Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Oberfranke
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beemercroft hat geschrieben:Aus meiner Sicht sind das alte Zöpfe aus dem Mittelalter, als sich noch nicht jeder eine Waage leisten konnte. Flächendeckende Eichung durch den Staat kann abgeschafft werden. Hier reichen technischen Normen, die auf Stichprobenbasis überprüft werden. Aus meiner Sicht auch an der Zapfsäule für Benzin/Diesel.

.
Du kannst diesen Vorschlag ja gerne in den politischen Diskurs einbringen. Aber bis zu dem Tag an dem du dich damit erfolgreich durchgesetzt hast gilt nun mal in DE das deutsche Eichrecht.
Fakt ist: KEIN DC Lader erfüllt heute die eichrechtlichen Voraussetzungen. Da wird in den nächsten Monaten noch einiges passieren aber Tesla wird sicherlich nicht zu den Vorreitern der Umrüstung gehören.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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150kW hat geschrieben: Jede popelige Waage im Supermarkt unterliegt der eichpflicht. Warum nicht auch Ladesäulen?
Und was das (ungeeichte) Auto anzeigt, ist eher uninteressant. Damit kann man höchstens sehr grobe Fehler entdecken.
Gerne. Wenn die Eichgebühr jährlich 150€ beträgt und 150 Ladevorgänge im Jahr stattfinden (zur Zeit garnicht so unüblich) machts dann 1€ je Ladevorgang fürs eichen bitte.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Tho hat geschrieben: Wenn die Eichgebühr jährlich 150€ beträgt und 150 Ladevorgänge im Jahr stattfinden (zur Zeit garnicht so unüblich) machts dann 1€ je Ladevorgang fürs eichen bitte.
Wobei die geeichten Zähler selber die Kosten doch eigentlich nicht ausmachen sollten, oder? Ein paar MID-Zähler (Eichfrist 8 Jahre?) habe ich für je 50 € gekauft (AC einphasig).

Aber Komponenten, die eine behördliche Zertifizierung durchgemacht haben (z.B. Boing-Fluglagekontrolle, Zählerstandübermittlung), können natürlich extrem teuer werden. Leider war kein Ladesäulenanbieter an der kostengünstigen Lösung über BSI-zertifizierte signierende Lade(chip)karten interessiert.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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MID Zähler reichen eben nicht, sondern die gesamte Ladesäule benötigt (inkl. Backend) benötigt eine Baumusterprüfung des PtB, dass auf Anfrage noch nicht mal die Kriterien der Baumusterprüfung nennen kann. Dann ist auch die Frage offen, ob und in welchem Intervall die Eichämter die Ladepunkte kostenpflichtig kontrollieren müssen.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Ok, dann ist es aber nicht das allgemeine Eichrecht (das durch MID-Zähler erfüllt wäre), sondern der überbordende deutsche Bürokratismus in Gestalt der PTB, auf sinnvollerweise geeichte Meßgeräte on-top noch extrem umstädliche und teure Verfahren draufzusatteln. Vermutlich hat das die sich von Milliardenverlusten bedroht fühlende Mineralölwirtschaft den PTB-Beamten "nahegelegt". Wir sollten mal nachforschen, ob die Beamtenhorde kürzlich alle zu Oberklassediesel gewechselt haben.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Durch den Hinweis "Nur für Tesla-Fahrer" und der Tatsache das MID DC wie auch jetzt CCS nur mit Tesla Autos kompatibel ist, handelt es sich um ein geschlossenes System, also nicht öffentlich. Diskussionen darüber sind absolut sinnfrei. Glaubt jemand ernsthaft eine Firma baut +20.000 Ladepunkte und hat etwas in der Genehmigung vergessen...
Die Sonne geht in 5 Mrd. Jahren endgültig aus. Auch wenn wir bis dahin 100% unserer Welt Energie damit verwenden.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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PeterMüller hat geschrieben: Durch den Hinweis "Nur für Tesla-Fahrer" und der Tatsache das MID DC wie auch jetzt CCS nur mit Tesla Autos kompatibel ist, handelt es sich um ein geschlossenes System, also nicht öffentlich.
Demhingegen wurde das im Gesetz so begründet:

unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind,anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zuverwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als "öffentlich zugänglich" außer Betracht
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Danke !

Das:
unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind,anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als "öffentlich zugänglich" außer Betracht
Das ist juristisch eine seeehr scharfe Waffe ;)


Gruß SRAM

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Quack.....
Die Sonne geht in 5 Mrd. Jahren endgültig aus. Auch wenn wir bis dahin 100% unserer Welt Energie damit verwenden.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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SRAM hat geschrieben: Das ist juristisch eine seeehr scharfe Waffe ;)
Muss aber erst mal einen Kläger geben.
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