Wo werden die Ladepreise hin gehen?

GesperrtGesperrt Options Options Arrow

Re: Wo werden die Ladepreise hin gehen?

tommywp
  • Beiträge: 3697
  • Registriert: Mi 22. Sep 2021, 17:31
  • Danke erhalten: 906 Mal
read
Also ich glaube nicht daß da irgentwas an den Endverbraucher weitergegeben wird aber ich irre mich da gerne.
Anzeige

Re: Wo werden die Ladepreise hin gehen?

Optimus
  • Beiträge: 3138
  • Registriert: Do 23. Jan 2020, 21:56
  • Wohnort: D/in der Kurpfalz
  • Hat sich bedankt: 427 Mal
  • Danke erhalten: 710 Mal
read
tommywp hat geschrieben: Nicht nur an dieser Station ich habe eine exemplarisch genommen da es an jeder einen eigenen Preis gibt.
Telsa hat in der ganzen EU die Preise an den SuC angehoben. In D jetzt 45 ct/kWh. https://teslamag.de/news/preis-deutsche ... zent-44093

Mein Stromversorger hat mir heute auch erklärt, dass die Beschaffungskosten für Ökostrom gestiegen sind, also Wasserkraft, Wind und Sonne kosten jetzt definiv mehr. Und von der Reduzierung der EEG (die andere Versorger ja weitergeben) wollte er auch nichts wissen. :evil:
Irgendwie komme ich mir verarscht vor und es ist ein Dejavu wie früher beim Benzinpreis: Steigt der Doller steigt der Benzinpreis. Fällt der Dollar, steigt der Benzinpreis. ;)
Zuletzt geändert von Optimus am Do 16. Dez 2021, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
Model 3 SR+, MidnightSilver/black 06/2019, EAP 09/2020, 15,3 kWh/100 km (netto) @65 Tkm
08/2022 BKW 0,74 kWp, SSW, 500 kWh/a
Tesla-Referral: https://ts.la/erik66594 für SuC-Freikilometer u.a. Prämien; BeCharge Einladungscode: ZMLRUS9

Re: Wo werden die Ladepreise hin gehen?

drilling
read
A.Q. hat geschrieben: Nein.

Nur, wenn er seine eigenen Autos belädt.
Doch, Ladesäulenbetreiber sind Letztverbraucher.
Hier hat der der Gesetzgeber in einer Ergänzung des Strommarktgesetzes (§3, Nr.25 Energiewirtschaftsgesetz EnWG) den Begriff des Endverbrauchers erweitert.

Demnach sind die Betreiber von Ladepunkten nun mit Letztverbrauchern gleichgestellt. Sie gelten damit nicht mehr als Stromlieferant oder Energieversorger; der an den Ladepunkten abgegebene Strom gilt als Letztbezug. Als Konsequenz findet das EnWG keine Anwendung auf Geschäfte zwischen Fahrzeugnutzer und Ladestellenbetreiber.
https://smatrics.com/fuer-unternehmen/n ... er-gesetze

Re: Wo werden die Ladepreise hin gehen?

USER_AVATAR
read
Das steht doch in dem Dokument, den ich dir verlinkt habe:
Während das EnWG also den Ladepunkt (die Ladesäule oder die Steckdose) damit als Letztverbraucher definiert, ist der Letztverbraucher im EEG und KWKG das E-Fahrzeug.
Für die EEG-Umlage zählt die Definition im EEG, nicht im EnWG.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Wo werden die Ladepreise hin gehen?

Optimus
  • Beiträge: 3138
  • Registriert: Do 23. Jan 2020, 21:56
  • Wohnort: D/in der Kurpfalz
  • Hat sich bedankt: 427 Mal
  • Danke erhalten: 710 Mal
read
Soll das jetzt heißen EEG und EnWG wiedersprechen sich? Oder gibt es da Unterschiede D <-> AT?
Hier mal die Änderung vom 26.7.2016 aus dem Bundesanzeiger:
b) In Nummer 25 wird das Wort „kaufen,“ durch die Wörter „kaufen; auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile steht dem Letzt-
verbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleich,“ ersetzt.
Ich verstehe den zusätzlichen Nachsatz so: der an der Ladesäule bereit gestellte Strom ist bereits Letztverbrauch. Also nicht erst wenn der Strom in den Akku eines BEV/PHEV fließt und dem eMobilisten in Rechnung gestellt wird.

Eindeutige Gesetzestexte zu verfassen scheint nicht die große Stärke der Politik zu sein. Oder ist das vllt. auch wieder Absicht (von Lobbyisten)? ;)
Model 3 SR+, MidnightSilver/black 06/2019, EAP 09/2020, 15,3 kWh/100 km (netto) @65 Tkm
08/2022 BKW 0,74 kWp, SSW, 500 kWh/a
Tesla-Referral: https://ts.la/erik66594 für SuC-Freikilometer u.a. Prämien; BeCharge Einladungscode: ZMLRUS9

Re: Wo werden die Ladepreise hin gehen?

USER_AVATAR
read
Soll das jetzt heißen EEG und EnWG wiedersprechen sich?
Nein, in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich sind sie ja eindeutig.
Hier mal die Änderung vom 26.7.2016 aus dem Bundesanzeiger:
b) In Nummer 25 wird das Wort „kaufen,“ durch die Wörter „kaufen; auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile steht dem Letzt-
verbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleich,“ ersetzt.
Ich verstehe den zusätzlichen Nachsatz so: der an der Ladesäule bereit gestellte Strom ist bereits Letztverbrauch. Also nicht erst wenn der Strom in den Akku eines BEV/PHEV fließt und dem eMobilisten in Rechnung gestellt wird.
Nein, da steht ja "Bezug". Wie verstehst du unter bereitstellen? Strom kann man nicht "bereitstellen", nur Spannung.
Eindeutige Gesetzestexte zu verfassen scheint nicht die große Stärke der Politik zu sein. Oder ist das vllt. auch wieder Absicht (von Lobbyisten)? ;)
Man hätte natürlich jeweils eigene Begriffe einführen können, aber für die Unterscheidung gibt es einen sachlichen Grund: Beim EnWG geht es um die Bewirtschaftung der Netze, und der Strom belastet die Netze nicht mehr, sobald er im Auto steckt. Beim EEG geht es darum, wer den Strom nutzt.

Ich bin eigentlich immer wieder sehr beeindruckt, wie präzise deutsche Gesetze formuliert sind. Schau dir mal die Rechtssysteme in anderen Ländern an.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Wo werden die Ladepreise hin gehen?

Optimus
  • Beiträge: 3138
  • Registriert: Do 23. Jan 2020, 21:56
  • Wohnort: D/in der Kurpfalz
  • Hat sich bedankt: 427 Mal
  • Danke erhalten: 710 Mal
read
A.Q. hat geschrieben: Nein, da steht ja "Bezug". Wie verstehst du unter bereitstellen? Strom kann man nicht "bereitstellen", nur Spannung.
Ok, die die physikalischen Gesetzmäßigkeit (Strom fließt [Elektronen bewegen sich] und Spannung liegt an) verstehe ich genauso.
Weshalb ich "der Strombezug der Ladepunkte" aber eher beim CPO/Netzbetreiber sehe. Der CPO/Netzbetreiber stellt ja auch die (Lade-)Leistung am Ladepunkt bereit.

Der Satz kann sich aber ebenso auf den "Strombezug am Ladepunkt" beziehen. Da ist dann wohl eher der ladende eMobilist der Endverbraucher.

Naturgesetze sind eindeutig und wirken unabhängig und außerhalb des menschlichen Bewusstseins (welches mehr oder weniger ausgeprägt ist ;) ). Alle von Menschen gemachten Gesetze haben so ihre Tücken.
Model 3 SR+, MidnightSilver/black 06/2019, EAP 09/2020, 15,3 kWh/100 km (netto) @65 Tkm
08/2022 BKW 0,74 kWp, SSW, 500 kWh/a
Tesla-Referral: https://ts.la/erik66594 für SuC-Freikilometer u.a. Prämien; BeCharge Einladungscode: ZMLRUS9

Re: Wo werden die Ladepreise hin gehen?

USER_AVATAR
read
Naturgesetze sind eindeutig und wirken unabhängig und außerhalb des menschlichen Bewusstseins (welches mehr oder weniger ausgeprägt ist ;) ).
100 Jahre Quantenphysik sollten eigentlich unsere Sicht auf Naturgesetze und die Rolle unseres Bewusstseins inzwischen etwas verändert haben... ;-)
MG4 Comfort seit 03/2023 | ZOE ZE40 Limited R110 2019-2023 | ZOE Intens Q210 2013-2018
ZOE-Blog | MG4-Blog

Re: Wo werden die Ladepreise hin gehen?

Jupp78
read
Upperhigh hat geschrieben: Zumindest EnBW ist ja auch Kraftwerksbetreiber und als solcher von der EEG Umlage befreit.
Es wurde ja schon aufgeklärt, dass an der Ladesäule, egal welcher Betreiber, auch EEG Umlage zu entrichten ist (Strom verschenken ist der einzige Weg der da raus führen kann ... nicht muss).

Aber auch die EnBW zahlt an vielen Stellen EEG-Umlage. Im Prinzip überall, wo Strom verbraucht wird, außer an den Kraftwerksstandorten selbt. Die Medien haben an der Stelle ganze Arbeit geleistet, so dass mancher meint, dass die Industrie nirgens EEG-Umlage zahlen muss, dabei ist das die Regel und nicht die Ausnahme. Auch der Lader beim Lidl oder Aldi unterliegt dieser. Einfach weil ein Supermarkt kein Großverbraucher ist.

Re: Wo werden die Ladepreise hin gehen?

USER_AVATAR
read
mweisEl hat geschrieben: Ab 01.01.2022 hat jeder Betreiber öffentlicher Ladepunkte wegen der THG-Minderungsquote übrigens Mehreinnahmen von ca. 20 Ct pro verkaufter Kilowattstunde. Entweder sinken die Ladepreise um 20 Ct/kWh, oder die Betreiber gönnen sich eine höhere Marge.
Wenn ein Betreiber dann den Strom billiger einkauft, macht er sogar noch Gewinn. Ich kenne zumindest einen Industriebetrieb, der seinen Strom für rund 17 C/KWh einkauft. Der sollte dann für seine Mitarbeiter Stromtankstellen hinstellen und sie zum Viel-Laden bewegen. Er verdient ja noch an jeder kWh.

Kann ich die Stromtankstelle an meinem Haus eigentlich öffentlich zugänglich machen (was sie eigentlich seit 2003 bereits ist und z.B. im Lemnet auch gelistet ist) und damit der Allgemeinheit zur Verfügung stellen? Dann könnte über die THG Quote ja richtig günstig meinen eigenen Ladestrom noch vergütet bekommen.

Gruss, Roland
Elektrisch seit der Tour de Sol 1985. miniEl ab 1989
dann CityEl, Sinclair, ATW Ligier, 2xCitroen AX, 2xBerlingo, Peugeot Partner.
Im Besitz heute noch: City-EL Bj.1990, Hotzenblitz Bj.1995, Daum-Pedelec, Kia eSoul 64kWh seit 9.9.2021
Anzeige
GesperrtGesperrt

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag