Tesla goes CCS

Re: Tesla goes CCS

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Ich denke, nachdem die CCS aufgebaut sind, ist der nächste Schritt die LSV um zu setzen der, via App diese für alle Fahrzeuge frei zu schalten und 2€/kWh + 0,50€/Min zu verlangen und schon ist man LSV konform. :), ist wahrscheinlich billiger als alle SC mit Schranken ab zu Riegeln.

Jetzt verstehe ich auch, warum CCS und Chademo nicht parallel funktionieren dürfen, weil es sonst zwei Ladepunkte laut Verordnung wären und beide daher CCS sein müssten. Erst durch Abschalten der CCS durch die Benützung der Chademo darf dieser ein Chademo bleiben. Gleiches gilt natürlich für den SC und CCS.
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Alle Tesla-Ladepunkte (außer Beelitz !) sind aber vor dem 14. Dezember 2017 in Betrieb gegangen und müssen daher auch mit CCS-Stecker nach der aktuellen LSV kein punktuelles Auflagen anbieten.

Re: Tesla goes CCS

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voll_geladen hat geschrieben:Alle Tesla-Ladepunkte (außer Beelitz !) sind aber vor dem 14. Dezember 2017 in Betrieb gegangen und müssen daher auch mit CCS-Stecker nach der aktuellen LSV kein punktuelles Auflagen anbieten.
Reine CHAdeMO-Ladesäulen, Tesla Supercharger oder als Stromtankstelle ausgewiesene Mehrfachsteckdosen (z. B. Park&Charge oder Drehstromnetz) in ihrer derzeitigen Form genießen zwar Bestandsschutz, aber lediglich bis zu eventuellen technischen Veränderungen, die über die Sicherung der Betriebsfähigkeit hinausgehen. Sie entsprechen ausdrücklich nicht der Richtlinie. Auch nicht, wenn sich zusätzlich richtlinienkonforme Ladepunkte am selben Standort befinden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lades%C3%A4ulenverordnung
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Re: Tesla goes CCS

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Was bei Wikipedia steht, muss nicht immer richtig sein. Die Regelung in der LSV ist ganz klar:
§ 8 Übergangsregelung
Ladepunkte, die vor dem 14. Dezember 2017 in Betrieb genommen worden sind, sind von den Anforderungen nach § 4 ausgenommen.

Durch das Anbringen eines weiteren Steckers ändert sich das Datum der Inbetriebnahme nicht.

Re: Tesla goes CCS

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Das Argument von Tesla ist doch eher, dass die Supercharger nicht einem allgemeinem Nutzerkreis öffentlich zugängig sind, weil ein Schild "Tesla only" (oder ähnlich) dran steht. Dies widerspricht klar dem Geist der Verordnung, aber möglicherweise nicht dem Wortlaut (ich denke allerdings schon).

Da Tesla bisher eine andere Steckerart verwendet hat, war es auch fair gegenüber Tesla, hier nicht zu verlangen, dass zusätzliche Stecker angebaut werden (und ein eigenes Design der Ladesäulen entwickelt wird), welche die eigenen Fahrzeuge gar nicht nutzen können. Dies könnte ein Grund sein, warum die BNetzA bisher nicht gegen Tesla vorgegangen ist. Dies ändert sich jetzt allerdings. Und ich könnte mir vorstellen, dass wenn jetzt ein komplett neuer Supercharger-Standort eröffnet wird, welcher auch CCS-Stecker hat, Tesla schnell eine Aufforderung der BNetzA bekommt, diese Ladepunkte für alle zu öffnen.

Dann ist aber wieder die Frage, ob Tesla dann unterschiedliche Preise für Tesla- und andere Fahrzeuge setzen kann. Meiner Meinung nach ist das schwierig. Sie können die Preise natürlich so strukturieren, dass sie für langsam ladende Fahrzeuge nicht attraktiv sind (Zeittarif), so dass zumindest die Infrastruktur nur möglichst kurz belegt wird.

Re: Tesla goes CCS

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Langsam aber stetig hat geschrieben: ...
Dann ist aber wieder die Frage, ob Tesla dann unterschiedliche Preise für Tesla- und andere Fahrzeuge setzen kann. Meiner Meinung nach ist das schwierig.
....
Das tun ja andere Fahrzeughersteller auch.
Z.B. bietet BMW über sein ChargeNow-Roaming, welches Kunden der Marke BMW vorbehalten ist, teilweise deutlich günstigere Preise, als sie sonst fällig werden. Audi bringt mit dem e-tron etwas ähnliches. Dagegen sagt auch keiner etwas...

Re: Tesla goes CCS

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phonehoppy hat geschrieben:Das tun ja andere Fahrzeughersteller auch.
Z.B. bietet BMW über sein ChargeNow-Roaming, welches Kunden der Marke BMW vorbehalten ist, teilweise deutlich günstigere Preise, als sie sonst fällig werden. Audi bringt mit dem e-tron etwas ähnliches. Dagegen sagt auch keiner etwas...
Wenn dies nur BMW-Säulen betreffen würde, wäre es wahrscheinlich schon ein Problem. Aber BMW betreibt ja keine Säulen (oder nur sehr wenige). Ebenso Audi. Die verhandeln ja nur mit den Ladesäulenbetreibern.

Aus kartellrechtlicher Sicht ist aber möglicherweise problematisch, dass Tesla einen hohen Marktanteil an Schnellladern hat (Markt wird möglicherweise als >100 kW abgegrenzt). Und dann werden die Preise dazu genutzt, den eigenen Fahrzeugen einen Vorteil zu bieten, um die Marktmacht aus dem Schnellladermarkt dazu zu nutzen, sich im Markt für Elektroautos einen Vorteil zu verschaffen. Ich denke nicht, dass diese Argumentation richtig ist, da Tesla von vielen Richtungen im Wettbewerb steht, aber das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission könnten das deutlich enger auslegen. Das gleiche Problem besteht natürlich auch schon momentan, wo Tesla anderen überhaupt keinen Zugang zu den Superchargern gibt.

Re: Tesla goes CCS

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Wieso sollte das denn überhaupt itgendeine Bedeutung haben, ob und wieviele Ladesäulen ein Roaminganbieter betreibt?

Maingau hat auch viele Ladesäulen und gibt dennoch ein kostengünstiges Ladeangebot raus, was fast ausschließlich auf Roaming beruht.
Es interessiert doch wirklich niemanden, ob ein Unternehmen, das an seine Kunden ein Ladestromangebot rausgibt, viele oder wenige Ladesäulen betreibt und welche Leistung die haben. Das hat ja auch wettbewerbstechnisch überhaupt keine Auswirkungen. Niemand kann Tesla verbieten, ein Ladestromangebot ähnlich Maingau, Telekom oder ChargeNow herauszubringen, und niemand kann es Ihnen verbieten, den Kunden einer bestimmten Automarke einen bestimmten Rabatt zu geben.
Andere Ladestromanbieter können ja dann wiederum mit Tesla als Ladesäulenbetreiber Kontakt aufnehmen und mit einem eigenen Ladestromangebot die Preise von Tesla unterbieten.

Re: Tesla goes CCS

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Hier greifen zwei Rechtsgrundsätze: einmal darf kein Anbieter eine marktbeherrschende Stellung haben (in der Regel können schon 33% als "marktbeherrschend" angesehen werden), zum anderen dürfen keine ausgrenzenden Koppelangebote gemacht werden (siehe auch Tschibo Urteil bzw. Trennung von Netz und Erzeugung beim Strom).

Und schon garnicht darf beides auch noch kombiniert werden, wie es Tesla versucht.


Gruß SRAM

Re: Tesla goes CCS

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SRAM hat geschrieben:einmal darf kein Anbieter eine marktbeherrschende Stellung haben (in der Regel können schon 33% als "marktbeherrschend" angesehen werden)
Doch, das geht schon. Diese marktbeherrschende Stellung darf dann aber nicht missbraucht werden.
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