Wer kontrolliert die Ladesäulenverordnung ?

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mschumi
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Ich stelle fest, dass es auf immer mehr Parkplätzen und frei zugänglichen Geländen Ladesäulen gibt. Ich interpretiere die Ladesäulenverordnung so, dass diese als öffentliche gelten. Doch immer häufiger sind diese trotz Förderung ausschließlich für „Mitarbeiter“ nutzbar.
Klar, wenn jetzt 10€ / kWh kassiert werden hätte auch keiner was davon.
Aber wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung der Verordnung?
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Re: Wer kontrolliert die Ladesäulenverordnung ?

elektrozauber
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mschumi hat geschrieben: Ich stelle fest, dass es auf immer mehr Parkplätzen und frei zugänglichen Geländen Ladesäulen gibt. Ich interpretiere die Ladesäulenverordnung so, dass diese als öffentliche gelten. Doch immer häufiger sind diese trotz Förderung ausschließlich für „Mitarbeiter“ nutzbar.
Klar, wenn jetzt 10€ / kWh kassiert werden hätte auch keiner was davon.
Aber wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung der Verordnung?
Bei vom BMVI geförderten Säulen gehört die Einhaltung der LSV zu den Förderbedingungen. Die Einhaltung der Förderbedingungen kontrolliert im Prinzip die NOW bzw. die BAV. Die können aber aus Mangel an Personal nicht jedes Detail kontrollieren und sind daher auf Hinweise angewiesen. Die E-Mail Adressen der Ansprechpartner bei der NOW findest du auf deren Kontaktseite (jene mit Funktionsbezeichnung "Programm Manager Ladeinfrastruktur"). Ladesäulen, die vom BMVI gefördert wurden, sind an einem Aufkleber erkennbar, auf dem der Fördergeber steht. Das Fehlen des Aufklebers ist selbst wiederum eine Mißachtung der Förderbedingungen. Allerdings gab es m.W. zumindest im ersten Aufruf die Möglichkeit, auch Säulen fördern zu lassen, die nicht 24x7 öffentlich benutzbar sind, wenn auch zu reduzierten Fördersätzen. Eine eingeschränkte Zugänglichkeit ist daher per se nicht notwendigerweise förderschädlich. Förderschädlich ist aber z.B. kein Roaming oder das Fehlen einer Authentifikation mit App und RFID Karte.

Re: Wer kontrolliert die Ladesäulenverordnung ?

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Die Einhaltung der Verordnung kontrolliert niemand. Hier könnte nur der der Rechtsweg bestritten werden z.B von Mitbewerbern.
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Re: Wer kontrolliert die Ladesäulenverordnung ?

mobafan
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NOW & Co. sind nur für die Förderbedingungen zuständig. Verstöße gegen die LSV können der BNetzA als Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Allerdings sind die scheinbar nicht sehr aktiv, siehe den Großverstoß eines weltweiten Ladesäulenbetreibers. Wobei ein Forenmitglied hier schrieb, dass wohl ein Verfahren gegen diesen Großbetreiber liefe, die BNetzA sich aber nicht dazu äußern würde.

Aber: Die Vorhaltung ausschließlich für Mitarbeiter kann ein Verstoß gegen die Förderbedinungen sein - die LSV hat damit aber nichts zu tun. Es ist jederzeit möglich, Säulen ausschließlich für Mitarbeiter vorzuhalten. Diese unterliegen dann auch nicht der LSV, da es sich dann um nichtöffentliche Ladepunkte handelt. Sobald aber auch Kunden, Lieferanten, Besucher usw. ins Spiel kommen, sind die Ladepunkte öffentlich im Sinn der LSV und dann gilt diese natürlich auch.
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Re: Wer kontrolliert die Ladesäulenverordnung ?

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LSV und Förderung haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun, das sollte man nicht vermengen. In NRW kann ich auch Förderung für reine Mitarbeiterparkplätze bekommen.
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Re: Wer kontrolliert die Ladesäulenverordnung ?

elektrozauber
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HubertB hat geschrieben: LSV und Förderung haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun, das sollte man nicht vermengen.
Das Förderprogramm des BMVI setzt LSV-Konformität zwingend voraus. (Jedenfalls im dritten Aufruf. Im ersten Aufruf wurde nur Einhaltung der Steckerstandards nach LSV gefordert. Im zweiten Aufruf fehlte ein Bezug zur LSV.)

Re: Wer kontrolliert die Ladesäulenverordnung ?

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mobafan hat geschrieben: NOW & Co. sind nur für die Förderbedingungen zuständig. Verstöße gegen die LSV können der BNetzA als Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Allerdings sind die scheinbar nicht sehr aktiv, siehe den Großverstoß eines weltweiten Ladesäulenbetreibers. Wobei ein Forenmitglied hier schrieb, dass wohl ein Verfahren gegen diesen Großbetreiber liefe, die BNetzA sich aber nicht dazu äußern würde.

Aber: Die Vorhaltung ausschließlich für Mitarbeiter kann ein Verstoß gegen die Förderbedinungen sein - die LSV hat damit aber nichts zu tun. Es ist jederzeit möglich, Säulen ausschließlich für Mitarbeiter vorzuhalten. Diese unterliegen dann auch nicht der LSV, da es sich dann um nichtöffentliche Ladepunkte handelt. Sobald aber auch Kunden, Lieferanten, Besucher usw. ins Spiel kommen, sind die Ladepunkte öffentlich im Sinn der LSV und dann gilt diese natürlich auch.
Ich habe zu Hause eine geförderte Wallbox mit Typ2 Stecker. Mein Hof ist frei zugänglich und ich lasse auch gerne meine Freunde und Bekannte ihre E-Autos laden, wenn sie zu Besuch kommen. Auch der Versicherungsvertreter kann seine ZOE ruhig mal anstecken, während wir eine Besprechung haben. Unterliege ich nun auch der LSV?
Seit 08.02.2019: BMW i3 120Ah, Imperialblau :hurra:

Re: Wer kontrolliert die Ladesäulenverordnung ?

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Das ist eine Interpretationsfrage der LSV. Kann letztendlich auch nur ein Gericht entscheiden. Wer sollte den Prozess gegen dich anstreben?
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Re: Wer kontrolliert die Ladesäulenverordnung ?

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Meiner Meinung nach sollten manche Teile der LSV nicht auf privaten Parkplätzen gelten, auf denen ohne Ladesäule auch nicht jeder parken darf (auch wenn man prinzipiell auf den Parkplatz fahren kann). Von mir aus kann der Stecker bzw. die Steckdose vorgeschrieben werden (aber wer würde etwas anderes als eine Typ-2-Dose bzw. ein Kabel mit Typ-2-Stecker verbauen?). Aber wenn es eine Ladesäule ist, die für Mitarbeiter gedacht ist, dann sollte ich nicht gezwungen werden, Ad-Hoc-Laden möglich zu machen. Wenn ein Schlüsselschalter die einfachste Lösung ist, und ich den Schlüssel an die entsprechenden Mitarbeiter ausgebe, dann sollte mir das erlaubt sein.
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