_AVATAR
read
Ladesäulenbetreiber mit ihren Milliarden an Fördermitteln aus Steuergeldern
Unwahrscheinlich, dass für Stromladesäulen so viel Geld geflossen ist. Das ist nicht mit den Politikerseits vollmundig verkündeten, aber nie ausgezahlten Milliardenetats zu verwechseln! Aus der Bundesförderung Ladeinfrastruktur wurden seit 2017 bislang geschätzt nur 0,06 Mrd. Euro an Förderung ausgezahlt (siehe viewtopic.php?p=1316188#p1316188 ).

Die Steuermilliarden gehen nicht in die Strom- sondern in die Wasserstoffssäulen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag