Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

drilling
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DiLeGreen hat geschrieben:Ladenetz oder Ladeverbund+ ?
Ich meinte natürlich Ladeverbund+, hab's korrigiert.
Die neuen Säulen von letzterem haben ablesbare Zählerdisplays und ziemlich sicher auch InterCharge Direct QR-Code-Sticker.
Gut zu wissen, das zeigt dann das sie die LSV ernst nehmen.
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Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

enabler
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Ich liebe diesen Thread und speziell wir drilling verzweifelt argumentativ noch versucht, die Kurve zu kratzen.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

geko
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Sehr viele Apps arbeiten übrigens ausschließlich Web-basiert, da sie lediglich einen Browser im Transparenz-Modus starten. Und ein Richter, der ausschl. nach singulärem Gesetzestext urteilt, ist kein Richter, sondern Hobbyjurist. Bitte mehr Realität zulassen, auch bei der LSV.
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Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

J_T_Kirk
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drilling hat geschrieben:
Cerebro hat geschrieben:Die Kurzform wäre https://www.goingelectric.de/stromtanks ... deverbund/ und unten nach Datum sortieren ;)
Obwohl ich auch der Meinung bin das Ladeverbund+ keine LSV §4 konforme Zahlungsmethode anbietet, werde ich sie nicht darauf hinweisen, denn ich finde die spontane Bezahlung mit SMS noch praktischer als eine LSV konforme webbasierte Bezahlmöglichkeit.

Falls du sie kontaktieren solltest, dann wäre es schön wenn du die Antwort von Ladenetz+ hier mit uns teilst.
Ja was denn nun, um was geht es Dir eigentlich? Erst willst Du unbedingt nicht gesetzeskonforme Ladesäulen anprangern und deren Betreiber informieren und jetzt machst Du einen Rückzieher weil es ja per SMS geht obwohl das nach Deiner Definition nicht gesetzeskonform ist, Dir aber gefällt?

Sorry, da komme ich (und vermutlich die meisten Leser hier auch) nicht mehr mit. Damit hat sich der ganze Thread eigentlich erledigt.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

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DiLeGreen hat geschrieben:Ladenetz oder Ladeverbund+ ?
Die neuen Säulen von letzterem haben ablesbare Zählerdisplays und ziemlich sicher auch InterCharge Direct QR-Code-Sticker.
Checke ich nachher mal, ich bin der Meinung das der QR Code kein Intercharge Direkt beinhaltet,
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Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

drilling
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J_T_Kirk hat geschrieben:Ja was denn nun, um was geht es Dir eigentlich? Erst willst Du unbedingt nicht gesetzeskonforme Ladesäulen anprangern und deren Betreiber informieren und jetzt machst Du einen Rückzieher weil es ja per SMS geht obwohl das nach Deiner Definition nicht gesetzeskonform ist, Dir aber gefällt?
Anscheinend kanst du nicht lesen. :roll: Ich habe nirgends gesagt das ich selber sämtliche Betreiber die gegen die LSV verstoßen kontaktiere, sondern nur das ich die kontaktiere die mich persönlich interessieren, siehe:
oeffentliche-ladeinfrastruktur/saeulen- ... ml#p785810
Jedem steht es frei hier mitzumachen und das selbe zu tun oder andernfalls diesen Thread einfach zu ignorieren.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

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DiLeGreen hat geschrieben:Ladeverbund+ ?
Die neuen Säulen von letzterem haben ablesbare Zählerdisplays und ziemlich sicher auch InterCharge Direct QR-Code-Sticker.
Also Intercharge direkt aufkleber ist drauf. Auf der Webseite auf die man umgeleitet wird, wird man aufgefordert einen Vertrag mit einem Fahrstromanbieter abzuschließen. Das gleiche beim Auswählen über die Intercharge App. In meinen Augen ein klarer Verstoß gegen die LSV §4 zum Adhoc Laden.
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Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

drilling
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Hab den Link mal abgeschrieben:
https://m.intercharge.eu/evse/show?evse ... 98405682*2

Ja, das sehe ich genau so, kein spontanes LSV konformes Laden möglich.
Guten Tag!

Sie befinden sich an einem Ladepunkt im intercharge-Netzwerk.

Um an diesem Ladepunkt zu laden, wechseln Sie bitte zur intercharge-App und geben die Vertragsdaten Ihres Fahrstromvertrags mit intercharge ein
Möglicherweise ist dieser Ladepunkt noch nicht richtig bei Intercharge eingebunden, das könnte diese Meldung erklären.

Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

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Nein ich habe 4 weitere getestet, alle mit dem gleichen Ergebnis.
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Re: Säulen die gegen LSV §4 verstoßen (punktuelles Aufladen)

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drilling hat geschrieben: Tja, da haben offensichtlich Leute ohne jeglichen technischen Sachverstand die Begründung (oder den Verordnungstext) geschrieben, denn der Begriff 'webbasiert' kann nicht auch Apps umfassen, da Apps genau das Gegenteil von webbasiert sind.

Webbasiert = WWW-basiert (World Wide Web), also mit einem standardkonformen Web Browser benutzbar

Apps = proprietäre Applikationen die mit einem beliebigen Protokoll (kann auch http sein, muß aber nicht) mit einem Server kommunizieren

Kein Richter, der sich die technischen Begriffe von einem Sachverständigen erklären läßt würde 'webbasiert' so interpretieren wie von den Verfassern der Verordnung gewünscht, und letztendlich zählt der Gesetzestext und nicht die Erläuterung die im Bundesrat gegeben wurde.

Wenn im Gesetzestext 'Internet-basiert' gestanden hätte, dann würde das auch Apps abdecken, so aber nicht.
Keine Sorge, es werden nicht nur die Gesetze im Wortlaut aufgefasst.
https://youtu.be/C2XROWk6lRs?t=379
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