Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

LeakMunde
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SamEye hat geschrieben: Wo steht denn Bitteschön, dass diese Gruppe aufgelistet werden können muss? Bei der Definition, die in der LSV beschrieben wird, handelt es sich um einen logischen, variablen Personenkreis, nicht um einen jederzeit fest definierten Personenkreis mit natürlichen Personen!
Ach komm, du hast es doch schon fast verstanden. Hier noch eine kleine Hilfe:

Frage: Mit welchen Merkmalen lässt sich ein variabler Personenkreis beschreiben?

Antwort: Mit allgemeinen Merkmalen.

Frage: Mit welchen Merkmalen lässt sich ein fest definierter Personenkreis beschreiben?

Antwort: Nicht nur mit allgemeinen Merkmalen.

Frage: Von welchem Personenkreis darf ein Parkplatz befahren werden können, damit der darauf befindliche Ladepunkt nicht als öffentlich zugänglich gilt?

Antwort: Nicht von einem, nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren, Personenkreis.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Naheris
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Wäre es anders wäre die LSV ja sinnlos, weil man jede Ladestation einfach als "nicht öffentlich" definieren könnte. Der Zweck der LSV und EU-Direktive ist aber klar beschrieben. Somit können nur Ladesäulen nicht-öffentlich definierbar sein, wenn die Begründung dafür nicht zuließe, jede Ladesäule als nicht-öffentlich zu definieren. Die derzeitige Begründung für die nicht-Öffentlichkeit der Tesla SuC funktioniert aber bei jeder Ladesäule.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Strombolide
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Naheris hat geschrieben: Die SuC für alle Elektromobilisten zu öffnen ist also nicht konstruktiv? :roll:
Wie wenn das die Intention von SRAM wäre ... :roll: :roll:
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Naheris hat geschrieben: Da gibt es tatsächlich wenig zu interpretieren, wenn man ein bisschen echte Grundbildung in Jura hat....
Man braucht nicht immer Grundbildung in Jura, etwas "Hausverstand" tut es im echten Leben, außerhalb der künstlich erzeugten juristischen Welt, meistens auch!
Und dieser sagt mir, daß Tesla ein Ladenetzwerk für Tesla-Fahrzeuge aufgebaut hat, und für keine andere Marke.
Und meines Wissens kam die LSV *nach* dem Bau der Supercharger, also sollte für diese doch eine Art "Bestandsschutz" gelten?
Seit 11/2015 Leaf Tekna 24kWh (EZ 03/2015), 229.000 gefahrene km
seit 07/2020 Leaf Tekna 40kWh (EZ 10/2019), 39t gef. km
seit 04/2023 Leaf Tekna 62kWh (EZ 08/2021), 9t gef. km
verkauft: 2016er Leaf Acenta 30kWh, 42t gef. km

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

kirovchanin
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There is also clarification about Tesla chargers. I had originally thought, (or even hoped), that as Tesla chargers are, on the face of it, public chargers, they would have to add CCS, and be accessible to all. However, the definition of “Public Charger” in the Directive specifically excludes discriminatory provision. The wording is fairly confusing using the negative of “non-discriminatory” rather than just “discriminatory,” but it is clear enough that providers like Tesla which provide charging exclusively for Tesla drivers are not considered to be providing “public chargers,” and so the rules do not apply to them.


https://cleantechnica.com/2019/02/16/st ... in-the-eu/

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

150kW
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Und meines Wissens kam die LSV *nach* dem Bau der Supercharger, also sollte für diese doch eine Art "Bestandsschutz" gelten?
Es wurden aber quasi alle mit CCS nachgerüstet. Ob das schon eine so starke bauliche Veränderung ist, wäre zu klären. Auf jeden Fall gilt die LSV für alle Neubauten.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Und es werden aktuell diverse gebaut, die deutlich nach Einführung der LSV online gehen.
Gruß

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

LeakMunde
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@kirovchanin, warum Postetst du ohne Anmerkung ein Zitat aus einem Blog Artikel, der sich überhaupt nicht mit des Ladesäulenverordnung befasst?

Dort geht es um die EU Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Toll an der EU ist, dass man die Richtlinien in sämtlichen Sprachen unkompliziert online einsehen kann. Also bleiben wir doch besser bei der deutschsprachigen Version, dass dürfte für die meisten einfacher sein.
Die Richtlinien enthält auch eine Vorlage, was als öffentlicher Ladepunkt gelten soll.
RICHTLINIE 2014/94/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES hat geschrieben: Ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt oder eine öffentlich zugängliche Tankstelle können z. B. ein Ladepunkt, eine Tankstelle oder eine Vorrichtung sein, die sich im Privateigentum befinden und über Ladekarten oder Entgeltzahlung öffentlich zugänglich sind, oder ein Ladepunkt oder eine Tankstelle einer Car-Sharing-Organisation, bei der Dritten der Zugang durch Mitgliedschaft ermöglicht wird, oder ein Ladepunkt oder eine Tankstelle auf einem öffentlichen Parkplatz. Ein Ladepunkt oder eine Tankstelle, zu der private Nutzer aufgrund einer Genehmigung oder Mitgliedschaft physischen Zugang haben können, sollte als ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt oder eine öffentlich zugängliche Tankstelle gelten.
Also selbst wenn man die Genehmigung zum befahren des Parkplatzes am SuC nur erhalten würde, wenn man in einem Tesla sitzt, soll der Ladepunkt dennoch als öffentlich zugänglich gelten.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Ich frag mich ja warum alle unseren bekannten Tesla "Kritiker" immer so scharf darauf sind dass Tesla die SuC für alle öffen soll/muss. Tesla ist doch in ihren Augen sowieso nicht up to date mit ihrer Ladespannung und vielen anderen Dingen, dass die anderen Hersteller besser machen. Also warum wollen sie dann an einem rückständigen System laden?

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Damit hat sich diese Diskussion auch erledegt.
https://www.electrive.net/2020/08/28/ue ... g-geplant/
Demnächst reicht ein Schild um den Personenkreis einzuschränken.
Gruß

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