Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Simon1982: Deine Aussage ist falsch. Diese Definition steht so nicht in der Steuergesetzgebung. Jene von mir steht aber so in der LSV.
Zuletzt geändert von beemercroft am Mi 27. Mär 2019, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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harlem24 hat geschrieben: Weil es der Verbreitung der Elektromobilität nur so naja hilft...
Lassen wir uns mal überraschen, wie es weitergeht.
Teekay hat ja eine Beschwerde eingereicht und bisher ist noch nichts bei rumgekommen.
Wir wissen auch nicht, was da im Hintergrund eventuell für Sachen laufen.
Ich denke nicht, dass es hilfreich ist, den führenden Hersteller von E-Fahrzeugen zu diskriminieren, indem man ihn zwingen würde, seine Investitionen den Konkurrenten bereitzustellen. Audi zwingt man ja auch nicht dazu, sein Händler-Netz und seine Showrooms für Tesla-Fahrzeuge bereitzustellen, obwohl dies der Verbreitung von Elektromobilität helfen würde. Dass tatsächlich einer aus dem Forum hier eine Beschwerde eingereicht hat zeigt wie krank die Welt doch geworden ist. Abrundtiefer Hass gegen Tesla sorgt in Deutschland immer wieder zu solchen niederträchtigen Auswüchsen (siehe konstruierte Ausschlüsse aus den Förderbeiträgen, absurde Berichterstattung in deutschen Medien, falsche LSV-Auslegung, Strafzölle gegen US-Autos, etc.)
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Simon1982
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@beemercroft:

Hier nochmal dein Punkt 6 im Wortlaut:

“ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;“

Ein Tesla ist ein Elektromobil. Also ist ein Supercharger ein Ladepunkt.

An einem CCS-Lader kann auch kein Nissan Leaf laden, dennoch ist es ein Ladepunkt.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Simon1982 hat geschrieben: Hier nochmal dein Punkt 6 im Wortlaut:

“ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;“

Ein Tesla ist ein Elektromobil. Also ist ein Supercharger ein Ladepunkt.

An einem CCS-Lader kann auch kein Nissan Leaf laden, dennoch ist es ein Ladepunkt.
Zur Wiederholung. Der SuC ist nicht generell zum Laden von Elektromobilen geeignet und bestimmt, sondern nur für Teslas. Das ist ein Fakt, den doch auch mit wiederholter Gegenbehauptung nicht wegbringst. Damit ist ein SuC kein Ladepunkt im Sinne der Verordnung.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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harlem24 hat geschrieben: Weil es der Verbreitung der Elektromobilität nur so naja hilft...
Lassen wir uns mal überraschen, wie es weitergeht.
Teekay hat ja eine Beschwerde eingereicht und bisher ist noch nichts bei rumgekommen.
Wir wissen auch nicht, was da im Hintergrund eventuell für Sachen laufen.
Du meinst also, dass Tesla ebenfalls einen vergleichbaren Absatz hätte bei S3X, wenn es das SuC Netzwerk nicht gäbe und sich Tesla wie alle anderen auf die vorhandene Infrastruktur verlassen würde?

Ohne Tesla wäre das Thema EMobilität eine Randnotiz. Kein anderer Hersteller hätte signifikant investiert und wir würden heute keine Teslakillerle wie eTron, Jaguar oder EQC sehen.

Dass ausgerechnet ein ehemaliger Teslafan die Beschwerde einreicht, ist bitter.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Ich vermute ja, dass Tesla im Hintergrund Verhandlungen führt oder geführt hat, besonders nach dem Umbau auf CCS.
Jetzt ist schließlich der technische Hinderungsgrund DCMid weggefallen.
Theoretisch sollte es jetzt kein Problem mehr sein, andere Fahrzeuge an den Säulen zu laden.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Schild "nur für Tesla-Fahrzeuge" nicht ausreicht.
Bitte nicht vergessen, dass es sich um eine EU-Verordnung handelt, die in ähnlicher Form in allen EU-Ländern umgesetzt werden muss.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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beemercroft hat geschrieben:
Simon1982 hat geschrieben: Hier nochmal dein Punkt 6 im Wortlaut:

“ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;“

Ein Tesla ist ein Elektromobil. Also ist ein Supercharger ein Ladepunkt.

An einem CCS-Lader kann auch kein Nissan Leaf laden, dennoch ist es ein Ladepunkt.
Zur Wiederholung. Der SuC ist nicht generell zum Laden von Elektromobilen geeignet und bestimmt, sondern nur für Teslas. Das ist ein Fakt, den doch auch mit wiederholter Gegenbehauptung nicht wegbringst. Damit ist ein SuC kein Ladepunkt im Sinne der Verordnung.
Nur weil Tesla eine Softwareabfrage in seine CCS Umsetzung eingebaut hat, handelt es sich bei SuCs nicht um CEE oder Schukodosen, die auch für andere elektrischen Geräte gedacht sich und nicht primär zur Ladung von Elektrofahrzeugen gedacht.
Natürlich sind sie zur Ladung von Elektrofahrzeugen geeignet und bestimmt.
Gruß

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Simon1982
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beemercroft hat geschrieben:
Ich denke nicht, dass es hilfreich ist, den führenden Hersteller von E-Fahrzeugen zu diskriminieren, indem man ihn zwingen würde, seine Investitionen den Konkurrenten bereitzustellen. Audi zwingt man ja auch nicht dazu, sein Händler-Netz und seine Showrooms für Tesla-Fahrzeuge bereitzustellen, obwohl dies der Verbreitung von Elektromobilität helfen würde. Dass tatsächlich einer aus dem Forum hier eine Beschwerde eingereicht hat zeigt wie krank die Welt doch geworden ist. Abrundtiefer Hass gegen Tesla sorgt in Deutschland immer wieder zu solchen niederträchtigen Auswüchsen (siehe konstruierte Ausschlüsse aus den Förderbeiträgen, absurde Berichterstattung in deutschen Medien, falsche LSV-Auslegung, Strafzölle gegen US-Autos, etc.)
Der führende Hersteller von Elektroautos braucht sich nur an die hiesigen Gesetze zu halten und alles ist gut.

Damit nimmt es Tesla aber nicht so genau:

- Subventionserschleichung hinsichtlich der BaFa-Förderung des Model S
- Irreführende Preisangaben auf der Homepage
- Nichteinhalten der LSV

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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BED hat geschrieben:
harlem24 hat geschrieben: Weil es der Verbreitung der Elektromobilität nur so naja hilft...
Lassen wir uns mal überraschen, wie es weitergeht.
Teekay hat ja eine Beschwerde eingereicht und bisher ist noch nichts bei rumgekommen.
Wir wissen auch nicht, was da im Hintergrund eventuell für Sachen laufen.
Du meinst also, dass Tesla ebenfalls einen vergleichbaren Absatz hätte bei S3X, wenn es das SuC Netzwerk nicht gäbe und sich Tesla wie alle anderen auf die vorhandene Infrastruktur verlassen würde?

Ohne Tesla wäre das Thema EMobilität eine Randnotiz. Kein anderer Hersteller hätte signifikant investiert und wir würden heute keine Teslakillerle wie eTron, Jaguar oder EQC sehen.

Dass ausgerechnet ein ehemaliger Teslafan die Beschwerde einreicht, ist bitter.
Es steht ausser Frage, dass das SuC Netz in der Frühzeit extrem geholfen hat.
Wo wäre jetzt das Problem, dieses Netzwerk, natürlich gegen Zahlung, anderen Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen?
Es macht keine Unterschied für einen Tesla ob ein Tesla einen SuC nutzt oder ein anderes Fahrzeug.
Gruß

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Niemand ist verpflichtet, Ladesäulen für jedermann aufzustellen. Ebenfalls ist niemand verpflichtet, seine Ladesäule jedermann zugänglich zu machen: nur für Mitarbeiter, Kunden des Hauses, nur für mich und Familie, nur für Tesla-Fahrzeuge, usw.
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